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   EuGH, 01.02.1978 - 19/77   

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https://dejure.org/1978,126
EuGH, 01.02.1978 - 19/77 (https://dejure.org/1978,126)
EuGH, Entscheidung vom 01.02.1978 - 19/77 (https://dejure.org/1978,126)
EuGH, Entscheidung vom 01. Februar 1978 - 19/77 (https://dejure.org/1978,126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Miller / Kommission

    1 . WETTBEWERB - KARTELLE - EXPORTVERBOTSKLAUSEL - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Miller / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen Artikel 85 des EWG-Vertrages durch Aufnahme von Exportverboten in den Vertriebsvereinbarungen eines Unternehmens; Wettbewerbsbeschränkung durch Exportverbotsklausel; Auswirkungen eines Exportverbotes auf den innergemeinschaftlichen Handel

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 85
    1. WETTBEWERB - KARTELLE - EXPORTVERBOTSKLAUSEL - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1978, 260
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.07.1969 - 5/69

    Voelk / Vervaecke

    Auszug aus EuGH, 01.02.1978 - 19/77
    Nach dem Urteil des Gerichthofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 5/69 (Völk/Vervaecke - Slg. 1969, 295) erfasse die Verbotsvorschrift des Artikels 85 eine Vereinbarung dann nicht, wenn sie den Markt mit Rücksicht auf die schwache Stellung der Beteiligten auf dem Markt der fraglichen Erzeugnisse nur geringfügig beeinträchtige.

    Insoweit ist festzustellen, daß Miller keineswegs mit den Unternehmen vergleichbar ist, um die es in den Urteilen vom 30. Juni 1966 (Technique Miniere/Maschinenbau Ulm, 56/65 - Slg. 1966, 281), vom 9. Juli 1969 (Völk/Vervaecke, 5/69 Slg. 1969, 295) und vom 6. Mai 1971 (Cadillon/Höss, 1/71 - Slg. 1971, 351) ging, sondern dem Umfang nach so bedeutend ist, daß ihr Verhalten den Handel grundsätzlich zu beeinträchtigen vermag.

  • EuGH, 30.06.1966 - 56/65

    Société Technique Minière / Maschinenbau Ulm

    Auszug aus EuGH, 01.02.1978 - 19/77
    Hierzu verweist sie auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf das Urteil vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 56/65 (Société Technique Minière/Maschinenbau Ulm - Slg. 1966, 281).

    Insoweit ist festzustellen, daß Miller keineswegs mit den Unternehmen vergleichbar ist, um die es in den Urteilen vom 30. Juni 1966 (Technique Miniere/Maschinenbau Ulm, 56/65 - Slg. 1966, 281), vom 9. Juli 1969 (Völk/Vervaecke, 5/69 Slg. 1969, 295) und vom 6. Mai 1971 (Cadillon/Höss, 1/71 - Slg. 1971, 351) ging, sondern dem Umfang nach so bedeutend ist, daß ihr Verhalten den Handel grundsätzlich zu beeinträchtigen vermag.

  • EuGH, 06.05.1971 - 1/71

    Cadillon / Höss

    Auszug aus EuGH, 01.02.1978 - 19/77
    Insoweit ist festzustellen, daß Miller keineswegs mit den Unternehmen vergleichbar ist, um die es in den Urteilen vom 30. Juni 1966 (Technique Miniere/Maschinenbau Ulm, 56/65 - Slg. 1966, 281), vom 9. Juli 1969 (Völk/Vervaecke, 5/69 Slg. 1969, 295) und vom 6. Mai 1971 (Cadillon/Höss, 1/71 - Slg. 1971, 351) ging, sondern dem Umfang nach so bedeutend ist, daß ihr Verhalten den Handel grundsätzlich zu beeinträchtigen vermag.
  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Hinsichtlich der Frage, ob eine Zuwiderhandlung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde, ergibt sich aus der Rechtsprechung, dass sie vorsätzlich begangen wurde, wenn dem betreffenden Unternehmen der wettbewerbswidrige Charakter seines Verhaltens nicht verborgen geblieben sein konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten/Kommission, 19/77, EU:C:1978:19, Rn. 18, vom 8. November 1983, 1AZ International Belgium u. a./Kommission, 96/82 bis 102/82, 104/82, 105/82, 108/82 und 110/82, EU:C:1983:310, Rn. 45, und vom 10. Juli 2014, Telefónica und Telefónica de España/Kommission, C-295/12 P, EU:C:2014:2062, Rn. 156).
  • EuGH, 29.10.1980 - 209/78

    Van Landewyck / Kommission

    LTM/MBU, Slg. 1966, 281; 5/69, Völk/ Vervaecke, Slg. 1969, 295; 1/71, Cadillon/Höss, Slg. 1971, 351 und 19/77, Miller/Kommission, Slg. 1978, 131, Randnr. 10 der Entscheidungsgründe).

    Dieser Nachweis sei jedoch unabdingbar (vgl. Urteil in der Rechtssache 19/77, Miller, Slg. 1978, 131, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe).

    Die FEDETAB übersehe hierbei das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Miller (Slg. 1978, 131, Randnr. 15 der Entscheidungsgründe), in dem es heiße: "Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages fordert für das Verbot der Vereinbarungen, die den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet sind und einer Einschränkung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, nicht den Nachweis, daß derartige Vereinbarungen diesen Handel tatsächlich spürbar beeinträchtigt haben - ein Nachweis, der in den meisten Fällen ohnehin nur schwer in rechtlich hinreichender Form geführt werden könnte -, er verlangt vielmehr den Nachweis, daß diese Vereinbarungen geeignet sind, eine derartige Wirkung zu entfalten.".

  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

    Zum Parallelhandel hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Vereinbarungen, mit denen dieser Handel begrenzt oder verboten werden soll, grundsätzlich eine Verhinderung des Wettbewerbs bezwecken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 1978, Miller International Schallplatten/Kommission, 19/77, Slg. 1978, 131, Randnrn. 7 und 18, und vom 12. Juli 1979, BMW Belgium u. a./Kommission, 32/78, 36/78 bis 82/78, Slg. 1979, 2435, Randnrn. 20 bis 28 und 31).
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