Rechtsprechung
   EuGH, 27.03.1963 - 28/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,180
EuGH, 27.03.1963 - 28/62 (https://dejure.org/1963,180)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.1963 - 28/62 (https://dejure.org/1963,180)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 1963 - 28/62 (https://dejure.org/1963,180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Da Costa en Schaake NV u.a. / Administratie der Belastingen

    ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG
    1 . VORABENTSCHEIDUNG - INNERSTAATLICHE GERICHTE LETZTER INSTANZ - VERPFLICHTUNG ZUR VORLAGE AN DEN GERICHTSHOF - NICHTBESTEHEN IM FALL EINER VOM GERICHTSHOF BEREITS ENTSCHIEDENEN AUSLEGUNGSFRAGE

  • EU-Kommission

    Da Costa en Schaake NV, Jacob Meijer NV, Hoechst-Holland NV gegen Niederländische Finanzverwaltung.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des EWG-Vertrags im Rahmen eines bestimmten vor einem innerstaatlichen Gericht anhängigen Rechtsstreits; Erneute Vorlage von Auslegungsfragen an den Europäischen Gerichtshof; Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Erhöhung von Zöllen und Abgaben

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 165 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 12; ; Satzung Gerichtshof Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VORABENTSCHEIDUNG - INNERSTAATLICHE GERICHTE LETZTER INSTANZ - VERPFLICHTUNG ZUR VORLAGE AN DEN GERICHTSHOF - NICHTBESTEHEN IM FALL EINER VOM GERICHTSHOF BEREITS ENTSCHIEDENEN AUSLEGUNGSFRAGE

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.03.1963 - 30/62
    Auszug aus EuGH, 27.03.1963 - 28/62
    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 28 bis 30/62 - URTEIL 69 In den verbundenen Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62 betreffend die von der Tariefcommissie, einem über Steuerstreitigkeiten in letzter Instanz entscheidenden niederländischen Verwaltungsgericht, in den vor ihr anhängigen Streitsachen.

    (Rechtssache 30/62) gegen.

    Niederländische Finanzverwaltung, vertreten durch die Inspekteure der Einfuhrzölle und Verbrauchssteuern in Amsterdam (Rechtssache 28/62) bzw. in Venlo (Rechtssache 29/62) und in Rotterdam (Rechtssache 30/62),.

    c) Rechtssache 30/62 Die Aktiengesellschaft N.V. Rhenus Transportmaatschappij führte am 12. Mai 1960 aus der Bundesrepublik Deutschland ein pulverförmiges Erzeugnis ein, das in dem Einfuhrdokument als "Asplit CN" bezeichnet war.

    Diese Auffassung findet eine Stütze in der Vorschrift des Artikels 170 Absatz 1 des erwähnten Vertrages." d) Rechtssachen 28, 29, 30/62.

    In der Rechtssache 30/62 ist der Kommission zufolge nicht klar, ob die niederländische Finanzverwaltung die namens der Importfirma aufgestellte Behauptung, daß bei der Einfuhr des in Rede stehenden Erzeugnisses vor dem 1. März 1960 kein Einfuhrzoll zu zahlen gewesen sei, zugesteht.

  • EuGH, 27.03.1963 - 29/62
    Auszug aus EuGH, 27.03.1963 - 28/62
    VERBUNDENE RECHTSSACHEN 28 bis 30/62 - URTEIL 69 In den verbundenen Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62 betreffend die von der Tariefcommissie, einem über Steuerstreitigkeiten in letzter Instanz entscheidenden niederländischen Verwaltungsgericht, in den vor ihr anhängigen Streitsachen.

    mit Sitz in Venlo, (Rechtssache 29/62).

    Niederländische Finanzverwaltung, vertreten durch die Inspekteure der Einfuhrzölle und Verbrauchssteuern in Amsterdam (Rechtssache 28/62) bzw. in Venlo (Rechtssache 29/62) und in Rotterdam (Rechtssache 30/62),.

    b) Rechtssache 29/62.

    B - ZUR ZWEITEN FRAGE Die Kommission der EWG führt aus, wie in der Rechtssache 26/62 müsse man auch in den vorliegenden Fällen bei der zweiten Frage zwischen einer "Hauptfrage" (zu der sie auf ihre Erklärungen in der Rechtssache 26/62 Bezug nimmt) und folgender "Nebenfrage" unterscheiden: Von welcher Auslegung des Artikels 12 des Vertrages muß der nationale Richter ausgehen, um den Zollsatz zu bestimmen, der beim Inkrafttreten des Vertrages auf ein bestimmtes Erzeugnis angewandt wurde? Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in ihrem Schriftsatz in der Sache 26/62 bemerkt die Kommission, in den Rechtssachen 28/62 und 29/62 bestehe zwischen den Parteien keine Meinungsverschiedenheit über die Frage, welcher Zollsatz beim Inkrafttreten des Vertrages auf die streitigen Waren angewandt worden sei, nämlich in der Rechtssache 28/62 ein Nullsatz und in der Rechtssache 29/62 ein Wertzollsatz von 10%.

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Es steht vielmehr im Ermessen des Gerichts, die Rechtssache gemäß Art. 267 Abs. 2 AEUV dem EuGH vorzulegen, um gegebenenfalls eine Korrektur der Rechtsprechung zu ermöglichen (EuGH, Urteil vom 27.03.1963 - C-28/62; vgl. Wißmann in: Erfurter Kommentar, AEUV, Art. 267, Rn. 22, 16.
  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Als Zweites ist darauf hinzuweisen, dass die Wirkung, die von einer durch den Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV in einem früheren Verfahren gegebenen Auslegung ausgeht, im Einzelfall den inneren Grund der Verpflichtung gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV entfallen und sie somit sinnlos erscheinen lassen kann, und zwar insbesondere dann, wenn die gestellte Frage tatsächlich bereits in einem gleichgelagerten Fall - und erst recht im Rahmen derselben nationalen Rechtssache - Gegenstand einer Vorabentscheidung gewesen ist, oder wenn eine gesicherte Rechtsprechung des Gerichtshofs vorliegt, durch die die betreffende Rechtsfrage gelöst ist, gleich in welcher Art von Verfahren sich diese Rechtsprechung gebildet hat, und selbst dann, wenn die strittigen Fragen nicht vollkommen identisch sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 1963, Da Costa u. a., 28/62 bis 30/62, EU:C:1963:6, S. 75 und 76, vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a., 283/81, EU:C:1982:335, Rn. 13 und 14, vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior, C-337/95, EU:C:1997:517, Rn. 29, und vom 2. April 2009, Pedro IV Servicios, C-260/07, EU:C:2009:215, Rn. 36).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2024 - 5 U 149/23

    Rückforderungsanspruch gegen den Veranstalter von unerlaubten

    Eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV ist nicht veranlasst, wenn die sich stellende Frage nach der Auslegung des Unionsrechts durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs in einer Weise geklärt ist, die keinen Raum für vernünftigen Zweifel lässt (acte éclairé: st. Rspr. seit EuGH, Urteil vom 27.03.1963 - C-28/62, Slg. 1963, 60, 81 - da Costa; acte clair: EuGH, Urteil vom 06.10.1982 - Rs. 283/81, Slg. 1982, 3415 Rn. 13 f. = NJW 1983, 1257 - C.I.L.F.I.T.; Urteil vom 09.09.2015 - C-160/14, ECLI:EU:C:2015:565 = EuZW 2016, 111, 114 Rn. 38 - Ferreira da Silva; jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht