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   FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12 E   

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https://dejure.org/2013,5440
FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12 E (https://dejure.org/2013,5440)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2013 - 10 K 2392/12 E (https://dejure.org/2013,5440)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 10 K 2392/12 E (https://dejure.org/2013,5440)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kosten der Ehescheidung sind außergewöhnliche Belastungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerermäßigende Berücksichtigung von Gerichts- und Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen; Steuerermäßigende Berücksichtigung von Lohnkosten wegen der Montage einer ausgetauschten Einbauküche als Handwerkerleistungen als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2 Satz 1
    Außergewöhnliche Belastungen: Abzug von Gerichts- und Anwaltskosten bei Ehescheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen: Abzug von Gerichts- und Anwaltskosten bei Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Scheidungskosten sind voll von der Steuer absetzbar

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Kosten für Scheidungsfolgen jetzt doch vollständig absetzbar?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Scheidung vollständig absetzbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    FG Düsseldorf widerspricht Bundesfinanzministerium - Kosten für Zivilprozesse steuerlich absetzbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehescheidungskosten sind steuerlich absetzbar!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang als außergewöhnliche Belastung absetzbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten einer Ehescheidung steuerlich voll absetzbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erneute Entscheidung gegen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung

  • rohrmann-revilla.de (Kurzinformation)

    Scheidung: Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    FG Düsseldorf entscheidet erneut gegen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer: Scheidungskosten in vollem Umfang steuerlich absetzen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ehescheidung: Kosten sind steuerlich absetzbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Steuerliche Absetzbarkeit von Zivilprozessen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten in vollem Umfang steuerlich absetzbar

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Gerichts- und Anwaltskosten sind steuerlich absetzbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Belastungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer: Scheidungskosten in vollem Umfang steuerlich absetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten in der Regel nicht mehr steuerlich absetzbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidungskosten als außergewöhliche Belastung

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Fiskus hilft bei Küche - Lohnkosten für den Einbau können steuerlich abgesetzt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anwalts- und Gerichtskosten bei Zivilprozess in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen absetzbar - FG Düsseldorf entscheidet erneut gegen Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 933
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
    Der Beklagte habe die Prozesskosten entgegen dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2011, 1015) nicht anerkannt.

    Der BFH hat mit Urteil vom 12. Mai 2011 (a. a. O.) unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Zivilprozesskosten (stets) als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

    Unter Heranziehung der durch Urteil des BFH vom 12. Mai 2011 (a. a. O.) geänderten Rechtsprechung, wonach Zivilprozesskosten Kläger wie Beklagten unabhängig vom Gegenstand des Zivilrechtsstreits aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen, sind die der Klägerin insgesamt mit der Ehescheidung erwachsenen Verfahrensaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig (im Ergebnis ebenso Urteil des Schleswig-Hosteinischen Finanzgerichts vom 21. Februar 2012.

    Zwar hat der BFH unter Änderung der Rechtsprechung entschieden, dass Zivilprozesskosten aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen können und damit als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig sind (Urteil vom 12. Mai 2011, a. a. O.).

    Es erscheint nach Änderung der Rechtsprechung im Urteil vom 12. Mai 2011 (a. a. O.) angemessen, dem BFH Gelegenheit zu geben, diese einschränkende Rechtsprechung zu den Kosten eines Ehescheidungsverfahrens zu überprüfen.

  • BFH, 30.06.2005 - III R 36/03

    Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
    Prozesskosten, die im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Vermögens bzw. mit dem Streit über den Zugewinnausgleich entstehen, sollen dagegen nach bisheriger Rechtsprechung nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein, da es die Eheleute in der Hand haben, die vermögensrechtliche Einigung ohne Inanspruchnahme der Gerichte herbeizuführen (BFH-Urteile vom 30. Mai 2005 III R 36/03, BStBl II 2006, 491; III R 27/04, BStBl II 2006, 492).

    Mit Urteilen vom 30. Mai 2005 (a. a. O.) hat der BFH aber auch entschieden, dass die Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Scheidungsverfahren keine außergewöhnlichen Belastungen sind.

  • BFH, 30.06.2005 - III R 27/04

    Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung in einem gerichtlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
    Prozesskosten, die im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung des Vermögens bzw. mit dem Streit über den Zugewinnausgleich entstehen, sollen dagegen nach bisheriger Rechtsprechung nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sein, da es die Eheleute in der Hand haben, die vermögensrechtliche Einigung ohne Inanspruchnahme der Gerichte herbeizuführen (BFH-Urteile vom 30. Mai 2005 III R 36/03, BStBl II 2006, 491; III R 27/04, BStBl II 2006, 492).
  • BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08

    Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
    Gemäß BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 (VI R 28/08, BStBl II 2010, 166) berechtige auch eine nachträgliche Rechnungsergänzung bei einer Handwerkerleistung zum Steuerabzug.
  • BFH, 19.03.2013 - IX R 41/12

    Keine Zwangsläufigkeit von Kosten einer Teilungsversteigerung - Kein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
    Im Übrigen sind weitere Revisionsverfahren zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gerichten als außergewöhnliche Belastungen beim BFH anhängig (Az. X R 34/12, IX R 41/12, VI R 66/12, VI R 69/12, VI R 70/12).
  • BFH, 20.01.2016 - VI R 66/12

    Ehescheidungs- und Räumungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
    Im Übrigen sind weitere Revisionsverfahren zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gerichten als außergewöhnliche Belastungen beim BFH anhängig (Az. X R 34/12, IX R 41/12, VI R 66/12, VI R 69/12, VI R 70/12).
  • BFH, 10.03.2016 - VI R 69/12

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
    Im Übrigen sind weitere Revisionsverfahren zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gerichten als außergewöhnliche Belastungen beim BFH anhängig (Az. X R 34/12, IX R 41/12, VI R 66/12, VI R 69/12, VI R 70/12).
  • BFH, 20.01.2016 - VI R 70/12

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
    Im Übrigen sind weitere Revisionsverfahren zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gerichten als außergewöhnliche Belastungen beim BFH anhängig (Az. X R 34/12, IX R 41/12, VI R 66/12, VI R 69/12, VI R 70/12).
  • BFH, 19.08.2015 - X R 34/12

    Zivilprozesskosten sind im Allgemeinen keine außergewöhnlichen Belastungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
    Im Übrigen sind weitere Revisionsverfahren zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus der Inanspruchnahme von Gerichten als außergewöhnliche Belastungen beim BFH anhängig (Az. X R 34/12, IX R 41/12, VI R 66/12, VI R 69/12, VI R 70/12).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2014 - 4 K 1976/14

    Steuerliche Berücksichtigung von Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Im Anschluss an diese Rechtsprechung wird zwischenzeitlich erstinstanzlich teilweise die Auffassung vertreten, dass nunmehr auch Prozesskosten, die auf Scheidungsfolgesachen entfielen, als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG zu qualifizieren seien (vgl. FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Februar 2012 - 1 K 75/11 -, juris, Rdn. 17; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2013 - 10 K 2392/12 E -, juris, Rdn. 19; a.A. FG München, Urteil vom 21. August 2012 - 10 K 800/10 -, juris, Rdnrn. 22, 27).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Das Senatsurteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 hat neben Zustimmung (z.B. FG Düsseldorf, Urteile vom 20. Februar 2013  15 K 2052/12 E, EFG 2013, 703; vom 19. Februar 2013  10 K 2392/12 E, EFG 2013, 933; vom 14. Januar 2013  11 K 1633/12 E, EFG 2013, 701; Kanzler in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 33 EStG Rz 110; Rosenke, EFG 2013, 1668) vielfach auch Kritik erfahren (z.B. FG Hamburg, Urteil vom 24. September 2012  1 K 195/11, EFG 2013, 41; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2014, 850; FG des Saarlandes, Urteil vom 10. Dezember 2014  1 K 1201/13, EFG 2015, 818; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2011, BStBl I 2011, 1286; G. Kirchhof, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 1867, 1871; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 33 Rz 47a ff.; Steinhauff, jurisPR-SteuerR 33/2011, Rz 5).
  • FG Thüringen, 14.05.2014 - 3 K 830/13

    Anwaltskosten in Zusammenhang mit Scheidungsfolgesachen (Zugewinnausgleich etc.)

    Diese Rechtsprechung ist nach Auffassung des Senats im Hinblick auf die o.g. Grundsatzentscheidung des BFH vom 12.5.2011 (VI R 42/10, a.a.O.) jedoch überholt (vgl. ebenso FG Köln, Urteil vom 26. Juni 2013 7 K 2700/12, EFG 2013, 1665, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 56/13; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2392/12 E, EFG 2013, 933, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 16/13; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteile vom 21. Februar 2012 1 K 75/11, EFG 2013, 523, Rev. anhängig, Az. des BFH: VI R 70/12; vom 17. April 2013 5 K 156/12, EFG 2013, 1127, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 26/13; a.A. FG München vom 21. August 2012 10 K 800/10, EFG 2013, 451, Rev. anhängig, Az. des BFH: VI R 69/12).

    Diese nicht zuletzt aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 3 des Grundgesetzes - GG -) folgenden Erwägungen werden verletzt, wenn die Möglichkeit der Abzugsfähigkeit von Ehescheidungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) auf Fälle des sog. Zwangsverbundes zwischen Ehescheidung und Versorgungsausgleich begrenzt wäre (vgl. ebenso bereits: FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2392/12 E, a.a.O., Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 16/13).

  • FG Köln, 18.12.2014 - 6 K 1090/12

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Jeder Ehegatte könnte diese Fragen durch Antragstellung zum Verfahrensgegenstand der Scheidungssache machen, über die insgesamt dann durch Urteil zu entscheiden wäre (FG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013 10 K 2392/12 E, EFG 2013, 933).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2013 - 9 K 238/12

    Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten im Falle des Prozessverlustes als

    Die nach der Rechtsprechungsänderung durch den BFH zwischenzeitlich ergangene Folgerechtsprechung der Finanzgerichte ist den neuen Rechtsgrundsätzen im Wesentlichen gefolgt (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 20. Februar 2013 15 K 2052/12 E, StE 2013, 214, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 14/13, betr. außergewöhnliche Belastungen in Form von Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Schadensersatzprozess, der durch Vergleich beendet wird; FG Düsseldorf, Urteil vom 19. Februar 2013 10 K 2392/12 E, juris, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 16/13, betr.
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - 14 K 14310/12

    Zivilprozesskosten des Gesellschafters eines Immobilienfonds im Zusammenhang mit

    Der für die Streitjahre noch einschlägigen Rechtsprechungsänderung des BFH entsprechend dem Urteil vom 12.05.2011 ( VI R 42/10, a.a.O.) sind zwischenzeitlich zahlreiche Finanzgerichte im Wesentlichen gefolgt (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2013 15 K 2052/12 E, StE 2013, 214, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 14/13, betr. außergewöhnliche Belastungen in Form von Prozesskosten im Zusammenhang mit einem Schadensersatzprozess, der durch Vergleich beendet wird; FG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013 10 K 2392/12 E, juris, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 16/13, betr.
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