Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13   

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https://dejure.org/2014,13628
FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13 (https://dejure.org/2014,13628)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.05.2014 - 10 K 109/13 (https://dejure.org/2014,13628)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - 10 K 109/13 (https://dejure.org/2014,13628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Grundsätze zur Bestimmung der Fahrten eines Diensthundführers zur Polizeidienststelle als Fahrten zwischen Dienststätte und Wohnung oder als Dienstreisen; Kriterien zur Auslegung des Begriffs der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
    Regelmäßige Arbeitsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Regelmäßige Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die regelmäßige Arbeitsstätte des Diensthundführers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkosten eines Polizisten - und die Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Bestimmung der Fahrten eines Diensthundführers zur Polizeidienststelle als Fahrten zwischen Dienststätte und Wohnung oder als Dienstreisen; Kriterien zur Auslegung des Begriffs der regelmäßigen Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1474
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.06.2011 - VI R 55/10

    Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13
    Diese Rechtsprechung hat der BFH jedoch zwischenzeitlich aufgegeben (Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36; VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; s. dazu Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Dezember 2011 IV C 5 - S 2353/11/10010).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 36/10

    Auswärtstätigkeit bei Einsatz in verschiedenen Filialen - Regelmäßige

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13
    Diese Rechtsprechung hat der BFH jedoch zwischenzeitlich aufgegeben (Urteile vom 9. Juni 2011 VI R 36/10, BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36; VI R 55/10, BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38; s. dazu Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 15. Dezember 2011 IV C 5 - S 2353/11/10010).
  • BFH, 09.06.2011 - VI R 58/09

    Regelmäßige Arbeitsstätte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13
    Der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer lediglich regelmäßig nur zu Kontrollzwecken aufsucht, ist nicht die regelmäßige Arbeitsstätte (BFH-Urteil vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34).
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 54/09

    Arbeitgeberseitige Fahrergestellung nicht stets Lohn - Zweck des Zuschlags nach §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13
    Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder aufsucht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. September 2010 VI R 54/09, BFHE 231, 127, BStBl II 2011, 354, m.w.N.).
  • BFH, 18.06.2009 - VI R 61/06

    Keine "Fahrtätigkeit" (Auswärtstätigkeit) bei Einsatz im Bergwerk

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.05.2014 - 10 K 109/13
    Denn die unter Umständen nicht verlässlich vorhersehbare Notwendigkeit, verschiedene Tätigkeitsstätten aufsuchen zu müssen, erlaubt es dem Arbeitnehmer nicht, sich immer auf die gleichen Wege und eine kostengünstige Verpflegungssituation einzustellen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18. Juni 2009 VI R 61/06, BFHE 226, 59, BStBl II 2010, 564).
  • FG Niedersachsen, 11.12.2014 - 11 K 70/14

    Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen eines

    Dies ergebe sich auch aus einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zu einem vergleichbaren Fall (s. Urt. v. 22. Mai 2014 - 10 K 109/13).

    Im Hinblick auf die Kritik des Niedersächsisches FG Urt. v. 22. Mai 2014 10 K 109/13, nv, wonach die aktuelle Rechtsprechung des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte nicht mit dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung vereinbar sei und diese Beurteilung auch auf den Streitfall zutreffen würde, wird die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2014 - 3 K 3087/14

    Einkommensteuerrecht - Reisekostenrecht

    Sollte die qualitative Bestimmung des Schwerpunkts der Tätigkeit anders ausfallen, wäre einer dahingehenden Rechtsprechung des BFH nicht zu folgen, weil diese gegen den sich aus dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) ergebenden Grundsatz der Folgerichtigkeit verstoßen würde (so bereits zutreffend Niedersächsisches Finanzgericht - FG -, Urteil vom 22.05.2014 10 K 109/13; EFG 2014, 1474 mit zustimmender Anmerkung Baldauf).

    Das vom VI. Senat des BFH nach und nach (vgl. oben III.1.) über den Zwischenschritt der "eigentlichen Tätigkeit" zusätzlich aufgestellte Auslegungskriterium des "qualitativen Schwerpunkts" der Tätigkeit ist demgegenüber weder zwingend noch sachgerecht (Niedersächsisches FG, Urteil vom 22.05.2014 10 K 109/13, EFG 2014, 1474, Juris Rn. 19: Polizei-Diensthundeführer; vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2014 1 K 1714/13, EFG 2014, 1858, Juris Rn. 50, 51: ärztliche Praxisgemeinschaft, hierzu BFH VIII R 33/14 anhängig, sowie Thüringer FG, Urteil vom 12.03.2014 3 K 786/13, EFG 2014, 1873, Juris Rn. 34: befristeter Arbeitsvertrag, hierzu BFH VI R 54/14 anhängig).

  • FG Münster, 19.02.2016 - 12 K 1620/15

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Fahrtkosten nach Dienstreisegrundsätzen

    Eine Erweiterung um das zusätzlich vom BFH aufgestellte Auslegungskriterium des "qualitativen Schwerpunkts" ist weder zwingend noch sachgerecht und bedeutet einen Verstoß gegen den sich aus dem Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Abs. 1 GG ergebenden Grundsatz der Folgerichtigkeit (s. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.05.2014, 10 K 109/13, EFG 2014, 1474; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2014, 3 K 3087/14, EFG 2015, 288).
  • FG Münster, 17.02.2016 - 11 K 3235/14

    Aufwendungen des Klägers für Wege zwischen seiner Wohnung und dem Betrieb seines

    Es ist beispielsweise nicht ersichtlich, weshalb etwa bei einem Krankenpfleger die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einkommensteuerrechtlich unterschiedlich zu erfassen sein sollen je nachdem, ob er im Krankenhaus seinen Dienst verrichtet oder dasselbe Krankenhaus anfährt, um dort einen Einsatzwagen für Krankenfahrten zu besteigen (so ausdrücklich auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 22.05.2014, 10 K 109/13, EFG 2014, 1476; FG Berlin, Urteil vom 19.11.2014, 3 K 3087/14, EFG 2015, 285).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.04.2015 - 1 K 362/14

    Einkommensteuer: Regelmäßige Arbeitsstätte von Arbeitnehmern mit Fahrtätigkeit

    Er folgt damit der Rspr. des Niedersächsischen FG (Urteil vom 22. Mai 2014 10 K 109/13, EFG 2014, 1474) und des FG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 19. November 2014 3 K 3087/14, EFG 2015, 285).
  • FG Niedersachsen, 31.07.2014 - 11 K 68/13

    Werbungskostenabzug von Fahrtkosten und von Verpflegungsmehraufwendungen bei

    Der Senat kann offen lassen, ob er der Kritik an der neuen Rechtsprechung des BFH zur qualitativen Bestimmung des Schwerpunktes einer Tätigkeit folgt (vgl. zur Kritik Niedersächsisches FG Urt. v. 22. Mai 2014 10 K 109/13, nv).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 10 K 10193/14

    Bemessung der Höhe des Werbungskostenansatzes für die Fahrt zwischen Wohnung und

    A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2014 - 3 K 3087/14, EFG 2015, 285; FG Münster, Urteil vom 17. Februar 2016 - 11 K 3235/14 E, EFG 2016, 893; FG Münster, Urteil vom 19. Februar 2016 - 12 K 1620/15 E, BB 2016, 1941, jeweils mit Beispielen für die Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte in diesem Bereich; ebenso bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 10 K 109/13, juris).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.02.2015 - 1 K 1224/13

    Einkommensteuer 2008 bis 2011

    Der Rechtsprechung des BFH könne nicht gefolgt werden, weil diese gegen den sich aus dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG-) ergebenden Grundsatz der Folgerichtigkeit verstoßen würde (vgl. Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.11.2014, 3 K 3087/14 und Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 22.05.2014 10 K 109/13,EFG 2014, 1474 mit zustimmender Anmerkung Baldauf).
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