Rechtsprechung
   FG Münster, 20.10.2011 - 6 K 2201/09 F   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8493
FG Münster, 20.10.2011 - 6 K 2201/09 F (https://dejure.org/2011,8493)
FG Münster, Entscheidung vom 20.10.2011 - 6 K 2201/09 F (https://dejure.org/2011,8493)
FG Münster, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - 6 K 2201/09 F (https://dejure.org/2011,8493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Einordnung einer Umsatzsteuererstattung in eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit

  • Betriebs-Berater

    Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage der Erfassung von Umsatzsteuererstattungen als außerordentliche Einkünfte und Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuererstattungen begründen keinen Anspruch auf Tarifbegünstigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung - In einer Summe ausbezahlte Umsatzsteuererstattung für mehrere Jahre stellt keine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit dar

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2901
  • EFG 2012, 124
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 57/05

    Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers aus einer Vergütung für eine

    Auszug aus FG Münster, 20.10.2011 - 6 K 2201/09
    Im Urteil vom 14.12.2006 hat der BFH die Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG allerdings auch auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit und damit auf Gewinneinkünfte (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 1 Nr. 3 EStG) angewandt und ausgeführt, dass die Norm bewirken soll, dass die steuerliche Belastung bei Einkünften, die dem Steuerpflichtigen für eine mehrjährige Tätigkeit zufließen, möglichst nicht höher ist, als wenn ihm in jedem der mehreren Jahre ein Anteil zugeflossen wäre (BFH, Urteil vom 14.12.2006, IV R 57/05, BStBl II 2007, 180).
  • BFH, 28.06.1973 - IV R 77/70

    Wirtschaftsprüfer - Testamentsvollstrecker - Auseinandersetzung eines Nachlasses

    Auszug aus FG Münster, 20.10.2011 - 6 K 2201/09
    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung zu der Vorgängervorschrift des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, dem § 34 Abs. 3 EStG a.F., vertreten, dass diese Tarifbegünstigung bei Gewinneinkünften grundsätzlich keine Anwendung findet (vgl. BFH-Urteil vom 28.06.1973, IV R 77/70, BStBl. II 1973, 729; Urteil vom 17. Febr. 1993, I R 119/91, BFH/NV 1993, 593).
  • FG Düsseldorf, 16.04.2009 - 11 K 1764/08

    Umsatzsteuererstattungen führen nicht zu tarifbegünstigten Einkünften

    Auszug aus FG Münster, 20.10.2011 - 6 K 2201/09
    Wie bereits das FG Düsseldorf mit Urteil vom 16.04.2009 in einem sehr ähnlich gelagerten Fall eines Spielsalonbetreibers entschieden hat, handelt es sich bei der Umsatzsteuererstattung nicht um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit (11 K 1764/08 F, EFG, 2009, 1569).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 119/91

    Abgrenzung der außerordentlichen Einkünfte von solchen die einem ermäßigten

    Auszug aus FG Münster, 20.10.2011 - 6 K 2201/09
    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung zu der Vorgängervorschrift des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, dem § 34 Abs. 3 EStG a.F., vertreten, dass diese Tarifbegünstigung bei Gewinneinkünften grundsätzlich keine Anwendung findet (vgl. BFH-Urteil vom 28.06.1973, IV R 77/70, BStBl. II 1973, 729; Urteil vom 17. Febr. 1993, I R 119/91, BFH/NV 1993, 593).
  • BFH, 10.11.1992 - VIII R 100/90

    Gewerblicher Grundstückshandel?

    Auszug aus FG Münster, 20.10.2011 - 6 K 2201/09
    Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung zu der Vorgängervorschrift des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, dem § 34 Abs. 3 EStG a.F., vertreten, dass diese Tarifbegünstigung bei Gewinneinkünften grundsätzlich keine Anwendung findet (vgl. BFH-Urteil vom 28.06.1973, IV R 77/70, BStBl. II 1973, 729; Urteil vom 17. Febr. 1993, I R 119/91, BFH/NV 1993, 593).
  • BFH, 25.02.2014 - X R 10/12

    Anwendung der Tarifbegünstigung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten bei

    (1) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird dies zu Fallkonstellationen, die derjenigen des Streitfalls entsprechen, allerdings unter Verweis darauf, dass die gegen die Finanzbehörde gerichteten Zahlungsansprüche kein Entgelt, sondern eine Steuererstattung betreffen, als nicht erfüllt angesehen (FG Düsseldorf, Urteil vom 16. April 2009  11 K 1764/08 F, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1568, rkr.; FG Münster, Urteil vom 20. Oktober 2011  6 K 2201/09 F, EFG 2012, 124, rkr.; zustimmend Schmidt/Wacker, a.a.O., § 34 Rz 40; Blümich/Lindberg, § 34 EStG Rz 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht