Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 31.01.2012

Rechtsprechung
   FG München, 04.04.2012 - 6 K 434/11   

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https://dejure.org/2012,26262
FG München, 04.04.2012 - 6 K 434/11 (https://dejure.org/2012,26262)
FG München, Entscheidung vom 04.04.2012 - 6 K 434/11 (https://dejure.org/2012,26262)
FG München, Entscheidung vom 04. April 2012 - 6 K 434/11 (https://dejure.org/2012,26262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    "Ordre public" als Vollstreckungsverbot bei ausländischen Titeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Vereinbarkeit mit dem ordre public im Rahmen der Rechtmäßigkeitsprüfung einer Vollsteckung ausländischer Vollstreckungstitel nach RL 76/308/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Ordre public" als Vollstreckungsverbot bei ausländischen Titeln Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    "Ordre public" als Vollstreckungsverbot bei ausländischen Titeln - Rechtsschutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1523
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 03.11.2010 - VII R 21/10

    Verstoß gegen den ordre public bei Vollstreckung ausländischer Steuerforderungen

    Auszug aus FG München, 04.04.2012 - 6 K 434/11
    Mit Urteil vom 3. November 2010 VII R 21/10 (BStBl 2011, 401) hob der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung des Finanzgerichts München auf und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des BFH an das Finanzgericht zurück.

    23 Mit Urteil vom 3. November 2010 VII R 21/10 (BStBl 2011, 401) hat der BFH die erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts München vom 25. Juni 2009 14 K 3563/08 aufgehoben und den Rechtsstreit zur weiteren Prüfung an den Senat zurückverwiesen.

  • FG München, 25.06.2009 - 14 K 3563/08

    Vollstreckungsersuchen eines anderen Mitgliedstaates

    Auszug aus FG München, 04.04.2012 - 6 K 434/11
    Mit Urteil vom 25. Juni 2009 14 K 3563/08 wies das Finanzgericht München die Klage als unbegründet ab.

    23 Mit Urteil vom 3. November 2010 VII R 21/10 (BStBl 2011, 401) hat der BFH die erstinstanzliche Entscheidung des Finanzgerichts München vom 25. Juni 2009 14 K 3563/08 aufgehoben und den Rechtsstreit zur weiteren Prüfung an den Senat zurückverwiesen.

  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus FG München, 04.04.2012 - 6 K 434/11
    Das Rechtsschutzinteresse ergibt sich aus dem Anspruch der Klägerin auf Rückzahlung der zu Unrecht eingezogenen Geldbeträge, denn mit der Rüge, die Vollstreckung verstoße gegen die öffentliche Ordnung (ordre public), macht die Klägerin ein Vollstreckungsverbot geltend (vgl. BFH vom 11. April 2001 VII B 304/00, BStBl II 2001, 525).
  • FG Hamburg, 26.10.2011 - 3 K 205/10

    Vollstreckung - Beitreibungshilfe: Feststellungklage gegen

    Auszug aus FG München, 04.04.2012 - 6 K 434/11
    Bei anderer rechtlicher Beurteilung hätte der BFH diesen Antrag der Klägerin im Revisionsverfahren zurückweisen müssen (vgl. auch FG Hamburg vom 26. Oktober 2011 3 K 205/10, EFG 2012, 482; Revision des Klägers: VII R 69/11).
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 69/11

    Unterlassungsklage und Feststellungsklage gegen Vollstreckung aus einem

    Auszug aus FG München, 04.04.2012 - 6 K 434/11
    Bei anderer rechtlicher Beurteilung hätte der BFH diesen Antrag der Klägerin im Revisionsverfahren zurückweisen müssen (vgl. auch FG Hamburg vom 26. Oktober 2011 3 K 205/10, EFG 2012, 482; Revision des Klägers: VII R 69/11).
  • FG Nürnberg, 24.02.2017 - 6 K 1712/16

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Vollstreckungsmaßnahmen nach

    Der Kläger könne mit einer Feststellungsklage gegen eine drohende inländische Vollstreckung einwenden, dass das ausländische Leistungsgebot im Inland nicht vollstreckbar sei (Urteil des FG München vom 04.04.2012 6 K 434/11).

    Hierin unterscheidet sich der Sachverhalt der vorliegenden Klage vom Streitfall, der den Urteilen des BFH vom 03.11.2010 VII R 21/10, BStBl II 2011, 401 und (im zweiten Rechtszug) des FG München vom 04.04.2012 6 K 434/11 sowie vom Streitfall, der dem Urteil des FG München vom 10.10.2013 10 K 2217/13 zugrunde lag.

  • FG Nürnberg, 14.12.2017 - 6 K 1111/17

    Beschwerde, Bescheid, Gemeinde, Verwaltungsakt, Vollstreckung, Fahrzeug,

    Der Kläger könne mit einer Feststellungsklage gegen eine drohende inländische Vollstreckung einwenden, dass das ausländische Leistungsgebot im Inland nicht vollstreckbar sei (Urteil des FG München vom 04.04.2012 6 K 434/11).

    Demgemäß kann vom Kläger auch mit dieser Klageart gegen eine drohende inländische Vollstreckung eingewendet werden, dass das ausländische Leistungsgebot im Inland nicht vollstreckbar sei (FG München, Urteil vom 04.04.2012 6 K 434/11, DStRE 2013, 75).

  • FG München, 10.10.2013 - 10 K 2217/13

    Vollstreckung eines Straferkenntnisses einer österreichischen

    Demgemäß kann vom Kläger auch mit dieser Klageart gegen eine drohende inländische Vollstreckung eingewendet werden, dass das ausländische Leistungsgebot im Inland nicht vollstreckbar sei (FG München, Urteil vom 4. April 2012 - 6 K 434/11, DStRE 2013, 75).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10965
FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09 (https://dejure.org/2012,10965)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.01.2012 - 8 K 34/09 (https://dejure.org/2012,10965)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 8 K 34/09 (https://dejure.org/2012,10965)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einkommensteuer 1999

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Behandlung eines Sanierungsgewinns im Wege einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO als steuerfrei; Versagung der Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinnes wegen Verrechnung der sanierungsbedingten Aufwendungen mit bereits im ...

  • rechtsportal.de

    AO § 163; AO § 227

  • datenbank.nwb.de

    Kein steuerfreier Sanierungsgewinn aus Billigkeitsgründen bei Verrechnung sanierungsbedingter Aufwendungen mit Erträgen einer zeitnahen Verschmelzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Behandlung eines Sanierungsgewinns im Wege einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO als steuerfrei; Versagung der Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinnes wegen Verrechnung der sanierungsbedingten Aufwendungen mit bereits im ...

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Ermessensentscheidung bei Steuerfreistellung eines Sanierungsgewinns

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1379
  • EFG 2012, 1523
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 23.3.1998 II R 41/96, BStBl II 1998, 396, und II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098); Billigkeit ist die Gerechtigkeit des Einzelfalls (von Groll in HHSp, § 227 AO Rz 31).

    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit ist nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH-Urteile in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und in BFH/NV 1998, 1098).

    Die Billigkeitsmaßnahme darf nicht auf Erwägungen gestützt werden, die die vorgesehene Besteuerung allgemein oder für bestimmte Fallgruppen außer Kraft setzen würde (vgl. z.B. BFH-Urteil in BStBl II 1998, 396).

  • BFH, 23.03.1998 - II R 26/96

    Abweichende Steuerfestsetzung bei Tod des Verlobten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt grundsätzlich in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 23.3.1998 II R 41/96, BStBl II 1998, 396, und II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098); Billigkeit ist die Gerechtigkeit des Einzelfalls (von Groll in HHSp, § 227 AO Rz 31).

    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit ist nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH-Urteile in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und in BFH/NV 1998, 1098).

  • BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Eine Unbilligkeit kann entweder in der Sache liegen oder ihren Grund in der wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen haben (BFH-Urteil vom 2.3.1961 IV 126/60 U, BFHE 73, 53, BStBl III 1961, 288).
  • BFH, 24.04.1986 - IV R 282/84

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Liquidationsgewinns und zur Anwendung des § 3

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Die sachliche Rechtfertigung der Steuerbefreiung des Sanierungsgewinns nach § 3 Nr. 66 EStG lag in dem Ziel, das Unternehmen als Faktor des Wirtschaftslebens, insbesondere als Einkunftsquelle des Unternehmers und seiner Arbeitnehmer und mittelbar auch seiner Geschäftspartner am Leben zu erhalten (BFH-Urteil vom 24.4.1986 IV R 282/84, BStBl II 1986, 672).
  • BFH, 26.10.1994 - X R 104/92

    Einkommensteueranspruch - Billigkeitserlaß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Nur ausnahmsweise kann das Gericht eine Verpflichtung zum Erlass aussprechen (§ 101 Satz 1 i.V.m. § 121 FGO), wenn der Ermessensspielraum derart eingeschränkt ist, dass nur eine einzige Entscheidung als ermessensgerecht in Betracht kommt (Ermessensreduzierung auf Null; ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26.10.1994 X R 104/92, BStBl II 1995, 297).
  • BFH, 19.02.1998 - IV R 59/96

    Übernahme eines negativen Kapitalkontos

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Auch der steuerliche Ausgleichsposten, der infolge der nicht vorhandenen stillen Reserven in Höhe des negativen Kapitalkontos gebildet worden war (vgl. auch BFH v. 19.2.1998 IV R 59/96), ist im Zusammenhang mit der Sanierung entstanden und konnte lediglich aufgrund der im Wege der Verschmelzung in die KG "gezogenen" Erträge schon in den Jahren 1998 und 1998 verrechnet werden.
  • BFH, 29.03.2007 - IV R 14/05

    Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Wirksamkeit der Mitteilung gemäß § 13a

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    aa) Eine Verwaltungsregelung ist zwar (ausnahmsweise) aus Gründen der Gleichbehandlung von den Gerichten zu beachten, wenn der Verwaltung durch Gesetz Entscheidungsfreiheit eingeräumt wurde, die Regelung also den Bereich des Ermessens, der Billigkeit (z.B. bei Änderung der Rechtsprechung) bzw. der Typisierung oder Pauschalierung betrifft (BFH-Urteil vom 29.3.2007 IV R 14/05, BStBl II 2007, 816, unter II.2. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 14.07.2010 - X R 34/08

    Billigkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Nur einzelnen persönlichen oder sachlichen Härtefällen sollte - so der Gesetzgeber - im Stundungs- und Erlasswege begegnet werden (vgl. BT-Drs. 13/7480, S. 192; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 14.7.2010 X R 34/08, DStRE 2010, 1268).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 31.01.2012 - 8 K 34/09
    Die Entscheidung über ein Erlassbegehren aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung, die von den Gerichten nur in den von § 102 FGO gezogenen Grenzen überprüft werden kann (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 GmS-OGB 3/70, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Das FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18. April 2012  12 K 12179/09, 12 K 12177/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2013, 413) und das Niedersächsische FG (Urteil vom 31. Januar 2012  8 K 34/09, EFG 2012, 1523) wenden den sog. Sanierungserlass an, ohne die streitige Rechtsfrage zu erörtern.
  • BFH, 25.03.2015 - X R 23/13

    Forderungserlass nach dem sog. Sanierungserlass

    f) Im Urteil des Niedersächsischen FG vom 31. Januar 2012  8 K 34/09 (EFG 2012, 1523) wurde die Frage der Gesetzmäßigkeit des Sanierungserlasses nicht thematisiert.
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