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   FG München, 29.07.2013 - 7 K 190/11   

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https://dejure.org/2013,26354
FG München, 29.07.2013 - 7 K 190/11 (https://dejure.org/2013,26354)
FG München, Entscheidung vom 29.07.2013 - 7 K 190/11 (https://dejure.org/2013,26354)
FG München, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 7 K 190/11 (https://dejure.org/2013,26354)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbarkeit eines durch den Verkauf eines Teils ihres Kommanditanteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft entstandenen Gewinns im Inland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkauf von Anteilen an einer Personengesellschaft mit inländischem Grundbesitz durch ausländische Kapitalgesellschaft führt nicht zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verkauf von Anteilen an einer Personengesellschaft mit inländischem Grundbesitz durch ausländische Kapitalgesellschaft führt nicht zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Keine beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte bei Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft mit inländischem Grundbesitz durch ausländische Kapitalgesellschaft

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine beschränkte Steuerpflicht bei Veräußerung von Anteilen an grundbesitzverwaltender KG

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerung von Anteilen an einer Immobilien-Personengesellschaft durch eine ausländische Gesellschaft

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1852
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.10.1990 - X R 148/88

    Spekulationsgewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an geschlossenen

    Auszug aus FG München, 29.07.2013 - 7 K 190/11
    Aus der Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Wertung folge für § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, dass ein Durchgriff durch die gesamthänderische Beteiligung auf die Wirtschaftsgüter des Gesamthandvermögens nicht stattfinde (vgl. BFH-Urt. vom 4. Oktober 1990 X R 148/88, BStBl II 1992, 211; vom 10. Juli 1996 X R 103/95, BStBl II 1997, 678).

    Die Vorschrift bietet keine gesetzliche Grundlage dafür, die objektive Seite steuerrechtlicher Tatbestandsverwirklichung umzugestalten (BFH in BStBl II 1992, 211).

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 72/98

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen

    Auszug aus FG München, 29.07.2013 - 7 K 190/11
    Zwar hat der BFH zu § 17 EStG entschieden, dass dann, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Gesamthandsvermögen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gehören, diese Anteilsrechte für Zwecke der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen den Gesellschaftern nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) anteilig zuzurechnen sind, d.h. so, also ob sie an den Anteilsrechten zu Bruchteilen berechtigt wären (vgl. BFH-Urt. vom 13. Juli 1999, VIII R 72/98, BStBl II 1999, 820 m. weit. Nachw.).

    Der Anteil an einer Personengesellschaft sei kein Wirtschaftsgut, er verkörpere vielmehr die Summe aller Anteile an den zum Gesamthandsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern (vgl. BFH in BStBl II 1999, 820 unter II. 2. a).

  • BFH, 10.07.1996 - X R 103/95

    Kein Spekulationsgeschäft nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG a. F. bei Erwerb

    Auszug aus FG München, 29.07.2013 - 7 K 190/11
    Aus der Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Wertung folge für § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG, dass ein Durchgriff durch die gesamthänderische Beteiligung auf die Wirtschaftsgüter des Gesamthandvermögens nicht stattfinde (vgl. BFH-Urt. vom 4. Oktober 1990 X R 148/88, BStBl II 1992, 211; vom 10. Juli 1996 X R 103/95, BStBl II 1997, 678).

    Die Gleichstellung ist als Fiktion ausgestaltet und hatte konstitutive Wirkung (vgl. BFH in BStBl II 1997, 678; a.A. Wacker, DStR 2005, 2014, 2017).

  • BFH, 22.08.2006 - I R 6/06

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG 1997 -

    Auszug aus FG München, 29.07.2013 - 7 K 190/11
    Sie stand jedoch als Kapitalgesellschaft niederländischen Rechts einer deutschen Kapitalgesellschaft gleich (vgl. BFH-Urt. vom 22. August 2006 I R 6/06, BFHE 215, 103, BStBl II 2007, 163).
  • BFH, 08.02.2007 - XI B 126/06

    NZB: Gewinnfeststellungsbescheid während des Klageverfahrens gegen den

    Auszug aus FG München, 29.07.2013 - 7 K 190/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist ein Klageverfahren, das einen Folgebescheid betrifft, dann auszusetzen, wenn Besteuerungsgrundlagen streitig sind, deren abschließende Prüfung einem Grundlagenbescheid vorbehalten ist (vgl. BFH-Beschl. vom 8. Februar 2007 XI B 126/06 m. weit. Nachw.).
  • FG Bremen, 25.06.2015 - 1 K 68/12

    Inländische Betriebsstätte einer vermögensverwaltenden gewerblich geprägten GmbH

    Dies ergibt sich unmittelbar aus der Vorschrift des § 15 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG , wonach die Tätigkeit einer solchen Gesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb gilt (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 12. Juni 2003 VI 6/01, EFG 2004, 548 ; Urteil des FG Schleswig Holstein vom 30. Juli 2011 1 K 73/06, EFG 2011, 1911 (zur GewSt); Urteil des FG München vom 29. Juli 2013 7 K 190/11, EFG 2013, 1852; Valta in Mössner/Seeger KStG § 32 Anm. 52; Haase/Steierberg "Inbound-Investitionen: Eine Fallstudie zu Kapitalgesellschaftsbeteiligungen" ISR 2014, 282, 290; Petersen "Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer für beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften bei Investitionen über Betriebsstätten bzw. Personengesellschaften?" IStR 2012, 238).
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