Rechtsprechung
FG Münster, 18.03.2011 - 4 K 3477/09 E |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Der Verlust aus der Veräußerung einer in der Schweiz belegenen Arztpraxis ist in vollem Umfang steuersatzmindernd zu berücksichtigen
- Betriebs-Berater
Ausländische Veräußerungsverluste beim Progressionsvorbehalt voll berücksichtigen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Progressionsvorbehalt: - Volle Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten einer in der Schweiz gelegenen Arztpraxis im Rahmen des Progressionsvorbehalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Volle Berücksichtigung ausländischer Veräußerungsverluste beim Progressionsvorbehalt
- nrw.de , S. 2 (Pressemitteilung)
Keine Fünftel-Regelung - Ausländische Veräußerungsverluste in voller Höhe beim Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schweizer Arztpraxis und deutscher Progressionsvorbehalt
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Ausländische Veräußerungsverluste beim Progressionsvorbehalt voll berücksichtigen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Berücksichtigung ausländischer Veräußerungsverluste
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Deutlichere Steuerminderung nach Veräußerungsverlust im Ausland
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Volle Berücksichtigung ausländischer Veräußerungsverluste beim Progressionsvorbehalt
Verfahrensgang
- FG Münster, 18.03.2011 - 4 K 3477/09 E
- BFH, 01.02.2012 - I R 34/11
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1705
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 15.05.2002 - I B 73/01
Einkünfte i.S. des § 32 b Abs. 2 Nr. 2 EStG
Auszug aus FG Münster, 18.03.2011 - 4 K 3477/09
Der in der Vorschrift verwandte Begriff der Einkünfte entspreche der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG und umfasse somit auch Verluste (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 15.05.2002 I B 73/01, BFH/NV 2002, 1295).
- BFH, 01.02.2012 - I R 34/11
Ausländischer Veräußerungsverlust und Progressionsvorbehalt - Steuerbegünstigung …
Die gegen diese Steuerfestsetzung erhobene Klage war erfolgreich (Finanzgericht --FG-- Münster, Urteil vom 18. März 2011 4 K 3477/09 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2011, 1705).