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   FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12   

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https://dejure.org/2012,31464
FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12 (https://dejure.org/2012,31464)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.09.2012 - 5 K 99/12 (https://dejure.org/2012,31464)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. September 2012 - 5 K 99/12 (https://dejure.org/2012,31464)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 96 Abs 1 S 2 FGO
    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schätzung der Übernachtungskosten eines Fernfahrers bei Fehlen von Belegen i.R.d. Geltendmachung von Übernachtungsaufwendungen als Werbungskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übernachtungskosten eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schätzung der Werbungskosten für Übernachtungen eines im Lkw übernachtenden Kraftfahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 24
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    Mit Urteil vom 28. März 2012 (VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234) hat der Bundesfinanzhof das die Klage abweisende Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30. Juni 2011 (5 K 108/10, EFG 2012, 31) aufgehoben und die Sache an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zurückverwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und die Gerichtsakte 5 K 191/08 sowie je 1 Band Rechtsbehelfsakten 2006 und 2007 und 1 Band BFH-Akten VI R 48/11 Bezug genommen.

    In diesem Fall können nur die dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsenen Aufwendungen für Übernachtungen im Ausland (ggf. in geschätzter Form) als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV, 2005, 1550; BFH, Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234).

    Der vom Kläger im Rahmen seiner eigenen Schätzung angesetzte Betrag erscheint in diesem Zusammenhang nicht überhöht (BFH, Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234).

    Auf die Vorlage von Einzelnachweisen - auch für einen repräsentativen Zeitraum - kommt es insoweit nicht an (vgl. BFH, Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2005 - 6 K 1664/04

    Besteuerung der Einkünfte eines bei einer luxemburgischen Spedition angestellten,

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz habe mit Urteil vom 24. März 2005 - 6 K 1664/04 als obiter dictum den Ansatz von 5, 00 EUR pro Übernachtung als angemessen eingeschätzt.

    Soweit er sich auf das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 24. März 2005 6 K 1664/04 berufe, sei anzumerken, dass in dem dort entschiedenen Fall die Besteuerungsgrundlagen im Wesentlichen geschätzt worden seien.

    Das FG Rheinland-Pfalz hatte mit Urteil vom 24. März 2005 (6 K 1664/04, juris) den Aufwand eines klagenden Fernfahrers pro Übernachtung für die Jahre 1998 und 1999 des dortigen Streitfalls bereits auf 10 DM geschätzt.

  • BFH, 16.07.1969 - I R 81/66

    Revisionsverfahren - Beschränkung des Klageantrags - Rückstellungen für

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    Die gerichtliche Entscheidung darf gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO über den nachträglich ermäßigten Antrag nicht hinausgehen (vgl. BFH, Urteil vom 13. November 1986 V R 26/76, juris; BFH, Urteil vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BStBl II 1970, 15).

    Es liegt kostenrechtlich ein Teilunterliegen des Klägers vor, denn er muss hinsichtlich des Steuerbetrages, um den er seinen Klageantrag eingeschränkt hat, die Kosten tragen (BFH, Urteil vom 16. Juli 1969 I R 81/66, BStBl II 1970, 15).

  • BFH, 11.05.1990 - VI R 140/86

    Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    Hierzu zählen auch Aufwendungen für Übernachtungen (BFH-Urteil vom 11. Mai 1990 VI R 140/86, BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777).

    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).

  • BFH, 09.05.2005 - VI B 3/05

    Unzutreffende Besteuerung; Pauschbeträge für Übernachtungen im Ausland

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).

    In diesem Fall können nur die dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsenen Aufwendungen für Übernachtungen im Ausland (ggf. in geschätzter Form) als Werbungskosten berücksichtigt werden (BFH, Beschluss vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV, 2005, 1550; BFH, Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234).

  • BFH, 15.10.1992 - V R 81/87

    Pauschaler Vorsteuerabzug für nicht im Erhebungsgebiet ansässige Unternehmer

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    Das ist hier der Fall, da der Kläger in der Schlafkabine des LKW übernachtet und die ihm tatsächlich entstandenen Übernachtungsnebenkosten für Dusche, Toilette, Reinigung der Schlafgelegenheit die Pauschbeträge daher in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (vgl. BFH, Beschluss vom 17. März 2004 I B 158/03, Juris, und BFH, Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207).
  • BFH, 17.03.2004 - I B 158/03

    Kein Ansatz der in Abschn. 40 LStR vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    Das ist hier der Fall, da der Kläger in der Schlafkabine des LKW übernachtet und die ihm tatsächlich entstandenen Übernachtungsnebenkosten für Dusche, Toilette, Reinigung der Schlafgelegenheit die Pauschbeträge daher in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (vgl. BFH, Beschluss vom 17. März 2004 I B 158/03, Juris, und BFH, Urteil vom 15. Oktober 1992 V R 81/87, BStBl II 1993, 207).
  • BFH, 12.11.2009 - VI B 66/09

    Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen - Selbstbindung der Verwaltung aufgrund

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    Die Pauschbeträge für Auslandsdienstreisen sind dann nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen würden, weil die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten (BFH-Urteil in BFHE 160, 546, BStBl II 1990, 777; BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2005 VI B 3/05, BFH/NV 2005, 1550; vom 12. November 2009 VI B 66/09, BFH/NV 2010, 884).
  • FG München, 10.04.1997 - 11 K 1826/94

    Gemeinsame Veranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer; Geltendmachung von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    In dieser Höhe tätigten Berufsfahrer Aufwendungen für Toilettenbesuche, Duschen, Stromverbrauch etc. Bereits das Finanzgericht München habe mit Urteil vom 10. April 1997 - 11 K 1826/94 - eine pauschale Anerkennung von Übernachtungskosten als angemessen berücksichtigt.
  • FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 5 K 108/10

    Übernachtungspauschalen bei Berufskraftfahrern keine zusätzlichen Werbungskosten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.09.2012 - 5 K 99/12
    Mit Urteil vom 28. März 2012 (VI R 48/11, BFH/NV 2012, 1234) hat der Bundesfinanzhof das die Klage abweisende Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 30. Juni 2011 (5 K 108/10, EFG 2012, 31) aufgehoben und die Sache an das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht zurückverwiesen.
  • BFH, 13.11.1986 - V R 26/76
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - steuerfreie

    dd) Neben den tatsächlichen und notwendigen Verpflegungsmehraufwendungen sind ggf auch sonstige notwendige und tatsächliche Aufwendungen der Fernfahrertätigkeit, etwa Übernachtungs- und Reisenebenkosten (vgl zB Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 27.9.2012 - 5 K 99/12 - juris RdNr 8 zur Schätzung für Duschen- und Toilettenbenutzung sowie die Reinigung der Schlafgelegenheit in Höhe von 5 Euro je Tag), ergänzend im Rahmen des § 11 Abs. 2 S 1 Nr. 5 SGB II absetzfähig.
  • FG Sachsen, 20.08.2015 - 1 K 216/15

    Werbungskostenabzug für nicht nachgewiesene Übernachtungsnebenkosten eines an

    Voraussetzung für die Anerkennung pauschaler Auslandsübernachtungskosten ist, dass die Unterkunft nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde ( Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 27. Sept. 2012 - 5 K 99/12 , EFG 2013, 24 Rz. 19).

    Führt der Ansatz von Übernachtungspauschalen - wie hier - zu einer unzutreffenden Besteuerung, so können die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden, und zwar in Höhe des nachgewiesenen, bzw. glaubhaft gemachten Betrages (Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 20).

    Liegen Einzelnachweise nicht vor, ist zu schätzen (BFH in BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] Rz. 17; BFH-Beschluss vom 9. Mai 2005 - VI B 3/05 , BFH/NV 2005, 1550 Rz. 7; Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 20 f.).

    Hierbei ist davon auszugehen, dass typischerweise bestimmte Kosten - hier für Dusche, Toilette, Reinigung der Schlafgelegenheit - entstehen (BFH in BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] Rz. 17; Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 21).

    Der vom Kläger im Rahmen seiner eigenen Schätzung angesetzte Betrag erscheint nicht überhöht (BFH in BStBl II 2012, 926 [BFH 28.03.2012 - VI R 48/11] Rz. 17; Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 21; s. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2005 - 6 K 1664/04 , Rz. 30: Schätzung von 10 DM pro Übernachtung für die Jahre 1998 und 1999).

    Dabei ist davon auszugehen, dass für jeden Duschgang im Durchschnitt 2 EUR anfallen und teilweise auch Toilettengänge sowohl im Inland als auch im Ausland kostenpflichtig sind (Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 21).

    Darüber hinaus fallen bei der Benutzung der Schlafkabine im LKW zwangsläufig auch Kosten für die Reinigung der Bettwäsche bzw. der Schlafgelegenheit an (Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 21).

    Auf die Vorlage von Einzelnachweisen - auch für einen repräsentativen Zeitraum - kommt es insoweit nicht an (Schleswig-Holsteinisches FG in EFG 2013, 24 Rz. 21).

  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente gem § 59 Abs 1 SGB 7 -

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Steuerrecht seinerseits die Schätzung der Höhe von Einnahmen (bzw Werbungskosten etc) zulässt, weil dort dieser Vorgang ausdrücklich von Rechts wegen zugelassen ist (vgl zu den Werbungskosten eines Fernfahrers Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 27.9.2012 - 5 K 99/12 - EFG 2013, 24; diese Unterschiede zwischen den jeweiligen Rechtsgebieten vernachlässigt Dau, jM 2015, 113) .
  • FG München, 02.09.2015 - 7 K 2393/13

    Schätzung von Übernachtungskosten bei im internationalen Fernverkehr eingesetzten

    Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird zur Begründung auf das Urteil des FG Schleswig Holstein vom 27.09.2012 5 K 99/12, EFG 2013, 24 Bezug genommen.
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