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   VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96   

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VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96 (https://dejure.org/1996,1000)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 (https://dejure.org/1996,1000)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 1996 - 4 S 1929/96 (https://dejure.org/1996,1000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als Vorsitzender Richter am BGH im Rahmen einer Konkurrentenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.05.1996)

    Justiz: Schwarze Liste

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Heinrich Maul

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 6
  • NJW 1996, 2525
  • NVwZ 1996, 1120 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 419
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96
    Dies dürfte den hierbei zu beachtenden staatsrechtlichen Grundsätzen entsprechen (vgl. Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Art. 60 RdNr. 18 ff; Bonner Kommentar, a.a.O., Art. 60 Anm. 7; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.1.1977, BVerwGE 52, 33).

    Eine ganz andere Frage ist, ob die oberste Bundesbehörde nach Unterzeichnung der Ernennungsurkunde durch den Bundespräsidenten noch Gründe "nachschieben" könnte, die bei der Erstellung des dem Bundespräsidenten vorgelegten Ernennungsvorschlags nicht als maßgeblich in Betracht gezogen worden waren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.1.1977, a.a.O., Seite 40 f.).

    Von diesen Gründen dürfte der Bundespräsident, der nach Aktenlage die ihm bereits vorgelegte, gegengezeichnete Ernennungsurkunde noch nicht unterzeichnet hat, jedenfalls nach Durchführung des vorliegenden Verfahrens auch unterrichtet sein und einem etwa dahingehenden Erfordernis damit Genüge getan sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.1.1977, a.a.O., Seite 41).

  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.11.1993, DVBl. 1994, 118 = IÖD 1994, 74 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 2.12.1994, a.a.O.).

    Das Kriterium des allgemeinen Dienstalters kann in Einklang mit dem Leistungsgrundsatz dann entscheidend herangezogen werden, wenn die Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen der Bewerber im wesentlichen gleich eingeschätzt werden und die gleichwohl für einen Bewerber zu treffende Entscheidung sich letztlich an weiteren sachgerechten Merkmalen orientieren muß, wobei dem Dienstherrn aber ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des maßgebenden Auswahlkriteriums zusteht (vgl. BVerwG, Beschluß v. 10.11.1993, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96
    Der Bundesminister der Justiz konnte deshalb von einer auch nach Einschätzung des Präsidenten des Bundesgerichtshofs zumindest gleichen fachlichen Eignung von Antragsteller und Beigeladenen für das angestrebte Amt eines Vorsitzenden Richters ausgehen und letztlich entscheidend auf persönlichkeitsbezogene Befähigungsmerkmale abstellen, die er im Hinblick auf die von der Antragsgegnerin genannten vielfältigen Aufgaben eines Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof für eine bestmögliche Besetzung der Stelle für ausschlaggebend hielt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, BVerwGE 80, 123).

    Das Kriterium des allgemeinen Dienstalters kann in Einklang mit dem Leistungsgrundsatz dann entscheidend herangezogen werden, wenn die Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen der Bewerber im wesentlichen gleich eingeschätzt werden und die gleichwohl für einen Bewerber zu treffende Entscheidung sich letztlich an weiteren sachgerechten Merkmalen orientieren muß, wobei dem Dienstherrn aber ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des maßgebenden Auswahlkriteriums zusteht (vgl. BVerwG, Beschluß v. 10.11.1993, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 25.8.1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96
    Der Richter, der seine Beförderung anstrebt, hat Anspruch darauf, daß der Dienstherr das ihm bei der Entscheidung über eine Beförderung zu Gebote stehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt (Bewerberanspruch; vgl. Beschluß des Senats vom 20.9.1988, Schütz/ES A 1.4 Nr. 27; Beschluß des Senats vom 2.12.1994, IÖD 1995, 134).

    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Kriterien treffen; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10.11.1993, DVBl. 1994, 118 = IÖD 1994, 74 m.w.N.; Beschluß des Senats vom 2.12.1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96
    Im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und nicht zuletzt zur Vermeidung etwaiger Schadensersatzansprüche (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6.4.1995, NJW 1995, 2344) ist es zwar erforderlich, daß der unterlegene Bewerber innerhalb einer für seine Rechtsschutzentscheidung ausreichenden Zeitspanne vor der Ernennung des Mitbewerbers durch eine Mitteilung des Dienstherrn Kenntnis von dem Ausgang des Auswahlverfahrens erlangt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19.9.1989, NJW 1990, 501).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96
    Im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und nicht zuletzt zur Vermeidung etwaiger Schadensersatzansprüche (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6.4.1995, NJW 1995, 2344) ist es zwar erforderlich, daß der unterlegene Bewerber innerhalb einer für seine Rechtsschutzentscheidung ausreichenden Zeitspanne vor der Ernennung des Mitbewerbers durch eine Mitteilung des Dienstherrn Kenntnis von dem Ausgang des Auswahlverfahrens erlangt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19.9.1989, NJW 1990, 501).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96
    Eine rechtliche Verpflichtung gegenüber dem einzelnen Bewerber, die Gründe für die zunächst behördenintern getroffene Auswahlentscheidung in den Sachakten des Besetzungsverfahrens bereits in Form eines Aktenvermerks festzuhalten, besteht nach Auffassung des Senats grundsätzlich nicht (a.A.: HessVGH, Beschluß vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593).
  • VG Karlsruhe, 24.10.2011 - 4 K 2146/11

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am BGH

    Ebenso wie bei Beamten liegt die Entscheidung über eine Beförderung im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn, wobei die Bewerber im hier vorliegenden Verfahren gem. Art. 33 Abs. 2 GG, § 46 DRiG und entsprechend § 9 BBG nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszuwählen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 16.07.2007 - 4 S 1163/07 -, juris und Beschl. vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 - NJW 1996, 2525).

    Dieser Anspruch dürfte schon im zum Ernennungsvorschlag führenden Auswahlverfahren der obersten Bundesbehörde zu erfüllen sein, da sich das dem Bundespräsidenten bei einer vorgeschlagenen Ernennung zustehende Prüfungsrecht (Art. 60 Abs. 1 GG) wohl darauf beschränkt, ob der Vorgeschlagene die rechtlichen Voraussetzungen für seine Ernennung erfüllt (VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 - NJW 1996, 2525).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    So liegt es hier, denn das nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG zu führende Auswahlverfahren (s.a. § 46 DRiG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 1, § 9 BBG und Senatsbeschluss vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, VBlBW 1996, 419) ist nach Aktenlage zu Lasten des Antragstellers wegen Verletzung seines Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Auswahlentscheidung rechtswidrig und die Erfolgsaussichten seiner Bewerbung bei einer erneuten Auswahl sind offen.

    Zwar handelt es sich bei dem Besetzungsbericht lediglich um einen der Auswahlentscheidung vorausgehenden Vorschlag ohne rechtliche Außenwirkung zugunsten eines Bewerbers (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 07.08.1996, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.04.2013 - 6 CE 13.59 -, IÖD 2013, 134; die vom Antragsteller demgegenüber in Bezug genommenen Beschlüsse des OVG Schleswig-Holstein vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, DVBl. 1996, 521, des Hessischen VGH vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 -, ESVGH 48, 158 und vom 22.06.2011 - 1 B 499/11-, Juris sowie des Thüringer OVG vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745, betreffen andere Konstellationen und Fragestellungen), der konkrete Besetzungsvorschlag zeigt aber, wie die Beurteilerin ihre Anlassbeurteilung selbst interpretiert.

  • VG Karlsruhe, 17.01.2013 - 1 K 2614/12

    Beförderungsverfahren im Rahmen der Stellenbesetzung am BGH

    Diese Mitteilung kündigt die Ernennung der Beigeladenen, d.h. den Erlass eines Verwaltungsakts mit Drittwirkung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102), für den Fall an, dass der Bundespräsident nach Verstreichen einer Wartefrist die ihm von der obersten Bundesbehörde vorgeschlagene Auswahl des nach ihrer Ansicht am besten geeigneten Bewerbers in seinen Willen aufnimmt und damit die der Auswahl zugrunde liegenden Erwägungen der obersten Bundesbehörde zum Inhalt der von ihm zu treffenden statusrechtlichen Entscheidung macht (vgl. ausführlich zum Ernennungsverfahren in diesen Fällen und zu dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -. ESVGH 47, 6).

    Eine Beteiligung des Richterwahlausschusses nach Art. 95 Abs. 2 GG, § 125 Abs. 1 GVG in Verb. mit den Bestimmungen des Richterwahlgesetzes vom 25.08.1950 (BGBl. I. S. 368) war ebenso wie wohl die erfolgte, aber unschädliche Herbeiführung eines dem Vorschlag der Bundesjustizministerin zustimmenden Kabinettsbeschlusses nicht erforderlich (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, a.a.O.).

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