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   VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 7 S 259/94   

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VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 7 S 259/94 (https://dejure.org/1995,4473)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.05.1995 - 7 S 259/94 (https://dejure.org/1995,4473)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Mai 1995 - 7 S 259/94 (https://dejure.org/1995,4473)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Hilfe zur Erziehung - Vorrangigkeit therapeutischer Betreuung eines Legasthenikers bis zum Vorliegen einer Entscheidung über die Sonderschulbedürftigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Jugendhilfe - Legastheniker-Therapie als Erziehungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 292
  • VBlBW 1995, 303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 7 S 259/94
    Solange diese eine solche Entscheidung nicht trifft und mithin der Meinung ist, ein Schüler sei geeignet, eine Grundschule zu besuchen, darf der Träger der Jugendhilfe Eltern, die Hilfe zur Erziehung begehren, nicht darauf verweisen, das Kind könne eine Sonderschule besuchen, um so die Gewährung von Erziehungshilfe überflüssig zu machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.1.1986, NVwZ 1987, 412, und OVG Lüneburg, Beschluß vom 11.2.1988, FEVS 38, 459, jeweils zur Frage des Nachrangs der Eingliederungshilfe nach dem BSHG).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 9 S 2633/03

    Hilfe zur Erziehung nur bei objektivem Ausfall der Erziehungsleistung der Eltern

    Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung (§ 27 SBG-VIII) setzt einen objektiven Ausfall der Erziehungsleistung der Eltern voraus; eine generell bestehende Defizitsituation in Ausbildung und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen ist hierfür grundsätzlich nicht ausreichend (a.A. VGH Mannheim, Urteil vom 29.05.1995 - 7 S 259/94 - , ESVGH 45, 292, zu § 27 SGB-VIII in der bis 31.03.1993 geltenden Fassung).

    Vielmehr müsse nach der Rechtsprechung des 7. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 29.05.1995 - 7 S 259/94 -) darauf abgestellt werden, ob generell eine Defizitsituation vorliege, d.h., ob das, was für die Sozialisation, Ausbildung und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen erforderlich ist, tatsächlich vorhanden sei.

    Zur Begründung dieser Auffassung stützt sich das Verwaltungsgericht auf die Entscheidungen des 7. Senats vom 29.05.1995 - 7 S 259/94 - (zu § 27 SGB VIII in der Fassung vom 16.06.1990 [BGBl. I S. 1163] - SGB VIII a. F. -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 2 S 891/98

    Jugendhilfe: Legastheniker-Therapie

    Der Hinweis darauf, daß dem Verwaltungsgerichtshof im Verfahren 7 S 259/94 (Urteil vom 29.5.1995, ESVGH 45, 292) mehrere fundierte Bescheinigungen und Stellungnahmen der Kinderklinik, des Instituts für Legastheniker-Therapien, eine ärztliche Bescheinigung eines Facharztes für Kinderkrankheiten sowie ein Gutachten des staatlichen Gesundheitsamts vorgelegen hätten und auch das staatliche Schulamt die Übernahme der Kosten befürwortet habe, reicht hierfür nicht aus.

    Das Verwaltungsgericht hat auf der Grundlage des von ihm festgestellten Sachverhalts in Anwendung der vom Verwaltungsgerichtshof entwickelten Rechtsgrundsätze (Urteil vom 29.5.1995 - 7 S 259/94 -, ESVGH 45, 292ff.) einen Anspruch der Klägerin auf Übernahme der Kosten für die für ihren Sohn beantragte Legastheniker-Therapie für die Dauer eines Jahres im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII bejaht.

    Seine weitere Annahme, daß der durch § 10 Abs. 1 SGB VIII angeordnete Nachrang der öffentlichen Jugendhilfe nur dann durchgreife, wenn die erforderliche Hilfe von anderer Seite tatsächlich erlangt werden könne, die Hilfe also präsent sei, steht im Einklang mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 29.5.1995 (a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2005 - 7 S 2445/02

    Jugendhilfeleistungen für eine Legasthenikertherapie

    Die Kläger haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung aus § 27 SGB VIII. Der erkennende Senat hat die Anwendbarkeit von § 27 SGB VIII (in der Fassung vom 16.06.1990 ) in seinem Urteil vom 29.05.1995 - 7 S 259/94 - ESVGH 45, 292 für Fälle der Lese-/Rechtschreibschwäche bejaht (vgl. insoweit auch den Beschluss des 2. Senats des VGH Baden-Württemberg vom 06.12.1999 - 2 S 891/98 - FEVS 51, 471).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2003 - 12 A 10410/03

    Sozialhilfebehörde muss Unterrichtsbegleiter bezahlen

    Solange die Schulbehörde nicht entschieden hat, dass ein Kind eine Sonderschule zu besuchen hat, kann der Sozialhilfeträger nicht geltend machen, dass nur der Besuch einer Sonderschule eine angemessene Schulbildung i.S.v. § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Halbsatz 1 BSHG vermittle (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1986 - 5 C 36.84 - FEVS 36, 1 [6]; Nds. OVG, Beschluss vom 17. August 1988 - 4 B 251/88 - FEVS 38, 459 [460]; VGH BW, Urteile vom 29. Mai 1995 - 7 S 259/94 - ESVGH 45, 292 [294 f.] und vom 17. September 1997 - 6 S 1709/97 - FEVS 48, 305 [308] sowie Beschlüsse vom 3. Juli 1997 - 6 S 9/97 - FEVS 48, 228 [230] und vom 14. Januar 2003 - 9 S 2199/02 und 2268/02 - FEVS 54, 213 [214] und 218 [219]; OVG NW, Beschluss vom 15 Juni 1996 - 8 B 122/96 - FEVS 47, 153 [155] und Urteil vom 15. Juni 2000 - 16 A 3108/99 - FEVS 52, 459 [460]).
  • VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98

    Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer

    Der - grundsätzliche - Vorrang schulrechtlicher Entscheidungen wird im Sozialhilferecht heute durchweg anerkannt, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Februar 1988 - 4 B 94/88 - , FEVS 38, 459; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 1995 - 7 S 259/94 - , ESVGH 45, 292; OVG Bremen Urteil vom 28. Juni 1990 - 3 A 142/90 - , NJW 1991, 585.
  • VG Sigmaringen, 21.03.2002 - 6 K 1098/01

    Internatsunterbringung - Kostenübernahme

    Dessen Wohl ist demnach dann nicht mehr gewährleistet, wenn die konkrete Lebenssituation durch Mangel (z.B. an Pädagogischer Unterstützung oder an Ausbildungsmöglichkeit) oder soziale Benachteiligung gekennzeichnet ist und das Sozialisationsfeld des Minderjährigen nicht in der Lage ist, aus eigenen Kräften diese Mangel- und Defizitsituation abzubauen und deshalb erzieherische Hilfsbedürftigkeit besteht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.05.1995 - 7 S 259/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 6 S 1709/97

    Sozialhilferechtlicher Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht; Abgrenzung von

    Solange das Staatliche Schulamt an seiner Entscheidung festhält, ist der Kläger zum Besuch der Grundschule verpflichtet und kann nicht auf den Besuch einer Sonderschule verwiesen werden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 16.01.1986 - 5 C 36/84 -, NVwZ 1987, 412; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.02.1988 - 4 B 94/88 - FEVS 38, 459; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.05.1995 - 7 S 259/94 - ESVGH 45, 292).
  • VG Karlsruhe, 09.09.2002 - 12 K 2302/01

    Beschränktes freies Abgangsrecht als Minusmaßnahme gegenüber

    Diese Voraussetzungen lagen hier vor, da nach der - gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren - Einschätzung des Polizeivollzugsdienstes zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme ein sofortiges Eingreifen unaufschiebbar war (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.12.1989, aaO zum früheren § 46 Abs. 2 Nr. 2 PolG; vgl. auch Dietel/Gintzel/Kniesel, aaO, § 15 RN 122 und Deger, Die Versammlungsfreiheit im Spannungsfeld mit behördlichen Auflagen und Genehmigungen, VBlBW 1995, S. 303, 305).
  • VG Göttingen, 26.01.2006 - 2 A 161/05

    Aufgabenwahrnehmung: Auslagerung; Behinderung, seelische; Freier Träger der

    Schließlich ergibt sich ein Anspruch des Klägers auf Übernahme der Kosten für die von ihm unternommene Legasthenietherapie nicht aus § 27 SGB VIII. Diesen Weg zu beschreiten, ist in der Vergangenheit gelegentlich bei fehlender seelischer Behinderung und dennoch gegebenem Therapiebedarf für Legasthenie bejaht worden (vgl. Harnach/Beck, a.a.O., insbesondere S. 234; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.05.1995 - 7 S 259/94 -, ESVGH 45, 292).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 12 E 1102/04

    Aufnahme eines Schülers in einen speziellen Förderkurs für Schüler mit

    Dass die Schulverwaltung einer Legasthenie des Klägers bei rechtzeitiger und berechtigter Geltendmachung nicht gegebenenfalls mit eigenen - jeweils erst im konkreten Bedarfsfall oder auch für mehrere Schulen zentral eingerichteten - Maßnahmen hätte begegnen können, so dass deren vorrangige Verpflichtung nach § 10 Abs. 1 SGB VIII auch rechtzeitig realisierbar gewesen wäre, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Mai 1995 - 7 S 259/94 -, ESVG 45, 292 m.w.N.; siehe zu § 2 Abs. 1 BSHG auch: BVerwG, Urteil vom 23. November 1995 - 5 C 13.94 -, FEVS 46, 397 (401).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2005 - 12 A 3421/04

    Schulische Förderung von Kindern

  • VG Stuttgart, 23.05.2005 - 10 K 4604/04

    Eingliederungshilfe für Heimunterbringung in einer Sprachheilschule.

  • VG Karlsruhe, 08.12.1998 - 2 K 3346/97

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Legasthenikertherapie aus Mitteln der

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