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   FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14 U   

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FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14 U (https://dejure.org/2017,69245)
FG Münster, Entscheidung vom 12.09.2017 - 15 K 2665/14 U (https://dejure.org/2017,69245)
FG Münster, Entscheidung vom 12. September 2017 - 15 K 2665/14 U (https://dejure.org/2017,69245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer - Frage der Besteuerung von Preisgeld bzw. einer Aufwandspauschale aus der Teilnahme an einer Fernsehshow

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2019, 734
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 10.11.2016 - C-432/15

    Bastová - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Der EuGH hat zudem durch Urteil vom 10.11.2016 C-432/15 Bastova (UR 2016, 913) entschieden, dass die Teilnahme an einem Wettbewerb (dort Pferderennen), keine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung ist, wenn für die Teilnahme weder ein Eintrittsgeld noch eine andere unmittelbare Vergütung gezahlt wird und nur Teilnehmer mit einer erfolgreichen Platzierung ein - sei es auch im Voraus festgelegtes - Preisgeld erhalten, weil die Ungewissheit einer Zahlung geeignet ist, den unmittelbaren Zusammenhang zwischen der dem Leistungsempfänger erbrachten Dienstleistung und der gegebenenfalls erhaltenen Zahlung aufzuheben.

    Der vorliegende Fall ist nach Auffassung des Senats insoweit vergleichbar mit dem o.g. vom EuGH entschiedenen Fall (C-423/15 Bastova, UR 2016, 913).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-62/12

    Kostov - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 9 Abs.

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Zudem sei auf das Urteil des EuGH vom 13.06.2013 (Az. C-62/12) zu verweisen.

    Der EuGH (vgl. Urteil vom 13.06.2013 C-62/12 Kostov, HFR 2013, 757) geht davon aus, dass eine natürliche Person, die bereits mit ihrer Haupttätigkeit ein Steuerpflichtiger im Sinne des Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist, für jede weitere, gelegentlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit als "Steuerpflichtiger" anzusehen sei, sofern diese Tätigkeit eine Tätigkeit i.S. von Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 MwStSystRL darstelle.

  • FG Münster, 15.01.2014 - 4 K 1215/12

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow ist steuerpflichtig!

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Auf das Urteil des Finanzgericht Münster vom 15.01.2014 (Az. 4 K 1215/12 E, EFG 2014, 638, Nichtzulassungsbeschwerde erfolglos, BFH-Beschluss vom 16.06.2014 IX B 22/14) wird Bezug genommen.

    Dementsprechend habe das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 15.01.2014 (Az. 4 K 1215/12 E) das Preisgeld und die Wochenpauschalen auch lediglich als Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb qualifiziert.

  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Ausgehend hiervon hat der BFH in seinem Urteil vom 12.08.2015 XI R 43/13 (BFHE 251, 253, BStBl II 2015, 919) die Frage aufgeworfen, ob an der bisherigen Rechtsprechung des BFH, wonach Leistungen, die sich als Nebenfolge einer nichtunternehmerischen Betätigung (früher auch sog. Eigenleben) ergeben - wie z.B. der Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatbereich - grundsätzlich zum nichtunternehmerischen Bereich gehören und nur dann zu unternehmerischen Umsätzen werden, wenn sie einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 Abs. 1 UStG erreichen, in vollem Umfang unverändert festgehalten werden könne.

    Dem hat sich der BFH angeschlossen (vergleiche z.B. BFH-Urteile vom 10.07.1997 V R 94/96, BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707 und vom 14.03.2012 XI R 8/10, BFHE 251, 253, BStBl II 2015, 919).

  • EuGH, 28.07.2016 - C-423/15

    Kratzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Der vorliegende Fall ist nach Auffassung des Senats insoweit vergleichbar mit dem o.g. vom EuGH entschiedenen Fall (C-423/15 Bastova, UR 2016, 913).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-16/93

    Tolsma / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Gegenleistung bildet (EuGH-Urteile vom 3.03.1994 C-16/93 Tolsma, HFR 1994, 357 und vom 2.06.2016 C-263/15 Lajver, HFR 2016, 655).
  • EuGH, 03.03.1994 - C-332/92

    Eurico Italia u.a. / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Dazu muss zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis bestehen, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die vom Leistenden empfangene Vergütung den tatsächlichen Gegenwert für die dem Leistungsempfänger erbrachte Gegenleistung bildet (EuGH-Urteile vom 3.03.1994 C-16/93 Tolsma, HFR 1994, 357 und vom 2.06.2016 C-263/15 Lajver, HFR 2016, 655).
  • BFH, 10.07.1997 - V R 94/96

    Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Dem hat sich der BFH angeschlossen (vergleiche z.B. BFH-Urteile vom 10.07.1997 V R 94/96, BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707 und vom 14.03.2012 XI R 8/10, BFHE 251, 253, BStBl II 2015, 919).
  • BFH, 11.04.2008 - V R 10/07

    Vorsteuerabzug beim Erwerb einer Photovoltaikanlage?

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 9 Abs. 1 der MwStSystRL ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18.12.2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292; vom 11.04.2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741).
  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

    Auszug aus FG Münster, 12.09.2017 - 15 K 2665/14
    Bei richtlinienkonformer Anwendung muss dabei eine wirtschaftliche Tätigkeit i.S. des Art. 9 Abs. 1 der MwStSystRL ausgeübt werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18.12.2008 V R 80/07, BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292; vom 11.04.2008 V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 8/10

    Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung - Keine

  • EuGH, 25.06.2013 - C-432/12

    Leifheit / HABM - Streichung

  • BFH, 16.06.2014 - IX B 22/14

    Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow als sonstige Einkünfte

  • EuGH, 02.06.2016 - C-263/15

    Lajvér - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

  • BFH, 10.06.2020 - XI R 25/18

    Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall

    Der BFH hat sie außerdem auf sämtliche Spielgewinne eines Berufspokerspielers (und zwar nicht nur in Pokerturnieren, sondern auch in sog. Cash-Games, vgl. BFH-Urteil in BFHE 259, 175, BStBl II 2019, 336, Rz 13, 25) und auf die Teilnahme an einer Fernsehshow mit der Möglichkeit auf einen "Projektgewinn" übertragen (BFH-Beschluss vom 25.07.2018 - XI B 103/17, BFH/NV 2019, 299, Rz 10), wobei im dortigen Fall neben dem nicht als Entgelt anzusehenden Preisgeld wohl auch platzierungsunabhängige Zahlungen geleistet wurden (vgl. Urteil des FG Münster vom 12.09.2017 - 15 K 2665/14 U, EFG 2019, 734, Rz 22 und 23).
  • BFH, 25.07.2018 - XI B 103/17

    Zur Steuerbarkeit der Leistungen eines Teilnehmers an einer Fernsehshow

    Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12. September 2017 15 K 2665/14 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
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