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   VGH Hessen, 15.02.2001 - 4 UE 1481/96   

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https://dejure.org/2001,8708
VGH Hessen, 15.02.2001 - 4 UE 1481/96 (https://dejure.org/2001,8708)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.02.2001 - 4 UE 1481/96 (https://dejure.org/2001,8708)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 4 UE 1481/96 (https://dejure.org/2001,8708)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 14 GG, § 35 BauGB
    Nutzungsänderung - Bestandsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Bestandsschutzes durch Grundeigentümer; Faktische Beendigung der ursprünglichen Nutzung; Schutz des Vertrauens in Fortbestand einer erreichten Rechtsposition ; Nachwirkung des Bestandsschutzes; Erwartung der Wiederaufnahme der aufgegebenen Nutzung ; ...

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; BauGB § 35; ; HBO 1993 § 78 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 141
  • ZfBR 2002, 705 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92

    Nutzung eines Bauwerks im Außenbereich und Änderungen der Baurechtsordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2001 - 4 UE 1481/96
    Die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie fordert nicht, vage Vorstellungen über eine Rückkehr zu einer privilegierten Nutzung zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 - NVwZ-RR 1996, S. 483).

    Die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie fordert nicht, vage Vorstellungen über eine Rückkehr zu einer privilegierten Nutzung zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 15.12.1995 - 1 BvR 1713/92 - NVwZ-RR 1996, S. 483).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2001 - 4 UE 1481/96
    Das Bundesverwaltungsgericht geht davon aus, dass der Bestandsschutz fortdauert, solange die Verkehrsauffassung eine Wiederaufnahme der aufgegebenen Nutzung erwartet (hierzu und zum Folgenden: Urteil vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 - DVBl. 1996, S. 40 - 44).
  • VGH Hessen, 20.12.1994 - 3 TH 2631/94

    Umbau einer Jagdhütte im Außenbereich und Nutzung als Wochenendhaus; zum Wegfall

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2001 - 4 UE 1481/96
    Ihm ist vielmehr zum Schutze seines Vertrauens in den Fortbestand einer bisher erreichten Rechtsposition je nach den konkreten Umständen eine gewisse Zeitspanne einzuräumen, innerhalb deren Bestandsschutz nachwirken kann und damit er Gelegenheit erhält, an den früher rechtmäßigen Zustand anzuknüpfen ( Beschluss vom 20.12.1994 - 3 TH 2631/94 - BRS 56 Nr. 77).
  • BVerwG, 21.06.1994 - 4 B 108.94

    Baurecht: Veslust des bestandsschutzes bei Nutzungsänderung einer Jagdhütte in

    Auszug aus VGH Hessen, 15.02.2001 - 4 UE 1481/96
    Fehlt es - wie hier - seit mehr als 10 Jahren an einer konkreten Nutzung für die Gebäudesubstanz und wurde eine solche in der verbliebenen Zeit des nachwirkenden Bestandsschutzes nicht aufgenommen, so ist das Vorhaben zu beseitigen (BVerwG, Beschluss vom 21.06.1994 - 4 B 108.94 - BauR 1994 737 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 10 S 4.05

    Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Die Frage, welche Folge eine mehrjährige Unterbrechung der Nutzung hat, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls i.S. einer Orientierungshilfe in Anlehnung an das vom Bundesverwaltungsgericht zu § 35 Abs. 5 Nr. 2 BBauG (jetzt: § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) entwickelte und auch bei anderen Fallgestaltungen zur Anwendung gebrachte so genannte Zeitmodell (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 1981 - 4 C 65.90 -, BVerwGE 64, 42; Urteil vom 18. Mai 1995 - 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235; vgl. auch OVG Berlin, Urteil vom 28. Mai 2003 - OVG 2 B 24.98 - Beschluss vom 7. Juni 2004 - 2 S 27.04, LKV 2005 227; VGH Kassel, Urteil vom 15. Februar 2001 - 4 UE 1481.96 -, ESVGH 51, 141; a.A. OVG Münster, Urteil vom 14. März 1997 - 7 A 5179/95 -, BRS 59 Nr. 149; OVG Weimar, Beschluss vom 29. November 1999 - 1 EO 658.99 -, BauR 2000, 719).
  • VG Kassel, 24.07.2003 - 2 E 1349/02
    Entscheidend ist vielmehr im Falle der Nutzungsaufgabe, ob nach der Verkehrsanschauung und bei objektiver Betrachtung von einer Wiederaufnahme der ursprünglichen, dem Bestandsschutz unterfallenden Nutzung ausgegangen werden kann (BVerwG, Urteil vom 25.03.1988 - 4 C 21.85 -, NVwZ 1988, 667; Hess. VGH, Urteil vom 15.02.2001 - 4 UE 1481/96 -, ESVGH 51, 141).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zur Frage, nach welchem Zeitablauf ein Wechsel der Grundstückssituation auf den Bestandsschutz durchschlägt (BVerwG, Urteile vom 25.03.1988, a. a. O., und vom 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, DVBl 1996, 40; siehe auch Hess. VGH, Urteil vom 15.02.2001, a. a. O.) ist nach Ablauf von 2 Jahren davon auszugehen, dass die Grundstückssituation für die Wiederaufnahme der ehemaligen, bestandsgeschützten Nutzung nicht mehr offen ist, es sei denn, es lägen besondere Gründe vor.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 4 L 87/10

    Bestimmung des Gebietscharakters im Straßenausbaubeitragsrecht

    Soweit der Kläger sich insoweit auf eine nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung geltende "Zwei-Jahres-Regelung" beruft, ist dieses vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 18.05.1995 - BVerwG 4 C 20.94 -, zit. nach juris) entwickelte Zeitmodell, auf das die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 15.02.2001 - 4 UE 1481/96 -) Bezug nimmt, auf die Fälle angewendet worden, in denen die Fragestellung eine Rolle spielte, nach welchem Zeitablauf ein Wechsel der Grundstückssituation auf den Bestandsschutz durchschlägt (BVerwG, Urt. v. 25.03.1988 - BVerwG 4 C 21.85 -, zit. nach juris).
  • VGH Hessen, 03.08.2009 - 3 B 2157/09

    Bestimmtheit einer an den Prozessbevollmächtigten des vermeintlich Pflichtigen

    Es ist allgemein anerkannt, dass die Aufgabe einer zugelassenen Nutzung über einen Zeitraum von mehreren Jahren zur Unwirksamkeit der Baugenehmigung führt, ohne dass es eines Widerrufs der zuvor erteilten Baugenehmigung bedarf (vgl. dazu: BVerwG, B. v. 21.11.2000 - 4 B 36/00 - NVwZ 2001, 557; Hess. VGH, Urt. v. 15.02.2001 - 4 UE 1481/96 - ESVGH 51, 141).
  • VG Gießen, 21.09.2001 - 10 E 4719/00

    Subvention für Flächenstilllegung - Betriebsübernahme eines Kleinerzeugers durch

    Ihm ist vielmehr zum Schutze seines Vertrauens in den Fortbestand einer bisher erreichten Rechtsposition (hier: Ackernutzung) je nach den konkreten Umständen eine gewisse Zeitspanne einzuräumen, innerhalb deren Bestandsschutz nachwirken kann und damit er Gelegenheit erhält, an den früheren rechtmäßigen Zustand anzuknüpfen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 15.02.2001, 4 UE 1481/96 in einer baurechtlichen Streitigkeit).
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