Rechtsprechung
FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 4/15 (5) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbotes auf der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Gewinnausschüttungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anwendung des pauschalen Betriebsausgabenabzugsverbotes auf der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegenden Gewinnausschüttungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 5 KStG auf Gewinnausschüttungen, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-10 AStG unterlegen haben, nicht anwendbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Kein pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot bei vorheriger Hinzurechnungsbesteuerung
- pwc.de (Kurzinformation)
Kein pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot bei Gewinnausschüttungen ausländischer Zwischengesellschaft
Verfahrensgang
- FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 4/15 (5)
- BFH, 26.04.2017 - I R 84/15
Papierfundstellen
- BB 2017, 537
- EFG 2016, 675
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 21.01.1998 - I R 3/96
Hinzurechnungsbetrag bei Vermögensverwaltung der Zwischengesellschaft
Auszug aus FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 4/15
Die Hinzurechnungsbesteuerung soll allein die Abschirm- und Aufschubwirkung der ausländischen Zwischengesellschaft aufheben, aber nicht eine Strafbesteuerung bewirken (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1998 I R 3/96, BFHE 185, 262 , BStBl II 1998, 468 ). - FG Düsseldorf, 16.09.2014 - 6 K 2018/12
Anwendung der SteuerfreisteIlung nach DBA-Schachtelprivileg neben der …
Auszug aus FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 4/15
Es wird zwar auch insoweit damit argumentiert, dass sich aus § 8b Abs. 5 KStG nicht ergebe, dass die Bestimmung nur dann anwendbar sei, wenn die Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellt seien (FG Düsseldorf vom 16. September 2014 6 K 2018/12 K, EFG 2015, 155; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 24. März 2015 1 K 1162/13, BB 2015, 1366 ). - FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1162/13
Anwendung des pauschalen Abzugsverbots nach § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf das …
Auszug aus FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 4/15
Es wird zwar auch insoweit damit argumentiert, dass sich aus § 8b Abs. 5 KStG nicht ergebe, dass die Bestimmung nur dann anwendbar sei, wenn die Bezüge nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellt seien (FG Düsseldorf vom 16. September 2014 6 K 2018/12 K, EFG 2015, 155; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 24. März 2015 1 K 1162/13, BB 2015, 1366 ).
- BFH, 11.04.2017 - I R 78/14
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuerrecht, Aktivitätsklausel, Treaty Override, …
Auszug aus FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 4/15
Das Finanzgericht Münster habe in seinem Urteil vom 30. Oktober 2014 2 K 618/11 F, EFG 2015, 351, gegen das Revision eingelegt worden sei (I R 78/14), in der Hinzurechnungsbesteuerung zwar grundsätzlich eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit gesehen, die jedoch wegen der Fortbestandsgarantie (Standstill-Klausel) des Art. 64 AEUV für die Streitjahre 2005 bis 2007 hinzunehmen sei. - FG Münster, 30.10.2014 - 2 K 618/11
Aktive Einkünfte aus der Vermietung von Grundstücken in der Schweiz i.S. des § 8 …
Auszug aus FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 4/15
Das Finanzgericht Münster habe in seinem Urteil vom 30. Oktober 2014 2 K 618/11 F, EFG 2015, 351, gegen das Revision eingelegt worden sei (I R 78/14), in der Hinzurechnungsbesteuerung zwar grundsätzlich eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit gesehen, die jedoch wegen der Fortbestandsgarantie (Standstill-Klausel) des Art. 64 AEUV für die Streitjahre 2005 bis 2007 hinzunehmen sei. - BFH, 11.03.2015 - I R 10/14
Kürzung des Gewinns aus Gewerbebetrieb um den Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. …
Auszug aus FG Bremen, 15.10.2015 - 1 K 4/15
Der BFH habe in der Begründung seines Urteils vom 11. März 2015 I R 10/14, BFHE 249, 2414, DB 2015, 1077 Zweifel an der Vereinbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung mit der unionsrechtlich verbürgten Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV ) geäußert.
- BFH, 26.04.2017 - I R 84/15
Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 15. Oktober 2015 1 K 4/15 (5) aufgehoben.Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage hat das Finanzgericht (FG) stattgegeben (FG Bremen, Urteil vom 15. Oktober 2015 1 K 4/15 (5), Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 675).
Mit der Revision beantragt der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--), das Urteil des FG Bremen vom 15. Oktober 2015 1 K 4/15 (5) aufzuheben und die Klage abzuweisen.