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   EuGH, 15.07.1960 - 27/59   

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https://dejure.org/1960,654
EuGH, 15.07.1960 - 27/59 (https://dejure.org/1960,654)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.1960 - 27/59 (https://dejure.org/1960,654)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 1960 - 27/59 (https://dejure.org/1960,654)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Campolongo / EGKS Hohe Behörde

    PERSONALSTATUT DER EGKS ART . 41
    1 . BEDIENSTETE DER EGKS - KÜNDIGUNG - BEURLAUBUNG AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN - KÜNDIGUNGSRECHT

  • EU-Kommission

    Alberto Campolongo gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

  • Wolters Kluwer

    Kündigung von Bediensteten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS); Beurlaubung von Bediensteten der EGKS aus persönlichen Gründen; Übertritt in die Dienste einer anderen Europäischen Institution; Vergütung bei Ausscheiden aus dem Dienst und bei ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEDIENSTETE DER EGKS - KÜNDIGUNG - BEURLAUBUNG AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN - KÜNDIGUNGSRECHT - [PERSONALSTATUT DER EGKS ART. 41]

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-336/13

    Kommission / IPK International - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, mit

    Die Frage wurde im Urteil Campolongo/Hohe Behörde (27/59 und 39/59, EU:C:1960:35) verneint, in dem Verzugszinsen, die "in der Regel der vom Gesetzgeber vorgenommenen Abschätzung und Festsetzung des durch die verspätete Erfüllung einer Verpflichtung erlittenen Schadens [entsprechen], vorausgesetzt, dass diese Verspätung durch eine vorherige Mahnung festgestellt wird"(10), von Ausgleichszinsen unterschieden werden, die "bei Nichterfüllung einer Verpflichtung ohne vorherige Mahnung als Schadensersatz geschuldet werden; sie werden jedoch nur dann gewährt, wenn ein Schaden gegeben ist"(11).

    Insbesondere haben die Definitionen in den Urteilen Campolongo/Hohe Behörde (EU:C:1960:35) und Mulder u. a./Rat und Kommission (EU:C:2000:38) Anhaltspunkte für die Unterscheidung zwischen Ausgleichszinsen und Verzugszinsen geliefert.

    32 - Urteil Campolongo/Hohe Behörde (EU:C:1960:35, S. 853).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.11.2023 - C-221/22

    Kommission/ Deutsche Telekom - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    30 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 1960, Campolongo/Hohe Behörde (27/59 und 39/59, EU:C:1960:35, S. 853).

    33 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 1960, Campolongo/Hohe Behörde (27/59 und 39/59, EU:C:1960:35, S. 853), vom 15. Juni 2005, Tokai Carbon u. a./Kommission (T-71/03, T-74/03, T-87/03 und T-91/03, EU:T:2005:220, Rn. 414), und vom 8. Oktober 2008, SGL Carbon/Kommission (T-68/04, EU:T:2008:414, Rn. 152).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-201/09

    ArcelorMittal Luxembourg / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf

    44 - Urteil vom 15. Juli 1960, Campolongo/Hohe Behörde (27/59 und 39/59, Slg. 1960, 821, 849).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2010 - C-352/09

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle auf dem

    34 - Urteil vom 15. Juli 1960, Campolongo/Hohe Behörde (27/59 und 39/59, Slg. 1960, 821, 849).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (86) - Urteil vom 15. Juli 1960 in den verbundenen Rechtssachen 27/59 und 39/59 (Campolongo/Hohe Behörde, Slg. 1960, 819, 853).
  • VG Düsseldorf, 26.01.2015 - 23 K 5282/13

    Beamtenversorgung; Ruhegehalt; Ruhensregelung; Anrechnung von Einkommen;

    Ebenso der Europäische Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 15. Juli 1960 - C-27/59 -, Juris, Leitsatz 3., der zu einer Wiedereinrichtungsbeihilfe (wohl nach der Personalordnung der früheren Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - EGKS) nach Verlassen einer Europäischen Behörde feststellt, die Wiedereinrichtungsbeihilfe habe nicht den Charakter einer zusätzlichen Vergütung, die der Bedienstete als solche beanspruchen könne, sondern entschädige vielmehr den im Voraus pauschal veranschlagten Gegenwert der Kosten für den Vorgang der Verlegung des Wohnsitzes des Bediensteten von einem Ort an einen anderen.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-43/94

    Parlament / Vienne

    11 Das Parlament kann sich nicht auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1960 in den Rechtssachen 27/59 und 39/59 (Campolongo/Hohe Behörde, Slg. 1960, 821) berufen.
  • EuG, 30.11.1993 - T-15/93

    Philippe Vienne gegen Europäisches Parlament. - Beamte/sonstige Bedienstete -

    22 Im Hinblick auf dieses Kontinuitätskriterium habe der Gerichtshof den Grundsatz aufgestellt, daß die Bestimmungen über die verschiedenen im Statut vorgesehenen Entschädigungen in solchen Fällen wie dem hier in Rede stehenden im Sinne der funktionellen Einheit der Europäischen Gemeinschaften auszulegen seien, die neben der Zahlung eines Abgangsgeldes durch die Dienststellen eines Organs die Zahlung einer Einrichtungsbeihilfe durch ein anderes Organ nicht zulasse (Urteil vom 15. Juli 1960 in den Rechtssachen 27/59 und 39/59, Campolongo/Hohe Behörde, Slg. 1960, 821).
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