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   EuGH, 30.06.1966 - 61/65   

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https://dejure.org/1966,24
EuGH, 30.06.1966 - 61/65 (https://dejure.org/1966,24)
EuGH, Entscheidung vom 30.06.1966 - 61/65 (https://dejure.org/1966,24)
EuGH, Entscheidung vom 30. Juni 1966 - 61/65 (https://dejure.org/1966,24)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

    1 . VERFAHREN - VORABENTSCHEIDUNG - INNERSTAATLICHES GERICHT IM SINNE VON ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG - DEN ALLGEMEINEN GERICHTEN VERGLEICHBARE EINRICHTUNGEN - BEFUGNIS ZUR ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES

  • EU-Kommission

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

  • Wolters Kluwer

    1. VERFAHREN - VORABENTSCHEIDUNG - INNERSTAATLICHES GERICHT IM SINNE VON ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG - DEN ALLGEMEINEN GERICHTEN VERGLEICHBARE EINRICHTUNGEN - BEFUGNIS ZUR ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES; 2. VERFAHREN - VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 177; ; EWGV 3 Art. 1b; ; EWGV 3 Art. 2 Abs. 2; ; EWGV 3 Anh. B Abschn. Niederlande; ; EWGV 3 Art. 22; ; EWGV 3 Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERFAHREN - VORABENTSCHEIDUNG - INNERSTAATLICHES GERICHT IM SINNE VON ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG - DEN ALLGEMEINEN GERICHTEN VERGLEICHBARE EINRICHTUNGEN - BEFUGNIS ZUR ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherungsregelung für Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene, die von einem privatrechtlichen Träger erlassen und durchgeführt wird, als "Satzung" ; Begriff "Gericht" iS von EWGV Art. 177 Vertrag; Vorschriften über die freiwillige Versicherung und ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (104)

  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

    Bereits im Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65 (Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 583, besonders 607) hat der Gerichtshof in bezug auf die Verordnung (EWG) Nr. 3 des Rates vom 25. September 1958 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (ABl. 1958, Nr. 30, S. 561), die Vorläuferin der Verordnung Nr. 1408/71, in der dieselben Begriffe verwendet wurden, ausgeführt, daß der Begriff "Sachleistungen" auch solche Leistungen einschließt, die durch Zahlung des verpflichteten Trägers, insbesondere in der Form der Kostenübernahme oder -erstattung, erbracht werden, und daß der Begriff "Geldleistungen" im wesentlichen die Leistungen deckt, die dazu bestimmt sind, den Verdienstausfall des kranken Arbeitnehmers auszugleichen.
  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    21 Zur Beantwortung der ersten Frage ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65 (Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584) den Begriff des Gerichts im Sinne von Artikel 177 EWG-Vertrag definiert und eine Reihe von Kriterien genannt hat, die ein solches Organ erfuellen muß, wie z. B. gesetzliche Grundlage, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren und Anwendung von Rechtsnormen.
  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Diese Voraussetzung gilt unbestreitbar für unverzueglich erforderliche Sachleistungen ; doch bedeutet sie darüber hinaus, daß die betroffene Person in einem solchen Notfall auch entsprechende Geldleistungen beanspruchen kann, die, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584) ergibt, im wesentlichen dazu bestimmt sind, den Verdienstausfall des kranken Arbeitnehmers auszugleichen und damit seinen Lebensunterhalt zu sichern, der sonst gefährdet sein könnte.
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