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   VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96   

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VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96 (https://dejure.org/1996,992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 (https://dejure.org/1996,992)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 (https://dejure.org/1996,992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Tragung der Beerdigungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestattungskosten: Heranziehung bei im Wege der Ersatzvornahme erfolgter Bestattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 158 (Ls.)
  • NJW 1997, 3113
  • NVwZ 1997, 1239 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 69 (Ls.)
  • DVBl 1997, 1292 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.08.1994 - 1 B 149.94

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage, "ob eine landesrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96
    Veranlaßt die zuständige Behörde die Bestattung eines Verstorbenen, weil der Bestattungspflichtige nicht oder nicht rechtzeitig für sie sorgt, so kann sie unbeschadet der zivilrechtlichen Vorschriften über die Tragung der Beerdigungskosten den Bestattungspflichtigen zu den entstandenen Kosten heranziehen (im Anschluß an BVerwG, Beschl v 19.8.1994 - 1 B 149/94 -, Buchholz 408.1, Bestattungsrecht Nr. 2).

    Demgemäß kann die öffentlich-rechtliche Kostenerstattungspflicht an die Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne daß es auf eine Erbenstellung ankommt (BVerwG, Beschl v 19.8.1994 - 1 B 149.94 -, Buchholz 408.1, BestattungsR Nr. 2).

  • VG Karlsruhe, 20.09.2017 - 4 K 2385/16

    Zahlung von Bestattungsgebühren; Veranlassung der Bestattung; Verpflichtung von

    Zwischen der öffentlich-rechtlichen Pflicht, für die Beerdigung eines Verstorbenen zu sorgen, und der zivilrechtlichen Pflicht zur Tragung der Bestattungskosten besteht keine Identität (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113; Hess. VGH, Beschluss vom 06.12.2000, aaO, Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2004 - 1 S 681/04

    Bestattungs- und Kostentragungspflicht für volljährige - auch nichteheliche -

    Eine Pflicht, im Bestattungsgesetz eine Ausnahme hiervon, etwa bei gestörten Familienverhältnissen, vorzusehen, besteht unter Berücksichtigung der Kostenübernahmeregelung des § 15 BSHG von Verfassungs wegen nicht (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 5.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 - 5 C 2/03 - zur Auslegung von § 15 BSHG).

    Diese Bestimmung ermächtigt die zuständige Behörde, die erstattungsfähigen Kosten durch Leistungsbescheid geltend zu machen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.12.1996, NJW 1997, 3113 f.).

    Hierzu bestand keine Veranlassung, weil aus anderen entsprechenden Fällen seit Jahren bekannt ist, dass die anatomischen Institute des Landes nur noch tote Körper übernehmen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eine Körperspende mit dem betreffenden Institut schriftlich vereinbart hat (vgl. Senatsurteil vom 5.12.1996 - 1 S 1366/96-).

    Wie die Beklagte und das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 5.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113, und Urteil vom 25.9.2001 - 1 S 974/01 -, NVwZ 2002, 995 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19.8.1994 - 1 B 149.94 -, NVwZ-RR 1995, 283) zutreffend dargelegt haben, kommt es auf die Erbenstellung des Bestattungspflichtigen nicht an, da die öffentlich-rechtliche Pflicht, für die Bestattung eines Verstorbenen zu sorgen, nicht mit der zivilrechtlichen Pflicht identisch ist, die Beerdigungskosten zu tragen.

    Die Beklagte hat die Bestattung in einfacher, ortsüblicher und würdiger Form vornehmen lassen (vgl. Senatsurteil vom 5.12.1996, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 1471/07

    Keine Pflicht zur Heranziehung aller Bestattungspflichtigen

    Der Senat ist seit seinem Urteil vom 05.12.1996 (- 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 ) davon ausgegangen, dass die Behörde, die auf Kosten des Bestattungspflichtigen die Bestattung selbst veranlasst, "eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewähren" habe; dazu gehöre auch "der kleine religiöse Rahmen, der durch den beauftragten Organisten und Pfarrer geschaffen" wird (so Urteil vom 25.09.2001 - 1 S 974/01 -, NVwZ 2002, 995).
  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 8.00

    Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -,

    Diese öffentlich-rechtlich verursachte Kostenlast beruht folglich auf einem der Kompetenz des Landesgesetzgebers unterliegenden Rechtsgrund und kann demgemäß an die ordnungsrechtliche Pflicht, den Verstorbenen zu bestatten, anknüpfen, ohne dass es auf eine Erbenstellung ankommt (vgl. Beschluss vom 19. August 1994 - BVerwG 1 B 149.94 - Buchholz 408.1 Bestattungsrecht Nr. 2; VGH Mannheim, Urteil vom 5. Dezember 1996 - 1 S 1366/96 - ZfF 1998, S. 182 f.).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15

    Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen

    Entsprechendes ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift, Gesundheitsgefahren abzuwehren und dabei die Interessen des Bestattungspflichtigen, der die Kosten tragen muss, und die Belange des Verstorbenen im Hinblick auf eine angemessene Bestattung in würdiger und ortsüblicher Form zu berücksichtigen (vgl. VGH Mannheim, NJW 1997, 3113, 3114; VGH Mannheim, NVwZ 2002, 995).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05

    Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und

    Soweit die Ordnungsbehörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen die Bestattung selbst veranlasst, hat sie vielmehr grundsätzlich eine angemessene Bestattung in einfacher, aber würdiger und ortsüblicher Form zu gewährleisten (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 5.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 1 S 974/01

    Auswahl der Bestattungsform im pflichtgemäßen Ermessen der Ortspolizeibehörde

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113) und des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 19.08.1994 - 1 B 149.94 -, Buchholz 408.1, BestattungsR Nr. 2) dargelegt, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht, für die Beerdigung eines Verstorbenen zu sorgen, nicht mit der zivilrechtlichen Pflicht identisch ist, die Beerdigungskosten zu tragen.

    Die zuständige Behörde ist gemäß § 31 Abs. 2 BestattungsG verpflichtet, eine einfache, aber würdige Bestattung in ortsüblicher Form anzuordnen oder zu veranlassen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113).

  • VG Karlsruhe, 10.07.2001 - 11 K 2827/00

    Bestattungspflicht der Familienangehörigen trotz gestörter Familienverhältnisse

    Diese Bestimmung ermächtigt die zuständige Behörde, die erstattungsfähigen Kosten durch Leistungsbescheid geltend zu machen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.1996 - 1 S 1366/96 - ESVGH 47, 158 = NJW 1997, 1331; Gaedke, Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts, 8 Aufl., S. 131).
  • VG Koblenz, 14.06.2005 - 6 K 93/05

    Sohn muss Beerdigungskosten übernehmen

    Dies entspricht der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte (BVerwG, Beschluss vom 19.08.1994 - 1 B 149/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 283; auch VGH Mannheim, NJW 1997, S. 3113).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 8 ME 76/03

    Angehöriger; Aufwendungsersatz; Bestattungspflicht; Friedhof; Gefahrenabwehr;

    Denn die zivilrechtlichen Vorschriften über die Kostentragungspflicht enthalten keine rechtliche Vorgabe für den Kreis der nach öffentlichem Recht Bestattungspflichtigen (BVerwG, Beschl. v. 19.8.1994 - 1 B 149/94 - NVwZ-RR 1995 S. 283; Senatsbeschl. v. 9.12.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.12.1996 - 1 S 1366/96 - NJW 1996 S. 3113).
  • VG Stade, 27.07.2006 - 1 A 539/05

    Ausnahmefälle zur öffentlich- rechtlichen Bestattungspflicht bei Tod eines

  • VG Karlsruhe, 12.12.2003 - 3 K 1991/03

    Öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht des Angehörigen - Tragung von

  • VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 3224/99

    Schuldner der Friedhofsgebühr

  • VG Chemnitz, 28.01.2011 - 1 K 900/05

    Wirkung einer Erbausschlagung oder Verletzung einer zivilrechtlichen

  • VG Gießen, 05.04.2000 - 8 E 1777/98

    Bestattungspflicht - zur Trennung von der Kostentragungspflicht; zur

  • VG Stuttgart, 11.12.2002 - 6 K 4792/02

    Bestattung; Verfassungsmäßigkeit der Kostentragungspflicht

  • VG Hamburg, 12.05.2005 - 15 K 4271/04

    Bestattungspflicht naher Angehöriger; Kostentragung; Aufrechnung mit

  • VG Saarlouis, 16.10.2014 - 3 K 2014/13

    Gesamtschuldnerschaft bezüglich der Bestattungsgebühr

  • VG Bremen, 09.02.2006 - 2 K 1015/05

    Öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht von Angehörigen

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96   

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https://dejure.org/1996,2606
VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96 (https://dejure.org/1996,2606)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.1996 - 14 S 2158/96 (https://dejure.org/1996,2606)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 1996 - 14 S 2158/96 (https://dejure.org/1996,2606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verzicht auf eine Gaststättenerlaubnis während eines Widerrufsverfahrens - Erledigung des Verfahrens - Fortsetzungsfeststellungsklage hinsichtlich der Eintragung des Verzichts in das Gewerbezentralregister

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamer konkludenter Verzicht auf eine Gaststättenerlaubnis im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens; Erledigung einer Widerrufsentscheidung bei Verzicht oder Erlöschen kraft Gesetzes; Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de

    Gewerberecht: Verzicht auf eine Gaststättenerlaubnis und seine Rechtsfolgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 158 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 45 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 28.04.1993 - 14 TH 663/93

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - zwischenzeitliches

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96
    Gegen die Annahme einer Erledigung kann nicht eingewandt werden, von der Widerrufsentscheidung gingen im Hinblick auf die - trotz des ausgesprochenen Verzichts (vgl hierzu: § 149 Abs. 2 Nr. 2 GewO iVm § 31 GastG) - erfolgte Eintragung in das Gewerbezentralregister weitere Rechtswirkungen aus (so aber HessVGH, Beschluß vom 28.04.1993 - 14 TH 663/93 -, GewArch 1993, 390).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96
    Denn Erledigung eines Verwaltungsakts (vgl § 43 Abs. 2 LVwVfG) bedeutet Wegfall seiner regelnden Wirkung, was nach dem Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes und nicht nach dem Klägerinteresse zu beurteilen ist (vgl BVerwG, Urteil vom 15.11.1990 - 3 C 49.87 -, NVwZ 1991, 570; Senatsbeschluß vom 09.03.1994 - 14 S 1394/93 -, GewArch 1994, 204).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1994 - 14 S 1394/93

    Fortsetzungsfeststellungsklage nach Erledigung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96
    Denn Erledigung eines Verwaltungsakts (vgl § 43 Abs. 2 LVwVfG) bedeutet Wegfall seiner regelnden Wirkung, was nach dem Regelungsgehalt des Verwaltungsaktes und nicht nach dem Klägerinteresse zu beurteilen ist (vgl BVerwG, Urteil vom 15.11.1990 - 3 C 49.87 -, NVwZ 1991, 570; Senatsbeschluß vom 09.03.1994 - 14 S 1394/93 -, GewArch 1994, 204).
  • BVerwG, 26.05.1987 - 1 B 28.87

    Gaststättenerlaubnis - Erlöschen - Nichtgebrauch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96
    Für diese Auffassung spricht immerhin, daß der Vorschrift des § 8 GastG in erster Linie die Erwägung zugrunde liegt, daß nach einer gewissen Zeit, während der von der Erlaubnis kein Gebrauch (mehr) gemacht worden ist, nicht mehr zuverlässig vom Fortbestehen der persönlichen und gegebenenfalls sachlichen Erlaubnisvoraussetzungen ausgegangen werden kann (vgl auch BVerwG, Beschluß vom 26.05.1987 - 1 B 28.87 -, Buchholz 451.41 § 8 GastG Nr. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1989 - 14 S 1564/89

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis; Betriebsschließungsverfügung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96
    Maßstab für die entsprechende Prognose ist dabei nicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit der ordnungswidrigen Gewerbeausübung, sondern es genügen im Gaststättengewerbe bereits unterhalb dieses Wahrscheinlichkeitsmaßstabes liegende ernsthafte Zweifel an der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung (vgl Senatsbeschlüsse vom 07.08.1986 - 14 S 1961/86 -, GewArch 1987, 32; vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, GewArch 1990, 253; vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96
    Nach dem maßgeblichen Zeitpunkt der letzten inhaltlichen Verwaltungsentscheidung (ständige Rechtsprechung; vgl BVerwG, Urteil vom 02.02.1081 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1, 2f) kann die Widerrufsentscheidung der Beklagten rechtlich nicht beanstandet werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1993 - 14 S 2322/93

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit - Betriebsfortführung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96
    Maßstab für die entsprechende Prognose ist dabei nicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit der ordnungswidrigen Gewerbeausübung, sondern es genügen im Gaststättengewerbe bereits unterhalb dieses Wahrscheinlichkeitsmaßstabes liegende ernsthafte Zweifel an der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung (vgl Senatsbeschlüsse vom 07.08.1986 - 14 S 1961/86 -, GewArch 1987, 32; vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, GewArch 1990, 253; vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1986 - 14 S 1961/86

    Anordnung der Einstellung eines Gaststättenbetriebes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.1996 - 14 S 2158/96
    Maßstab für die entsprechende Prognose ist dabei nicht die überwiegende Wahrscheinlichkeit der ordnungswidrigen Gewerbeausübung, sondern es genügen im Gaststättengewerbe bereits unterhalb dieses Wahrscheinlichkeitsmaßstabes liegende ernsthafte Zweifel an der ordnungsgemäßen Gewerbeausübung (vgl Senatsbeschlüsse vom 07.08.1986 - 14 S 1961/86 -, GewArch 1987, 32; vom 20.07.1989 - 14 S 1564/89 -, GewArch 1990, 253; vom 04.11.1993 - 14 S 2322/93).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2022 - 4 B 61/21

    Schließung und Versiegelung einer für das "Königreich Deutschland" geführten

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3.12.1996 - 14 S 2158/96 -, juris, Rn. 22 f.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1013/22

    Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen; keine Erledigung mit dem Ablauf

    Der Widerruf einer Genehmigung zum Verkehr mit Taxen erledigt sich nicht mit dem Ablauf der Befristung der Genehmigung, wenn der Widerruf in das Gewerbezentralregister einzutragen ist (Abweichung von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.1996 - 14 S 2158/96 -).

    8 Hier hat sich der im Streit stehende Widerruf der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen (Ordnungsnummer ...) nicht mit dem Ablauf ihrer Befristung zum 27.10.2021 erledigt (ebenso für den vergleichbaren Fall des Widerrufs einer Gaststättenerlaubnis HessVGH, Beschluss vom 28.04.1993 - 14 TH 663/93 - juris Rn. 6; VG Berlin, Urteil vom 16.08.2007 - 4 A 242.06 -, juris Rn. 16 f.; a. A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.1996 - 14 S 2158/96 - juris Rn. 22, ihm folgend für einen Widerruf der Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2021 - 6 S 2140/21 - n. v.).

    Soweit in dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 03.12.1996 (a. a. O.) für die vergleichbare Konstellation des rechtswirksamen Verzichts oder des Erlöschens einer Gaststättenerlaubnis eine Erledigung des zuvor ausgesprochenen Widerrufs mit der Begründung angenommen wird, dass die Erledigung eines Verwaltungsakts den nach dem Regelungsgehalt des Verwaltungsakts und nicht nach dem Klägerinteresse zu beurteilenden Wegfall seiner regelnden Wirkung bedeute, nimmt es die aufgezeigten, von Gesetzes wegen unmittelbar eintretenden Rechtswirkungen des Konzessionswiderrufs nicht hinreichend in den Blick und legt insoweit ein zu weites Verständnis des Erledigungsbegriffs (zur engen Auslegung und Anwendung des Begriffs der Erledigung vgl. Goldhammer in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 43 VwVfG Rn. 106) zu Grunde.

    Der in dem Anschluss an das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 03.12.1996 (a. a. O.) vertretenen Ansicht, auf Grund der Eintragung der Widerrufsentscheidung in das Gewerbezentralregister könne allenfalls - in den dem Widerruf betreffenden Klageverfahren - ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in Betracht kommen, ein Rechtsschutzinteresse für einen Antrag gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bestehe hingegen wegen der nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer gegenstandslos gewordenen Taxigenehmigung nicht (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.10.2021 a. a. O.), vermag der Senat auch im Hinblick auf die in § 152 GewO geregelte Entfernung von Eintragungen im Gewerbezentralregister nicht zu folgen (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris Rn. 23 und vom 18.03.2009 - 6 S 2816/08 - n. v.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13

    Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit;

    In der Verpachtung des Betriebes sowie in der Gewerbeabmeldung liegt auch kein konkludenter Verzicht auf die Gaststättenerlaubnis (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.12.1996 - 14 S 2158/96 -, GewArch 1997, 121).
  • VG Bremen, 16.03.2022 - 5 V 2299/21

    Erlaubnis für das das Betreiben einer einer Prostitutionsstätte - Erlöschen der

    Ob dies hinsichtlich einer ergangenen Widerrufsentscheidung der Fall ist, wenn die Erlaubnis mangels Ausübung des Betriebes kraft Gesetzes erloschen ist, wird uneinheitlich beantwortet (dafür u.a. VG München, Urt. v. 09.07.2002 - M 16 K 01.1520 -, juris Rn. 11 und Urt. v. 15.09.1998 - M 16 K 97.2290 -, juris Rn. 15; wohl auch VG Regensburg, Beschl. v. 19.02.2018 - RO 5 S 17.2089 -, juris Rn. 49; jeweils zu § 8 GastG; SaarlOVG, Urt. v. 27.07.1995 - 9 R 5/95 -, juris Rn. 71 ff. zu § 11 Abs. 3 WaffG; dagegen u.a. HessVGH, Beschl. v. 28.04.1993 - 14 TH 663/93 -, juris Rn. 6; VG Berlin, Urt. v. 16.08.2007 - 4 A 242.06 -, juris Rn. 17 jeweils zu § 8 GastG; offenlassend VGH BW, Urt. v. 03.12.1996 - 14 S 2158/96 -, juris Rn. 23).
  • VGH Hessen, 31.08.1998 - 9 TG 2444/98

    Versagung der Stellvertretererlaubnis unter Hinweis auf dessen Unzuverlässigkeit

    Die zur Eintragung auch unter seinem Namen verpflichtende Feststellung der persönlichen Unzuverlässigkeit des vorgesehenen Stellvertreters ist zwar nicht der eigentliche Regelungsinhalt des an den Gaststättenbetreiber gerichteten Versagungsbescheides, sie begründet aber wegen der daran gesetzlich anknüpfenden zwingenden Folge seiner Eintragung im Gewerbezentralregister für den Stellvertreter nicht nur - wie etwa eine sonst herabsetzende Begründung - eine bloß tatsächliche Beeinträchtigung, sondern vielmehr eine selbständig belastende rechtliche Wirkung des Bescheides, die es gemäß Art. 19 Abs. 4 GG rechtfertigt, ihm insoweit - unabhängig von der Frage der Erlaubniserteilung für den konkreten Gaststättenbetrieb - ein eigenes Anfechtungsrecht zuzubilligen (ähnlich zur Frage der Erledigung eines Erlaubniswiderrufs: Hess. VGH, Beschluß vom 28.04.1993 - 14 TH 663/93 - GewArch 1993 S. 390; a.A. VGH Bad-Württ., Urteil vom 03.12.1996 - 14 S 2158/96 - GewArch 1997 S. 121); andernfalls hätte er keine oder allenfalls verfahrensrechtlich zweifelhafte Möglichkeiten, sich (nur) gegen eine seiner Ansicht nach inhaltlich zu Unrecht erfolgte Eintragung im Klagewege und insbesondere im Wege einstweiligen Rechtsschutzes gerichtlich zur Wehr zu setzen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2005 - 6 B 10673/05

    Begriff der Unsittlichkeit im Gaststättenrecht; kein Entfallen des

    Einen Verzicht auf Ihre gaststättenrechtliche Erlaubnis, der das Rechtsschutzinteresse entfallen lassen würde (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 3. Dezember 1996, GewArch 1997, 121, auch veröffentlicht in jurisweb.de), stellt die Gewerbeabmeldung jedoch nicht dar.
  • VGH Bayern, 05.10.2021 - 22 CS 21.1859

    Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis wegen Verstößen gegen die

    Auf die Rechtsfrage, ob und inwieweit das "Bedürfnis" für einen Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis (als insoweit nach § 15 Abs. 2 GastG gebundene Entscheidung) durch eine Betriebsaufgabe angesichts der innerhalb der Frist des § 8 Satz 1 Alt. 2 GastG verbleibenden Möglichkeit, den Betrieb wiederaufzunehmen, überhaupt entfallen kann, braucht daher nicht eingegangen zu werden (vgl. dazu bspw. ablehnend - Erledigung erst bei Erlaubnisverzicht, der nicht allein in einer Betriebsaufgabe und Weiterverpachtung liegt - VGH BW, B.v. 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris Rn. 23 m.V.a. VGH BW, U.v. 30.12.1996 - 14 S 2158/96 - juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1999 - 14 S 2510/99

    Streitwert: vorläufiger Rechtsschutz gegen Widerruf der Gaststättenerlaubnis

    An dieser Beurteilung ändert sich nicht deshalb etwas, weil die mit dem Widerruf verbundenen rechtlichen Folgen des § 149 Abs. 2 Nr. 1 a GewO durch die positive Entscheidung im Hauptsacheverfahren entfallen (vgl. auch Senatsurt. v. 3.12.1996 - 14 S 2158/96 -, GewArch 1997, 121).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13571
VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96 (https://dejure.org/1996,13571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1996 - 7 S 2235/96 (https://dejure.org/1996,13571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - 7 S 2235/96 (https://dejure.org/1996,13571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 158
  • NJW 1997, 3394
  • FamRZ 1997, 975
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96
    Rechnet der Anfechtungskläger mit einer Gegenforderung aus Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB iVm Art. 34 GG) auf, ist das Verfahren auszusetzen, soweit dieses die Aufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch betrifft und eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb welcher dem sich auf die Aufrechnung berufenden Gelegenheit gegeben wird, Klage vor dem zuständigen Zivilgericht zu erheben (wie BVerwGE 77, 19).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96
    An dieser Rechtslage hat auch die Neufassung des § 17 GVG nichts geändert (wie BVerwG, Beschl v 31.03.1993, DVBl 1993 885).
  • VG Regensburg, 25.02.2022 - RN 9 K 20.1910

    Aufrechnung mit Amtshaftungsanspruch gegen Rückforderung von BAföG-Leistungen

    Daraus folgt, dass eine Aufrechnung die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Rückforderungsbetrages nicht berührt und folglich insoweit im Anfechtungsprozess unbeachtlich ist (BVerwG, NVwZ 1984, 168; Ehlers, JuS 1990, 777 (780); VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Aufrechnungserklärung erst im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens abgegeben wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 168; VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online).

    Eine wirksame Aufrechnung würde sich vor dem Hintergrund der oben dargestellten Rechtsprechung folglich auf die hier zu beurteilende Anfechtungsklage jedenfalls insoweit auswirken, als der angefochtene Bescheid vom 6. Juli 2016 ein Leistungsgebot enthält (vgl. VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online).

    Sollte sich dabei ergeben, dass die Gegenforderung besteht, würde im Nachverfahren die Aufhebung des Vorbehaltsurteils zu erfolgen haben (vgl. hierzu VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LB 1/03

    Ausbildungsförderung; Aktualisierungsantrag; zur Anzeigepflicht bei Änderung des

    Vielmehr stellen sich beide Normen als eigenständige und in sich geschlossene Anspruchsgrundlagen dar, die nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen (VGH B.-W., Urt. v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96 - , FamRZ 1997, 975).

    Bei der Frage, ob und gegen welchen der verschiedenen Schuldner ein Leistungsbescheid erlassen werden soll, muss die Behörde nicht in eine umfassende Ermessensprüfung eintreten (Hess. VGH, Urt. v. 24.9.1991, a.a.O.), sie kann vielmehr nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit entscheiden, gegen welchen Pflichtigen sie den Anspruch geltend macht (VGH B.-W., Urt. v. 2.12.1996, a.a.O.).

  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen

    Selbst wenn man mit Teilen der Rechtsprechung eine Ausnahme dahin anerkennen wollte, die nach § 47a BAföG Verpflichteten "in besonders gelagerten Ausnahmefällen" vorrangig in Anspruch zu nehmen (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. Dezember 1996 - 7 S 2235/96 -, NJW 1997, 3394 , unter Verweis auf OVG NRW, Urteil vom 22. Dezember 1982 - 16 A 2423/81 -, FamRZ 1984, 107), liegt eine solche Ausnahmekonstellation hier - soweit ersichtlich - nicht vor.

    So wird in der soeben zitierten Rechtsprechung als ein solcher "besonders gelagerter Ausnahmefall" nur die Konstellation angeführt, dass die nach § 47a BAföG Verpflichteten vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, ohne dass der Leistungsempfänger dies hat erkennen können (OVG NRW, Urteil vom 22. Dezember 1982, a.a.O.; im Anschluss hieran VGH BW, Urteil vom 2. Dezember 1996, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 15 A 1781/20

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung

    OVG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 D 279/14 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2. Dezember 1996 - 7 S 2235/96 -, NJW 1997, 3394; Rauschenberg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Band 2, Loseblatt (Stand Juli 2019), § 20 Rn. 20.1.
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