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   FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11 (1)   

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FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11 (1) (https://dejure.org/2011,58531)
FG Bremen, Entscheidung vom 10.11.2011 - 3 K 26/11 (1) (https://dejure.org/2011,58531)
FG Bremen, Entscheidung vom 10. November 2011 - 3 K 26/11 (1) (https://dejure.org/2011,58531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Familienleistungen von Bürgern mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats gegenüber den einzelnen Mitgliedstaaten bzgl. Zahlung von Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter bei Erwerbstätigkeit sowie Wohnsitz der polnischen Mutter in Deutschland und Haushaltsaufnahme des Kindes bei der Großmutter im EU-Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter bei Erwerbstätigkeit sowie Wohnsitz der polnischen Mutter in Deutschland und Haushaltsaufnahme des Kindes bei der Großmutter im EU-Ausland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 143
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Die Klägerin ist der Ansicht, dass die von der Beklagten in ihrer Einspruchsentscheidung vertretene Auffassung nicht zutreffe, und beruft sich zur Begründung auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 23. März 2011 2 K 2248/10 (EFG 2011, 1323).

    Soweit das FG Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 23. März 2011 2 K 2248/10 (EFG 2011, 1323, juris Rz 33 f.) in einem ähnlich gelagerten Fall die Gewährung von Kindergeld an eine in Polen wohnhafte und ohne die Fiktion in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009 nicht den deutschen Rechtsvorschriften unterliegende Person mit der Begründung abgelehnt hat, dies verstoße gegen die den deutschen kindergeldrechtlichen Bestimmungen zugrunde liegende Systematik und den mit ihnen verfolgten Zweck der steuerlichen Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes, übersieht das FG Rheinland-Pfalz, dass Art. 67 Satz 1 VO (EG) Nr. 883/2004 und Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009 den nationalen deutschen Kindergeldregelungen vorgehen und nach Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009 gerade zu fingieren ist, dass alle beteiligten Personen unter die deutschen Rechtsvorschriften fallen und in Deutschland wohnen.

    Da gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, bewirkt die Fiktion des Wohnens in Deutschland zugleich, dass die Anwendung von § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Großmutter im Streitfall nicht mit der vom FG Rheinland-Pfalz (Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 33, 21) angegebenen Begründung abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht lägen bei der Großmutter nicht vor.

    Zutreffend geht das FG Rheinland-Pfalz im Urteil in EFG 2011, 1323 (juris Rz 33, 21) allerdings - abweichend von der Auffassung der Beklagten im vorliegenden Verfahren in ihrem Schriftsatz vom 9. September 2011 - davon aus, dass die Anwendung des BKKG in Fällen der vorliegenden Art auf die in Polen lebende Person ausscheidet, weil die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BKKG mangels Vorliegens des in dieser Vorschrift geregelten besonderen Bezugs zur deutschen Sozialrechtsordnung nicht erfüllt sind.

    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts bestehen keine Bedenken dagegen, dass bei Bejahung eines Anspruchs auf deutsches Kindergeld für die in Polen lebende Person in Fällen der vorliegenden Art für ein und dieselbe Person in zwei EU-Mitgliedstaaten - Polen und Deutschland - Ansprüche auf Familienleistungen bestehen können und diese auch von ein und derselben Person geltend gemacht werden können (a.A. wohl FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 28).

    Die Revision war zuzulassen, da die Frage grundsätzliche Bedeutung i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO hat, ob aufgrund des Kindergeldanspruchs nach den deutschen Rechtsvorschriften, der nach Art. 67 VO (EG) Nr. 883/2004 gegeben ist, das deutsche Kindergeld gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG an den im EU-Ausland lebenden (Groß-)Elternteil auszuzahlen ist, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 38).

    Zudem weicht das vorliegende Urteil in einem tragenden und entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz von dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323 (juris Rz 33, 21) ab, so dass auch zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH erforderlich ist (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO ).

    Im Gegensatz zum FG Rheinland-Pfalz (Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 33, 21) ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass aufgrund der Fiktion des Wohnortes aller beteiligten Personen in Deutschland gemäß Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009 die Anwendung von § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG auf eine Person, die tatsächlich in Polen wohnt, nicht mit der Begründung abgelehnt werden kann, die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Steuerpflicht i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG lägen mangels Wohnsitzes in Deutschland nicht vor.

    Die eingelegte Revision gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323, wurde zurückgenommen (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2011 II R 28/11, nicht dokumentiert; Mitteilung in juris).

    Zudem weicht die vorliegende Entscheidung von einer Entscheidung eines anderen Gerichts (FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 2011, 1323) ab und hat bereits ein anderes Gericht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil in EFG 2011, 1323, juris Rz 38) der streitigen Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO beigemessen.

  • EuGH, 26.11.2009 - C-363/08

    Slanina - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe -

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Der Anspruch des im EU-Ausland lebenden Berechtigten auf das deutsche Kindergeld ergebe sich aus § 1 BKGG i.V.m. Art. 67, 68 VO (EG) Nr. 883/2004 und Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (nachfolgend abgekürzt: DVO (EG) Nr. 987/2009) sowie dem EuGH-Urteil vom 26. November 2009 C-363108, Slanina (Slg 2009, I-11111).

    Des Weiteren sei das EuGH-Urteil vom 26. November 2009 C-363108, Slanina (Slg 2009, I-11111) zu beachten, welches grundsätzlich verlange, dass auch der im Ausland lebende Berechtigte die Ansprüche auf Familienleistungen geltend machen könne.

    Dass auch einer Person ein Anspruch auf Familienleistungen zustehen kann, die nicht in dem EU-Mitgliedstaat wohnt, nach dessen Rechtsvorschriften sich dieser Anspruch richtet, ist spätestens seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache "Slanina" (Urteil vom 26. November 2009 C-363108, Slg 2009, I-11111) geklärt (ebenso auch schon EuGH-Urteile vom 10. Oktober 1996 C-245/94 und C-312/94, Höver/Zachow, Slg 1996, I-04895; vom 5. Februar 2002 C-255/99, Humer, Slg 2002, I-01205).

  • BFH, 09.07.2003 - IX B 34/03

    Entscheidung durch Einzelrichter

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Die Entscheidung, ob der Berichterstatter von seiner Befugnis nach § 79a Abs. 3 und 4 FGO Gebrauch macht, ist von ihm nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (so auch BFH-Beschluss vom 9. Juli 2003 IX B 34/03, BFHE 202, 408 , BStBl II 2003, 858).

    Bei seiner Ermessensentscheidung hat der Berichterstatter zu berücksichtigen, dass die Finanzgerichte im Grundsatz als Kollegialgerichte ausgestaltet und Einzelrichterentscheidungen die Ausnahme sind, was auf der Annahme des Gesetzgebers beruht, richterlichen Entscheidungen eines Kollegiums sei eine höhere Richtigkeitsgewähr beizumessen (BFH-Beschluss in BFHE 202, 408 , BStBl II 2003, 858., juris Rz 6 m.w.N.).

  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a SB 3/06 R

    Verfahrensmangel - Entscheidung - Urteil - Landessozialgericht - Vorsitzender -

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Wenn der Berichterstatter ermessensfehlerhaft allein entscheidet, entzieht er die Beteiligten ihrem gesetzlichen Richter (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 8. November 2007 B 9/9a SB 3/06 R, BSGE 99, 189 , NZS 2008, 446 , juris Rz 14 ff., 23).

    Einer Verfahrensbeschleunigung soll nur dort Vorrang eingeräumt werden, wo dies noch mit einem angemessenen Rechtsschutz zu vereinbaren ist ( BSG -Urteil vom 8. November 2007 B 9/9a SB 3/06 R, BSGE 99, 189 , NZS 2008, 446 , juris Rz 22).

  • BFH, 01.08.2012 - II R 28/11

    Kraftfahrzeugsteuer für ein im Wege der Zwangsverwaltung als Zubehör

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Die eingelegte Revision gegen das Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2011, 1323, wurde zurückgenommen (BFH-Beschluss vom 26. Juli 2011 II R 28/11, nicht dokumentiert; Mitteilung in juris).
  • FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10

    Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Soweit Reuß (EFG 2011, 1327) in Fällen der vorliegenden Art eine Berechtigtenbestimmung für möglich hält, liegen die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür im Streitfall nicht vor.
  • EuGH, 05.02.2002 - C-255/99

    KINDER GESCHIEDENER ELTERN KÖNNEN VON DEM MITGLIEDSTAAT, IN DEM DER SÄUMIGE

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Dass auch einer Person ein Anspruch auf Familienleistungen zustehen kann, die nicht in dem EU-Mitgliedstaat wohnt, nach dessen Rechtsvorschriften sich dieser Anspruch richtet, ist spätestens seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache "Slanina" (Urteil vom 26. November 2009 C-363108, Slg 2009, I-11111) geklärt (ebenso auch schon EuGH-Urteile vom 10. Oktober 1996 C-245/94 und C-312/94, Höver/Zachow, Slg 1996, I-04895; vom 5. Februar 2002 C-255/99, Humer, Slg 2002, I-01205).
  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Dass auch einer Person ein Anspruch auf Familienleistungen zustehen kann, die nicht in dem EU-Mitgliedstaat wohnt, nach dessen Rechtsvorschriften sich dieser Anspruch richtet, ist spätestens seit dem EuGH-Urteil in der Rechtssache "Slanina" (Urteil vom 26. November 2009 C-363108, Slg 2009, I-11111) geklärt (ebenso auch schon EuGH-Urteile vom 10. Oktober 1996 C-245/94 und C-312/94, Höver/Zachow, Slg 1996, I-04895; vom 5. Februar 2002 C-255/99, Humer, Slg 2002, I-01205).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 -

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Dies ergibt sich aus dem EuGH-Urteil vom 14. Oktober 2010 C-16/09, Schwemmer (ABl EU 2010, Nr C 346, 8, Randnrn. 51 ff.).
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 224/98

    Kindergeldzahlung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11
    Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben müssten die Voraussetzungen materieller Art (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein (z.B. BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 224/98, BFHE 195, 564 , BStBI II 2001, 713).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

  • FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 2085/10

    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des gemeinsam mit dem Kind im EU-Ausland

    c 4) Soweit z.T. die Rechtsansicht vertreten wird, nach der sog. Familienbetrachtung in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der DVO (EG) Nr. 987/2009 sei zu fingieren, dass alle Familienangehörigen unter die deutschen Rechtsvorschriften fallen und demnach auch einen - den Anspruch des den deutschen Rechtsvorschriften unterliegenden Elternteils gegebenenfalls verdrängenden - Kindergeldanspruch erlangen (vgl. FG Bremen, Urteil vom 10. November 2011, 3 K 26/11, in juris) , folgt der Senat dem nicht ( a.A. wohl auch Reuß, EFG 2011, 1326) .

    Entgegen der Ansicht des FG Bremen (vgl. Urteil vom 10. November 2011, aaO) steht die sog. Familienbetrachtung des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) Nr. 987/2009 der hier vertretenen Sichtweise nicht entgegen.

    Außerdem war die Zulassung der Revision wegen der divergierenden Rechtsauffassung des FG Bremen im Urteil vom 10. November 2011 (3 K 26/11, in juris) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) geboten.

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - 2 K 2143/11

    Konkurrenzregelungen beim Kindergeld Anspruch eines im Inland lebenden Vaters für

    Für seine Kindergeldansprüche gilt daher die VO (EG) Nr. 883/2004 (vgl. Urteil des FG Bremen 10.11.2011, 3 K 26/11 (1), juris; FG München Urteil vom 27.10.2011 5 K 1075/11, juris).

    Vielmehr kann sich auf die Rangfolgeregelung des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG nur berufen, wer selbst nach § 62 Abs. 1 , Abs. 2 EStG kindergeldberechtigt ist (ebenso Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteile vom 23.03.2011 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323; vom 14.12.2011 2 K 2085/10, veröffentlicht in juris; FG München, Urteile vom 27.10.2011 5 K 1075/11, EFG 2012, 253, sowie 5 K 3245/10 EFG 2012, 256; FG Hamburg, Urteil vom 31.01.2012 1 K 204/11, veröffentlicht in juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.02.2012 9 K 353/10, a.a.O.; FG Düsseldorf Urteil vom 09.02.2012 16 K 1564/11 Kg, veröffentlicht in juris; anderer Ansicht insoweit FG Bremen Urteil vom 10.11.2011 3 K 26/11, EFG 2012, 143).

    Selbst wenn man die Kindesmutter aber zur Familie im Sinne des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 zählen wollte, weil man den Kreis der "beteiligten Personen" im Sinne der Art. 67, 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 auslegte und die Kindesmutter als mögliche Trägerin eines konkurrierenden Anspruchs auf Familienleistungen unabhängig von ihrem familiären Verhältnis zum Kindesvater einbezöge (so wohl FG Bremen, Urteil vom 10.11.2011 3 K 26/11, a.a.O.), könnte die Durchführungsvorschrift des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 nach der Überzeugung des Senats keinen den Anspruch des Klägers verdrängenden Anspruch der Kindesmutter begründen.

  • BFH, 11.10.2013 - III R 69/11

    Anforderungen an die Revisionsbegründung - Sachrüge - schlüssige Darlegung einer

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 143 veröffentlichten Urteil ab.
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12

    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des gemeinsam mit dem Kind im EU-Ausland

    c 5) Soweit z.T. die Rechtsansicht vertreten wird, nach der sog. Familienbetrachtung in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der DVO (EG) Nr. 987/2009 sei zu fingieren, dass alle Familienangehörigen unter die deutschen Rechtsvorschriften fielen und demnach auch einen - den Anspruch des den deutschen Rechtsvorschriften unterliegenden Elternteils gegebenenfalls verdrängenden - Kindergeldanspruch erlangten (vgl. FG Bremen, Urteil vom 10. November 2011, 3 K 26/11, in juris) , folgt der Senat dem nicht ( a.A. wohl auch Reuß, EFG 2011, 1326; vgl. darüber hinaus Siegers, EFG 2012, 720) .

    Entgegen der Ansicht des FG Bremen (vgl. Urteil vom 10. November 2011, aaO) steht die sog. Familienbetrachtung des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) Nr. 987/2009 der hier vertretenen Sichtweise nicht entgegen.

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 4316/12

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen

    Insoweit teilt der Senat nicht die vom FG Bremen (Urteil vom 10.11.2011 3 K 26/11, EFG 2012, 143; Rev. III R 69/11) vertretene Rechtsauffassung, die Ansprüche der im Ausland lebenden Angehörigen bejaht.
  • FG Hamburg, 23.04.2012 - 1 K 238/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland erwerbstätigen EU-Ausländers für sein

    Entgegen der Auffassung des FG Bremen (Urteil vom 10.11.2011, 3 K 26/11 [1], EFG 2012, 143, Revisionsaktenzeichen: III R 69/11) ist aus der in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 EG-DVO 987/2009 angeordneten sogenannten Familienbetrachtung in der hier vergleichbaren Konstellation im Streitfall nicht zu fingieren, dass alle beteiligten Personen unter die deutschen Rechtsvorschriften fallen und in Deutschland wohnen.
  • FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 353/10

    Kindergeld eines in Deutschland wohnenden und Arbeitslosengeld II beziehenden

    Die Fiktion des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) 987/2009, wonach alle beteiligte Personen unter die deutschen Rechtsvorschriften fallen und in Deutschland wohnen, gilt nur für Familienangehörige i.S.v. Art. 1 Buchst. i VO (EG) 883/2004, und damit nicht für die unverheiratete Kindermutter in Polen (Anschluss an Niedersächsisches FG, Urteil vom 8.12.2011, 16 K 291/11; entgegen FG Bremen, Urteil vom 10.11.2011, 3 K 26/11 (1), EFG 2012, 143 betr.

    Der Senat folgt in diesem Punkt ausdrücklich nicht der Auffassung des FG Bremen (Urteil vom 10. November 2011 - 3 K 26/11 (1), EFG 2012, 143 betr.

  • FG Baden-Württemberg, 08.11.2012 - 12 K 655/12

    Kein Anspruch des Kindesvaters auf Kindergeld für seine in den Haushalt der im

    Sie stützt sich insbesondere auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Bremen vom 10. November 2011, 3 K 26/11 ([1], Entscheidungen der FG [EFG] 2012, 143).

    Zu den Berechtigten rechnen im Streitfall entsprechend § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG in Verbindung mit Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (vgl. Urteil des FG Bremen vom 10. November 2011, 3 K 26/11 [1], EFG 2012, 143) allerdings auch die Eltern des Klägers.

  • FG Münster, 24.07.2012 - 11 K 489/11

    Kindergeldanspruch im Verhältnis Deutschland/Spanien

    Sie zielen - anders als die Beklagte meint - nicht darauf, in den Fällen, in denen - wie im Streitfall - lediglich ein Anspruch nach den Rechtsvorschriften Deutschlands besteht, einen weiteren Anspruch eines in einem anderen Mitgliedstaat lebenden möglichen Berechtigten in Deutschland zu konstruieren (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 31. Januar 2012 1 K 204/11, StE 2012, 310; Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 08. Dezember 2011, 16 K 291/11, juris, Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. März 2011, 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323, a. A. FG Bremen Urteil vom 10. November 2011, 3 K 26/11 (1), EFG 2012, 143).

    Jedoch sind nach Auffassung des Senates die dort entwickelten Grundsätze für Ansprüche auf Familienleistungen bei Zusammentreffen von solchen Ansprüchen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten auch bei Anwendung der Art. 10 VO (EWG) Nr. 574/72 entsprechenden Regelung des Art. 68 VO (EG) Nr. 883/2004 zu beachten (vgl. FG Bremen Urteil vom 10. November 2011, 3 K 26/11, EFG 2012, 143).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2012 - 12 K 12134/11

    Inländischer Kindergeldanspruch des Vaters von in Portugal bei der Mutter

    Vielmehr kann sich auf die Rangfolgeregelung des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Erfolg nur berufen, wer selbst nach § 62 Abs. 1 , Abs. 2 EStG kindergeldberechtigt ist (ebenso FG) Rheinland-Pfalz, Urteile vom 23. März 2011 - 2 K 2248/10, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2011, 1323; vom 14. Dezember 2011 - 2 K 2085/10, veröffentlicht in juris; FG München, Urteile vom 27. Oktober 2011 - 5 K 1075/11, EFG 2012, 253, sowie 5 K 3245/10, EFG 2012, 256; FG Hamburg, Urteil vom 31. Januar 2012 - 1 K 204/11, veröffentlicht in juris; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08. Februar 2012 - 9 K 353/10, a.a.O.; FG Düsseldorf, Urteil vom 09. Februar 2012 - 16 K 1564/11 Kg, veröffentlicht in juris; anderer Ansicht insoweit FG Bremen, Urteil vom 10. November 2011 - 3 K 26/11 [1], EFG 2012, 143).

    Selbst wenn man die geschiedene Ehefrau aber zur Familie im Sinne des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 zählen wollte, weil man den Kreis der "beteiligten Personen" im Sinne der Art. 67, 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 auslegte und die Kindesmutter als mögliche Trägerin eines konkurrierenden Anspruchs auf Familienleistungen unabhängig von ihrem familiären Verhältnis zum Kindesvater einbezöge (so wohl FG Bremen, Urteil vom 10. November 2011 - 3 K 26/11 [1], a.a.O.), könnte die Durchführungsvorschrift des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO (EG) Nr. 987/2009 nach der Überzeugung des Senats keinen den Anspruch des Klägers verdrängenden Anspruch der Kindesmutter begründen.

  • FG Hamburg, 10.05.2012 - 1 K 19/11

    Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines in Deutschland

  • FG Münster, 04.07.2014 - 4 K 2488/11

    Differenzkindergeldberechtigung eines in Deutschland sozialversicherungspflichtig

  • FG Münster, 23.08.2013 - 4 K 854/13

    Anspruch auf Differenzkindergeld, anderer Elternteil im EU-Ausland

  • FG Münster, 09.07.2013 - 11 K 683/11

    Kindergeldfestsetzung für eine in Deutschland als Arbeitnehmerin beschäftigte

  • FG Düsseldorf, 25.08.2012 - 10 K 2183/11

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei

  • FG Münster, 01.02.2013 - 4 K 997/12

    Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs.

  • FG Münster, 01.02.2013 - 4 K 385/12

    Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs.

  • FG Düsseldorf, 28.11.2012 - 15 K 4263/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland lebenden, als als selbständiger

  • FG Münster, 26.07.2012 - 4 K 3940/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland sozialversicherungspflichtig

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.03.2012 - 4 K 4012/11

    Prozesskostenhilfe: Hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage gegen die

  • FG Düsseldorf, 09.02.2012 - 16 K 1564/11

    Anspruch auf Kindergeld bei Wohnsitz der Eltern in Deutschland und einem Wohnsitz

  • FG Saarland, 03.12.2014 - 2 K 1270/12

    Kindergeld für bei den Großeltern in Polen lebende Kinder

  • FG Düsseldorf, 08.10.2013 - 10 K 1395/13

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Berechtigung bei

  • FG Münster, 19.04.2013 - 12 K 2614/11

    Anspruchsausschluss, wenn das Kind bei einem anderen Berechtigten im EU-Ausland

  • FG Köln, 30.01.2013 - 15 K 3230/11

    Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs.

  • FG Düsseldorf, 28.05.2013 - 16 K 4052/12

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers - Zugehörigkeit

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 2911/11

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, nichtselbständig tätigen deutschen

  • FG Hamburg, 24.10.2012 - 1 K 197/11

    Einkommensteuer/Kindergeld: Kindergeldberechtigung eines Deutschen für sein Kind,

  • FG Münster, 14.08.2013 - 2 K 4354/10

    Kindergeldberechtigung des in Deutschland von Sozialleistungen lebenden Vaters

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 10 K 10241/11

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland nichtselbstständig tätigen Vaters für das

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.11.2014 - 10 K 10240/11

    Kindergeldanspruch des in Deutschland wohnenden Vaters für das volljährige bei

  • FG Düsseldorf, 27.05.2013 - 16 K 4052/12

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland ansässigen Arbeitnehmers - Zugehörigkeit

  • FG Münster, 24.01.2013 - 11 K 3406/11

    Anspruch auf Teilkindergeld nach deutschem Recht bei bestehendem

  • FG Hamburg, 13.08.2012 - 1 K 268/11

    Kindergeldberechtigung eines in Deutschland erwerbstätigen EU-Ausländers für

  • FG Hamburg, 31.01.2012 - 1 K 204/11

    Kindergeld: Kindergeldanspruch eines im Inland nichtselbstständig tätigen

  • FG Hamburg, 19.03.2013 - 1 K 121/12

    Gewährung von Kindergeld für in England lebenden Sohn

  • FG Düsseldorf, 20.03.2014 - 16 K 1453/13

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung

  • FG Düsseldorf, 27.08.2012 - 16 K 3154/10

    Gewährung von hälftigem Kindergeld für einen in Deutschland lebenden und

  • FG München, 21.10.2013 - 10 K 637/13

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • FG Münster, 27.08.2013 - 13 K 2409/11

    Anspruch auf Differenzkindergeld, anderer Elternteil im EU-Ausland

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 3501/10

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, selbständig tätigen polnischen

  • FG Düsseldorf, 13.03.2012 - 15 K 4475/10

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, selbständig tätigen polnischen

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 181/11

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, selbständig tätigen polnischen

  • FG Düsseldorf, 29.05.2013 - 15 K 1511/12

    Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf volles gesetzliches Kindergeld

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 2990/12

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften, selbständig tätigen polnischen

  • FG Düsseldorf, 13.03.2013 - 15 K 233/12

    Anspruch auf Bewilligung von Kindergeld eines Vaters für ein im Haushalt der

  • FG Münster, 30.11.2012 - 4 K 812/12

    Vorrang des spanischen Kindergeldanspruchs der Mutter für die bei ihr lebenden

  • FG Düsseldorf, 25.07.2013 - 16 K 4228/12

    Kindergeldanspruch eines in Deutschland ansässigen und selbständig erwerbstätigen

  • FG Düsseldorf, 24.04.2013 - 15 K 544/12

    Kindergeldanspruch eines im Inland wohnhaften Arbeitnehmers - Anspruchskonkurrenz

  • FG Düsseldorf, 10.01.2013 - 16 K 2855/12

    Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Aufenthalt der Kinder bei den Großeltern in

  • FG Düsseldorf, 10.01.2013 - 16 K 3495/12

    Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Aufenthalt der Kinder bei einem Elternteil

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