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   FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06 U   

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https://dejure.org/2010,9736
FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06 U (https://dejure.org/2010,9736)
FG Münster, Entscheidung vom 03.09.2010 - 15 K 3863/06 U (https://dejure.org/2010,9736)
FG Münster, Entscheidung vom 03. September 2010 - 15 K 3863/06 U (https://dejure.org/2010,9736)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 15 Abs. 4 Satz 2; UStG § 15 Abs. 4 Satz 1
    Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem Umsatzschlüssel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Aufteilung der Vorsteuern aus Raum- und Energiekosten von Spielhallen nach dem Umsatzschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    Dies ergebe sich aus Art. 17 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Sechste Umsatzsteuerrichtlinie; ABl 1977 L 145/1), auf den auch der BFH in seinem Urteil vom 17.08.2001 (V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833) Bezug genommen habe.

    Der BFH greift daher zur Auslegung von § 15 Abs. 4 UStG auf die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben für die Aufteilung von Vorsteuern zurück (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833, unter II. 1. a).

    Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 15 Abs. 4 UStG können deshalb nur solche Aufteilungsverfahren als "sachgerecht" anerkannt werden, die - objektiv nachprüfbar - mindestens in gleicher Weise wie der Umsatzschlüssel geeignet sind, die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes bzw. einer gemischt verwendeten sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 17. August 2001, V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl. II 2002, 833).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen war der Beklagte nach Auffassung des Senats berechtigt, die nicht abziehbaren Vorsteuern an Stelle der Klägerin zu schätzen und hierzu auf den als sachgerechte Schätzungsmethode anerkannten Umsatzschlüssel (vgl. BFH-Urteile vom 17. August 2001, V R 1/01, BStBl. II 2002, 833 und vom 18. November 2004, V R 16/03, BStBl. II 2005, 503) zurückzugreifen.

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    c) Bestärkt sieht sich der Senat in seiner Rechtsauffassung durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 04.02.2009 (1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1; HFR 2009, 708, siehe hierzu bereits das Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988).

    Die festgestellten Schwankungsbreiten in den Einspielergebnissen der Automaten seien so gravierend, dass es an jeder Korrelation zwischen dem - bloßen - Aufstellen von Automaten und dem Einspielergebnis fehle (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1; HFR 2009, 708, unter Ziffer II 2 a).

  • FG Münster, 16.02.2010 - 15 K 5246/06

    Aufteilungsmaßstab bei nicht direkt zuzuordnenden Vorsteuern; Steuerschätzung

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (vgl. Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte).

    c) Bestärkt sieht sich der Senat in seiner Rechtsauffassung durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 04.02.2009 (1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1; HFR 2009, 708, siehe hierzu bereits das Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988).

  • FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07

    Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    Diese Schätzungsmethoden müssen nur für sich gesehen jeweils sachgerecht sein (wie hier auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 4. Mai 2010 16 K 329/07, StE 2010, 454).

    Die von dem Niedersächsischen Finanzgericht geäußerten Bedenken gegen die Anwendung des Umsatzschlüssels auf Spielhallenbetriebe (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 4. Mai 2010 16 K 329/07, StE 2010, 454), greifen bei dieser Sachlage - wie letztlich auch das Niedersächsische Finanzgericht festgestellt hat - nicht durch.

  • BFH, 27.11.2008 - XI B 60/08

    Vorsteueraufteilung bei Geldspielautomaten - Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    Nur wenn die Aufteilung durch den Steuerpflichtigen nicht sachgerecht ist, darf das Finanzamt die Vorsteuern anderweitig - sachgerecht - aufteilen (BFH-Urteil vom 12. März 1998, V R 50/97, BStBl. II 1998, 525; BFH-Beschlüsse vom 3. Mai 2005, V B 200/04, BFH/NV 2005, 1641 und vom 27. November 2008, XI B 60/08, BFH/NV 2009, 431).

    b) Auch eine Aufteilung der Vorsteuern aus den Energiekosten nach der Anzahl der von jedem Gerätetyp vorhandenen Geräte ist nicht sachgerecht (vgl. zur Aufteilung von Vorsteuern eines Spielhallenbetriebs nach der Anzahl der aufgestellten Geräte Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. April 2008, 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, BFH-Beschluss vom 27. November 2008, XI B 60/08, BFH/NV 2009, 431).

  • FG Niedersachsen, 24.04.2008 - 16 K 335/07

    Aufteilung der Vorsteuern in steuerpflichtige und steuerfreie Umsätze gem. § 15

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    Dies setzt einen inneren Zusammenhang zwischen den bezogenen Eingangsleistungen und dem Aufteilungskriterium voraus (vgl. Senatsurteil vom 16.02.2010 15 K 5246/06 U, EFG 2010, 988; siehe auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.04.2008 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, dort zu der Aufteilung der Vorsteuern nach der Anzahl der vorgehaltenen Geldspiel- bzw. Unterhaltungsspielgeräte).

    b) Auch eine Aufteilung der Vorsteuern aus den Energiekosten nach der Anzahl der von jedem Gerätetyp vorhandenen Geräte ist nicht sachgerecht (vgl. zur Aufteilung von Vorsteuern eines Spielhallenbetriebs nach der Anzahl der aufgestellten Geräte Niedersächsisches FG, Urteil vom 24. April 2008, 16 K 335/07, DStRE 2009, 874, BFH-Beschluss vom 27. November 2008, XI B 60/08, BFH/NV 2009, 431).

  • BFH, 21.09.2000 - IV R 54/99

    Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    Billigkeitsgesichtspunkte können im vorliegenden Verfahren, das allein die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungsbescheide betrifft, nicht geltend gemacht werden, zumal der Beklagte bisher nicht über eine eventuell begehrte Billigkeitsmaßnahme entschieden hat, sodass es insoweit auch an einem finanzgerichtlichen Vorverfahren fehlt (BFH-Urteil vom 21.09.2000 IV R 54/99, BStBl. II 2001, 178; BFH-Beschluss vom 18.12.2007 XI B 179/06, BFH/NV 2008, 564).
  • BFH, 18.12.2007 - XI B 179/06

    Anspruch auf Billigkeitsmaßnahme bei der pauschalen Bewertung der Privatnutzung

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    Billigkeitsgesichtspunkte können im vorliegenden Verfahren, das allein die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzungsbescheide betrifft, nicht geltend gemacht werden, zumal der Beklagte bisher nicht über eine eventuell begehrte Billigkeitsmaßnahme entschieden hat, sodass es insoweit auch an einem finanzgerichtlichen Vorverfahren fehlt (BFH-Urteil vom 21.09.2000 IV R 54/99, BStBl. II 2001, 178; BFH-Beschluss vom 18.12.2007 XI B 179/06, BFH/NV 2008, 564).
  • BFH, 04.12.2008 - XI B 250/07

    Keine Bindung der Gerichte an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen -

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    Selbst wenn den UStR zu entnehmen wäre, dass die Aufteilung der nicht direkt zurechenbaren Vorsteuern im vorliegenden Fall nach dem Verhältnis des Flächenbedarfs der Geldspielgeräte zu dem der Unterhaltungsspielgeräte vorzunehmen sei, geht der Hinweis auf die Richtlinien im vorliegenden Verfahren ins Leere, weil der Senat, der eine solche Aufteilung aus den dargelegten Gründen nicht für sachgerecht hält, an norminterpretierende Verwaltungsanweisungen nicht gebunden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 04.12.2008, XI B 250/07, BFH/NV 2009, 394).
  • BFH, 01.07.2004 - V R 32/00

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug aus Kosten des Gesellschafterwechsels

    Auszug aus FG Münster, 03.09.2010 - 15 K 3863/06
    Diese sehen als Regelaufteilungsmaßstab für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen in Fällen gemischter (d.h. zum Vorsteuerabzug berechtigender und nicht berechtigender) Verwendungen einen sog Umsatzschlüssel vor (vgl. Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 1 und Art. 19; hierzu BFH-Urteil vom 1. Juli 2004, V R 32/00, BFHE 205, 555, BStBl II 2004, 1022, unter II. 3. A).
  • BFH, 30.11.2000 - V B 187/00

    Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen

  • BFH, 12.03.1998 - V R 50/97

    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

  • BFH, 18.11.2004 - V R 16/03

    Vorsteuerabzug setzt unternehmerisch wirtschaftliche Tätigkeit voraus; Aufteilung

  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

  • BFH, 03.05.2005 - V B 200/04

    Vorsteuerabzug - gemischte Verwendung

  • BFH, 07.07.2011 - V R 36/10

    Vorsteueraufteilung in einer Spielhalle - Anwendung eines Flächenschlüssels zur

    Nach dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2010, 2131 veröffentlichten Urteil des FG führt der Flächenschlüssel nicht zu sachgerechten Ergebnissen.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2013 - 2 K 180/11

    Keine steuerfreie Ausfuhrlieferung bei Nichtvorlage einer Ausfuhrbestätigung der

    Etwas anderes lässt sich auch dem Urteil des EuGH vom 15. Juli 2010 ( C-368/09, veröffentlicht in juris) nicht entnehmen (so wohl auch Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. September 2010, 6 K 2089/10, EFG 2010, 2131; FG Köln, Urteil vom 13. Juli2011, 2 K 2695/10, veröffentlicht in juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. Oktober 2010, 5 K 425/08, DStRE 2011, 1337; FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2011, 5 V 5004/11, EFG 2011, 1295; FG Hamburg, Beschluss vom 06. Dezember 2011, 2 V 149/11, veröffentlicht in juris).
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