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   FG Köln, 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14   

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https://dejure.org/2014,32357
FG Köln, 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14 (https://dejure.org/2014,32357)
FG Köln, Entscheidung vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14 (https://dejure.org/2014,32357)
FG Köln, Entscheidung vom 30. September 2014 - 10 Ko 2686/14 (https://dejure.org/2014,32357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV RVG Nr 1003
    Erledigungsgebühr bei Zustimmung zu einer gerichtlichen Verständigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtskosten - Erledigungsgebühr bei Zustimmung zu einer gerichtlichen Verständigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Berücksichtigung der Erledigungsgebühr bei Zustimmung zu einer gerichtlichen Verständigung

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 2170
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Köln, 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04

    Entstehung der Erledigungsgebühr wegen "Mitwirkens" des Rechtsanwalts an der

    Auszug aus FG Köln, 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14
    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10% eingeschränkt wird (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642).

  • BFH, 12.02.2007 - III B 140/06

    Rechtsanwalt; Erledigungsgebühr

    Auszug aus FG Köln, 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14
    b) Ebenso wie § 24 BRAGO erfordert Nr. 1002 VV RVG eine anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung, die über die überzeugende Begründung sowie die allgemein auf Verfahrensförderung gerichtete Tätigkeit hinausgeht und auf eine Erledigung der Rechtssache ohne förmliche Entscheidung gerichtet ist (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2007 III B 140/06, BFH/NV 2007, 1109).
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.1995 - 1 Ko 2/95
    Auszug aus FG Köln, 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14
    Um den Prozessbevollmächtigten im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gegenüber einem Rechtsanwalt zu privilegieren, der im Zivilprozess eine auf einen Vergleich gerichtete Tätigkeit entfaltet hatte, wurde für eine "Mitwirkung bei der Erledigung" nach altem Recht in ständiger Rechtsprechung eine besondere Tätigkeit des Bevollmächtigten verlangt, die die materielle Erledigung des Rechtsstreits ohne Urteil herbeiführte und die über die bereits mit der Prozess- oder Verhandlungsgebühr abgegoltene Einlegung und Begründung des Rechtsbehelfs hinausging (FG Köln, Beschluss vom 28. Juni 2004 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642, FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. September 1995 1 Ko 2/95, EFG 1995, 1077, jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 16.03.2016 - 10 Ko 2520/15

    Zugrundezulegender Streitwert im Rahmen der Kostenfestsetzung bei einem

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung nimmt das Gericht eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens an, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschluss vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).
  • FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 3253/17

    Anforderungen an die Erstattung einer Erledigungsgebühr an den Erinnerungsführer

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wurde z. T. in der Vergangenheit eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens dabei regelmäßig angenommen, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10, EFG 2011, 1545; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).
  • FG Köln, 29.05.2018 - 2 Ko 1654/17

    Kostenfestsetzung: Keine - automatische - Erledigungsgebühr, wenn das

    Aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung wurde z. T. in der Vergangenheit eine nicht unwesentliche Einschränkung des ursprünglichen Klagebegehrens dabei regelmäßig angenommen, wenn es um mehr als 10 % eingeschränkt wird (vgl. FG Köln, Beschlüsse vom 28.06.2004 - 10 Ko 1603/04, EFG 2004, 1642; vom 28.02.2011 - 10 Ko 1119/10, EFG 2011, 1545; vom 30.09.2014 - 10 Ko 2686/14, EFG 2014, 2170).
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