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   FG Münster, 11.12.2014 - 3 K 764/12 Erb   

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https://dejure.org/2014,47666
FG Münster, 11.12.2014 - 3 K 764/12 Erb (https://dejure.org/2014,47666)
FG Münster, Entscheidung vom 11.12.2014 - 3 K 764/12 Erb (https://dejure.org/2014,47666)
FG Münster, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - 3 K 764/12 Erb (https://dejure.org/2014,47666)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    Erbschaftsteuer: kein Übergang von Vermögen aufgrund Stiftungsgeschäfts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbwerb von Stiftungsvermögen als Teil eines Nachlasses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 8; ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1
    Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 736
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.06.2007 - II R 21/05

    Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung bei fehlender freier Verfügungsmacht

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2014 - 3 K 764/12
    Behält sich der Stifter bei Gründung der Stiftung jedoch bezüglich des übertragenen Vermögens weiter Weisungs- und Entscheidungsrechte vor, die dazu führen, dass die Stiftung im Verhältnis zum Stifter rechtlich und tatsächlich nicht frei über das auf sie übertragene Vermögen verfügen kann, tritt insoweit eine Bereicherung der Stiftung nicht ein mit der Folge, dass der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG nicht erfüllt ist (vgl. BFH, Urteil vom 28.06.2007 II R 21/05, BFHE 217, 254, BStBl. II 2007, 669).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2009 - 5 U 40/09

    Testamentsvollstreckung: Zuordnung eines Depotvermögens unter Berücksichtigung

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2014 - 3 K 764/12
    Ausweislich des Urteils des OLG Stuttgart vom 29.06.2009 5 U 40/09 (unter II 3.d), ZEV 2010, 265) fällt in Fällen, in denen zu Lebzeiten des Stifters aufgrund seiner bestehenden Weisungsrechte das auf die Stiftung übertragene Vermögen weiter ihm zuzurechnen ist, das Vermögen bei seinem Tod unter Aufrechterhaltung des Trennungsprinzips ohne weiteres in den Nachlass.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 126/06

    Wirksamkeit einer Stiftung

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2014 - 3 K 764/12
    Der Senat verweist insoweit auf die Darstellung und Zitate im Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.04.2010 I-22 U 126/06, 22 (ZEV 2010, 528 unter B I 2. c)).
  • FG Bremen, 16.06.2010 - 1 K 18/10

    Erbschaftsteuerpflicht der Auskehrung des Vermögens einer liechtensteinischen

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2014 - 3 K 764/12
    Da nach Auffassung des Senats das in der S Stiftung angelegte Vermögen zum Nachlass gehört, stellt sich nicht die Frage eines Erwerbs des Klägers gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (siehe dazu FG Bremen, Urteil vom 16.06.2010 1 K 18/10(5), EFG 2010, 1801).
  • FG Düsseldorf, 02.04.2014 - 4 K 3718/12

    Errichtung einer liechtensteinischen Stiftung - Stiftungsgeschäft als Vertrag

    Auszug aus FG Münster, 11.12.2014 - 3 K 764/12
    Der Senat teilt dabei die Auffassung des OLG Düsseldorf, dass in Fällen der missbräuchlichen Stiftungsgründung durch den Tod des Stifters die Durchbrechung des Trennungsprinzips nicht automatisch beendet wird (so auch FG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2014 4 K 3718/12 Erb, EFG 2014, 855, wobei dort die tatsächlichen Voraussetzungen für eine Durchbrechung des Trennungsprinzips nicht vorlagen; siehe auch Piltz, "Erbschaftsteuerliche Neuorientierung bei Familienstiftungen?", ZEV 2011, 236; a. A. Söffing, a. a. O. und Lennert/Blum, "Das neue liechtensteinische Stiftungsrecht: Zivil- und steuerrechtliche Einordnung nach der Stiftungsrechtsreform", ZEV 2009, 171, die vorrangig einen Erwerb der Stiftung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG sehen).
  • BFH, 05.12.2018 - II R 9/15

    Vermögen einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 11. Dezember 2014  3 K 764/12 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das FG-Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 736 veröffentlicht.

  • FG Köln, 13.12.2018 - 7 K 131/17

    Erbschaftsteuer: Annahme einer Hinterziehung bei vererbtem Vermögen aus einer

    Zudem habe der Erblasser die Stiftung anonym gegründet, so dass eine Zuordnung des Stiftungsvermögens unter Durchbrechung des Trennungsprinzips stets anzunehmen sei (FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12, EFG 2015, 736).

    Dieser zivilrechtlichen Rechtsprechung folgt auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Urteile des FG Düsseldorf vom 25.01.2017 4 K 2319/15 Erb, EFG 2017, 581 m. zust. Anm. Neu und vom 02.04.2014 4 K 3718/12 Erb, EFG 2014, 855, zitiert nach juris Rn. 30; Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736, zitiert nach juris Rn. 34, 35, Rev. II R 9/15).

    Das Stiftungsvermögen war - aus o.g. Gründen und der damit einhergehenden fehlenden Trennung des Vermögens der U Stiftung vom Vermögen des Erblassers - mit dem Erbfall in den Nachlass der Erbin gefallen, § 1922 BGB (vgl. Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736 unter Rn. 35, Rev. II R 9/15).

  • FG Köln, 27.02.2019 - 7 K 3002/16

    Erhebung der Erbschaftssteuer auf Auszahlungen von ausländischer Stiftung

    Auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung schloss sich diesen Rechtsprechungsgrundsätzen zur liechtensteinischen Stiftung mit unterschiedlichen Ergebnissen bei der Beurteilung der Einzelfälle an (s. Urteile des FG Düsseldorf vom 02.04.2014 4 K 3718/12 Erb, EFG 2014, 855 und vom 25.01.2017 4 K 2319/15 Erb, EFG 2017, 581; Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736).

    Dieser zivilrechtlichen Rechtsprechung folgt auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Urteile des FG Düsseldorf vom 25.01.2017 4 K 2319/15 Erb, EFG 2017, 581 m. zust. Anm. Neu und vom 02.04.2014 4 K 3718/12 Erb, EFG 2014, 855, zitiert nach juris Rn. 30; Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736, zitiert nach juris Rn. 34, 35, Rev. II R 9/15).

  • FG Düsseldorf, 25.01.2017 - 4 K 2319/15

    Erbschaftsteuerpflicht eines Erwerbs durch Erbanfall

    Die Rechtsform der juristischen Person kann hiernach ausnahmsweise dann unberücksichtigt gelassen werden, wenn der Hauptzweck der Errichtung der Stiftung die Begehung einer Steuerhinterziehung war (BGH-Beschluss in NJW 2015, 623; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. April 2010 I-22 U 126/06, ZEV 2010, 528; Finanzgericht Münster, Urteil vom 11. Dezember 2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736, Revisionsverfahren anhängig beim BFH unter dem A.Z. II R 9/15).
  • FG Köln, 27.02.2019 - 7 K 3003/16

    Erhebung der Erbschaftssteuer auf Auszahlungen von ausländischer Stiftun

    Auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung schloss sich diesen Rechtsprechungsgrundsätzen zur liechtensteinischen Stiftung mit unterschiedlichen Ergebnissen bei der Beurteilung der Einzelfälle an (s. Urteile des FG Düsseldorf vom 02.04.2014 4 K 3718/12 Erb, EFG 2014, 855 und vom 25.01.2017 4 K 2319/15 Erb, EFG 2017, 581; Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736).

    Dieser zivilrechtlichen Rechtsprechung folgt auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung (vgl. Urteile des FG Düsseldorf vom 25.01.2017 4 K 2319/15 Erb, EFG 2017, 581 m. zust. Anm. Neu und vom 02.04.2014 4 K 3718/12 Erb, EFG 2014, 855, zitiert nach juris Rn. 30; Urteil des FG Münster vom 11.12.2014 3 K 764/12 Erb, EFG 2015, 736, zitiert nach juris Rn. 34, 35, Rev. II R 9/15).

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