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   FG Niedersachsen, 30.06.2016 - 14 K 16/16   

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https://dejure.org/2016,29436
FG Niedersachsen, 30.06.2016 - 14 K 16/16 (https://dejure.org/2016,29436)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.06.2016 - 14 K 16/16 (https://dejure.org/2016,29436)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 14 K 16/16 (https://dejure.org/2016,29436)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 171 Abs. 10 AO; § 2 Abs. 2 Nr. 2 KraftStG; § 3 Nr 7 KraftStG
    Bindungswirkung der in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen für die Kraftfahrzeugsteuer für ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung der in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen für die Kraftfahrzeugsteuer

  • rechtsportal.de

    Bindungswirkung der in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen für die Kraftfahrzeugsteuer für ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bindungswirkung der in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen der Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung der in den Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen für die Kraftfahrzeugsteuer für ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrzeugpapiere als Grundlagenbescheid

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1671
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.10.2006 - VII R 13/06

    Änderung eines auf einem unzutreffenden Schadstoffschlüssel beruhenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.06.2016 - 14 K 16/16
    Konkret ergibt sich die Grundlagenwirkung dabei aus den in Fahrzeugpapieren dokumentierten Feststellungen (BFH-Urteil vom 17. Oktober 2006 VII R 13/06, BFHE 215, 562, BStBl II 2007, 134 zur Schadstoffklasse).
  • BFH, 09.03.1995 - X B 242/94

    Anforderungen an eine Divergenzrüge

    Auszug aus FG Niedersachsen, 30.06.2016 - 14 K 16/16
    Bindend sind dabei sowohl die positiven als auch die negativen Feststellungen (BFH-Beschluss vom 9. März 1995 X B 242/94, BFH/NV 1995, 858).
  • BFH, 21.02.2019 - III R 20/18

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von "LOF.Sattelzugmaschinen"

    Mit dieser Gesetzesänderung ist die frühere ständige Rechtsprechung bezüglich der Bindungswirkung von Fahrzeugklassen und Aufbauarten (seit dem BFH-Urteil vom 30. September 1981 II R 56/78, BFHE 134, 367, BStBl II 1982, 82; vgl. auch BFH-Urteile vom 26. November 1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414; vom 3. April 2001 VII R 7/00, BFHE 194, 477, BStBl II 2001, 451, unter II.1.) überholt (so bereits Niedersächsisches FG, Urteil vom 30. Juni 2016  14 K 16/16, Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1671; Strodthoff, Kraftfahrzeugsteuergesetz, § 2 Rz 2a, 13b, § 3 Rz 67, 68, 74, § 8 Rz 8a, 8b; Halaczinsky, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 2016, 364; Beyme, Agrarbetrieb 2017, 39, 40).
  • FG Düsseldorf, 14.03.2018 - 8 K 3180/16

    Beanspruchung einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für ein landwirtschaftlich

    Sofern sich dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 30.06.2016 (14 K 16/16, EFG 2016, 1671) eine - dort nicht entscheidungserhebliche - andere Auffassung entnehmen lässt, teilt der Senat diese nicht.
  • FG Sachsen, 08.02.2019 - 4 K 1155/18

    Befreiung eines Fahrzeugs von der Kraftfahrzeugsteuer i.R.d. Einstufung der

    Die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren obliegen der Zulassungsbehörde und stellen einen Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Abs. 10 Abgabenordnung dar (zum Ganzen Strodthoff, § 2 Rn. 1 b unter Hinweis auf Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30.06.2016, Az. 14 K 16/16, EFG 2016, 1671 , und Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2016, Az. 13 K 1913/13, EFG 2017, 96 ff.).

    Soweit der Gesetzgeber eine Ausnahme von der Verbindlichkeit der Feststellung hätte regeln wollen, hätte er dies ausreichend deutlich machen müssen, wie er es in § 18 Abs. 12 KraftStG in anderem Zusammenhang auch getan hat (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 30.06.2016, Az. 14 K 16/16, a. a. O.).

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