Rechtsprechung
EuGH, 18.06.1975 - 94/74 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 13 ABSATZ 2, ARTIKEL 95
1 . ZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - INLÄNDISCHE ABGABEN - QUALIFIZIERUNG - UNTERSCHEIDUNG - EU-Kommission
IGAV / Ente nazionale per la Cellulosa
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 13 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 177
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. ZÖLLE - ABGABEN MIT GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - INLÄNDISCHE ABGABEN - QUALIFIZIERUNG - UNTERSCHEIDUNG
- datenbank.nwb.de
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1975 - 94/74
- EuGH, 18.06.1975 - 94/74
Papierfundstellen
- NJW 1975, 2162
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.06.1973 - 77/72
Capolongo / Azienda Agricola Maya
Auszug aus EuGH, 18.06.1975 - 94/74
Am selben Tage beantragte die Aktiengesellschaft IGAV gestützt auf Artikel 700 der (italienischen) Zivilprozeßordnung bei der Pretura Abbiategrasso, im Wege der einstweiligen Verfügung die Unvereinbarkeit der streitigen Abgabe mit Artikel 13 des Vertrages festzustellen, so wie dieser vom Gerichtshof insbesondere mit Urteil vom 19. Juni 1973 (Carmine Capolongo / Azienda Agricola Maya, 77/72 - Vorabentscheidungsersuchen des Pretore in Conegliano - Slg. 1973, S. 611) ausgelegt worden ist.
- EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Die im Urteil IGAV vom 18. Juni 1975 (94/74, Slg. 1975, 699) gegebene Definition der Abgabe gleicher Wirkung schließe zwar - wie Generalanwalt Roemer in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 29/72 (Marimex, Slg. 1972, 1324) ausgeführt habe - das entscheidende Merkmal ein, "daß eine Abgabe aufgrund des Überschreitens der Grenze erhoben wird, daß die Grenz.Die Kommission weist jedoch darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 19. Juni 1973, 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611; 18. Juni 1975, 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699) eine Abgabe, die grundsätzlich als inländische Abgabe anzusehen sei, dann als Abgabe zollgleicher Wirkung qualifiziert werden könne, wenn sie - auf inländische und eingeführte Erzeugnisse gleichermaßen erhoben - in spezifischer und ausschließlicher Weise dazu verwendet werde, allein inländische Erzeugnisse zu begünstigen.
Nach den Urteilen Capolongo, 77/72, und IGAV, 94/74, könne im Falle einer nichtdiskriminierenden inländischen Abgabenregelung eine Abgabe zollgleicher Wirkung nur insoweit gegeben sein, als die belasteten und die begünstigten Erzeugnisse miteinander in Wettbewerb stünden und sich für einheimische Erzeugnisse ein spezifischer Wettbewerbsvorteil ergebe.
In dem vom staatlichen Gericht herangezogenen Urteil vom 18. Juni 1975 (Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 710) ist ausgeführt worden, daß das Verbot des Artikels 13 Absatz 2 sich auf alle anläßlich oder wegen der Einfuhr geforderten Abgaben bezieht, die dadurch, daß sie eingeführte Waren, nicht aber gleichartige einheimische Waren spezifisch treffen, deren Gestehungspreis erhöhen und damit die gleiche einschränkende Wirkung auf den freien Warenverkehr haben wie ein Zoll.
- BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97
Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an …
Auch dem europäischen Kartellrecht liegt eine auf die Herstellung und Gewährleistung der Freiheit des Wettbewerbs gerichtete Zielsetzung zugrunde; wie im nationalen deutschen Recht gilt auch dort ein weiter Unternehmensbegriff (…vgl. EuGH, Urt. v. 23.4.1991 - Rs. C-41/90, Slg. 1991, 1979, 2016 Tz. 21 = NJW 1991, 2891), der jedwede Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr unabhängig davon erfaßt, in welcher Rechtsform der Tätigwerdende auftritt und ob ihm auch Hoheitsrechte zur Verfügung stehen (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.1975 - Rs. 94/74, Slg. 1975, 699, 713 = NJW 1975, 2162).Deren Anwendung scheidet allenfalls dann aus, wenn der Träger hoheitlicher Gewalt ausschließlich als solcher tätig wird (vgl. EuGH, Urt. v. 18.6.1975 - Rs. 94/74 aa0).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1977 - 77/76
F.lli Cucchi gegen Avez S.p.A.
Wenn die vorlegenden Gerichte gleichwohl an eine Heranziehung von Artikel 13 des EWG-Vertrags und der entsprechenden Marktordnungsbestimmungen über das Verbot der Erhebung von Abgaben mit zollgleichen Wirkungen gedacht haben, also an die Anwendung einer Bestimmung, von der nach der Rechtsprechung (vgl. z.B. das Urteil vom 18. Juni 1975 der Rechtssache 94/74, Industria Gomma Articoli Vari, IGAV/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta, ENCC, Slg. 1975, 699) feststeht, daß sie nicht zusammen mit Artikel 95 zum Zuge kommen kann, so geschah dies im Hinblick auf zwei frühere Urteile, die eine vergleichbare Regelung betrafen und in diesem Zusammenhang Ausführungen über eine mögliche Anwendung von Artikel 13 Absatz 2 des EWG-Vertrags machten.- In einem zweiten hier interessierenden Urteil vom 18. Juni 1975 zu demselben Problem (Rechtssache 94/74, Industria Gomma Articoli Vari, IGAV/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta, ENCC, Slg. 1975, 709 ff.) wurde erklärt, an eine Anwendung von Artikel 13 des EWG-Vertrags sei zu denken, wenn ein auf bestimmte Erzeugnisse beschränkter Beitrag "ausschließlich dazu bestimmt wäre, Tätigkeiten zu finanzieren, die den erfaßten einheimischen Erzeugnissen in spezifischer Weise zugute kommen, so daß die auf letztere entfallende fiskalische Belastung teilweise oder völlig aufgehoben würde".
Darauf scheint übrigens das Urteil in der Rechtssache 94/74 hinzuweisen, wenn es von Tätigkeiten spricht, die den erfaßten einheimischen Erzeugnissen in spezifischer Weise zugute kommen, was eine mittelbare Begünstigung über die verwendeten Ausgangsstoffe ausschließen dürfte.
Das hat Generalanwalt Trabucchi in seinen Schlußanträgen zu der Rechtssache 94/74 schon mit der überzeugenden Begründung angeregt, Artikel 13 greife bei Sachverhalten wie dem vorliegenden nur ein, wenn ein Fall "erheblicher Gesetzesumgehung" ("sostanziale frode alla legge") gegeben sei.
Wenn dies systematisch erfolgt, kann sich daraus - wie Generalanwalt Trabucchi in den Schlußanträgen zur Rechtssache 94/74 (Industria Gomma Articoli Vari/Ente Nazionale per la Cellulosa e per la Carta, Urteil vom 18. Juni 1975, Slg. 1975, 699) ausgeführt hat - ergeben, daß eingeführte Erzeugnisse mittelbar höher belastet werden als gleichartige inländische Produkte, die in den Genuß der Vergünstigung kommen.
- EuGH, 27.03.1980 - 61/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / Denkavit italiana
Sie legt dabei die Vorschriften des Artikels 14 Absätze 2 und 3 sowie die vom Rat gemäß Artikel 14 Absatz 2 erlassenen Richtlinien zugrunde." 1 4 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, insbesondere in seinen Urteilen vom 19. Juni 1973 (Rechtssache 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611), vom 18. Juni 1975 (Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699) und vom. - EuGH, 24.01.1978 - 82/77
Van Tiggele
Da die umstrittene Regelung eine hoheitliche Maßnahme sei, könne die gerichtliche Prüfung nicht unter dem Gesichtspunkt des Artikels 85 EWG-Vertrag erfolgen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74, IGAV/Ente nazionale per la cellulosa e per la carta - Slg. 1975, 699). - EuGH, 25.05.1977 - 105/76
Interzuccheri
schriftlichen Erklärungen Die Klägerin des Ausgangsverfahrens nennt drei Urteile des Gerichtshofes, die nach ihrer Auffassungfür die Prüfungen der ersten Vorabentscheidungsfrage von Bedeutung sind, das Urteil vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69, Frankreich gegen Kommission (Slg. 1970, 487), das Urteil vom 19. Juni 1973 in der Rechtssache 77/72, Capolongo/Maya (Slg. 1973, 611) und das Urteil vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74, IGAV/ENCC (Slg. 1975, 699).Die Kommission verweist ebenfalls auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes in den oben erwähnten Rechtssachen 77/72 und 94/74.
8 Wie bereits in den Urteilen vom 19. Juni 1973 (Rechtssache 77/72, Capolongo, Slg. S. 611) und vom 18. Juni 1975 (Rechtssache 94/74, IGAV, Slg.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-347/95
Fazenda Pública gegen União das Cooperativas Abastecedoras de Leite de Lisboa, …
13 Die Konsequenzen schließlich, die das nationale Gericht daraus zu ziehen hat, daß es die Abgabe rechtlich im Sinne der einen oder der anderen Kategorie von Vorschriften qualifiziert, ergeben sich bereits aus dem Urteil IGAV: Falls die Vorteile für die inländische Erzeugung deren Belastung vollständig ausgleichen (oder sie sogar übertreffen), ist die auf das Erzeugnis erhobene Abgabe als Abgabe zollgleicher Wirkung für in vollem Umfang rechtswidrig zu erachten; gleichen die Vorteile die Belastung der inländischen Erzeugung dagegen teilweise aus, so ist die Abgabe auf das eingeführte Erzeugnis von Rechts wegen lediglich entsprechend herabzusetzen(12).(7) - Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung; vgl. z. B. die schon älteren Urteile des Gerichtshofes vom 19. Juni 1973 in der Rechtssache 77/72 (Capolongo, Slg. 1973, 611), vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74 (IGAV, Slg. 1975, 699 und vom 25. Mai 1977 in der Rechtssache 77/76 (Cucchi, Slg. 1977, 987) oder in jüngerer Zeit Urteil des Gerichtshofes vom 11. März 1992 in den Rechtssachen C-78/90 bis C-83/90 (Compagnie commerciale de l'Oüst u. a., Slg. 1992, I-1847).
(12) - Urteil IGAV (Randnr. 13) sowie in jüngerer Zeit Urteil Compagnie commerciale de l'Oüst u. a. (Randnr. 27; beide Urteile zitiert in Fußnote 7).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-78/90
Compagnie Commerciale de l'Ouest und andere gegen Receveur principal des douanes …
(4) - Urteil vom 18. Juni 1975 in der Rechtssache 94/74 (Slg. 1975, 699); Schlussanträge S. 715, insbesondere S. 720.(10) - Urteil vom 18. Juni 1975, a. a. O., Randnr. 13.
(13) - Urteil vom 18. Juni 1975, a. a. O., insbesondere S. 720.
- EuGH, 03.02.1981 - 90/79
Kommission / Frankreich
Eine Abgabe könne jedoch selbst dann, wenn sie Bestandteil einer allgemeinen inländischen Abgabenregelung sei, die inländische und eingeführte Waren systematisch nach denselben Kriterien erfasse, eine Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Einfuhrzoll darstellen, wenn sie offensichtlich ausschließlich zur Finanzierung von Tätigkeiten bestimmt sei, die im wesentlichen den einheimischen Erzeugnissen zugute kämen, so daß für diese die Abgabenlast ausgeglichen werde; bei einer derartigen Abgabe handelte es sich nur scheinbar um eine inländische Abgabenregelung (Urteil des Gerichtshofes vom 19. Juni 1973, Rechtssache 77/72, Capolongo, Slg. 1973, 611; Urteil vom 18. Juni 1975, Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 1975, 699; Urteil vom 25. Mai 1977, Rechtssache 77/76, Cucchi, Slg. 1977, 987).Die französische Regierung weist darauf hin, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes eine steuerliche Abgabe mit allen Merkmalen einer inländischen Abgabe dennoch eine Abgabe gleicher Wirkung darstellen könne, wenn ein solcher auf bestimmte Erzeugnisse beschränkter Beitrag ausschließlich dazu bestimmt sei, Tätigkeiten zu finanzieren, die den erfaßten einheimischen Erzeugnissen in spezifischer Weise zugute kämen, so daß die auf letztere entfallende fiskalische Belastung teilweise oder völlig aufgehoben werde (Urteile des Gerichtshofes vom 18. Juni 1975, Rechtssache 94/74, IGAV, Slg. 1975, 711, und vom 22. März 1977, Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595).
- EuGH, 05.02.1976 - 87/75
Bresciani / Amministrazione delle finanze dello Stato
Zur zweiten Frage bemerkt die Conceria, der Gerichtshof habe in der Rechtssache 94/74 (IGAV/Ente Nazionale Cellulosa e Carta - Slg. 1975, 699) erklärt, daß die Abgaben zollgleicher Wirkung zum 1. Januar 1970 innerhalb der Gemeinschaft abgeschafft seien. - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94
Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn …
- EuGH, 23.04.2002 - C-234/99
Nygård
- EuGH, 17.02.1976 - 45/75
REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz
- EuGH, 10.10.1978 - 148/77
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
- EuGH, 11.03.1992 - C-78/90
Compagnie commerciale de l'Ouest / Receveur principal des douanes de La …
- EuGH, 16.12.1992 - C-17/91
Lornoy u.a. / Belgischer Staat
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.1992 - 9 S 2730/86
Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes: Normierung von …
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1992 - C-17/91
Georges Lornoy en Zonen NV und andere gegen Belgischer Staat. - Parafiskalische …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-296/15
Medisanus
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.1986 - 193/85
Cooperativa Co-Frutta Srl gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. - …
- EuGH, 17.09.1997 - C-347/95
UCAL
- Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1980 - 90/79
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
- EuGH, 28.03.1979 - 222/78
ICAP / Beneventi
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06
Essent Netwerk Noord u.a. - Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den …
- EuGH, 16.12.1992 - C-144/91
Demoor u.a. / Belgischer Staat
- EuGH, 17.09.1997 - C-28/96
Fricarnes
- EuGH, 10.07.1980 - 826/79
Amministrazione delle finanze dello Stato / MIRECO
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-517/04
Koornstra - Freier Warenverkehr - Zölle - Abgaben gleicher Wirkung - Inländische …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1997 - C-37/96
Paul Chevassus-Marche gegen Conseil régional de la Réunion. - Octroi de mer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-343/95
Diego Calì & Figli Srl gegen Servizi ecologici porto di Genova SpA (SEPG). - …
- EuGH, 16.12.1992 - C-114/91
Strafverfahren gegen Claeys
- EuGH, 25.05.1977 - 77/76
Cucchi / Avez
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-364/92
SAT Fluggesellschaft mbH gegen Eurocontrol.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 45/87
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Öffentliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.05.2001 - C-234/99
Nygård
- Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1995 - C-45/94
Cámara de Comercio, Industria y Navegación de Ceuta gegen Ayuntamiento de Ceuta.
- EuGH, 19.11.1991 - C-235/90
Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1993 - C-266/91
Celulose Beira Industrial SA gegen Fazenda Pública.
- Generalanwalt beim EuGH, 04.11.1986 - 118/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1991 - C-163/90
Administration des douanes et droits indirects gegen Léopold Legros und andere. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1983 - 132/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Abgaben …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.1977 - 74/76
Iannelli & Volpi SpA gegen Ditta Paolo Meroni.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1978 - 27/78
Amministrazione delle finanze dello Stato italiano gegen Rasham.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1979 - 91/78
Hansen GmbH & Co. gegen Hauptzollamt Flensburg. - Abgabenreglung für Branntwein.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1975 - 45/75
Rewe-Zentrale des Lebensmittel-Großhandels GmbH gegen Hauptzollamt Landau/Pfalz. …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1976 - 87/75
Conceria Daniele Bresciani gegen Amministrazione Italiana delle Finanze.