Rechtsprechung
   FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1449
FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09 (https://dejure.org/2011,1449)
FG Köln, Entscheidung vom 19.05.2011 - 10 K 4126/09 (https://dejure.org/2011,1449)
FG Köln, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 10 K 4126/09 (https://dejure.org/2011,1449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 4 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbetreibender hat Anspruch auf Berücksichtigung hälftiger Kosten für Wohn-/Arbeitszimmer als Betriebsausgaben und auf Nichtberücksichtigung privater Nutzung eines PKW VW-Transporters; Anspruch eines Gewerbetreibenden auf Berücksichtigung hälftiger Kosten für ein ...

  • Betriebs-Berater

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Arbeitszimmer: Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • heise.de (Pressebericht, 05.07.2011)

    Das Arbeitszimmer darf auch Wohnzimmer sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer auch bei privater Nutzung teilweise absetzbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer sind trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Beim häuslichen Arbeitszimmer lohnt der Einspruch

  • buchstelle-lage.de (Kurzinformation)

    Arbeitsecke im Wohnzimmer: häusliches Arbeitszimmer?

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Arbeitsecke für Arbeitnehmer als Arbeitszimmer absetzbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Zum Arbeitszimmer bei privater Mitbenutzung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer?

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer auch bei privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar - Auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des betrieblichen Nutzungsanteils ist Steuerabzug zulässig

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Arbeitszimmer trotz privater Mitnutzung steuerlich abzugsfähig // Finanzgericht Köln entscheidet zugunsten der Steuerzahler

Besprechungen u.ä. (2)

  • steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gemischt genutztes Wohnzimmer als Arbeitszimmer

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1410
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 12/10

    Werbungskosten bei einem Sprachkurs im Ausland

    Auszug aus FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09
    Mit Urteil vom 24.02.2011 (VI R 12/10, DB 2011, 1142) hat der VI. Senat des BFH in Bezug auf eine Sprachreise im Ausland entscheiden, dass - soweit diese beruflich motiviert unternommen werde - eine Aufteilung in einen privaten und einen beruflichen Anteil im Hinblick auf die Kosten vorzunehmen sei, da nicht unberücksichtigt bleiben könne, dass bei einem Sprachkurs im Ausland auch touristische Gesichtspunkte eine Rolle spielen.

    Der Senat geht darüber hinaus davon aus, dass aus dem Urteil des VI. Senats des BFH vom 24.02.2011 (VI R 12/10, DB 2011, 1142) folgt, dass - soweit ein anderer Aufteilungsmaßstab nicht ersichtlich ist - eine hälftige Aufteilung der Kosten steuerlich zulässig ist.

    Insbesondere besteht vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, das Verhältnis zwischen der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 (GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010) und der Entscheidung des BFH vom 24.02.2011 (VI R 12/10, DB 2011, 1142), im Hinblick auf den Aufteilungsmaßstab zu klären.

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09
    Der Große Senat des BFH hat am 21.09.2009 (GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010) in Bezug auf Reisekosten entschieden, dass die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG einer Aufteilung von gemischt veranlassten, aber anhand ihrer beruflichen und privaten Anteile trennbaren Reisekosten nicht entgegenstehe.

    Insbesondere besteht vor diesem Hintergrund die Möglichkeit, das Verhältnis zwischen der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 (GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010) und der Entscheidung des BFH vom 24.02.2011 (VI R 12/10, DB 2011, 1142), im Hinblick auf den Aufteilungsmaßstab zu klären.

  • BFH, 23.09.1999 - VI R 74/98

    Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09
    Dass hier auch gelegentlich Besprechungen stattfinden, steht dem nicht entgegen (vgl. insoweit BFH vom 23.09.1999 VI R 74/98, BFHE 189, 438 BStBl II 2000, 7).
  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Eine Aufteilung befürworten das FG Köln, Urteil vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 (EFG 2011, 1410, Rev. X R 32/11); das FG München, Urteil vom 28. April 2011  15 K 2575/10 (EFG 2013, 496, Rev. X R 1/13); das FG Köln, Urteil vom 15. Mai 2013  4 K 1384/10 (EFG 2013, 1585, Rev. IX R 20/13).
  • BFH, 17.02.2016 - X R 32/11

    Gemischt genutztes Arbeitszimmer - Ausschluss eines für den Lastentransport

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1410 veröffentlichten Urteil teilweise stattgegeben.

  • BFH, 17.02.2016 - X R 26/13

    Gemischt genutzte Nebenräume

    Mit der Revision vertritt die Klägerin unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 12/10 (BFHE 233, 123, BStBl II 2011, 796) sowie das Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 (EFG 2011, 1410) die Auffassung, Schwierigkeiten der Aufteilung stünden der Berücksichtigung der Aufwendungen für Küche, Bad und Flur nicht entgegen, da bei Fehlen eines anderen Aufteilungsmaßstabs eine hälftige Aufteilung vorzunehmen sei.

    Das nicht rechtskräftige Urteil des FG Köln in EFG 2011, 1410 (Revision anhängig unter X R 32/11) beruht in diesem Punkte auf Überlegungen, denen der Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 251, 408 die Grundlage entzogen hat.

  • FG Baden-Württemberg, 21.01.2013 - 9 K 2096/12

    Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers

    Zudem beruft er sich auf eine Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1 BStBl II 2010, 672 und eine sich daran anschließende Entscheidung des FG Köln vom 19. Mai 2011 10 K 4126/09, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2011, 1360-1363.

    Diese Auffassung habe auch das FG Köln in seinem Urteil vom 19. Mai 2011, 10 K 4126/09 Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2011, 1410 - 1412 vertreten.

    Dies ergebe sich ebenfalls aus dem Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011 10 K 4126/09, Deutsches Steuerrecht 2011, 1360 - 1363.

  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    Dies ergibt sich insbesondere weder aus dem BFH-Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 12/10 (BFHE 233, 123, BStBl II 2011, 796) noch aus dem Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011 10 K 4126/09 (EFG 2011, 1410).

    bb) Das FG Köln hat in seinem Urteil vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1410) nicht --wie von der Klägerin behauptet-- einen Rechtssatz aufgestellt, nach dem der vom VI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 12/10 (BFHE 233, 123, BStBl II 2011, 796) erwähnte hälftige Aufteilungsmaßstab "allgemeingültig" sei.

  • BFH, 13.12.2016 - X R 18/12

    Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber eines

    Hilfsweise, nämlich bei Zusammenfassung von Arbeitszimmer und Flur, wäre in Anlehnung an das Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1410) im Schätzungswege eine Aufteilung in einen betrieblichen Anteil (Arbeitszimmer) und einen privaten Anteil (Flur) vorzunehmen.
  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 8 K 254/11

    Teilweise Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    (2) Das FG Köln hat demgegenüber im Urteil vom 19.5.2011 (10 K 4126/09, EFG S. 1410, Az. X R 32/11) bei teils privater, teils betrieblicher Raumnutzung eine schätzungsweise 50/50-Aufteilung "unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände" vorgenommen.
  • FG Düsseldorf, 06.02.2012 - 7 K 87/11

    Aufwendungen für eine Arbeitsecke

    Griffen jedoch die -für sich gesehen jeweils nicht unbedeutendenberuflichen und privaten Veranlassungsbeiträge (z.B. bei einer beruflich/privaten Doppelmotivation für eine Reise) so ineinander, dass eine Trennung nicht möglich sei, fehle es also an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, so komme ein Abzug der Aufwendungen insgesamt nicht in Betracht (so auch FG Köln vom 19.05.2011 - 10 K 4126/09, EFG 2011, 1410).
  • BFH, 01.03.2016 - XI B 51/15

    Vorsteuerausschluss bei Erwerb eines Wohnhauses, das zu mehr als 90 % privat

    aa) Die Klägerin führt aus der angegriffenen Vorentscheidung den Rechtssatz an, dass "§ 15 Abs. 1a UStG ... im Hinblick auf die Verweisung auf § 12 EStG auch nicht EU-rechtswidrig" sei; damit weiche das FG-Urteil von dem Urteil des FG München vom 23. Februar 2006  14 K 3585/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1018) sowie von dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) und von dem Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 (EFG 2011, 1410) ab.
  • BFH, 02.07.2012 - III B 243/11

    Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    b) Soweit sich der Kläger auf das Urteil des FG Köln vom 19. Mai 2011  10 K 4126/09 (EFG 2011, 1410) als Divergenzentscheidung beruft, fehlt es bereits an einem vergleichbaren Sachverhalt.
  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

  • FG Hamburg, 08.06.2011 - 6 K 121/10

    Aufwendungen für gemischtgenutzten Raum

  • FG Sachsen, 24.05.2012 - 1 K 1474/10

    Vermietung eines im selbstgenutzten Einfamilienhaus belegenen Arbeitszimmers an

  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1242/13

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

  • FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein auch privat genutztes häusliches

  • FG Münster, 26.04.2013 - 14 K 3871/11

    Keine Aufteilung von Wohnungsaufwendungen eines Handelsvertreters bei anteiliger

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht