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   FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3363/07   

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https://dejure.org/2008,6932
FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3363/07 (https://dejure.org/2008,6932)
FG Köln, Entscheidung vom 13.08.2008 - 4 K 3363/07 (https://dejure.org/2008,6932)
FG Köln, Entscheidung vom 13. August 2008 - 4 K 3363/07 (https://dejure.org/2008,6932)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung einer Abfindung eines in Deutschland tätigen Arbeitnehmers mit Wohnsitz in Belgien in die Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer; Voraussetzungen einer gerichtlichen Pflicht zur Anordnung des Ruhens eines Verfahrens; ...

  • Judicialis

    ZPO § 251; ; FGO § ... 155; ; EStG § 1 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 1 Abs. 3 S. 2; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 32a; ; EStG § 32b; ; EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4d; ; EStG § 50d Abs. 8 S. 1; ; EStG § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1; ; DBA Belgien Art. 15 Abs. 1; ; DBA Belgien Art. 25 Abs. 3; ; GG Art. 59 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besteuerungsrecht für Arbeitnehmerabfindungen nach DBA Belgien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Besteuerungsrecht für Arbeitnehmerabfindungen nach DBA Belgien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 198
  • EFG 2008, 1775
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.08.2008 - I R 81/07

    Beschränkte Steuerpflicht von Entlassungsabfindungen vor Einführung des Buchst. d

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3363/07
    das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BFH in dem Verfahren I R 81/07 ruhen zu lassen;.

    Der Beklagte bittet, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des BFH in dem Verfahren I R 81/07 ruhen zu lassen.

    Denn es ist nicht zu erwarten, dass eine Entscheidung des BFH in dem Verfahren I R 81/07 zu einer einverständlichen Beendigung des vorliegenden Verfahrens würde.

  • FG Köln, 30.01.2008 - 4 V 3366/07

    Abfindung an belgischen Arbeitnehmer

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3363/07
    Da § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG Fälle erfassen soll, in denen es infolge von Pflichtverletzungen des Steuerpflichtigen oder der ausländischen Finanzverwaltung nicht zu einer Steuerveranlagung im Ausland kommt, ist diese Vorschrift weit auszulegen (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 31.01.2008, 4 V 3366/07, EFG 2008, 593 und M. Klein in Herrmann/Heuer/Raupach EStG/KStG § 50d EStG Rz. 112).

    b) Durch die Verständigungsvereinbarung wurde aber keine Rechtsgrundlage für die von dem Beklagten vorgenommene Besteuerung geschaffen (vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 31.01.2008, 4 V 3366/07, EFG 2008, 593).

  • BFH, 16.12.1998 - I R 40/97

    Schweiz: "Ständige Wohnstätte" i.S. des Art. 4 DBA-Schweiz

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3363/07
    Solange kein innerstattliches Zustimmungsgesetz ergangen ist, hat die Verständigungsvereinbarung vom 15.12.2006 lediglich völkerrechtliche Bedeutung (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 16.12.1998 - I R 40/97, BFHE 187, 544, BStBl II 1999, 207, wonach DBA nach völkerrechtlichen und nicht nach innerstaatlichen Interpretationsregeln auszulegen sind).
  • BFH, 01.02.1989 - I R 74/86

    Italien - Arbeitslohn - Bank - Juristische Person des öffentlichen Rechts -

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3363/07
    Aber auch Artikel 31 Nr. 3 a WÜRV vermag innerstaatlich nicht das nach Artikel Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG erforderliche Zustimmungsgesetz zu ersetzen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 1.2.1989, I R 74/86, BFHE 157, 39, BStBl II 1990, 4).
  • BFH, 10.07.1996 - I R 83/95

    Besteuerung von Abfindungen nach den DBA

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3363/07
    Sie würden nicht für eine konkrete im Inland oder Ausland ausgeübte Tätigkeit gezahlt, sondern gerade für den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 10.07.1996 - I R 83/95, BFHE 181, 155, BStBl II 1997, 341 und BMF Schreiben vom 14.09.2006, IV B 6 - S 1300 - 367/06 Tz. 6.3).
  • BFH, 20.08.2003 - I R 72/02

    Berechnung der Einkunftsgrenzen i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus FG Köln, 13.08.2008 - 4 K 3363/07
    Diese Voraussetzungen lagen vor, obwohl die dem Kläger zugeflossene Abfindung nach dem DBA Belgien nicht der deutschen Besteuerung unterlag (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 20.08.2003, I R 72/02, BFH/NV 2004, 321).
  • BFH, 02.09.2009 - I R 90/08

    Keine Bindungswirkung zwischenstaatlicher Verständigungsvereinbarungen über die

    Das Finanzgericht (FG) Köln gab ihr durch Urteil vom 13. August 2008 4 K 3363/07 statt; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1775 veröffentlicht.
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