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   FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08 E   

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https://dejure.org/2010,14434
FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08 E (https://dejure.org/2010,14434)
FG Münster, Entscheidung vom 29.10.2010 - 4 K 2612/08 E (https://dejure.org/2010,14434)
FG Münster, Entscheidung vom 29. Oktober 2010 - 4 K 2612/08 E (https://dejure.org/2010,14434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herabsetzung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen hinsichtlich eines Sanierungsgewinns; Besteuerung außerordentlicher Erträge aufgrund eines Schuldenerlasses i.R.v. Sanierungsmaßnahmen; Vereinbarkeit der Besteuerung unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163 Satz 1
    Die Steuer auf einen durch Erlass einer Darlehensschuld bei einer Handelsvertretung entstandener Sanierungsgewinn ist nicht gem. § 163 AO abweichend festzusetzen, wenn es an einer Sanierungsabsicht der Gläubigerbank fehlt und auch keine ernsthafte Krise des Unternehmens ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sanierungsgewinne: - Die Steuer auf einen durch Erlass einer Darlehensschuld bei einer Handelsvertretung entstandener Sanierungsgewinn ist nicht gem. § 163 AO abweichend festzusetzen, wenn es an einer Sanierungsabsicht der Gläubigerbank fehlt und auch keine ernsthafte Krise ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 644
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO) der Finanzbehörde, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971, GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297; Rüsken in Klein, AO, 10. Aufl., § 163 Rz. 118).

    Nur ausnahmsweise kann das Finanzgericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 FGO), wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (sog. Ermessensreduzierung auf Null; vgl. BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).

    Vielmehr verlangt die Billigkeitsprüfung neben der Einbeziehung allgemeiner Rechtsgrundsätze und verfassungsmäßiger Wertungen eine Gesamtbeurteilung aller Normen, die für die Verwirklichung des in Frage stehenden Steueranspruchs im konkreten Fall maßgeblich sind (BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).

  • BFH, 26.11.1980 - I R 52/77

    Zu den Voraussetzungen eines steuerfreien Sanierungsgewinns und einer verdeckten

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Eigennützige Motive des Gläubigers sind unschädlich; eine Mitursächlichkeit der Sanierungsabsicht reicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 26.11.1980 I R 52/77, BStBl II 1981, 181; vom 27.1.1998, VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537).

    In diesem Fall muss die Sanierungsabsicht besonders dargelegt werden (BFH-Urteil vom 26.11.1980 I R 52/77, BStBl II 1981, 181).

  • BFH, 27.01.1998 - VIII R 64/96

    Steuerfreier Sanierungsgewinn im Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Behielt der Unternehmer Privatvermögen zurück, obwohl dessen Verwertung zur Sanierung des Unternehmens hätte beitragen können, war dies auch nach der zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechung ein möglicher Ausschlussgrund für eine Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns (BFH-Urteile vom 10.4.2003 IV R 63/01, BStBl II 2004, 9; vom 27.1.1998 VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537).

    Eigennützige Motive des Gläubigers sind unschädlich; eine Mitursächlichkeit der Sanierungsabsicht reicht aus (vgl. BFH-Urteile vom 26.11.1980 I R 52/77, BStBl II 1981, 181; vom 27.1.1998, VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537).

  • BFH, 10.04.2003 - IV R 63/01

    Sanierungsgewinn und Sanierungsabsicht

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Behielt der Unternehmer Privatvermögen zurück, obwohl dessen Verwertung zur Sanierung des Unternehmens hätte beitragen können, war dies auch nach der zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechung ein möglicher Ausschlussgrund für eine Steuerfreistellung des Sanierungsgewinns (BFH-Urteile vom 10.4.2003 IV R 63/01, BStBl II 2004, 9; vom 27.1.1998 VIII R 64/96, BStBl II 1998, 537).
  • BFH, 14.03.1990 - I R 64/85

    1. Sanierungsbedürftigkeit zur Zeit des Schulderlasses - 2. Sanierungseignung

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Für die Frage der Sanierungsbedürftigkeit sind insbesondere die Ertragslage und die Höhe des Betriebsvermögens vor und nach der Sanierung, die Kapitalverzinsung durch die Erträge des Unternehmens, die Möglichkeiten zur Bezahlung von Steuern und sonstigen Schulden, d.h. das Verhältnis der flüssigen Mittel zur Höhe der Schuldlast, die Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens und die Höhe des Privatvermögens maßgebend (BFH-Urteil vom 14.3.1990 I R 64/85, BStBl II 1990, 810).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Nur einzelnen persönlichen oder sachlichen Härtefällen sollte - so der Gesetzgeber - im Stundungs- und Erlasswege begegnet werden (vgl. BT-Drs. 13/7480, S. 192; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 14.7.2010 X R 34/08, BFHE 229, 502, DStRE 2010, 1268).
  • BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05

    Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Urteile vom 29.3.2007 IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617; vom 14.6.2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 5 AO Rz. 75).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung (§ 5 AO) der Finanzbehörde, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971, GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603; BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297; Rüsken in Klein, AO, 10. Aufl., § 163 Rz. 118).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91

    Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Sachliche Unbilligkeit liegt nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt, vor, wenn die Besteuerung unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes nicht vereinbar ist und deshalb den gesetzlichen Wertungen zuwiderläuft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 9.9.1993 V R 45/91, BStBI II 1994, 131; vom 23.9.2004 V R 58/03, BFH/NV 2005, 825; BVerfG-Beschluss vom 13.12.1994 2 BvR 89/91, HFR 1995, 220).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 56/98

    Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
    Nach dieser Vorschrift ist die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Urteile vom 29.3.2007 IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617; vom 14.6.2000 X R 56/98, BStBl II 2001, 60; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 5 AO Rz. 75).
  • BFH, 23.09.2004 - V R 58/03

    Erlass von USt

  • BFH, 24.04.1986 - IV R 282/84

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Liquidationsgewinns und zur Anwendung des § 3

  • BFH, 18.05.2010 - X R 49/08

    Änderungsbefugnis gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Rechtmäßigkeit eines

  • BFH, 16.11.2005 - X R 3/04

    Jahr

  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

  • RFH, 23.03.1938 - VI 95/38
  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 23/10

    Sanierungserlass - Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer

    Nach anderer Ansicht (BFH, BFHE 229, 502 Rn. 29; FG Münster, ZInsO 2004, 1322, 1323; EFG 2011, 644; FG Köln, DStRE 2008, 1445, 1446; FG Düsseldorf, EFG 2011, 1685, 1686; FG Hannover, EFG 2012, 1523, 1524; Kahlert in Kahlert/Rühland, Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht, 2. Aufl., Rn. 2.10; Geist, BB 2008, 2658, 2660; Thouet, ZInsO 2008, 664, 665 f; Seer, FR 2010, 306, 307 f; Knebel, DB 2009, 1094, 1096 f; Wagner, BB 2008, 2671 f; Braun/Geist, BB 2009, 2508, 2509 f; Töben, FR 2010, 249, 255), der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, soll der Sanierungserlass den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht berühren.

    Dieser Meinung sind, wie bereits ausgeführt wurde, andere Finanzgerichte entgegengetreten (FG Köln, DStRE 2008, 1445, 1147; FG Münster, EFG 2011, 644; FG Düsseldorf, EFG 2011, 1685, 1686; FG Hannover, EFG 2012, 1523, 1524).

  • BFH, 12.12.2013 - X R 39/10

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 644 veröffentlichten Gründen ab.
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