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   VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94   

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VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94 (https://dejure.org/1997,3881)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.01.1997 - 11 UE 796/94 (https://dejure.org/1997,3881)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 (https://dejure.org/1997,3881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (Genehmigung nach RettDG HE § 13: Genehmigung eines Ersatzfahrzeuges; Bedarfsprognose; Privilegierung von Altunternehmern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 137
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 8. Juni 1960, BVerfGE 11, 168) hat dies für den Taxenverkehr bejaht.

    Die Gefahr einer Übersetzung des Gewerbes mit der Folge ruinösen, das Taxengewerbe in seiner Existenz bedrohenden Wettbewerbs müsse 'konkret beweisbar eingetreten oder nach dem sorgfältig begründeten Urteil der Verwaltungsbehörde in drohende Nähe gerückt sein' (BVerfGE 11, 168 (191)).

    Die Zubilligung eines Beurteilungsspielraums an die Behörde steht ... nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168 (191 f.)).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 94.86

    Zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung einer Bedrohung der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94
    Für die Anwendung dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 - (BVerwGE 79, 208 (210 ff.)) einen gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Beurteilungsspielraum anerkannt:.

    Auch wenn mithin die Mindestversorgung mit Rettungsmitteln im Rettungsdienstbereich Wiesbaden derzeit selbst unter Berücksichtigung der von der Klägerin bislang aufgrund der einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 25. Februar 1994 - 7/2 G 1060/93 - vorgehaltenen höheren Transportkapazitäten teilweise nicht gewährleistet werden kann, ist dies unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 15. April 1988 - 7 C 94.86 - (a.a.O.) entwickelten Grundsätze kein hinreichender Grund, die von der Klägerin begehrte Verpflichtung zur Festsetzung einer bestimmten höheren Vorhaltekapazität oder auch nur eine Verpflichtung zur Bescheidung des entsprechenden Begehrens analog § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO auszusprechen.

  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 57.79

    Zur Versagung einer Kraftdroschkengenehmigung wegen Bedrohung der Existenz des

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94
    Zwar hat das Berufungsgericht verkannt, daß die Genehmigungsbehörde bei Beurteilung des Grenzbereichs, von dem an die Erteilung weiterer Taxengenehmigungen das öffentliche Verkehrsinteresse beeinträchtigt, weil sie das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht, eine prognostische Einschätzung zu treffen hat, die rechtlich, und damit auch gerichtlich, nur dahin überprüfbar ist, ob die Behörde den maßgebenden Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte erkannt und den möglichen Verlauf der Entwicklung nicht offensichtlich fehlerhaft eingeschätzt hat (so schon ... BVerwGE 64, 238 (242) für die Dauer des erforderlichen Beobachtungszeitraums).
  • BVerwG, 28.06.1963 - VII C 139.61

    Kein Klagerecht eines Kraftdroschkenunternehmers gegen Erteilung der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94
    Dieser verfassungsrechtlichen Bindung für gesetzliche Berufszugangsbeschränkungen, die der erkennende Senat (... BVerwGE 16, 187; ... 16, 190; ... 23, 314; ... 64, 238) ... konkretisiert hat, gelten auch für die Anwendung des ... geänderten § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz.
  • BVerwG, 15.11.1991 - 4 C 27.90

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Erledigung - Berufungsverfahren -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94
    Damit ist die Rechtshängigkeit des in diesem Verfahren geltend gemachten Klageanspruchs mit konstitutiver Wirkung beendet worden (BVerwG, Urteil vom 15. November 1991 - 4 C 27.90 -, Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 92 = DVBl. 1992, 777; Kopp, a.a.O., Rdnr. 7 zu § 161 VwGO m.w.N.).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.1997 - 11 UE 796/94
    Objektive Zulassungsschranken für den Zugang zu einem Beruf, hier den des Taxenunternehmers, sind verfassungsrechtlich (Art. 12 Abs. 1 GG) nur zulässig, wenn sie zum Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes notwendig sind (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958, BVerfGE 7, 377 (406)).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98

    Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit;

    BVerwG 3 C 20.98 VGH 11 UE 796/94.
  • VGH Hessen, 26.03.1999 - 11 TM 3406/98

    Vollstreckung eines Bescheidungsurteils - Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen

    Dem Senat liegen die das Vollstreckungs- und das vorausgegangene Erkenntnisverfahren betreffenden Akten des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (3 Bände), dessen ein vorausgegangenes Eilverfahren mit dem Aktenzeichen 7/2 G 1304/95 betreffenden Gerichtsakten sowie das Retent der Gerichtsakten 11 UE 796/94 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vor.

    Wegen der Privilegierung so genannter Altunternehmer nach § 13 Abs. 3 und 5 HRDG wäre ein festgestellter Mehrbedarf indessen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 -, ESVGH 47, 137) Voraussetzung für einen Anspruch weiterer Leistungserbringer auf Genehmigung der Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen im jeweiligen Rettungsdienstbereich.

    Denn die hier auch vom Vollstreckungsschuldner befürchtete Schaffung von Überkapazitäten im Rettungsdienst im jeweiligen Rettungsdienstbereich ist nach dieser Rechtsprechung ein Versagungsgrund im Sinne des § 13 Abs. 4 Satz 1 HRDG (vgl. S. 22 ff. des Abdrucks des Senatsurteils vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport mit

    1995, 41; Hess. VGH, Urteil vom 27.1.1997 - 11 UE 796/94 -, juris, für die gerichtliche Entscheidung, dass die Behörde zu erneuter Bescheidung zu verpflichten ist, wenn das Gericht feststellt, dass die Behörde nicht alle für die Beurteilung maßgeblichen Gegebenheiten berücksichtigt hat.
  • OVG Brandenburg, 18.12.2003 - 4 A 12/01

    Rettungsdienst, Berufungsverfahren, Zulassung zum Krankentransport, Zur

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht mit Blick auf das Hessische Rettungsdienstgesetz und die dortige - von der hiesigen Regelung abweichende - Funktionsschutzklausel die Auslegung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs für mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gehalten hat, wonach schon die Bedarfsgrenze als Versagungsgrund ausreicht (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 10/98 -, NVwZ-RR 2000, 213; Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 -, ESVGH 47, 137 ff.; ähnlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 2002 - 7 A 11626/01 -, zitiert nach juris; OVG NW, Beschluss vom 22. Oktober 1999 - 13 A 5617/98 -, NWVBL. 2000, 103 ff.), steht dies einem entsprechenden Verständnis der hier in Rede stehenden landesrechtlichen Funktionsschutzklausel nicht entgegen, weil das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz zum einen neben der Bedarfsdeckung auch auf die Kosten- und Ertragslage und durch § 10 Abs. 1 BbgRettG auf den Grundsatz einer wirtschaftlichen und sparsamen Betriebsführung abstellt und zum anderen eine tatsächliche Teilhabemöglichkeit eines privaten Dritten, wie sie von § 5 BbgRettG eingeräumt werden soll, der Sache nach nur in Betracht kommt, wenn nicht erst bei einem Bedarf im Sinne einer tatsächlichen "Versorgungslücke" eine Zulassung von privaten Dritten ermöglicht wird, sondern auch und schon dann, wenn unter Berücksichtigung der in § 5 Abs. 5 Satz 2 BbgRettG aufgezeigten Aspekte die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Rettungsdienstes gewahrt bleibt.

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überpüfung der behördlichen Prognoseentscheidung nach § 5 Abs. 5 BbgRettG ist dabei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 3 C 10/94 -, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 5 S. 32; OVG Saarland, Urteil vom 26. Oktober 1999 - 2 R 12/98 -, zitiert nach juris; Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 -, zitiert nach juris; s. auch - zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Überprüfung von behördlichen Prognoseentscheidungen im Personenbeförderungsrecht - BVerwGE 82, 260 ff.; BVerwGE 79, 208, 214).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 1557/06

    Durchführung der rettungsdienstlichen Aufgabe des Krankentransports; Verlängerung

    1995, 41; Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 -, juris, für die gerichtliche Entscheidung, dass die Behörde zu erneuter Bescheidung zu verpflichten ist, wenn das Gericht feststellt, dass die Behörde nicht alle für die Beurteilung maßgeblichen Gegebenheiten berücksichtigt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2008 - 13 A 2763/06

    Erteilung einer Genehmigung zum Krankentransport für zwei Fahrzeuge; Erteilung

    1995, 41; Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 -, juris, für die gerichtliche Entscheidung, dass die Behörde zu erneuter Bescheidung zu verpflichten ist, wenn das Gericht feststellt, dass die Behörde nicht alle für die Beurteilung maßgeblichen Gegebenheiten berücksichtigt hat.
  • VG Hamburg, 15.12.2010 - 15 E 894/10

    Rettungsdienst; fiktive Genehmigung; Verlängerung und Bestandsschutz;

    Damit kommt es auf eine gerichtliche Überprüfung der zuletzt mit Schriftsatz vom 1.10.2010 vorgelegten Prognose der Antragsgegnerin, wonach im Falle der Erteilung einer "5 aus 22 RTW"-Genehmigung eine Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen öffentlichen Rettungsdienst drohe, nicht mehr an (vgl. zu einer solchen gerichtlich nur eingeschränkt auf Beurteilungsfehler überprüfbaren Prognose und ihren Maßstäben OVG Hamburg, Beschluss vom 19.1.2006, 1 Bf 146/2004, Juris OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.9.2007, 13 A 2541/04, Juris Rn. 32 ff.; Urteil vom 16.9.2008, 13 A 2763/06, Juris Rn. 40 ff.; Urteil vom 16.9.2008, 13 A 1557/06, Juris Rn. 49 ff.; VGH Hessen, Urteil vom 27.1.1997, 11 UE 796/94, Juris Rn. 42 ff.; BayVGH, Beschluss vom 7.6.2010, 21 ZB 09.1541, Juris Rn. 5 ff.) .
  • VG Düsseldorf, 14.05.2014 - 7 K 4350/12

    Keine isolierte Anfechtbarkeit von Inhaltsbestimmungen; Beeinträchtigung des

    1995, 41; Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 -, juris, für die gerichtliche Entscheidung, dass die Behörde zu erneuter Bescheidung zu verpflichten ist, wenn das Gericht feststellt, dass die Behörde nicht alle für die Beurteilung maßgeblichen Gegebenheiten berücksichtigt hat.
  • VG Minden, 07.11.2012 - 7 K 2165/10

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von

    - 11 UE 796/94 -, juris, für die gerichtliche Entscheidung, dass die Behörde zu erneuter Bescheidung zu verpflichten ist, wenn das Gericht feststellt, dass die Behörde nicht alle für die Beurteilung maßgeblichen Gegebenheiten berücksichtigt hat.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 323/02

    Bedarf; Beeinträchtigung; Funktionsfähigkeit; Funktionsschutz; Krankentransport;

    Im Beschluss vom 19. Juni 2000 (11 M 1026/00) hat der Senat im Anschluss an die Rechtsauffassung des früher für das Rettungswesen zuständigen 7. Senats (vgl. Beschl. v. 17.6.1994 - 7 M 3231/94 - Nds.VBl 1995, 41) seine Rechtsprechung (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 24.6.1999 - 11 L 719/98 - Nds.VBl 1999, 689 LS) fortgeführt und auch im Hinblick auf die engere Auffassung des Hess. VGH (zum bodengebundenen Rettungsdienst, Urt. v. 27.1.1997 - VGH 11 UE 796/94 -, wonach die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nach dem Hessischen Rettungsdienstgesetz bereits dann beeinträchtigt und die Genehmigung zu versagen ist, wenn die Vorhaltekapazitäten den Bedarf übersteigen) und das diese Rechtsprechung (nur) unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts prüfende und bestätigende Urteil des BVerwG (v. 17.6.1999 - 3 C 20.98 - DVBl. 2000, 124) ausgeführt: Im Unterschied zu dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegenden Hess. Rettungsdienstgesetz, das eine Beteiligung am Rettungsdienst nur im Rahmen des vorhandenen Bedarfs zulässt ("faktisches Eingliederungsmodell" vgl. hierzu Schulte, Rettungsdienst durch Private, Berlin 1999, S. 48 ff.) sieht das NRettDG ... ein Nebeneinander des öffentlichen Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes außerhalb des Rettungsdienstes vor ("Trennungsmodell").
  • OVG Saarland, 26.10.1999 - 2 R 12/98

    Betrieb eines Krankentransports; Betriebs einer Notfallrettung; Selbstständige

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2003 - 11 LA 324/02

    Bescheid: Bindungswirkung; Funktionsschutzklausel; Hubschrauber; Neuantrag;

  • VG Düsseldorf, 05.12.2014 - 7 K 8443/12

    Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von Krankentransporten mit

  • VG Düsseldorf, 30.05.2012 - 7 K 3304/11

    Sekundärtransport Wettbewerb Auflage Querspaltung Rettungswagen Betriebsbereich

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