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   FG München, 14.03.2006 - 12 K 1666/03   

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https://dejure.org/2006,14841
FG München, 14.03.2006 - 12 K 1666/03 (https://dejure.org/2006,14841)
FG München, Entscheidung vom 14.03.2006 - 12 K 1666/03 (https://dejure.org/2006,14841)
FG München, Entscheidung vom 14. März 2006 - 12 K 1666/03 (https://dejure.org/2006,14841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernsthafte Bemühung um einen Ausbildungsplatz bei kontinuierlicher Bewerbung Monat für Monat trotz Möglichkeit des Abwartens der Ergebnisse von Bewerbungen zum weiteren Bezug von Kindergeld

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c
    Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis für das ernsthafte Bemühen um einen Ausbildungsplatz i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 956
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Auszug aus FG München, 14.03.2006 - 12 K 1666/03
    Für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG trägt der Kläger die objektive Beweislast (Festsstellungslast) (BFH-Beschluss vom 21. Juli 2005 III S 19/04, BFH/NV 2005, 2207), da es sich um eine für den Kindergeldberechtigten günstige Anspruchsvoraussetzung handelt.
  • FG Köln, 11.11.2004 - 10 K 5425/03

    Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG München, 14.03.2006 - 12 K 1666/03
    Auch wenn der Auszubildende die Möglichkeit haben muss, das Ergebnis seiner Bewerbung abzuwarten, ohne sich parallel auch für andere Ausbildungsplätze bewerben zu müssen, so müssen die Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz aber dennoch Monat für Monat kontinuierlich erfolgen, um ein ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz bejahen zu können (vgl. auch Urteil des FG Köln vom 11. November 2004, 10 K 5425/03, EFG 2005, 455).
  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Die von der Vorinstanz geforderte monatliche Kontaktaufnahme bei der Ausbildungsvermittlung (ebenso FG München, Urteil vom 14. März 2006 12 K 1666/03, EFG 2008, 956, und FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Juli 2007 10 K 10024/05 B, juris) hält der Senat aber nicht für geboten und auch aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht für vertretbar.
  • BFH, 17.07.2008 - III R 109/07

    Kindergeld: Eingeschränkte Überprüfbarkeit der FG-Entscheidung zum ernsthaften

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage als unbegründet ab (Urteil vom 14. März 2006 12 K 1666/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 956).
  • BFH, 21.11.2008 - III S 58/08

    BFH als Gericht der Hauptsache i.S. des § 69 abs. 3 Satz 1 FGO - Keine Aussetzung

    Das Finanzgericht (FG) München hatte die Klage des Antragstellers gegen den Rückforderungsbescheid mit Urteil vom 14. März 2006 (12 K 1666/03) als unbegründet abgewiesen.

    Damit ist das Urteil des FG München vom 14. März 2006 12 K 1666/03 rechtskräftig geworden; zugleich ist der Rückforderungsbescheid damit unanfechtbar.

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