Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4323
VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96 (https://dejure.org/1997,4323)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.06.1997 - 1 S 1377/96 (https://dejure.org/1997,4323)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Juni 1997 - 1 S 1377/96 (https://dejure.org/1997,4323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vereinsverbot: Ausländerverein - Unterstützung der verbotenen PKK - Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 263
  • VBlBW 1997, 297 (Ls.)
  • DVBl 1998, 107 (Ls.)
  • DVBl 1998, 114 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.07.1994 - 1 VR 10.93

    Verbot und Auflösung einer kurdischen Vereinigung - Gefährdung der inneren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96
    Ein Ausländerverein kann wegen Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik verboten werden, wenn er tatkräftig verbotene Organisationen unterstützt, die ihrerseits die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden (im Anschluß an Bundesverwaltungsgericht, Beschl v 6.7.1994 - 1 VR 10/93 -, NVwZ 1995, 587).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 6.7.1994 - 1 VR 10.93 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 17 = NVwZ 1995, 587) ist die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wenn gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Volksgruppen in die Bundesrepublik verlagert und hier ausgetragen werden und damit das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt wird.

    Eine Gefährdung der inneren Sicherheit der Bundesrepublik ist aber auch dann anzunehmen, wenn der Ausländerverein Organisationen tatkräftig unterstützt, die ihrerseits die innere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden (vgl. nochmals BVerwG, Beschluß vom 6.7.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 1 VR 2.95

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Verbotsverfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96
    Wir Kurden haben uns in der Bundesrepublik stets friedlich für unsere Ziele und Rechte eingesetzt." Dies zeigt, daß die ausländischen Vereinsmitglieder nicht nur der Zahl nach, sondern tatsächlich die Aktivitäten des Vereins bestimmen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 6.9.1995 - 1 VR 2.95 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 23 = InfAuslR 1996, 25).

    Aber aus einer Gesamtschau der einschlägigen Vorschriften ist zu entnehmen, daß das Verbot der Gründung von Ersatzorganisationen auch für verbotene Ausländervereine gilt (so BVerwG, Beschl. v. 6.9.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96
    Dies ist in der Regel der Fall, wenn der mit der beabsichtigten Maßnahme bezweckte Erfolg durch die mit der Anhörung verbundene Unterrichtung der Betroffenen über den bevorstehenden Eingriff gefährdet würde (BVerwG, Urteil vom 18.10.1988 - 1 A 89.83 -, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 13).
  • VGH Bayern, 10.11.1995 - 4 A 95.1167
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96
    Ob darüber hinaus der Kläger auch noch weitere besondere Verbotstatbestände eines Ausländervereins erfüllt, wofür manches spricht (vgl. auch BayVGH, Urteile v. 26.10.1995 - 4 A 95.1159 - und v. 10.11.1995 - 4 A 95.1167), kann der Senat offen lassen.
  • VGH Bayern, 26.10.1995 - 4 A 95.1159
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 1 S 1377/96
    Ob darüber hinaus der Kläger auch noch weitere besondere Verbotstatbestände eines Ausländervereins erfüllt, wofür manches spricht (vgl. auch BayVGH, Urteile v. 26.10.1995 - 4 A 95.1159 - und v. 10.11.1995 - 4 A 95.1167), kann der Senat offen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Das Verbot des Deutsch-Kurdischen Freundschaftsvereins werde durch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 23.6.1997 - 1 S 1377/96 - bestätigt.

    Das Verbot des DKFV wurde durch Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 23.6.1997 - 1 S 1377/96 - bestätigt (in diesem Verfahren trat der Kläger als einer der Vorstandsmitglieder auf), weil der Verein die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährde.

    Bei der Bewertung der Tätigkeit des Klägers im DKFV ist zudem zu berücksichtigen, dass die im Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichtshofs vom 23.6.1997, a.a.O., festgestellten Verhältnisse des DKFV einem typischen Strukturprinzip der PKK entsprachen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2012 - 4 KS 2/10

    Vereinsverbot der "Hells Angels Flensburg"

    Daraus folgt, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Verbotsverfügung die Frage des Vorliegens eines Verbotsgrundes, welcher (straf-)rechtlich qualifizierende Rechtsfolgen auslösen kann, selbst dann nicht offen lassen kann, wenn es bereits festgestellt hat, dass ein anderer das Verbot mit der Folge der Auflösung des Vereins, der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen, Forderungen und Sachen als solches vollumfänglich tragender Grund vorliegt (vgl. dagegen zum Offenbleiben der Strafgesetzwidrigkeit eines Vereins BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, a.a.O., Juris Rn. 41 (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes); Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 -, NVwZ 2005, 1435, Juris Rn. 84; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O. Juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2010 OVG 1 A 4.09 -, NVwZ-RR 2010, 886, Juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06.52, Juris Rn. 37; dagegen das Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den Gedanken der Völkerverständigung offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2009 - 6 VR 2/08 -, a.a.O. Juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 -, AuAS 1998, 19, Juris Rn. 25, 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2014 - 4 KS 1/12

    (Oberverwaltungsgericht Schleswig bestätigt) Vereinsverbot der Hells Angels Kiel

    Daraus folgt, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Verbotsverfügung die Frage des Vorliegens eines Verbotsgrundes, welcher (straf-)rechtlich qualifizierende Rechtsfolgen auslösen kann, selbst dann nicht offen lassen kann, wenn es bereits festgestellt hat, dass ein anderer das Verbot mit der Folge der Auflösung des Vereins, der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen, Forderungen und Sachen als solches vollumfänglich tragender Grund vorliegt (vgl. dagegen zum Offenbleiben der Strafgesetzwidrigkeit eines Vereins BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, a.a.O., Juris Rn. 41 (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes); Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 -, NVwZ 2005, 1435, Juris Rn. 84; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O. Juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2010 OVG 1 A 4.09 -, NVwZ-RR 2010, 886, Juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06.52, Juris Rn. 37; dagegen das Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den Gedanken der Völkerverständigung offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2009 - 6 VR 2/08 -, a.a.O. Juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 -, AuAS 1998, 19, Juris Rn. 25, 27).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2012 - 4 KS 1/10

    Vereinsverbot der Bandidos Neumünster

    Daraus folgt, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen der Überprüfung der Verbotsverfügung die Frage des Vorliegens eines Verbotsgrundes, welcher (straf-)rechtlich qualifizierende Rechtsfolgen auslösen kann, selbst dann nicht offen lassen kann, wenn es bereits festgestellt hat, dass ein anderer das Verbot mit der Folge der Auflösung des Vereins, der Beschlagnahme und Einziehung von Vermögen, Forderungen und Sachen als solches vollumfänglich tragender Grund vorliegt (vgl. dagegen zum Offenbleiben der Strafgesetzwidrigkeit eines Vereins BVerwG, Urt. v. 01.09.2010 - 6 A 4/09 -, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2/09 -, a.a.O., Juris Rn. 41 (im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes); Urt. v. 03.12.2004 - 6 A 10/02 -, NVwZ 2005, 1435, Juris Rn. 84; Urt. v. 27.11.2002 - 6 A 4/02 -, a.a.O. Juris Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10.06.2010 OVG 1 A 4.09 -, NVwZ-RR 2010, 886, Juris Rn. 29; BayVGH, Urt. v. 24.01.2007 - 4 A 06.52, Juris Rn. 37; dagegen das Sich-Richten gegen die verfassungsmäßige Ordnung bzw. den Gedanken der Völkerverständigung offen lassend: BVerwG, Beschl. v. 25.08.2009 - 6 VR 2/08 -, a.a.O. Juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 -, AuAS 1998, 19, Juris Rn. 25, 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2012 - 1 S 2823/11

    Vereinsverbot gegenüber einem eigenständigen Verein innerhalb der "Hells

    Es genügt, dass die Verbotsbehörde unter diesen Gesichtspunkten auf Grund der ihr bekannt gewordenen Tatsachen eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (BVerwG, Beschl. v. 11.08.2009 - 6 VR 2.09 - NVwZ-RR 2009, 803 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.06.1997 - 1 S 1377/96 - ESVGH 47, 263).
  • VG Stuttgart, 25.10.2000 - 7 K 4973/99

    Einbürgerung eines führenden PKK-Aktivisten abgelehnt

    Der VGH Baden-Württemberg wiederum hat mit Urteil vom 24.06.1997 (ESVGH 47, 263 = AuAS 1998, 19) das unter dem 26.04.1996 erlassene Verbot des Innenministeriums Baden-Württemberg gegenüber dem "Deutsch-Kurdischen-Freundschaftsverein", dessen Vorstand der Kläger zu jener Zeit angehörte, bestätigt und hierzu ausdrücklich auf die Unterstützung dieses Vereins für die verbotene PKK und ERNK verwiesen, die (auch zu diesem Zeitpunkt noch) die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 24.06.1997 (ESVGH 47, 263 = AuAS 1998, 19) das vom Innenministerium Baden-Württemberg unter dem 26.04.1996 erlassene Verbot dieser Organisation wegen Gefährdung der inneren Sicherheit bestätigt.

  • VG München, 10.05.2010 - M 25 K 08.5809

    Einbürgerungszusicherung; Ausschlussgrund des Vorliegens von Anhaltspunkten für

    a) Die ... und ihre Nachfolgeorganisation ... und ... sind Vereinigungen, deren Bestrebungen gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet sind (vgl. BVerwG v. 6.7.1994, 1 VR 10/93 zum Vereinsverbot der ... durch innenministerielle Verfügung vom 22.11.1993; ebenso VGH BW v. 24.6.1997, 1 S 1377/96 [juris] RdNr. 23).
  • VG München, 10.05.2010 - M 25 K 08.6061

    Anspruchseinbürgerung; Ausschlussgrund des Vorliegens von Anhaltspunkten für ein

    a) Die ... und auch ihre Nachfolgeorganisationen ... und ... ist eine Vereinigung, deren Bestreben gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet sind (vgl. BVerwG v. 6.7.1994, 1 VR 10/93 zum Vereinsverbot der ... durch innenministerielle Verfügung vom 22.11.1993; ebenso VGH BW v. 24.6.1997, 1 S 1377/96 [juris] RdNr. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht