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   VGH Baden-Württemberg, 24.11.1987 - 9 S 592/86   

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https://dejure.org/1987,5668
VGH Baden-Württemberg, 24.11.1987 - 9 S 592/86 (https://dejure.org/1987,5668)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.11.1987 - 9 S 592/86 (https://dejure.org/1987,5668)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. November 1987 - 9 S 592/86 (https://dejure.org/1987,5668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis - Aufsicht in der Mittagspause

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 38, 86
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1272/96

    Erstattung der Kosten für die Beförderung von Schülern: notwendige

    Denn es entspricht regelmäßig dem Zweck der Mittagspause, daß die Schüler das Schulgebäude verlassen, um zu Hause ein (Mittag-)Essen einzunehmen (siehe Urteil des Senats vom 24.11.1987 - 9 S 592/86).

    Dies hätte zur Folge gehabt, daß die der 3., 8. und 9. Klasse angehörenden und damit noch unter 16 Jahre alten (zu dieser Altersgrenze siehe Urteil des Senats vom 24.11.1987, a.a.O.) Schüler während der Mittagspause - bis zu 3mal wöchentlich - ohne zumutbare Aufenthaltsmöglichkeit in x hätten bleiben müssen.

    Nach der obengenannten Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Mittagspause um eine außerschulische Zeit, so daß die Schule insoweit grundsätzlich nicht aufsichtspflichtig ist (siehe Urteil vom 24.11.1987, a.a.O.).

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Schule geprägt wird von einem hohen Anteil an Fahrschülern, die sich während der Mittagspause zumutbarerweise nicht nach Hause begeben können (Urteil vom 24.11.1987, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 02.11.2020 - 4 K 3814/20

    Schulbesuchspflicht; Präsenzpflicht; Hohlstunde; Befreiung

    In diesem Fall könnte mit einer allgemeinen Leistungsklage die Erfüllung der schulischen Aufsichtspflicht eingeklagt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.11.1986 - 9 S 592/86 -, juris).

    Im Übrigen muss die Aufsichtsführung seitens der Schulleitung verbindlich geregelt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.11.1987 - 9 S 592/86 -, juris 4. LS).

    Dritte Helfer, wie z.B. der Schulhausmeister, dürfen nur unterstützend mitherangezogen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.11.1987 - 9 S 592/86 -, juris 3. LS).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 19 A 993/07

    Öffentlich-rechtliche Aufsichtspflicht von Eltern eines minderjährigen Kindes

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.1987 9 S 592/86 -, ESVGH 38, 86 (88).
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