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   FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08   

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FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08 (https://dejure.org/2010,11098)
FG Köln, Entscheidung vom 17.03.2010 - 7 K 3890/08 (https://dejure.org/2010,11098)
FG Köln, Entscheidung vom 17. März 2010 - 7 K 3890/08 (https://dejure.org/2010,11098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Eigenheimzulage für ein Zweifamilienhaus im Falle der Eigentumsübertragung durch den Kläger an seine Tochter; Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchers eines Grundstücks als wirtschaftlichen Eigentümer unter dem Gesichtspunkt des "eigenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39; EigZulG § 2 Abs. 1; EiGZulG § 11 Abs. 3
    Wirtschaftliches Eigentum des Vorbehaltsnießbrauchers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage: - Wirtschaftliches Eigentum des Vorbehaltsnießbrauchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1007
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums;

    Auszug aus FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28. März 2007 (Az.: IX R 37/05) könne auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.

    Fallen das zivilrechtliche und das wirtschaftliche Eigentum auseinander, so ist auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349 und vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891).

    Das ist der Fall, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder ein solcher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH-Urteile 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349 und vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 m.w.N.; Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 10 m.w.N.).

    Der Vorbehaltsnießbraucher eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen, lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251, vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349; vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).

    In diesem Zusammenhang führen schuldrechtlich - etwa im Rahmen eines Übertragungsvertrags - vereinbarte Veräußerungsverbote, auch wenn sie durch eine Auflassungsvormerkung gesichert sind, nicht dazu, dass das betroffene Wirtschaftsgut nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 128/05, BFH/NV 2006, 704).

    Denn weder aufgrund eines vorbehaltenen Nutzungsrechts noch aufgrund eines schuldrechtlichen Veräußerungsverbots kann der Nießbraucher ähnlich einem zivilrechtlichen Eigentümer über die Substanz des Grundstücks verfügen (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 m.w.N.).

    Es ist vor diesem Hintergrund nicht geeignet, dem Nießbraucher die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück für die gewöhnliche Nutzungsdauer zu vermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653; insgesamt auch Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 24).

  • BFH, 28.07.1999 - X R 38/98

    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08
    Der Vorbehaltsnießbraucher eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen, lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251, vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349; vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).

    Es ist vor diesem Hintergrund nicht geeignet, dem Nießbraucher die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück für die gewöhnliche Nutzungsdauer zu vermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653; insgesamt auch Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 24).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Verpflichtungen nur für die Dauer des vorbehaltenen und gegebenenfalls hinsichtlich der Lebensgefährtin des Klägers erweiterten Nießbrauchs, nicht aber für die gesamte gewöhnliche Nutzungsdauer des Grundstücks bestehen (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).

  • BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07

    Eigenheimzulage - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - nicht ausgeübter

    Auszug aus FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08
    Fallen das zivilrechtliche und das wirtschaftliche Eigentum auseinander, so ist auf das wirtschaftliche Eigentum abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349 und vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891).

    Das ist der Fall, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder ein solcher Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH-Urteile 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349 und vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 m.w.N.; Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 10 m.w.N.).

    Der Vorbehaltsnießbraucher eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen, lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251, vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349; vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).

  • BFH, 24.10.2001 - X R 38/99

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08
    Der Vorbehaltsnießbraucher eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen, lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251, vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349; vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).

    Es ist vor diesem Hintergrund nicht geeignet, dem Nießbraucher die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück für die gewöhnliche Nutzungsdauer zu vermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653; insgesamt auch Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 24).

  • BFH, 23.01.1987 - III R 240/83

    Nießbrauchberechtigter als wirtschaftlicher Eigentümer

    Auszug aus FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08
    Das wirtschaftliche Eigentum des Klägers ergibt sich schließlich auch nicht aus dem Umstand, dass der Kläger als Vorbehaltsnießbraucher die Kosten der außergewöhnlichen Erhaltungsmaßnahmen, die außergewöhnlichen Lasten und den Tilgungsdienst für die eingetragenen Grundpfandrechte zu tragen hat (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 23. Januar 1987 III R 240/83, BFH/NV 1987, 502; Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 24) und er an dem Grundbesitz zudem alle von ihm gewünschten und für zweckmäßig oder erforderlich gehaltenen Umbaumaßnahmen auf seine Kosten vornehmen darf.
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07

    Vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und Nutzung "zu

    Auszug aus FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08
    Der Vorbehaltsnießbraucher eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen, lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251, vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349; vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).
  • BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04

    Wohnungsrecht - wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08
    Ein Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers ist nicht gegeben, wenn dem Nutzungsberechtigten ein (schuldrechtliches oder dingliches) Nutzungsrecht nicht für die voraussichtliche Nutzungsdauer des übertragenen Grundbesitzes, sondern - wie vorliegend - lediglich auf seine Lebenszeit bestellt wird (vgl. BFH-Urteil vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225 m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2005 - X B 128/05

    Wirtschaftliches Eigentum bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08
    In diesem Zusammenhang führen schuldrechtlich - etwa im Rahmen eines Übertragungsvertrags - vereinbarte Veräußerungsverbote, auch wenn sie durch eine Auflassungsvormerkung gesichert sind, nicht dazu, dass das betroffene Wirtschaftsgut nicht dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 128/05, BFH/NV 2006, 704).
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