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   EuGH, 27.03.1974 - 127/73   

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https://dejure.org/1974,534
EuGH, 27.03.1974 - 127/73 (https://dejure.org/1974,534)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.1974 - 127/73 (https://dejure.org/1974,534)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 1974 - 127/73 (https://dejure.org/1974,534)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    BRT / SABAM

    ARTIKEL 86 EWG-VERTRAG
    1 . WETTBEWERB - BEHERRSCHENDE STELLUNG AUF DEM MARKT - URHEBERRECHTE - VERWERTUNG DURCH EIN UNTERNEHMEN - MISSBRAUCH - BEFUGNISSE DES INNERSTAATLICHEN RICHTERS

  • EU-Kommission

    BRT / SABAM

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    BRT II / SABAM FONIOR

    Art. 86, 90 Abs. 2 EWG-Vertrag

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1974, 342
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.01.1974 - 127/73

    BRT / SABAM

    Auszug aus EuGH, 27.03.1974 - 127/73
    Mit Urteil vom 30. Januar 1974 (Slg. 1974, 51) hat der Gerichtshof entschieden, vor der Antwort auf die von der Rechtbank van eerste aanleg Brüssel vorgelegten Fragen den Generalanwalt zu hören.
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Kart 2/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt: Vorlagebeschluss beim EuGH

    Die - nach § 19 Abs. 1 GWB wie nach Art. 102 S. 1 AEUV - erforderliche kausale Verbindung zwischen Missbrauch und Marktmacht (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.1996 - C-333/94, Rn. 27 bei juris - Tetrapak [ECLI:EU:C:1996:436]; Urteil vom 14.02.1978 - C-27/76, Rn. 248/257 bei juris - United Brands [ECLI:EU:C:1978:22]; BGH, Beschluss vom 23.06.2020 - KVR 69/19, Rn. 73 bei juris - Facebook [ECLI:DE:BGH:2020:230620BKVR69.19.0] ) wäre gegeben, und zwar sowohl im Sinne einer weiter verstandenen Verhaltenskausalität, weil Facebook Ireland bei funktionierendem Wettbewerb sinnvollerweise keine Bedingungen über eine Datenverarbeitung fordern würde, die nach der DSGVO unzulässig ist, als auch im Sinne einer Ergebniskausalität, weil die Nutzer - obgleich auch nicht marktbeherrschende Unternehmen gegen die DSGVO verstoßen können - dann, wenn der Verstoß durch ein quasimonopolartiges Unternehmen wie Facebook Ireland erfolgt, praktisch keine Ausweichmöglichkeit haben (vgl. auch die Urteile vom 05.10.1988 - C-247/86, bei juris - Alsatel [ECLI:EU:C:1988:469] und vom 27.03.1974 - C-127/73, juris - BRT et Société belge [ECLI:EU:C:1974:25], in denen der Europäische Gerichtshof den Zusammenhang zwischen Missbrauch und Marktmacht nicht in Frage stellt).

    Weder dürfte Art. 3 Abs. 2 S. 2 DVO die lediglich strengere Auslegung gleichlautender Normen erfassen (vgl. EuGH, Urteil vom 21.11.2002 - C-356/00, Rn. 45 bei juris - Testa ) noch ist ersichtlich, warum der gegenüber Facebook Ireland erhobene Missbrauchsvorwurf zwar unter die Generalklausel des § 19 Abs. 1 GWB subsumierbar sein soll, nicht aber unter die gleichlautende Generalklausel des Art. 102 Abs. 1 AEUV (Rn. 914 des Amtsbeschlusses, S. 93 f. des Schriftsatzes des Bundeskartellamts vom 25.01.2021), zumal der Europäische Gerichtshof mehrfach unangemessene (allgemeine) Geschäftsbedingungen im Vertikalverhältnis unter dem Gesichtspunkt des kartellrechtlichen Missbrauchsverbots geprüft hat (vgl. EuGH, Urteil vom 05.10.1988 - C-247/86, juris - Alsatel [ECLI:EU:C:1988:469]; Urteil vom 27.03.1974 - C-127/73, juris - BRT et Société belge [ECLI:EU:C:1974:25]).

  • EuGH, 05.06.2014 - C-557/12

    Führt ein Kartell dazu, dass die Wettbewerber sich veranlasst sehen, ihre Preise

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Art. 101 Abs. 1 AEUV und 102 AEUV in den Beziehungen zwischen Einzelnen unmittelbare Wirkungen erzeugen und unmittelbar in deren Person Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (vgl. Urteile BRT und Société belge des auteurs, compositeurs et éditeurs, 127/73, EU:C:1974:25, Rn. 16, Courage und Crehan, EU:C:2001:465, Rn. 23, sowie Manfredi u. a., EU:C:2006:461, Rn. 39).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Es ist deshalb nicht erforderlich, weiter zu prüfen, ob es sich bei diesen Tätigkeiten um eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse handeln kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 1974, BRT/Sabam und Fonior, 127/73, Slg. 1974, 313, Randnr. 20, und vom 11. April 1989, Saeed Flugreisen und Silver Line Reisebüro, 66/86, Slg. 1989, 803, Randnr. 55).
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