Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,60438
FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15 E (https://dejure.org/2015,60438)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.09.2015 - 15 K 1712/15 E (https://dejure.org/2015,60438)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. September 2015 - 15 K 1712/15 E (https://dejure.org/2015,60438)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,60438) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders "Sky" als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Abs. 1 Nr. 1 S. 1
    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Abonnement des Pay-TV-Senders "Sky" als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskostenabzug eines Lizenzfußballtrainers für das Pay-TV-Abonnement "Sky" - Fehlen objektivierbarer Aufteilungskriterien - Feststellung der ausschließlichen beruflichen Veranlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1416
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15
    Die Regelung des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG enthält nach dieser geänderten Rechtsprechung - anders als bislang angenommen - kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot und steht einer solchen Aufteilung daher nicht entgegen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672).

    Greifen allerdings die - für sich gesehen jeweils nicht unbedeutenden - betrieblichen und privaten Veranlassungsbeiträge so ineinander, dass eine Trennung der Beiträge nicht möglich ist, fehlt es also an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung, kommt ein Abzug der gemischt veranlassten Aufwendungen auch weiterhin nicht in Betracht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.09.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672).

    Soweit nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 21.09.2009 (GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) bei gemischt veranlassten Aufwendungen eine Aufteilung in Betracht zu ziehen ist, scheidet eine solche Aufteilung vorliegend aus, da es an den hierfür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehlt (zu diesen Kriterien vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.07.2014 1 K 1490/12, juris).

  • FG Münster, 24.03.2015 - 2 K 3027/12

    Sky-Abonnement "Fußballpaket"

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15
    Die Aufwendungen seien, auch wenn das Gesamtpaket kostenmäßig aufteilbar sei, untrennbar privat mitveranlasst (vgl. BMF-Schreiben vom 06.07.2010, Tz. 4 - 6, Bundessteuerblatt -BStBl- I 2010, 614), wie ebenso das Finanzgericht -FG- Münster mit Urteil vom 24.03.2015 2 K 3027/12 E, juris, entschieden habe.

    Das Abonnement des Bundesligapakets des Pay-TV-Senders "Sky" ist damit eher mit dem von der Rechtsprechung stets der privaten Lebensführung zugeordneten Bezug von allgemeinbildenden Tageszeitungen und Zeitschriften durch Personen mit beruflichem Interesse an den dort vermittelten Inhalten als mit dem Bezug von allein an ein Fachpublikum gerichteten Fachzeitschriften vergleichbar (so überzeugend schon das Urteil des FG Münster vom 24.03.2015 2 K 3027/12 E, juris, mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.07.2014 - 1 K 1490/12

    Premiere-Abonnement, Sportbekleidung und Personal-Trainer keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15
    Soweit nach den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats vom 21.09.2009 (GrS 1/06, BStBl II 2010, 672) bei gemischt veranlassten Aufwendungen eine Aufteilung in Betracht zu ziehen ist, scheidet eine solche Aufteilung vorliegend aus, da es an den hierfür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehlt (zu diesen Kriterien vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.07.2014 1 K 1490/12, juris).
  • BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15
    Werbungskosten sind über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hinaus alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (z.B. BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 14.09.2015 - 15 K 1712/15
    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen mit der Einkünfteerzielung objektiv zusammenhängen und ihr subjektiv zu dienen bestimmt sind (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 04.07.1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817).
  • BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. September 2015  15 K 1712/15 E aufgehoben.

    Die Klage hatte aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1416 veröffentlichten Gründen ebenfalls keinen Erfolg.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 14. September 2015  15 K 1712/15 E aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid vom 2. März 2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 5. Mai 2015 dahingehend zu ändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 322, 80 EUR anerkannt werden.

  • FG Düsseldorf, 05.11.2019 - 15 K 1338/19

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

    Der hiesige Senat wies die Klage mit Urteil vom 14.09.2015 (15 K 1712/15 E) ab (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2016, 1416).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht