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   FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10   

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https://dejure.org/2010,8237
FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10 (https://dejure.org/2010,8237)
FG Köln, Entscheidung vom 31.05.2010 - 4 V 312/10 (https://dejure.org/2010,8237)
FG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 4 V 312/10 (https://dejure.org/2010,8237)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheids wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids infolge möglicher Steuerfreiheit von Erlösen aus der Erteilung von Schwimmkursen; Betrieb einer Schwimmschule als eine umsatzsteuerfreie, belehrende Veranstaltung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage der Steuerbefreiung von durch privaten Schwimmunterricht erzielten Umsätze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung von durch privaten Schwimmunterricht erzielten Umsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwimmunterricht und Umsatzsteuer

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 1461
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 14.06.2007 - C-445/05

    Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die Steuerbefreiungen nach Art. 13 der Richtlinie 77/388/EWG (entspricht, wie bereits ausgeführt, Art. 132 der Richtlinie 2006/112/EG) autonome gemeinschaftsrechtliche Begriffe, die eine von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche Anwendung des Mehrwertsteuersystems vermeiden sollen (vgl. EuGH-Urteil vom 14.6.2007, Rs C-445/05, HFR 2007, 806).

    Dies muss auch für die spezifischen Bedingungen gelten, von denen die Gewährung dieser Befreiungen abhängig gemacht wird, und insbesondere für diejenigen, die die Eigenschaft oder die Identität des Wirtschaftsteilnehmers betreffen, der die von der Befreiung erfassten Leistungen erbringt (vgl. EuGH-Urteil vom 14.6.2007, Rs C-445/05, HFR 2007, 806).

    Hierfür ist es nicht erforderlich, den gemeinschaftlichen Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" für die Zwecke des Mehrwertsteuersystems genau zu definieren; vielmehr genügt die Feststellung, dass sich dieser Begriff nicht auf Unterricht beschränkt, der zu einer Abschlussprüfung zur Erlangung einer Qualifikation führt oder eine Ausbildung im Hinblick auf die Ausübung einer Berufstätigkeit vermittelt, sondern dass er andere Tätigkeiten einschließt, bei denen die Unterweisung in Schulen und Hochschulen erteilt wird, um die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schüler oder Studenten zu entwickeln, sofern diese Tätigkeiten nicht den Charakter bloßer Freizeitgestaltung haben (EuGH-Urteil vom 14.6.2007, Rs C-445/05, HFR 2007, 806).

  • BFH, 12.05.2005 - V B 146/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - keine Steuerbefreiung für

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    Im Beschluss vom 12.05.2005 V B 146/03, BFHE 209, 105, BStBl II 2005, 714 führt der BFH zu dieser Frage aus, aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung ergebe sich ohne weiteres, dass die in § 4 Nr. 22a UStG bezeichneten Leistungen nur dann von der Umsatzsteuer befreit seien, wenn sie von einem der in der Vorschrift bezeichneten Unternehmer ausgeführt würden.

    Geklärt sei auch, so führt der BFH in dem Beschluss vom 12.05.2005 V B 146/03, BFHE 209, 105, BStBl II 2005, 714 weiter aus, dass die in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG verwendeten Begriffe "anderen ordnungsgemäß anerkannten Einrichtungen gleicher Art" natürliche Personen von der Steuerbefreiung nicht grundsätzlich ausschlössen.

  • BFH, 24.01.2008 - V R 3/05

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Ballettschulen

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    Im Urteil vom 24.01.2008 V R 3/05, BFHE 221, 302, BFH/NV 2008, 1078 hat der BFH weiterhin klargestellt, dass es für die Annahme eines "Schul- oder Hochschulunterrichts" i. S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und j der Richtlinie 77/388/EWG entscheidend sei, ob vergleichbare Leistungen in Schulen erbracht würden.
  • BFH, 12.05.2009 - V R 35/07

    Durchführung von Kanutouren für Schulklassen nicht von der Umsatzsteuer befreit

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    Soweit Befreiungen nicht hinreichend in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind, was im Streitfall zutreffen könnte, kann sich der Steuerpflichtige grundsätzlich auf diese berufen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 12.05.2009 - V R 35/07, BFHE 226, 154, BStBl II 2009, 1032 m.w.N.).
  • BFH, 27.09.2007 - V R 75/03

    Steuerbefreiung nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    Dieser Rechtsprechung hat sich der BFH im Urteil vom 27.09.2007 V R 75/03, BFHE 219, 250, BStBl II 2008, 323 ausdrücklich angeschlossen.
  • BFH, 27.08.1998 - V R 73/97

    Vortragstätigkeit freier Mitarbeiter

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    Der BFH habe bereits mehrfach entschieden, dass § 4 Nr. 22a UStG ausschließlich die im Gesetz genannten Unternehmer befreie (vgl. BFH-Urteile vom 17.06.1998 XI R 68/97, BFH/NV 1999, 81; vom 27.08.1998 V R 73/97, BFHE 187, 60, BStBl II 1999, 376; vom 24.06.1999 V R 6/98, BFH/NV 2000, 238).
  • BFH, 25.07.1994 - I B 241/93

    Minderung des vom Organträger zu versteuernden Gewerbeertrags durch

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.07.1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 08.08.2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536 und vom 16.06.2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    In diesem Sinne habe mittlerweile auch der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) im Urteil vom 07.09.1999, C-216/97 entschieden, dass der Begriff der Einrichtung zwar die Existenz einer abgegrenzten Einheit nahe lege, die eine bestimmte Funktion erfülle.
  • BFH, 17.06.1998 - XI R 68/97

    Einzelhandel von Stoffen - Regelbesteuerung - Vereinnahmte Entgelte -

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    Der BFH habe bereits mehrfach entschieden, dass § 4 Nr. 22a UStG ausschließlich die im Gesetz genannten Unternehmer befreie (vgl. BFH-Urteile vom 17.06.1998 XI R 68/97, BFH/NV 1999, 81; vom 27.08.1998 V R 73/97, BFHE 187, 60, BStBl II 1999, 376; vom 24.06.1999 V R 6/98, BFH/NV 2000, 238).
  • BFH, 08.08.2001 - I B 40/01

    Eingetragener Verein - Freistellungsbescheid - Gemeinnützige Zwecke verfolgende

    Auszug aus FG Köln, 31.05.2010 - 4 V 312/10
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn und soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage aufgrund der präsenten Beweismittel, des unstreitigen Sachverhalts und der gerichtsbekannten Tatsachen erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen oder Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.07.1994 I B 241/93, BFH/NV 1995, 334; vom 08.08.2001 I B 40/01, BFH/NV 2001, 1536 und vom 16.06.2004 I B 44/04, BFHE 206, 284, BStBl II 2004, 882).
  • BFH, 10.06.1999 - V R 84/98

    Befreiung bei Aus- oder Fortbildung

  • BFH, 27.04.2006 - V R 53/04

    Tanzkurse eines gemeinnützigen Vereins

  • BFH, 16.06.2004 - I B 44/04

    Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht nach § 50 a EStG

  • BFH, 24.06.1999 - V R 6/98

    Vortragstätigkeit durch Steuerberatungsgesellschaft

  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2018 - 1 K 3226/15

    Umsatzsteuerbefreiung von Schwimmkursen für Säuglinge und Kleinkinder

    b) Die Klägerin kann sich unmittelbar auf diese Vorschriften berufen (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 5. Juni 2014 V R 19/13, BFHE 245, 433, Umsatzsteuerrundschau -UR- 2014, 735; vom 16. März 2017 V R 38/16, BFHE 258, 167, BStBl II 2017, 1017; vom 29. März 2017 XI R 6/16, BFHE 257, 471, UR 2017, 509, Rz 37; Finanzgericht -FG- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. November 2017 5 K 5108/15, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2018, 691, Rz 23, Revision BFH V R 66/17; FG Köln, Beschluss vom 31. Mai 2010 4 V 312/10, EFG 2010, 1461, Rz 53).

    Das Ertrinken ist in Deutschland -nach den Verkehrsunfällen- die zweithäufigste Todesursache bei (Klein-)Kindern (vgl. Statistisches Bundesamt, Gesundheit, Todesursachen in Deutschland, Fachserie 12, Reihe 4, 2015, S. 8).Schwimmen zu können bedeutet darüber hinaus den Zugang zu vielen Bewegungs- und Lebensbereichen, wie dem Urlaub an der See, allen Wassersportarten, dem Besuch im Schwimmbad oder dem Gang zum Baggersee (vgl. FG Köln, Beschluss vom 31. Mai 2010 4 V 312/10, EFG 2010, 1461, Rz 56).

  • FG Hamburg, 16.06.2011 - 6 K 165/10

    Bindung an eine bestandskräftige Bescheinigung der Landesbehörde nach § 4 Nr. 21

    Die Klägerin kann sich daher unmittelbar auf die Richtlinie berufen (vgl. Beschluss des FG Köln vom 31.05.2010 4 V 312/10, EFG 2010, 1461; Heidner in Bunjes/Geist, UStG, 9. Aufl., § 4 Nr. 21 Rz. 11).

    In der Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte gibt es für ein derartiges Verständnis dieses Begriffs auch keine Anhaltspunkte (vgl. BFH-Urteile vom 28.01.2009 XI R 77/07, BFH/NV 2009, 1676, und vom 10.01.2008 V R 52/06, BFHE 221, 295, BFH/NV 2008, 725, zu "Erste-Hilfe-Kurs" und Kursen über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"; vom 24.01.2008 V R 3/05 BFH/NV 2008, 1078, zu Ballettstudio; Beschluss des FG Köln vom 31.05.2010 4 V 312/10, EFG 2010, 1461, zum Betreiber einer privaten Schwimmschule).

  • FG München, 13.09.2018 - 3 K 1868/17

    Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb einer Schwimmschule

    Außerdem verweist sie auf einen Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 31. Mai 2010 (4 V 312/10 zu einem eine Schwimmschule betreibenden Einzelunternehmer) und ein Urteil des BFH vom 24. Januar 2008 (V R 3/05) zum Fall einer privaten Tanzschule (Einzelunternehmerin).

    Den von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen des Finanzgerichts Köln vom 31. Mai 2010 (4 V 312/10) und des BFH vom 24. Januar 2008 (V R 3/05) liegen jeweils Sachverhalte zugrunde, bei denen der Schwimm- bzw. Tanzunterricht von einem Einzelunternehmer erteilt worden ist.

  • FG Münster, 13.12.2011 - 15 K 1041/08

    Umsatzsteuer: Befreiung oder ermäßigter Steuersatz für Schwimm- und

    Mit Beschluss vom 31.05.2010 (4 V 312/10, EFG 2010, 1461) habe das Finanzgericht Köln entschieden, dass Aqua-Jogging-Kurse keine umsatzsteuerfreien Umsätze beinhalteten.
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