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   VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07   

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https://dejure.org/2007,3229
VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07 (https://dejure.org/2007,3229)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 (https://dejure.org/2007,3229)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 2007 - 1 S 1471/07 (https://dejure.org/2007,3229)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch für die Heranziehung eines Sohnes zur Erstattung der Kosten für die Beerdigung seines Vaters bei Vorhandensein mehrerer Geschwister; Voraussetzungen für die behördliche Anordnung einer Bestattung; Grundsatz der Subsidiarität der unmittelbaren ...

  • Judicialis

    BestattG § 21 Abs. 1; ; BestattG § 21 Abs. 3; ; BestattG § 31 Abs. 2; ; PolG § 8 Abs. 2; ; BGB § 421; ; BGB § 426; ; BGB § 683

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestattungswesen; Friedhofswesen: Bestattungspflicht; unmittelbare Ausführung; Kostenerstattung; Mehrheit von Pflichtigen; Ermessensentscheidung; Ausgleichsanspruch; Gesamtschuld; Geschäftsführung ohne Auftrag; Trauerfeier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Angehöriger muss Kosten für Trauerfeier nicht erstatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Kostenerstattung für Trauerfeier

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Angehöriger muss angemessene Kosten für Beerdigung tragen - Trauerfeier muss nicht übernommen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 58, 114
  • FamRZ 2008, 1625 (Ls.)
  • VBlBW 2008, 137
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.09.1986 - III ZR 227/84

    Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers als Zustandsstörer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Der Bundesgerichtshof geht von der Feststellung aus, dass das Innenverhältnis mehrerer Störer außerhalb des Regelungsbereichs des Polizeirechts liege (vgl. Urteil vom 18.09.1986 - III ZR 227/84 -, BGHZ 98, 235 ).

    Der Fremdgeschäftsführungswille wird beim sogenannten auch-fremden Geschäft vermutet (Vgl. BGH, Urteil vom 18.09.1986 - III ZR 227/84 -, BGHZ 98, 235 ; vom 09.03.1990 - III ZR 81/88 -, BGHZ 110, 313 ).

    Unter Anwendung des Rechtsgedankens des § 254 BGB ist der Aufwendungsersatz nach Kopfteilen zu bemessen; Anhaltspunkte für eine andere Kostenverteilung gibt es nicht (vgl. BGH, Urteil vom 18.09.1986 - III ZR 227/84 -, BGHZ 98, 235 ).

  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Denn der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen eine solche Analogie abgelehnt (vgl. Urteil vom 11.06.1981 - III ZR 39/80 -, NJW 1981, 2457 , und vom 08.03.1990 - III ZR 81/88 -, BGHZ 110, 313 ; siehe hierzu auch Würtenberger/Heckmann, a.a.O, Rn. 510 ff. ; Denninger, a.a.O., Kap. E Rn. 134).

    Der Fremdgeschäftsführungswille wird beim sogenannten auch-fremden Geschäft vermutet (Vgl. BGH, Urteil vom 18.09.1986 - III ZR 227/84 -, BGHZ 98, 235 ; vom 09.03.1990 - III ZR 81/88 -, BGHZ 110, 313 ).

  • BGH, 11.06.1981 - III ZR 39/80

    Kiesgrubendeponie - § 677 BGB, § 426 BGB, § 22 WHG, grds. kein zivilrechtlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Denn der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen eine solche Analogie abgelehnt (vgl. Urteil vom 11.06.1981 - III ZR 39/80 -, NJW 1981, 2457 , und vom 08.03.1990 - III ZR 81/88 -, BGHZ 110, 313 ; siehe hierzu auch Würtenberger/Heckmann, a.a.O, Rn. 510 ff. ; Denninger, a.a.O., Kap. E Rn. 134).

    Eine so geartete Störermehrheit, bei der zudem die Möglichkeit des gleichen Einschreitens gegen den zweiten Störer sich als rechtlich problematisch darstellte (so im Urteil vom 11.06.1981 - III ZR 39/80 -, NJW 1981, 2457 ), steht hier indessen nicht in Rede.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.1996 - 19 A 194/96

    Bestattungsrecht: Kostenerstattung bei Ersatzvornahme einer Bestattung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Hiernach sind die auf die Feierhallenbenutzung und das Orgelspiel entfallenden Beträge nicht erstattungsfähig (so auch Stelkens/Cohrs, NVwZ 2002, 917 ; ähnlich auch OVG NRW, Beschluss vom 04.03.1996 - 19 A 194/96 -, NWVBl 1996, 380; Urteil vom 10.05.1996 - 19 A 4684/95 -, NWVBl 1998, 347 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1996 - 19 A 4684/95

    Unbillige Härte; Sachverhalt; Verwaltungsverfahren; Bestattung; Ersatzvornahme;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Hiernach sind die auf die Feierhallenbenutzung und das Orgelspiel entfallenden Beträge nicht erstattungsfähig (so auch Stelkens/Cohrs, NVwZ 2002, 917 ; ähnlich auch OVG NRW, Beschluss vom 04.03.1996 - 19 A 194/96 -, NWVBl 1996, 380; Urteil vom 10.05.1996 - 19 A 4684/95 -, NWVBl 1998, 347 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Der Senat ist seit seinem Urteil vom 05.12.1996 (- 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 ) davon ausgegangen, dass die Behörde, die auf Kosten des Bestattungspflichtigen die Bestattung selbst veranlasst, "eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewähren" habe; dazu gehöre auch "der kleine religiöse Rahmen, der durch den beauftragten Organisten und Pfarrer geschaffen" wird (so Urteil vom 25.09.2001 - 1 S 974/01 -, NVwZ 2002, 995).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 1 S 974/01

    Auswahl der Bestattungsform im pflichtgemäßen Ermessen der Ortspolizeibehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Der Senat ist seit seinem Urteil vom 05.12.1996 (- 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 ) davon ausgegangen, dass die Behörde, die auf Kosten des Bestattungspflichtigen die Bestattung selbst veranlasst, "eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewähren" habe; dazu gehöre auch "der kleine religiöse Rahmen, der durch den beauftragten Organisten und Pfarrer geschaffen" wird (so Urteil vom 25.09.2001 - 1 S 974/01 -, NVwZ 2002, 995).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Vielmehr sind hierbei die Umstände des Einzelfalles umfassend zu würdigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2004 - 5 C 2.03 -, BVerwGE 120, 111 ); folglich ist die Frage der Zumutbarkeit der Kostenbelastung nicht notwendigerweise für alle Bestattungspflichtige gleich zu beantworten.
  • BGH, 15.12.1954 - II ZR 277/53

    Gefahrenbeseitigung bei Ruinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Ein entgegenstehender Wille der Schwestern ist unbeachtlich, da das Handeln des Klägers im öffentlichen Interesse liegt (§ 679 BGB; siehe auch Seiler, a.a.O., § 679 Rn. 7); dabei wird nicht vorausgesetzt, dass die Pflicht des Geschäftsherrn durch eine vollziehbare Verfügung konkretisiert ist (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.1954 - II ZR 277/53 -, BGHZ 16, 12 ; Urteil vom 14.06.1976 - III ZR 81/74 -, VersR 1976, 1084, juris Rz. 43 f.; Seiler, a.a.O., § 679 Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1990 - 6 S 1639/90

    Umfang der Übernahme von Bestattungskosten durch Sozialhilfeträger

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07
    Dieser Maßstab orientiert sich offensichtlich an der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs zum erstattungsfähigen Aufwand nach § 15 BSHG, § 74 SGB XII (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.12.1990 - 6 S 1639/90 -, FEVS 41, 279 , sowie Grube/Wahrendorf, SGB XII, Kommentar, 2005, § 74 Rn. 31 m.N.).
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 81/74

    Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Vermieter eines

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2001 - 19 A 571/00

    Anteilige Erstattung von Kosten für die Bestattung eines verstorbenen Bruders;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 10 S 1208/04

    Illegaler Abfallexport; Rückführungskosten; Störer; Zweckveranlasser

  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02

    Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.12.1989 - 10 S 2252/89

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde - Leistungsbescheid und Umdeutung

  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - L 7 SO 81/15

    Sozialhilfe - Bestattungskosten - Unzumutbarkeit der Kostentragung -

    Danach ist die Klägerin - gleichrangig mit ihren drei Geschwistern (dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2007 - 1 S 1471/07 - juris Rdnr. 19) - als "volljähriges Kind" bestattungspflichtig.
  • VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16

    Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von

    Auf die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -) werde verwiesen.

    Die zweite Alternative stellt eine sonderpolizeiliche Regelung einer unmittelbaren Ausführung dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, VBlBW 2008, 137 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 1476/11

    Heranziehung zu Kosten der Ersatzvornahme; Störermehrheit; Ermessen

    Unter gleichrangig Verpflichteten, wie dies hier der Fall ist und von dem Beklagten in der abfallrechtlichen Anordnung selbst zum Ausdruck gebracht worden ist, muss die Auswahl des bzw. der Kostenpflichtigen nach dem Gebot der gerechten Lastenverteilung erfolgen, falls keine speziellen Ermessensdirektiven zum Tragen kommen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 - VBlBW 2008, 137, 138).

    Dass allein diese höchstrichterliche Rechtsprechung in Bezug auf einen vermeintlichen Ausgleichsanspruch entscheidend ist - und nicht etwa bestimmte, von der Rechtsprechung abweichende Stimmen im Schrifttum (vgl. z. B. R. Enders, NVwZ 2005, 381, 384 f.) -, hat der Verwaltungsgerichtshof in einer früheren Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 - VBlBW 2008, 137, 138).

  • VG Stuttgart, 20.05.2020 - 6 K 4029/18
    Denn nach dem Grundsatz der Subsidiarität der unmittelbaren Ausführung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 PolG ist zunächst den Bestattungspflichtigen die Gelegenheit zu geben, aus eigener Initiative für die Bestattung Sorge zu tragen und so das ihnen als nächsten Familienangehörigen - vorbehaltlich abweichender Festlegungen des Verstorbenen - zukommende Recht der Totenfürsorge - die Bestimmung über den Leichnam und die Art der Bestattung sowie die Wahl der Ruhestätte - wahrzunehmen, bevor die Behörde einschreitet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 - juris).

    Es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die Beklagte die Bestattung nicht in einfacher Form hat vornehmen lassen und den erstattungsfähigen Kostenrahmen überschritten hat (vgl. zum Umfang der Erstattungsfähigkeit auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris).

    Der Kläger und sein Bruder schulden die Bestattungskosten in der Weise, dass jeder verpflichtet ist, die gesamten Kosten zu tragen, die Beklagte diese aber nur einmal fordern darf, mithin in Form eines Gesamtschuldverhältnisses (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris).

    Es liegt gerade in der Natur der Gesamtschuldnerschaft, dass sich der Gläubiger - im Rahmen seines auch an fiskalischen Interessen auszurichtenden Auswahlermessens - denjenigen Schuldner aussuchen kann, der am solventesten bzw. am leichtesten erreichbar erscheint, und diesem das Ausfallrisiko in Bezug auf die Anteile der anderen Gesamtschuldner zuweist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris m.w.N.).

    Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte in einem solchen Fall auf den Schuldner zugreift, der ihr am leichtesten erreichbar erscheint und diesen auf den ihm grundsätzlich zustehenden Ausgleichsanspruch gegen seinen gesamtschuldnerisch haftenden Bruder verweist (Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB bzw. GOA gemäß §§ 677, 683, 670 BGB; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2016 - L 7 SO 3057/12

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Übernahme von Bestattungskosten -

    Angehörige nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BestattG BW (ebenfalls in der Fassung des Gesetzes vom 24. März 2009) sind indessen nur die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder des Verstorbenen (vgl. dazu etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 15. November 2007 - 1 S 1471/07 - und vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2023 - 1 S 3770/21

    Heranziehung zu den Kosten für die Benutzung einer Kühlzelle zur Aufbewahrung

    Darüber hinaus verlangt der Schutz der Totenruhe, die ebenfalls durch Art. 1 Abs. 1 GG gefordert ist, eine würdige Totenbestattung, die sicherzustellen nach allgemeiner Auffassung eine öffentliche Aufgabe ist (vgl. Senat, a. a. O. - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 17).

    a) Dabei ergibt sich aus der Reichweite des Subsidiaritätsgrundsatzes, der schon aus dem Wortlaut des § 31 Abs. 2 BestattG als sonderpolizeirechtlicher Regelung einer unmittelbaren Ausführung folgt und auch in der Grundnorm des § 8 Abs. 1 Satz 1 PolG seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. Senat, a. a. O. - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 16 und 17), dass die Kosten für die Benutzung der Kühlzelle lediglich für die Dauer von 15 Tagen in Höhe von 374, 85 Euro erstattungsfähig und im Übrigen nicht erstattungsfähig sind.

    Zum anderen sind hierbei auch Anhaltspunkte von Bedeutung, die aus der maßgeblichen ex-ante-Sicht dafür sprechen können, dass wegen einer Lockerung der familiären Bindungen des Verstorbenen das Interesse der Angehörigen an der Wahrnehmung der Totenfürsorge nur noch gering ist (vgl. Senat, a. a. O. - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 17).

    Trauerfeierlichkeiten und damit auch eine Aufbahrung im klassischen Sinne liegen hiernach außerhalb des Regelungsbereichs des Bestattungsgesetzes (vgl. Senat., Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 33 und VG Karlsruhe, Urt. v. 28.03.2018 - 12 K 2174/16 -, juris Rn. 23).

    Hierbei erfordern der Schutz vor Gefahren für die öffentliche Gesundheit und das in der Menschenwürde wurzelnde Gebot der Pietät gegenüber Verstorbenen sowie der Schutz der Totenruhe, die ebenfalls von Art. 1 Abs. 1 GG umfasst ist (vgl. Senat, Urt. v. 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 17; BVerwG, Urt. v. 26.06.1974 - VII C 36.72 -, juris Rn. 19 und Beschl. v. 20.12.1977 - VII B 188.76 -, juris Rn. 8; OVG NRW, Beschl. v. 15.10.2001 - 19 A 571/00 -, juris Rn. 24), dass eine Bestattung des Verstorbenen möglichst kurzfristig nach dem Todeseintritt erfolgt.

  • VG Karlsruhe, 21.01.2019 - 12 K 13339/17

    Heranziehung zu Bestattungskosten; hier: Kosten der Leichenschau

    Die Bestattung soll zum einen Gefahren für die öffentliche Gesundheit und zum anderen eine Verletzung des in der Menschenwürde wurzelnden Gebots der Pietät gegenüber Verstorbenen und des sittlichen Empfindens in der Bevölkerung verhüten, die typischerweise (abstrakt) durch den fortschreitenden Verwesungsprozess nicht bestatteter menschlicher Leichen drohen, (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 1471/07 -, juris Rn. 33).
  • VG Neustadt, 27.09.2011 - 5 K 221/11

    Lehrer muss für Feuerwehreinsatz nach Brand in der Schulküche aufkommen

    Denn dieser könnte auf einen Innenausgleich verwiesen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2008, 137).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 4476/08

    Sozialhilfe - keine Übernahme von Bestattungskosten - Bestattungsverpflichteter -

    Angehörige nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 BestG BW (ebenfalls in der Fassung des Gesetzes vom 21. Juli 1970) sind aber nur der Ehegatte, die volljährigen Kinder, die Eltern, die Großeltern, die volljährigen Geschwister und Enkelkinder des Verstorbenen (vgl. hierzu etwa Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 - und vom 15. November 2007 - 1 S 1471/07 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - L 7 SO 5656/11

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten -

    Die öffentlich-rechtliche Pflicht, für die Bestattung zu sorgen, besteht damit nur, wenn eine in der Reihenfolge zuvor genannte Person nicht vorhanden oder verhindert ist (Faiß/Ruf, Bestattungsrecht Baden-Württemberg Kommentar, 2012, S. 95; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2007 - 1 S 1471/07 - zitiert nach Juris Rdnr. 18).
  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2011 - 8 LB 238/10

    Begründung einer subsidiären eigenen Bestattungspflicht der für den Sterbeort

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 S 2913/07

    Berufungspflicht des Kostenpflichtigen auf unbillige Härte; Prüfungspflicht von

  • VG Oldenburg, 10.06.2015 - 5 A 1706/14

    Heranziehung von Geschwistern zu Bestattungskosten

  • VG Freiburg, 16.03.2016 - 7 K 843/14

    Heranziehung eines Containertransporteurs zur Feuerwehrkosten nach

  • VG Stuttgart, 21.09.2023 - 6 K 1805/22

    Bestattungspflicht und Kostenerstattungspflicht bei fehlender Nähe zum

  • VG Stuttgart, 22.05.2012 - 6 K 1263/12

    Friedhofs- und Bestattungskosten: Heranziehung eines volljährigen Kindes des

  • VG Köln, 18.11.2022 - 22 L 1542/22
  • LG Freiburg, 26.09.2014 - 12 O 150/13

    Werbung einer Gemeinde für eigenes Krematorium und Bestattungsunternehmen;

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 915/19
  • VG Karlsruhe, 28.03.2018 - 12 K 2714/16

    Pflicht zur Aufbahrung einer Leiche in einer Leichenhalle als Verpflichtung der

  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 154/12

    Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde -

  • VG Hannover, 25.07.2019 - 1 A 2188/17

    Anhörung; Bestattungskosten; Ermessen; Ersatzvornahme; Gesamtschuldner;

  • VG Magdeburg, 26.08.2014 - 9 A 317/13

    Bestattungsrecht: Kostenerstattungspflichtiger für "Notbestattung"

  • VG München, 10.11.2011 - M 12 K 11.3241

    Bestattungskosten; unzulässiger Antrag; kein Sofortvollzug; Prozesskostenhilfe

  • LG Heilbronn, 06.02.2023 - 7 S 1/22

    Erstattungsanspruch von Beerdigungskosten bei Geschwistern

  • VG München, 11.03.2021 - M 12 K 20.2773

    Sozialhilfeträger, Verauslagte Bestattungskosten, Bestattungspflichtige,

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