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   VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13   

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https://dejure.org/2013,38164
VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13 (https://dejure.org/2013,38164)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 (https://dejure.org/2013,38164)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 10 S 1162/13 (https://dejure.org/2013,38164)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Fahrtenbuchauflage, Verhältnismäßigkeit, Fahrschulwagen

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung eines verlässlichen Beweises durch geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmten Umfangs; Priviligierung der Halter von Fahrschulwagen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte; Privilegierung von Fahrschulwagenhaltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1
    Erbringung eines verlässlichen Beweises durch geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestimmten Umfangs; Priviligierung der Halter von Fahrschulwagen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage (auch) für den Fahrschulwagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlässlichkeit geeichter Geschwindigkeitsmessgeräte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei Geschwindigkeitsüberschreitung rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 64, 161
  • NZV 2014, 188
  • VBlBW 2015, 128
  • DÖV 2014, 311
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Es sind die bei verständiger Beurteilung nötigen, aber auch angemessenen und zumutbaren Schritte zur Ermittlung des Fahrzeugführers unternommen worden, jedoch bis zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt des Eintritts der nach § 26 Abs. 3 StVG dreimonatigen Verfolgungsverjährung ergebnislos geblieben (zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt vgl. Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Zu Ermittlungen ins Blaue hinein ist die Bußgeldbehörde aber nicht verpflichtet, abgesehen davon stoßen sie auf datenschutzrechtliche Grenzen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 30.01.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628).

    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Bußgeldverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nicht (vgl. nur Senatsbeschluss vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 -, NJW 2011, 628 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1984 - 10 S 447/84

    Fahrtenbuchauflage - Umfang der daraus resultierenden Verpflichtung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Die Halter von Fahrschulwagen können im Rahmen der Ermessensbetätigung keine Privilegierung beanspruchen (Fortführung der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 -, VBlBW 1984, 318).

    Dass es grundsätzlich keiner zusätzlichen - mit weiterem kostenintensiven Personaleinsatz verbundenen - nachgelagerten Kontrollstelle bedarf, ist deshalb anzunehmen, weil über die Feststellung des Fahrzeugkennzeichens und damit des Fahrzeughalters auch der verantwortliche Fahrzeugführer regelmäßig ermittelt werden kann (vgl. Senatsurteil vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 -, VBlBW 1984, 318).

    Hiernach kann keine Rede davon sein, dass der Einsatz eines Fahrzeugs als Fahrschulwagen bei der zu treffenden Ermessensentscheidung privilegierend zu berücksichtigen wäre (vgl. dazu bereits Senatsurteil vom 03.05.1984 - 10 S 447/84 -, VBlBW 1984, 318).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2009 - 10 S 584/09

    Zur Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Denn eine Fahrtenbuchauflage ermöglicht nicht nur die nachträgliche Feststellung des Fahrzeugführers bei Verkehrsverstößen, sondern beugt solchen auch vor, weil jeder Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs damit rechnen muss, im Falle einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften anhand des Fahrtenbuchs identifiziert zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, a.a.O.).

    Nach der neueren Praxis des Senats kommt eine Halbierung dieses Betrags für das Eilverfahren nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, VBlBW 2009, 356).

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats dann anzunehmen, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Fahrer zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463).

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen kommt es dabei wesentlich darauf an, ob die Polizei bzw. die Bußgeldbehörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und die erfahrungsgemäß Erfolg versprechen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 10 S 1499/09

    Verpflichtung der Bußgeldbehörde zu angemessenen und zumutbaren Schritten zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Soweit die Antragstellerin unter Berufung auf Beschlüsse des OVG Lüneburg (vom 24.04.2012 - 12 ME 33/12 -, juris) bzw. des Senats (vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802) rügt, das Verwaltungsgericht habe sich mit diesen Entscheidungen nicht auseinandergesetzt und verkannt, dass der Antragstellerin zumindest auch ein Zeugenfragebogen hätte zugesandt werden müssen, stellt auch dies die Annahme der Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nicht durchgreifend in Frage.

    Ob der vorliegende Fall im tatsächlichen Ausgangspunkt mit der dem Senatsbeschluss vom 04.08.2009 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fallgestaltung vergleichbar ist, die durch eine evidente Nichtidentität des einen Mann zeigenden Fahrerfotos mit der dortigen Fahrzeughalterin gekennzeichnet war, kann nach allem dahinstehen.

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats dann anzunehmen, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Fahrer zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463).

    Lehnt er erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, ist es der Bußgeldbehörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats dann anzunehmen, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Fahrer zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zutreffend darauf abgehoben, dass das verwendete geeichte Gerät über eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfüge und konkrete Anhaltspunkte für eine technische Fehlfunktion oder eine unsachgemäße Bedienung des Geräts weder vorgetragen noch ersichtlich seien; danach müsse es mit den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Daten aus sogenannten standardisierten Messverfahren sein Bewenden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, BGHSt 43, 277; zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. außer den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III-1 RBs 63/13 -, DAR 2013, 530).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats dann anzunehmen, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Fahrer zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; Beschluss vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463).
  • OLG Köln, 06.03.2013 - 1 RBs 63/13

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2013 - 10 S 1162/13
    Das Verwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zutreffend darauf abgehoben, dass das verwendete geeichte Gerät über eine Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt verfüge und konkrete Anhaltspunkte für eine technische Fehlfunktion oder eine unsachgemäße Bedienung des Geräts weder vorgetragen noch ersichtlich seien; danach müsse es mit den vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätzen zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Daten aus sogenannten standardisierten Messverfahren sein Bewenden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, BGHSt 43, 277; zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. außer den vom Verwaltungsgericht zitierten Entscheidungen OLG Köln, Beschluss vom 06.03.2013 - III-1 RBs 63/13 -, DAR 2013, 530).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2012 - 12 ME 33/12

    Beschuldigtenanhörung und Zeugenvernehmung des Fahrzeughalters als angemessene

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Eine solche Geltungsdauer steht - wie die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung zu Vergleichsfällen bestätigt - im Einklang mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 49.77 - juris Rn. 23 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, die nach dem "alten" Punktekatalog ebenfalls zu drei Punkten im Verkehrszentralregister führte; VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 10 S 1162/13 - VRS 125, 239 bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 21 km/h; VGH München, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 bei einer mit drei Punkten bewerteten Unterschreitung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug und VGH Kassel, Beschluss vom 23. November 2011 - 2 A 1618/11.Z - juris Rn. 8 bei einem zu drei Punkten führenden Rotlichtverstoß).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Insoweit ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Daten aus standardisierten Messverfahren entsprechend heranzuziehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - ESVGH 64, 161 = VBlBW 2015, 128 m.N. zur ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsprechung; vom 09.12.2013 - 10 S 2082/13 - vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13).

    Zudem ist nichts gegen die Annahme der Bußgeldbehörde zu erinnern, dass diese Bemühungen trotz mehrfacher Versuche eines Ordnungsamtsmitarbeiters, den Antragsteller aufzusuchen, erfolglos geblieben sind und noch darüber hinausgehende Ermittlungsanstrengungen untunlich waren, etwa die vom Antragsteller ins Feld geführte Möglichkeit einer Befragung von Nachbarn, was angesichts des unergiebigen Fahrer-Lichtbilds (Gesicht durch Helmvisier verdeckt) auf eine der Behörde nicht obliegende und auch datenschutzrechtlich zweifelhafte Ermittlung ins Blaue hinein hinaus gelaufen wäre (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 30.11.2010 - 10 S 1860/10 - a.a.O., juris Rn. 14; vom 04.12.2013 - a.a.O., juris Rn. 12), oder gar die vom Antragsteller weiter geforderte Beauftragung eines Sachverständigen mit einem nach Sachlage aussichtslosen Lichtbildvergleich.

  • VGH Bayern, 30.11.2022 - 11 CS 22.1813

    Fahrtenbuchauflage nach Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 23 km/h -

    Wenn das Landratsamt eine Aufhebung der Verpflichtung nach neun Monaten in Aussicht gestellt hat, bewegt sich dies ersichtlich in dem Rahmen, den die Rechtsprechung für vergleichbare bzw. mit einem Punkt im Fahrerlaubnisregister bewertete Verstöße gebilligt hat (vgl. BVerwG, U.v. 28.5.2015 - 3 C 13.14 - BVerwGE 152, 180 Rn. 20 ff.; OVG NW, B.v. 13.1.2016 - 8 A 1030/15 - NJW 2016, 968 = juris Rn. 15; VGH BW, B.v. 4.12.2013 - 10 S 1162/13 - DAR 2014, 103 = juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 15.10.2018 - 11 CS 18.1240 - juris Rn. 19; B.v. 31.1.2022 - 11 CS 21.3019 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

    Insoweit ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gerichtlichen Verwertbarkeit von Daten aus standardisierten Messverfahren entsprechend heranzuziehen (vgl. Senatsbeschluss vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - DAR 2014, 103 m.N. zur ordnungswidrigkeitsrechtlichen Rechtsprechung; Beschluss vom 09.12.2013 - 10 S 2082/13 -).

    Nach der vom Kläger insoweit gezeigten mangelnden Mitwirkung an der Sachaufklärung waren weitere zielführende Hinweise auch bei einer förmlichen Vorladung als Zeuge nicht zu erwarten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - DAR 2014, 103 m.w.N.).

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31 a StVZO Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Mannheim, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - OVG Bautzen, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -;] Hinzu kommt, dass sich vorliegend sowohl der amtliche Eichschein für das Gerät als auch das Schulungszertifikat des Herstellers Vitronic für den verantwortlichen Polizeioberkommissar in der Verwaltungsakte befinden.
  • VG Sigmaringen, 01.09.2015 - 5 K 2765/15

    Zur Frage der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bei Verweigerung der

    Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N. sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13 -, Beschluss vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 und Beschluss vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -).
  • AG Hildesheim, 20.11.2015 - 112 OWi 35 Js 26360/15

    Messung mit einem Messgerät ESO ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren;

    Hiervon ausgehend hat das Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die hierzu ergangene Rechtsprechung zutreffend darauf abgehoben, dass das Messgerät gemäß dem in der Behördenakte vorliegenden aktuellen Eichschein geeicht sowie amtlich zugelassen war und konkrete Anhaltspunkte für eine technische Fehlfunktion oder eine unsachgemäße Bedienung des Geräts weder vorgetragen noch ersichtlich sind (vgl. VGH BW, Beschl. v. 4. Dezember 2013 - 10 S 1162/13 -, Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für

    Des Weiteren ist - zumindest für die hier in Rede stehende Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches - davon auszugehen, dass geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung erbringen.(Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -) Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes(Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) stützt, nach der eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 im Bußgeldverfahren unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, folgt die obergerichtliche Rechtsprechung in anderen Bundesländern dieser Entscheidung ganz überwiegend und mit bedenkenswerten Gründen nicht;(vgl. nur Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 02.01.2020 - (1Z) 53 Ss-OWi 660/19 (380/19) -, juris, Rz. 3, 5; OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2019 - II OLG 65/19 -, juris; BayObLG, Beschluss vom 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 06.11.2019 - 2 Rb 35 Ss 808/19 -, juris, Ls. 2; OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019 - 1 RBs 339/19 -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2019 - 2 Ss (OWi) 233/19 -, juris, Ls. 2; vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 3 Ss OWi 626/18 -, juris; kritisch auch AG St. Ingbert, Urteil vom 29.10.2019 - 25 OWi 66 Js 1919/19 -, juris, unter Bezugnahme auf AG Minden, Beschluss vom 26.07.2019 - 15 OWi 504/18 -, und AG Singen, Urteil vom 19.07.2019 - 6 OWi 51 Js 12441/19 - vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2014 - 6 K 8838/13 -, www.verkehrsrecht.gfu.com) unabhängig von der Frage deren Bindungswirkung für saarländische Gerichte und Verwaltungsbehörden (§ 10 Abs. 1 SVerfGHG ) im Rahmen der Anwendung (hier: materieller öffentlich-rechtlicher) bundesrechtlicher Vorschriften(zur Problematik vgl. ausführlich Herrmanns, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, 2009, Rz. 45 ff., 50 ff., m.w.N.; ohne weiteres bejahend: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) -, www.verkehrsrecht.gfu.com) bzw. deren Reichweite stößt sie überdies in der Literatur auf substantiierte Kritik.(vgl. nur Peuker, NZV 2019, 443, wonach die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes auf nicht belegten Prämissen sowie einem überzeichneten verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab beruhe; ebenso Krenberger, NZV 2019, 421; vgl. auch Hartmann, SVR 2019, 356; Teßmer, PTB-Mitteilungen 129 (2019) Heft 2, 199 ff.; Grube, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, Stand: 02.01.2020, OWiG - Bezüge zum Straßenverkehrsrecht, Rz. 152.4, m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31 a StVZO Rn. 17 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Mannheim, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - OVG Bautzen, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -;] Das Vorbringen des Klägers, er bzw. sein nicht namentlich benannter Bruder sei von einem anderen Fahrzeug überholt worden und ein anderes Fahrzeug sei zudem entgegengekommen, sodass offensichtlich nicht seine Geschwindigkeit gemessen worden sei, erweist sich ausweislich des Beweisfotos als nicht durchgreifende, bloße Schutzbehauptung.
  • VG Sigmaringen, 16.06.2015 - 5 K 1730/15

    Fahrtenbuchauflage bei Verkehrsverstoß von einigem Gewicht nach neuem

    Lehnt dieser die sachdienliche Mitwirkung an der Aufklärung des Verstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende und kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 11 m.w.N. sowie VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2014 - 10 S 1256/13 -, vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 und vom 15.04.2009 - 10 S 584/09 -, jeweils juris).
  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 K 855/16

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Anordnung einer Fahrtenbuchauflage wegen Geschwindigkeitsüberschreitung;

  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt â€" Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2017 - 3 M 251/16

    Fahrtenbuchauflage- Angemessene Ermittlungsmaßnahme

  • VG Würzburg, 24.03.2021 - W 6 K 20.1327

    Klage gegen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

  • VG Saarlouis, 11.11.2020 - 5 K 715/20

    Anordnung eines Fahrtenbuches bei fehlender Mitwirkung

  • VG Freiburg, 07.12.2015 - 4 K 2707/15

    Fahrtenbuchauflage: Pflicht zur Vernehmung des Halters als Zeuge

  • VG Würzburg, 19.05.2021 - W 6 S 21.573

    Fahrtenbuchauflage, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, Überschreitung der

  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 3 A 213/14

    Ordnungsgemäße Geschwindigkeitsmessung, Messgerät Typ ESO ES 3.0, angemessene und

  • VG Würzburg, 11.11.2020 - W 6 S 20.1555

    Höchstgeschwindigkeit, Fahrzeug, Geschwindigkeitsmessung, Zwangsgeldandrohung,

  • VG Berlin, 04.12.2014 - 14 K 151.14

    Klage gegen angeordnete Fahrtenbuchauflage

  • Berufungsausschuss Moselkommission, 08.07.2013 - 14 P 2/13
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