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   VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97   

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VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97 (https://dejure.org/1997,3980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97 (https://dejure.org/1997,3980)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. August 1997 - 4 TZ 2338/97 (https://dejure.org/1997,3980)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 VwGO, § 80a VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO, § 146 Abs 5 VwGO
    Zulassung der Beschwerde: zur Darlegung des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; Unterlassen weiterer Sachaufklärung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 297
  • NVwZ 1998, 649
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1997 - 11 B 799/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsründe; Vertretungszwang; Rechtsmittelzulassung;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Mit dieser Einschränkung teilt der Senat die zum neu gestalteten Verfahrensrecht mehrheitlich mit noch größerer formaler Strenge vertretene Rechtsmeinung, dass nach dem Vorbild der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund zweifelsfrei angegeben werden muss, dass konkret ausgeführt werden muss, warum er vorliegen soll, und dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung nach Art einer Beschwerdeschrift die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten (vgl. dazu die schon zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, ferner insbesondere die Beschlüsse des OVG vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 - und vom 13.05.1997 - 11 B 799/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.01.1997 in NVwZ 1997 S. 689; Hess. VGH, Beschluss vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -).

    Speziell für die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ist erforderlich, dass ein Antragsteller sich mit den Entscheidungsgründen auseinandersetzt und im Einzelnen anführt, welche Erwägungen er für unzutreffend hält, aus welchen Gründen sich die Unrichtigkeit ergeben soll und warum dies im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.03.1997 - 11 B 799/97 -).

  • VGH Hessen, 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis beim Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Mit dieser Einschränkung teilt der Senat die zum neu gestalteten Verfahrensrecht mehrheitlich mit noch größerer formaler Strenge vertretene Rechtsmeinung, dass nach dem Vorbild der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund zweifelsfrei angegeben werden muss, dass konkret ausgeführt werden muss, warum er vorliegen soll, und dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung nach Art einer Beschwerdeschrift die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten (vgl. dazu die schon zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, ferner insbesondere die Beschlüsse des OVG vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 - und vom 13.05.1997 - 11 B 799/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.01.1997 in NVwZ 1997 S. 689; Hess. VGH, Beschluss vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -).

    Daneben werden nunmehr schon in Auslegung des § 124 Abs. 2 VwGO n. F. die Auffassungen vertreten, ernstliche Zweifel bestünden, wenn die Entscheidung im Ergebnis als grob ungerecht bzw. unvertretbar anzusehen ist (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf, BT-Drs. 13/3993 S. 13 zu Nr. 15 (§ 124 VwGO)) oder wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Entscheidung einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.1997 - 14 S 594/97 - wohl entsprechend dem Maßstab für die Anwendung des Art. 16 a Abs. 4 Satz 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Urteil vom 14.05.1996 in BVerfGE 94, 168 ff. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.1997 - 18 B 576/97

    Darlegungserfordernis; Begründung eines Zulassungsantrags; Begründung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Der Senat sieht hierin eine hinreichende Bezeichnung des Zulassungsgrundes (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.1997 in VBlBW 1997 S. 261, für diese Fallgestaltung wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.06.1997 - 18 B 576/97 -, Lortz in BayVBl 1997 S. 257 ff. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 5 S 352/97

    Zulassung der Beschwerde - zum Darlegungserfordernis hinsichtlich der

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Der Senat sieht hierin eine hinreichende Bezeichnung des Zulassungsgrundes (wie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.02.1997 in VBlBW 1997 S. 261, für diese Fallgestaltung wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.06.1997 - 18 B 576/97 -, Lortz in BayVBl 1997 S. 257 ff. ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 14 S 594/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Daneben werden nunmehr schon in Auslegung des § 124 Abs. 2 VwGO n. F. die Auffassungen vertreten, ernstliche Zweifel bestünden, wenn die Entscheidung im Ergebnis als grob ungerecht bzw. unvertretbar anzusehen ist (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 - unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf, BT-Drs. 13/3993 S. 13 zu Nr. 15 (§ 124 VwGO)) oder wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Entscheidung einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten wird (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.03.1997 - 14 S 594/97 - wohl entsprechend dem Maßstab für die Anwendung des Art. 16 a Abs. 4 Satz 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Urteil vom 14.05.1996 in BVerfGE 94, 168 ff. ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1997 - 11 B 594/97

    Darlegungspflicht; Zulassungsgründe; Anwaltlich vertretener Antragssteller;

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Mit dieser Einschränkung teilt der Senat die zum neu gestalteten Verfahrensrecht mehrheitlich mit noch größerer formaler Strenge vertretene Rechtsmeinung, dass nach dem Vorbild der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund zweifelsfrei angegeben werden muss, dass konkret ausgeführt werden muss, warum er vorliegen soll, und dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung nach Art einer Beschwerdeschrift die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten (vgl. dazu die schon zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, ferner insbesondere die Beschlüsse des OVG vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 - und vom 13.05.1997 - 11 B 799/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.01.1997 in NVwZ 1997 S. 689; Hess. VGH, Beschluss vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -).
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 4 TG 2261/89

    Befreiung von einer Baugrenze - Anwendung der Kriterien für eine Verletzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Der beschließende Senat hat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und an seine eigene Rechtsprechung zum Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich entschieden, dass ein Nachbar Schutz gegen eine ihm nachteilige Befreiung eines Bauinteressenten von einer nicht drittschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans genießt, wenn der betroffene Belang im Rahmen der Bauleitplanung beachtlich ist, wenn er durch die Festsetzung, von der befreit werden soll, mindestens reflexartig objektivrechtlich geschützt ist und wenn er von solchem Gewicht ist, dass er sich bei gerechter Abwägung, bei der auch Interessen anderer Nachbarn und der Allgemeinheit zu berücksichtigen sein können, gegen das Interesse des Bauinteressenten durchsetzen muss (Beschluss vom 18.09.1989 - 4 TG 2261/89 - in BRS 49 Nr. 189).
  • OVG Hamburg, 27.01.1997 - Bs IV 2/97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsmittelzulassungsantrag; Zulassungsgrund

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Mit dieser Einschränkung teilt der Senat die zum neu gestalteten Verfahrensrecht mehrheitlich mit noch größerer formaler Strenge vertretene Rechtsmeinung, dass nach dem Vorbild der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund zweifelsfrei angegeben werden muss, dass konkret ausgeführt werden muss, warum er vorliegen soll, und dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung nach Art einer Beschwerdeschrift die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten (vgl. dazu die schon zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, ferner insbesondere die Beschlüsse des OVG vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 - und vom 13.05.1997 - 11 B 799/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.01.1997 in NVwZ 1997 S. 689; Hess. VGH, Beschluss vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Mit dieser Einschränkung teilt der Senat die zum neu gestalteten Verfahrensrecht mehrheitlich mit noch größerer formaler Strenge vertretene Rechtsmeinung, dass nach dem Vorbild der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund zweifelsfrei angegeben werden muss, dass konkret ausgeführt werden muss, warum er vorliegen soll, und dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung nach Art einer Beschwerdeschrift die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten (vgl. dazu die schon zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, ferner insbesondere die Beschlüsse des OVG vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 - und vom 13.05.1997 - 11 B 799/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.01.1997 in NVwZ 1997 S. 689; Hess. VGH, Beschluss vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 14 S 545/97

    Rechtsmittel: Anforderungen an die Geltendmachung eines bestimmten

    Auszug aus VGH Hessen, 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97
    Mit dieser Einschränkung teilt der Senat die zum neu gestalteten Verfahrensrecht mehrheitlich mit noch größerer formaler Strenge vertretene Rechtsmeinung, dass nach dem Vorbild der Revisionsnichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund zweifelsfrei angegeben werden muss, dass konkret ausgeführt werden muss, warum er vorliegen soll, und dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung nach Art einer Beschwerdeschrift die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten (vgl. dazu die schon zitierte Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen, ferner insbesondere die Beschlüsse des OVG vom 07.04.1997 - 11 B 594/97 - und vom 13.05.1997 - 11 B 799/97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 - Hamburgisches OVG, Beschluss vom 27.01.1997 in NVwZ 1997 S. 689; Hess. VGH, Beschluss vom 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 - und vom 31.07.1997 - 14 TZ 2444/97 -).
  • VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01

    Darlegung von Zulassungsgründen; fehlende Antragsbefugnis - Meldung eines

    Das in der vorgenannten Vorschrift niedergelegte Darlegungserfordernis erfordert zunächst, dass der Antragsteller sich auf einen oder mehrere Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO beruft, wobei es der Senat als hinreichende Bezeichnung eines Zulassungsgrundes ansieht, wenn sich - auch ohne ausdrückliche Benennung eines Zulassungsgrundes - ein entsprechendes Vorbringen einem der in § 124 Abs. 2 Nrn. 1 - 5 VwGO genannten Zulassungsgründe eindeutig zuordnen lässt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97 -, NVwZ 1998, 649).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97 - a.a.O. bereits ausgeführt hat, ist es nämlich, da das Darlegungserfordernis vor allem der Entlastung der zweiten Instanz dienen soll, nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, aus einer Reihe von Einwendungen gegen die angefochtene Entscheidung die Darlegungen herauszusuchen und zuzuordnen, die einen gesetzlichen Zulassungsgrund betreffen und sein Vorliegen begründen könnten.

  • OVG Thüringen, 15.06.1999 - 4 ZEO 1283/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Zulassung; Grund;

    4 ZEO 1283/98 2 hinreichend geltend gemacht worden sein, wenn sich die Begründung des Zulassungsantrages sinngemäß einem der gesetzlichen Zulassungsgründe eindeutig und zweifelsfrei zuordnen läßt (so auch: Seibert, a.a.O., S. 115; Kopp, VwGO, 11. Auflage 1998, Rn. 7 zu § 124a; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 25.02.1997 - 5 S 352/97 -, NVwZ 1998, 865 und vom 13.03.1997 - 14 S 545/97 -, zitiert nach Juris; HessVGH, Beschluß vom 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97 -, ESVGH 47, 297 ff. (298); OVG NW, Beschluß vom 25.11.1997 - 9 A 3889/97 -, zitiert nach Juris).

    Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Antragsteller in der Begründung seines Zulassungsantrages zu der angefochtenen Entscheidung lediglich nach Art einer Beschwerdeschrift Stellung nimmt (vgl. Beschluß des Senats vom 23.10.1997 - 4 ZKO 1012/97 - OVG NW, Beschluß vom 13.05.1997 - 11 B 799/97 -, NVwZ 1997, 1224 f.) oder sich das Rechtsmittelgericht aus dem Vorbringen des Antragstellers die tragenden Erwägungen heraussuchen müßte, die bei wohlwollender Prüfung zur Darlegung und Begründung des Zulassungsantrages geeignet sein könnten (vgl. Beschluß des Senats vom 23.10.1997 - 4 ZKO 1012/97 - HessVGH, Beschluß vom 08.08.1997, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - 3 A 2170/97

    Bezeichnung der Zulassungsgründe in der Begründungschrift

    vgl. OVG NRW, Beschluß vom 20. März 1997 - 8 B 334/97 -, NVwZ 1997, 1232; HessVGH, Beschluß vom 8. August 1997 - 4 TZ 2338/97 -, NVwZ 1998, 649; Seibert, Das Verfahren auf Zulassung der Berufung - Erfahrungen mit der 6. VwGO-Novelle, NVwZ 1999, 113 (115) m.w.N.

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluß vom 2. Juni 1997 - 18 B S 576/97, NVwZ 1998, 415; HessVGH, Beschluß vom 8. August 1997 - 4 TZ 2338/97 -, NVwZ 1998, 649.

  • VGH Hessen, 05.03.1999 - 2 TZ 4591/98

    Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für Anwohner

    Unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO anzunehmen sind (vgl. zu den unterschiedlichen Auffassungen den Beschluss des 4. Senats des Hess. VGH vom 8. August 1997 - 4 TZ 2338/97 -, ESVGH 47, 297, 298 f.), kann hier offen bleiben; denn auch bei Zugrundelegung der großzügigsten für das Eilverfahren in Betracht kommenden Auslegung des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (wonach es ausreichen soll, wenn der Ausgang des angestrebten Beschwerdeverfahrens offen erscheint) liegen keine für die Zulassung der Beschwerde hinreichenden Zweifel an der Richtigkeit des Beschlusses vom 10. November 1998 vor; dieser erweist sich vielmehr als offensichtlich rechtmäßig.
  • VGH Hessen, 22.06.1998 - 4 TZ 94/98

    Gebäudegleiche Wirkung einer Tiefgarage; Voraussetzunge der Darlegung ernstlicher

    Für die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ist es erforderlich, daß ein Antragsteller sich mit den Entscheidungsgründen auseinandersetzt und im einzelnen ausführt, welche Erwägungen er für unzutreffend hält, aus welchen Gründen sich die Unrichtigkeit ergeben soll und warum dies im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (Hess. VGH, Beschluß vom 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97 -).
  • VGH Hessen, 19.01.2000 - 4 TZ 2293/99

    Zweckentfremdungsgenehmigung

    Für die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ist es erforderlich, dass ein Zulassungsantragsteller sich mit den Entscheidungsgründen auseinandersetzt und im Einzelnen ausführt, welche Erwägungen er für unzutreffend hält, aus welchen Gründen sich die Unrichtigkeit ergeben soll und warum dies im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (Hess. VGH, Beschluss vom 08.08.1997 - 4 TG 2338/97 - ESVGH 47, 297 bis 300).
  • VGH Hessen, 24.04.2001 - 4 TZ 772/01

    Neues Vorbringen im Zulassungsverfahren

    Für die Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung ist es erforderlich, dass ein Antragsteller sich mit den Entscheidungsgründen auseinandersetzt und im Einzelnen ausführt, welche Erwägungen er für unzutreffend hält, aus welchen Gründen sich die Unrichtigkeit ergeben soll und warum dies im konkreten Fall entscheidungserheblich ist (Hess. VGH, Beschluss vom 08.08.1997 - 4 TZ 2338/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 10.02.1999 - 4 L 4909/98

    Erstattungsanspruch; Sozialhilfe; Monatsfrist; Aufenthaltswechsel

    Denn ein Verfahrensmangel liegt im Unterlassen weiterer Sachaufklärung nicht, wenn das Gericht nach seiner Rechtsauffassung nicht Veranlassung zu weiterer Ermittlung hatte (HessVGH, Beschl. v. 8.8.1997 - 4 TZ 2338/97 -, NVwZ 1998, 649).
  • VGH Hessen, 06.04.1998 - 8 TZ 1241/98

    Zulassung der Beschwerde: zur Darlegung/Benennung des Zulassungsgrundes

    Der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, ein Zulassungsgrund sei schon dann hinreichend bezeichnet, wenn er zwar nicht ausdrücklich genannt, aber das Vorbringen ihm eindeutig zuzuordnen sei (so Hess. VGH, Beschluß vom 8. August 1997 - 4 TZ 2338/97 - für den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1999 - 12 A 571/99
    vgl. zum Ganzen: OVG NRW, Beschluß vom 13. Mai 1997 - 11 B 799/97 -, NVwZ 1997, 1224; Beschluß vom 7. April 1997 - 11 B 594/97 -, NVwZ 1997, 1223; Beschluß vom 2. Juni 1997 - 18 B 576/97 - NVwZ 1998, 415; Beschluß vom 8. Mai 1998 - 12 A 2096/98 - Beschluß vom 19. Februar 1999 - 12 A 3806/98 - Beschluß vom 4. März 1999 - 12 A 5616/98 - Beschluß vom 25. März 1999 - 15 A 1064/99 - VGH Kassel, Beschlüsse vom 8. August 1997 - 4 TZ 2338/97 -, NVwZ 1998, 649, und vom 9. Januar 1998 - 8 TZ 4242/97 - NVwZ 1998, 1096.
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