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   FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14   

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https://dejure.org/2014,49794
FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14 (https://dejure.org/2014,49794)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17.12.2014 - 2 K 113/14 (https://dejure.org/2014,49794)
FG Hamburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 2 K 113/14 (https://dejure.org/2014,49794)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Doppelte Haushaltsführung: Wohnung im Umfeld einer Großstadt - Feststellungslast hinsichtlich der Begründung eines eigenen Hausstands

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung: Gesamter Einzugsbereich einer politischen Gemeinde als Beschäftigungsort im Sinne des EStG - Feststellungslast

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung: Gesamter Einzugsbereich einer politischen Gemeinde als Beschäftigungsort im Sinne des EStG - Feststellungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zweiter Wohnsitz ist Privatsache

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung: Arbeitswege von etwa einer Stunde sind in Ballungszentren üblich und zumutbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitswege von etwa einer Stunde sind in Ballungszentren üblich und ohne weiteres zumutbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung: Eine Stunde Fahrzeit in Ballungszentren zumutbar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Arbeitswege von einer Stunde in Ballungszentren ohne weiteres zumutbar!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine doppelte Haushaltsführung bei zumutbarer Anfahrtszeit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 21.04.2015)

    Kosten für Zweitwohnung nicht immer absetzbar

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Keine doppelte Haushaltsführung für Arbeitnehmer bei einstündiger Anfahrt zur Arbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitswege von etwa einer Stunde sind in Ballungszentren üblich und ohne weiteres zumutbar - Finanzgericht Hamburg zur Erforderlichkeit einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 808
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.04.2012 - VI R 59/11

    Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    Insbesondere ist darunter nicht nur dieselbe politische Gemeinde zu verstehen; zum Beschäftigungsort zählt auch das gesamte Einzugsgebiet dieses Ortes (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl II 2012, 833; Beschluss vom 02.10.2008 VI B 33/08, juris; Urteil vom 09.11.1971 VI R 96/70, BStBl II 1972, 134; FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2014 1 K 234/12, EFG 2014, 1185; jeweils m. w. N.).

    So hat der BFH in dem Verfahren VI R 59/11 (BStBl II 2012, 833) bei einer Zugfahrzeit von einer Stunde und einer Entfernung zwischen Zweitwohnung und Arbeitsplatz von 141 km eine Wohnung am Beschäftigungsort bejaht.

    Dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine Arbeitsstätte aufsuchen kann, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht (BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl II 2012, 833).

  • FG Hamburg, 26.02.2014 - 1 K 234/12

    Doppelte Haushaltsführung innerhalb einer großflächigen Gemeinde?

    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    Insbesondere ist darunter nicht nur dieselbe politische Gemeinde zu verstehen; zum Beschäftigungsort zählt auch das gesamte Einzugsgebiet dieses Ortes (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl II 2012, 833; Beschluss vom 02.10.2008 VI B 33/08, juris; Urteil vom 09.11.1971 VI R 96/70, BStBl II 1972, 134; FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2014 1 K 234/12, EFG 2014, 1185; jeweils m. w. N.).

    Das Finanzgericht Hamburg hat bei einer Entfernung von 25 km und einer Fahrzeit von 41 Minuten von dem Ort des eigenen Hausstands zum Beschäftigungsort eine doppelte Haushaltsführung verneint (Urteil vom 26.02.2014 1 K 234/12, EFG 2014, 1185).

    Unter den Bedingungen einer Großstadt, in der sich typischerweise Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe im Zentrum ballen, die Wohnstätten der Beschäftigten auch aufgrund des Preisniveaus immer weiter in die Randbereiche und über die politische Grenze einer Gemeinde hinaus (so genannter Speckgürtel) verdrängt werden, sind Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von ca. einer Stunde üblich und ohne weiteres zumutbar (vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2014 1 K 234/12, EFG 3014, 1185).

  • BFH, 02.12.2009 - VI B 124/08

    Lebensmittelpunkt bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    Das Vorhalten einer Wohnung außerhalb des Beschäftigungsortes für gelegentliche Besuche oder für Ferienaufenthalte ist dagegen nicht als Unterhalten eines Hausstandes zu werten (BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, wo sich die Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten; dies gilt auch, soweit ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Lebensgefährten zusammenlebt (BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638; Urteil vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; Urteil vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98).

  • BFH, 05.03.2009 - VI R 23/07

    Rechtsprechungsänderung bei doppelter Haushaltsführung in sog.

    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    Denn auch dann finde die nunmehr doppelte Haushaltsführung ihre berufliche Veranlassung darin, dass ein weiterer Haushalt in einer Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Motiven begründet werde (BFH-Urt. vom 05.03.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016).

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG nehme die privat motivierte Wahl des Ortes des privaten Wohnsitzes eines Arbeitnehmers insoweit hin und gehe in Satz 1 sogar noch darüber hinaus, wenn danach auch nicht zu prüfen sei, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten werde (BFH-Urt. vom 05.03.2009 VI R 23/07, BStBl II 2009, 1016; zuletzt bestätigt durch BFH-Urt. vom 08.10.2014 VI R 7/13, DStR 2014, 2557).

  • FG Berlin, 29.07.1985 - VIII 221/84
    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    In einem anderen Fall hat das Finanzgericht Berlin mit Urteil vom 29.07.1985 (VIII 221/84, EFG 1986, 286) bei einer Entfernung der Zweitwohnung von 15-20 km von der Familienwohnung angenommen, dass die Zweitwohnung nicht mehr am Ort des eigenen Hausstandes liege.
  • BFH, 02.10.2008 - VI B 33/08

    Doppelte Haushaltsführung: Begriff des "Beschäftigungsortes"

    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    Insbesondere ist darunter nicht nur dieselbe politische Gemeinde zu verstehen; zum Beschäftigungsort zählt auch das gesamte Einzugsgebiet dieses Ortes (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl II 2012, 833; Beschluss vom 02.10.2008 VI B 33/08, juris; Urteil vom 09.11.1971 VI R 96/70, BStBl II 1972, 134; FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2014 1 K 234/12, EFG 2014, 1185; jeweils m. w. N.).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die

    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    Allerdings wird die finanzielle Beteiligung des auswärts Beschäftigten an der Haushaltsführung auch weiterhin ein gewichtiges Indiz für eine eigene Haushaltsführung sein (BFH-Urteile vom 28.03.2012 VI R 87/10, BStBl II 2012, 800; vom 21.04.2010 VI R 26/09, BStBl II 2012, 618).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, wo sich die Bezugspersonen des Arbeitnehmers überwiegend aufhalten; dies gilt auch, soweit ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Lebensgefährten zusammenlebt (BFH-Beschluss vom 02.12.2009 VI B 124/08, BFH/NV 2010, 638; Urteil vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; Urteil vom 14.10.2004 VI R 82/02, BStBl II 2005, 98).
  • BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70

    Wohnen am Beschäftigungsort - Umgebung der politischen Gemeinde - Ort der

    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    Insbesondere ist darunter nicht nur dieselbe politische Gemeinde zu verstehen; zum Beschäftigungsort zählt auch das gesamte Einzugsgebiet dieses Ortes (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2012 VI R 59/11, BStBl II 2012, 833; Beschluss vom 02.10.2008 VI B 33/08, juris; Urteil vom 09.11.1971 VI R 96/70, BStBl II 1972, 134; FG Hamburg, Urteil vom 26.02.2014 1 K 234/12, EFG 2014, 1185; jeweils m. w. N.).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 26/09

    Unterhalten eines eigenen Hausstands bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Hamburg, 17.12.2014 - 2 K 113/14
    Allerdings wird die finanzielle Beteiligung des auswärts Beschäftigten an der Haushaltsführung auch weiterhin ein gewichtiges Indiz für eine eigene Haushaltsführung sein (BFH-Urteile vom 28.03.2012 VI R 87/10, BStBl II 2012, 800; vom 21.04.2010 VI R 26/09, BStBl II 2012, 618).
  • BFH, 08.10.2014 - VI R 7/13

    Doppelte Haushaltsführung: Beginn der Dreimonatsfrist in Wegverlegungsfällen, § 9

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

  • FG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - 1 K 3229/14

    Keine Doppelte Haushaltsführung bei zumutbarer Fahrzeit zwischen Wohnung und

    a) Dabei ist unter Beschäftigungsort nicht die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen, sondern der Bereich, der zu der konkreten Anschrift der Arbeitsstätte noch als Einzugsgebiet anzusehen ist (Finanzgericht -FG- Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 7 K 7366/13, Revision eingelegt, Az. des BFH: VI R 2/16; FG Hamburg, Urteile vom 26. Februar 2014 1 K 234/12, rkr., EFG 2014, 1185 und vom 17. Dezember 2014 2 K 113/14, rkr., EFG 2015, 808; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juli 1985 VIII 221/84, rkr., EFG 1986, 286).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es - so wie hier - ein ausgebautes Straßennetz sowie gut erreichbare öffentliche Nahverkehrsverbindungen gibt (so auch FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Dezember 2015 7 K 7366/13, nrkr.; FG Hamburg, Urteil vom 17. Dezember 2014 2 K 113/14, rkr., EFG 2015, 808, a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Juli 1985 VIII 221/84, rkr., EFG 1986, 286, das auf den "Radius" eines üblichen Haushalts für Besorgungen und Aktivitäten wie Spaziergänge abstellt).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2015 - 7 K 7366/13

    Zum Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

    Dabei ist unter Beschäftigungsort nicht die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen, sondern der Bereich, der zu der konkreten Anschrift der Arbeitsstätte (noch) als Einzugsgebiet anzusehen ist (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 19.04.2012 - VI R 59/11, Bundessteuerblatt -BStBl. - II 2012, 833; FG Hamburg, Urteile vom 26.02.2014 - 1 K 234/12, EFG 2014, 1185, und vom 17.12.2014 - 2 K 113/14, EFG 2015, 808, mit weiteren Nachweisen).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn es ein gut ausgebautes Netz von öffentlichen Nah- und Fernverkehrsverbindungen gibt (FG Hamburg, Urteil vom 17.12.2014, EFG 2015, 808, mit weiteren Nachweisen).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2021 - 7 K 7009/19

    Einkommensteuer 2015 bis 2017

    Dabei ist unter Beschäftigungsort nicht die jeweilige politische Gemeinde zu verstehen, sondern der Bereich, der zu der konkreten Anschrift der Arbeitsstätte (noch) als Einzugsgebiet anzusehen ist (ständige Rechtsprechung u. a. BFH, Urteile vom 19.04.2012 - VI R 59/11, BStBl. II 2012, 833; vom 16.01.2018 - VI R 2/16, BFH/NV 2018, 712, m. w. N.; FG Hamburg, Urteile vom 26.02.2014 - 1 K 234/12, EFG 2014, 1185, und vom 17.12.2014 - 2 K 113/14, EFG 2015, 808, m. w. N.).
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