Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96   

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VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96 (https://dejure.org/1997,4068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.1997 - 1 S 2555/96 (https://dejure.org/1997,4068)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - 1 S 2555/96 (https://dejure.org/1997,4068)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Frist für die Erhebung der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung; Verhältnismäßigkeit der Entwicklung eines beschlagnahmten Films zwecks Rückgabe der nicht betroffenen Teile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 158 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 109
  • DVBl 1998, 835
  • afp 1998, 424
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1980 - VI 1949/79

    Klagefrist für Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96
    Hat sich der angefochtene Verwaltungsakt vor Klageerhebung erledigt, muß die in entsprechender Anwendung von § 113 Abs. 1 S 4 VwGO statthafte Fortsetzungsfeststellungsklage innerhalb der Monatsfrist des § 74 Abs. 1 S 2 VwGO und, falls keine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung über die Möglichkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage erfolgt ist, innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO erhoben werden (Bestätigung der Rechtsprechung des VGH Bad-Württ, Urt v 4.6.1980, VBlBW 1980, 20ff).

    Die Frage, ob für die von der Rechtsprechung entwickelte ''nachgezogene'' Fortsetzungsfeststellungsklage überhaupt eine Klagefrist läuft, ist in der Rechtsprechung umstritten (offengelassen in BVerwGE 26, 161 ; für Fristlauf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1980, VBlBW 1980, 20 und OVG Koblenz, Urt. v. 15.7.1981, NJW 1982, 1301 ; dagegen BayVGH, Beschl. v. 19.7.1991, NVwZ-RR 1992, 218).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96
    Die Frage, ob für die von der Rechtsprechung entwickelte ''nachgezogene'' Fortsetzungsfeststellungsklage überhaupt eine Klagefrist läuft, ist in der Rechtsprechung umstritten (offengelassen in BVerwGE 26, 161 ; für Fristlauf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1980, VBlBW 1980, 20 und OVG Koblenz, Urt. v. 15.7.1981, NJW 1982, 1301 ; dagegen BayVGH, Beschl. v. 19.7.1991, NVwZ-RR 1992, 218).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96
    Vielmehr kann für die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Eingriffs, insbesondere wenn er sich im grundrechtlich geschützten Bereich bewegt hat, wegen des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz auch dann noch ein berechtigtes Interesse bestehen, wenn er sich mittlerweile erledigt hat (BVerwG, Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - m.w.N.).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96
    Sowohl der Kläger zu 2 als Fotograf wie auch die Klägerin zu 1 als Verlegerin sind von der Entwicklung des Films in ihrem Grundrecht auf Pressefreiheit betroffen (vgl. zur Grundrechtsfähigkeit eines im Pressewesen tätigen Unternehmens: BVerfGE 20, 162; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, 8. Kap. RdNrn. 7 f).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 10/81

    Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines Festzeltes an die örtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.1997 - 1 S 2555/96
    Die Frage, ob für die von der Rechtsprechung entwickelte ''nachgezogene'' Fortsetzungsfeststellungsklage überhaupt eine Klagefrist läuft, ist in der Rechtsprechung umstritten (offengelassen in BVerwGE 26, 161 ; für Fristlauf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.6.1980, VBlBW 1980, 20 und OVG Koblenz, Urt. v. 15.7.1981, NJW 1982, 1301 ; dagegen BayVGH, Beschl. v. 19.7.1991, NVwZ-RR 1992, 218).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    BVerwG 6 C 7.98 VGH 1 S 2555/96.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 15. Oktober 1997 (DVBl 1998, 835 = VBlBW 1998, 109) den Klagen stattgegeben, soweit die Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entwicklung der Bilder begehrten.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99

    Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 15.10.1997 (DVBl. 1998, 835) den Klagen stattgegeben, soweit die Kläger die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entwicklung der Bilder begehrten.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

    Die Fortsetzungsfeststellungsklagen sind auch nicht verfristet; der Kläger hat am 6.2.1995 innerhalb der offenen Jahresfrist des § 58 VwGO (vgl. dazu Senatsurt. v. 15.10.1997 - 1 S 2555/96) rechtzeitig Klage erhoben.

    Es ist anerkannt, daß auch vergangene Rechtsverhältnisse einer Feststellungsklage zugänglich sein können, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 15.10.1997 - 1 S 2555/96).

  • OVG Thüringen, 26.09.2019 - 3 KO 161/11

    Sportwetten-Erlaubnis nach Gewerbegesetz der DDR

    Auch im Rahmen von § 43 Abs. 1 VwGO begründen aber Wiederholungsgefahr und Rehabilitierung nach erfolgter Diskriminierung ein berechtigtes Interesse (BVerwG, Urteile vom 13.04.1989 - 3 C 11.86 - BVerwGE 82, 7, 9 und vom 29.04.1997 - 1 C 2.95 - NJW 1997, 2534; OVG Bremen, Urteil vom 27.03.1990 - 1 BA 18/89 - NVwZ 1990, 1188; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.1997 - 1 S 2555/96 - ESVGH 48, 158 = DVBl. 1998, 835; OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.02.2001 - 10 L 2705/99 - DÖV 2002, 253), außerdem die Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses, sofern die Erledigung nach schon erhobener Klage eingetreten ist (s. BVerwG, Urteil vom 08.12.1995 - 8 C 37.93 - BVerwGE 100, 83; OVG Berlin, Urteil vom 18.04.1978 - II B 13.77 - NJW 1978, 1644; Bayerischer VGH, Urteil vom 18.07.1991 - 25 B 88.792 - NJW 1992, 929; Pietzcker, § 43 VwGO, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 17. EL Oktober 2008, Rdn. 34).
  • OVG Thüringen, 09.10.2019 - 3 KO 161/11

    DDR-Sportwetten-Erlaubnis; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; räumlicher

    Auch im Rahmen von § 43 Abs. 1 VwGO begründen aber Wiederholungsgefahr und Rehabilitierung nach erfolgter Diskriminierung ein berechtigtes Interesse (BVerwG, Urteile vom 13.04.1989 - 3 C 11.86 - BVerwGE 82, 7, 9 und vom 29.04.1997 - 1 C 2.95 - NJW 1997, 2534 ; OVG Bremen, Urteil vom 27.03.1990 - 1 BA 18/89 - NVwZ 1990, 1188 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.1997 - 1 S 2555/96 - ESVGH 48, 158 = DVBl. 1998, 835 ; OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.02.2001 - 10 L 2705/99 - DÖV 2002, 253 ), außerdem die Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses, sofern die Erledigung nach schon erhobener Klage eingetreten ist (s. BVerwG, Urteil vom 08.12.1995 - 8 C 37.93 - BVerwGE 100, 83 ; OVG Berlin, Urteil vom 18.04.1978 - II B 13.77 - NJW 1978, 1644 ; Bayerischer VGH , Urteil vom 18.07.1991 - 25 B 88.792 - NJW 1992, 929 ; Pietzcker, § 43 VwGO , in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO , 17. EL Oktober 2008, Rdn. 34).
  • VG München, 03.12.2014 - M 7 K 13.3881

    Öffentliches Verwahrungsverhältnis wegen Sicherstellung einer Festplatte

    Der Streit über die Rechte und Pflichten aus diesem Verwahrungsverhältnis, die in Art. 26 bis 28 PAG geregelt sind, betrifft ein Rechtsverhältnis, das Gegenstand einer Feststellungsklage nach § 43 VwGO sein kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 15.10.1997 - 1 S 2555/96 - juris Rn. 23).

    Da die Vernichtung der Festplatten unmittelbar nach Anhörung zu der Vernichtung erfolgt ist und dem Kläger nicht die Möglichkeit verblieb, rechtzeitig vor einer Vernichtung gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, muss er zur Gewährleistung eines effektiven Grundrechtschutzes die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Beklagten gerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 15.10.1997 a.a.O. Rn. 26).

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97   

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VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 (https://dejure.org/1997,8538)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 (https://dejure.org/1997,8538)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 TG 1805/97 (https://dejure.org/1997,8538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung vom Besetzungsvorschlag einer nachgeordneten Dienststelle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung; Übergang der Ernennungskompetenz auf die Regierungspräsidien als nachgeordnete Behörden; Bestehenbleiben der vor diesem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 158 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
    Der Antragsteller wird durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens und durch die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten der Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 Hessische Verfassung, § 8 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz - HBG - gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt (vgl. zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch: BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593, m.w.N.).

    Zudem muß die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1991, BVerfGE 85, 36, 57 ff.), d. h. in sich schlüssig und für das Gericht nachvollziehbar sein (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1993, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
    Vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung aber der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen ihrer Überprüfung (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 m.w.N. und vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1992, JZ 1993, 798 ff.).
  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
    Zudem muß die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1991, BVerfGE 85, 36, 57 ff.), d. h. in sich schlüssig und für das Gericht nachvollziehbar sein (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1993, a.a.O.).
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
    Der Antragsteller wird durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens und durch die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten der Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 Hessische Verfassung, § 8 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz - HBG - gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt (vgl. zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch: BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593, m.w.N.).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
    Der Antragsteller wird durch die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens und durch die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten der Beigeladenen in seinem von Art. 33 Abs. 2 GG, Art. 134 Hessische Verfassung, § 8 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz - HBG - gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf (chancen-) gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verletzt (vgl. zum sog. Bewerbungsverfahrensanspruch: BVerfG, Beschluß vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95

    Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
    Gegen die formelle Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Staatssekretärin kann auch nicht mit Erfolg eingewandt werden, daß nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich eine Trennung zwischen Auswahl- und Ernennungskompetenz mit § 12 Abs. 1 HBG nicht vereinbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 - und vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 -, NVwZ 1996, 339).
  • VGH Hessen, 06.04.1995 - 1 TG 431/95

    Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
    Gegen die formelle Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung der Staatssekretärin kann auch nicht mit Erfolg eingewandt werden, daß nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich eine Trennung zwischen Auswahl- und Ernennungskompetenz mit § 12 Abs. 1 HBG nicht vereinbar ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 1995 - 1 TG 431/95 - und vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 -, NVwZ 1996, 339).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
    Vor allem dient das Erfordernis der schriftlichen Begründung der Auswahlentscheidung aber der Gewährleistung tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes im Rahmen ihrer Überprüfung (ständige Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 17. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284 m.w.N. und vom 19. Januar 1993 - 1 TG 2034/92 - vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1992, JZ 1993, 798 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Zwar handelt es sich bei dem Besetzungsbericht lediglich um einen der Auswahlentscheidung vorausgehenden Vorschlag ohne rechtliche Außenwirkung zugunsten eines Bewerbers (vgl. hierzu auch Senatsbeschluss vom 07.08.1996, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 02.04.2013 - 6 CE 13.59 -, IÖD 2013, 134; die vom Antragsteller demgegenüber in Bezug genommenen Beschlüsse des OVG Schleswig-Holstein vom 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, DVBl. 1996, 521, des Hessischen VGH vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 -, ESVGH 48, 158 und vom 22.06.2011 - 1 B 499/11-, Juris sowie des Thüringer OVG vom 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745, betreffen andere Konstellationen und Fragestellungen), der konkrete Besetzungsvorschlag zeigt aber, wie die Beurteilerin ihre Anlassbeurteilung selbst interpretiert.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2021 - 4 S 4256/20

    Stellenbesetzungsverfahren (Besetzungsvorschlag einer/s

    Denn eine anderslautende Auswahlentscheidung wäre unter Berücksichtigung des aktenkundig dokumentierten Besetzungsvorschlags gegebenenfalls sorgfältiger zu begründen (vgl. zum dortigen Landesrecht Hess. VGH, Beschluss vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 -, Juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05

    Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung,

    Eine Trennung von Auswahlzuständigkeit und Ernennungszuständigkeit wird in der Rechtsprechung verneint (u. a.: Hess. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 TG 1805/97 - JMBl. 1998, 315; Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - NVwZ-RR 1996, 339; Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - HessVGRspr.
  • VG Frankfurt/Main, 28.11.2017 - 9 L 6776/17

    Konkurrent um die Präsidentenstelle unterliegt im Einstweiligen

    Kommt es auf vorgängige Beurteilungen nicht an, da der letzten, aktuellen Beurteilung wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 14.10.1997, 1 TG 1805/97, , Rdnr 7) und diese auch ausreichend aussagefähig ist, bedarf es der Inzidentüberprüfung vorgängiger Beurteilungen nicht.
  • VG Darmstadt, 21.02.2017 - 1 L 3064/16

    Beförderungsrunde 2016 der Deutschen Telekom

    Grundsätzlich verhält es sich so, dass Werturteile des Dienstherrn im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens (lediglich) dem Gebot rationaler Nachprüfbarkeit zu genügen haben sowie plausibel und für das Gericht nachvollziehbar sein müssen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 -).
  • VG Darmstadt, 08.08.2019 - 1 L 5184/17
    Grundsätzlich verhält es sich so, dass Werturteile des Dienstherrn im Rahmen eines Beförderungsauswahlverfahrens (lediglich) dem Gebot rationaler Nachprüfbarkeit zu genügen haben sowie plausibel und für das Gericht nachvollziehbar sein müssen (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 -, juris).
  • VG Darmstadt, 19.03.2007 - 1 G 285/07
    Ob bei diesen Gegebenheiten der vom Hessischen VGH für zulässig erachteten nachträglichen Heilung des Fehlens einer schriftlichen Auswahlbegründung auch weiterhin zu folgen ist, kann hier dahingestellt bleiben, denn auch in inhaltlicher Hinsicht vermag die nunmehr vorgelegte Begründung die getroffene Auswahlentscheidung nicht zu rechtfertigen, weil es ihr an der erforderlichen Plausibilität und Nachvollziehbarkeit mangelt (vergleiche hierzu Hessischer VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 - Beschluss vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - Beschluss vom 14.10.1997 - 1 TG 1805/97 - Beschluss vom 23.01.2006 - 1 TG 2710/05 -).
  • VG Darmstadt, 26.01.2001 - 1 G 1805/00

    Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens lediglich zur Bewährung; Vorsprung

    Gegen diese Bewertung ist seitens des Gerichts nichts zu erinnern, denn sie genügt dem Gebot rationaler Nachprüfbarkeit, ist plausibel und kann vom Gericht nachvollzogen werden (vgl. zu diesen Anforderungen im einzelnen Hess. VGH, Beschluß vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, abgedruckt in DVBl. 1994, S. 593; Beschluß vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - Beschluß vom 14.10.1997 -1 TG 1805/97 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 1 S 1705/97   

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VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 1 S 1705/97 (https://dejure.org/1997,5945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.1997 - 1 S 1705/97 (https://dejure.org/1997,5945)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - 1 S 1705/97 (https://dejure.org/1997,5945)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtsweg für eine Klage auf Unterlassung ehrverletzender Äußerung durch Bedienstete oder Organe einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft - fiskalisches oder hoheitliches Handeln

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 158 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 413 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 100
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • GemSOGB, 04.06.1974 - GmS-OGB 2/73

    Keine Krankenversicherungspflicht aufgrund der Höhe des Verdienstes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 1 S 1705/97
    Dies ist dann der Fall, wenn das Rechtsverhältnis, aus dem ein Klageanspruch hergeleitet wird, öffentlich-rechtlicher Natur ist (gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 4.6.1974 - GmS-OGB 2/73 -, NJW 1974, 2087).
  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 246/76

    Klage auf Unterlassung bzw. Widerruf schädigender Äußerungen - Eröffnung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 1 S 1705/97
    Besteht ein solcher Funktionszusammenhang jedoch nicht, wenn etwa die Erklärung nur gelegentlich einer hoheitlichen Aufgabenerfüllung erfolgt, ansonsten aber in keinem inneren Zusammenhang mit dieser steht, so liegt eine zivilrechtliche Streitigkeit vor (vgl. BGH, Urt. v. 28.2.1978 - VI ZR 246/76 -, NJW 1978, 1860).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.1986 - 2 A 10/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 1 S 1705/97
    Darauf, ob der Schutz des Persönlichkeitsrechts es ausnahmsweise gebieten kann, die Klage im Verwaltungsrechtsweg allein deshalb zu eröffnen, weil der Angriff aus Sicht eines verständigen Beobachters von einem mit öffentlicher Autorität ausgestatteten Hoheitsträger ausgeht (vgl. hierzu OVG Koblenz, Urt. v. 24.9.1986 - 2 A 10/86 -, NJW 1987, 1660), kommt es hier nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1991 - 1 S 1088/90

    Zum Anspruch auf Widerruf der Behauptung eines Bürgermeisters innerhalb einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 1 S 1705/97
    Wird auf Unterlassung oder Widerruf ehrverletzender Äußerungen durch Bedienstete oder Organe einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft geklagt, so liegt hiernach eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nur dann vor, wenn die betreffende Äußerung in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit abgegeben und auf vorhandene oder vermeintliche öffentlich-rechtliche Befugnisse gestützt wird (Kopp, a.a.O., RdNr. 28; Ehlers in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 40 RdNr. 402; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.1991 - 1 S 1088/90 -, VBlBW 1992, 305).
  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 1 S 1705/97
    Fällt die Äußerung hingegen in einem Lebensbereich, der durch bürgerlich-rechtliche Gleichordnung geprägt ist und in dem sich die Beziehungen der Beteiligten nach zivilrechtlichen Normen richten, ist der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet; dies betrifft insbesondere Äußerungen staatlicher Stellen im Rahmen fiskalischen Handelns (vgl. BGH, Der große Zivilsenat, Beschl. v. 19.12.1960 - GSZ 1/60 -, NJW 1961, 658).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 B 223.93

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Rechtsmitteln - Anspruch auf eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 1 S 1705/97
    Die Nichtzulassung der Beschwerde hat zur Folge, daß der Beschluß nicht mit Rechtsmittel angegriffen werden kann und daher unanfechtbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.3.1994 - 4 B 223.93 -, NVwZ 1994, 782).
  • VG Regensburg, 29.03.2010 - RN 8 K 08.1018

    Folgenbeseitigungsanspruch; Gewässerunterhaltung; Verjährung; Verjährungsbeginn;

    Wird auf Unterlassung von Maßnahmen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft oder auf Beseitigung von deren Folgen geklagt, so liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nur dann vor, wenn sich die fraglichen Maßnahmen als Ausübung hoheitlicher oder schlicht-hoheitlicher Tätigkeit darstellen und auf vorhandene oder vermeintliche öffentliche Aufgaben gestützt werden (Beschl. d. VGH Mannheim v. 14.10.1997 Az. 1 S 1705/97 und Urteil v. 18.11.1991 Az. 1 S 1088/90; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 40 Rd.Nrn. 6, 8 und 29; Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 40 Rd.Nr. 402; Beschl. des GMS-OGB v. 10.7.1989 Az. 1/88 - NJW 1990, S. 1527; Beschl.d. BGH v. 14.1.1993 Az. I ZB 24/91 - NJW 1993, S. 1659).
  • OVG Sachsen, 30.03.1999 - 1 S 185/99

    Bestehen eines Vertretungszwanges in einem Zulassungsverfahren für eine

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  • VG Aachen, 18.02.2011 - 6 K 1223/09

    Widerrufspflicht bzgl. einer schriftlichen Äußerung zum Alkoholkonsumverhalten

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Äußernde dem Adressaten gerade als Organ der betreffenden Körperschaft gegenübertritt, etwa in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben gegenüber Dritten, vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Niedersachsen (OVG Lüneburg), Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 2 ME 313/09 -, ; Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth, Urteil vom 20. Januar 2006 - B 5 K 03.1361 -, ; VG Augsburg, Urteil vom 21. November 2007 - Au 4 K 07.624 - ; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 22. März 1989 - 4 B 86.03127 -, BayVBl. 1990, 111; VGH des Landes Baden-Württemberg (VGH BW), Beschlüsse vom 14. Oktober 1997 - 1 S 1705/97 -, VBlBW 1998, 100, und vom 2. November 1998 - 9 S 2434/98 -, VBlBW 1999, 93.
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