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   EuGH, 11.07.1979 - 252/78   

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EuGH, 11.07.1979 - 252/78 (https://dejure.org/1979,1220)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1979 - 252/78 (https://dejure.org/1979,1220)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1979 - 252/78 (https://dejure.org/1979,1220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Broe / Kommission

    BEAMTE - RÜCKFORDERUNG ZUVIEL GEZAHLTER BETRAEGE - VORAUSSETZUNGEN - ' ' OFFENSICHTLICHER ' ' MANGEL DES RECHTLICHEN GRUNDES DER ZAHLUNG - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Broe / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Rückforderung angeblich rechtsgrundlos im Rahmen einer Haushaltszulage gezahlter Beträge; Frage eines Anspruch auf Zahlung einer Haushaltszulage trotz rückwirkender Anpassung des Gehalts; Klageerhebung nach stillschweigender Ablehnung einer Beschwerde nach dem ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 67 Abs. 1; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 85

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEAMTE - RÜCKFORDERUNG ZUVIEL GEZAHLTER BETRAEGE - VORAUSSETZUNGEN - ' ' OFFENSICHTLICHER ' ' MANGEL DES RECHTLICHEN GRUNDES DER ZAHLUNG - BEGRIFF

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 27.06.1973 - 71/72

    Kuhl / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.07.1979 - 252/78
    In ihrer Klagebeantwortung hebt die Kommission in bezug auf den ersten vom Kläger geltend gemachten Klagegrund hervor, aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 71/72, Kuhl/Rat (Slg. 1972, 705), ergebe sich, daß - sobald der Beamte behaupte, er habe die Rechtsgrundlosigkeit der ihm geleisteten Zahlungen nicht gekannt - zu prüfen sei, ob der Mangel des rechtlichen Grundes ohne weiteres hätte auffallen müssen.

    Sie verweist dazu auf die Ansicht des Generalanwalts Mayras, nach der der Irrtum der Verwaltung, selbst wenn er vom Bediensteten nicht hervorgerufen worden sei, die Rückforderung keineswegs ausschließe; er stelle vielmehr offensichtlich eine der dafür notwendigen tatsächlichen Voraussetzungen dar (Schlußanträge in der Rechtssache 71/72, Kuhl/Rat, Slg. 1973, 720).

  • EuGH, 14.12.1966 - 3/66

    Alfieri / Parlament

    Auszug aus EuGH, 11.07.1979 - 252/78
    Indem der Kläger die Erfüllung dieser Verpflichtung vernachlässigt habe, habe er sich nicht an die bei seinem Dienstantritt vertraglich gegebene Zusage gehalten und gegen die "grundlegende ... Mitwirkungspflicht, die jedem Beamten gegenüber seiner Dienstbehörde obliegt" (Urteil vom 14. Dezember 1966, Rechtssache 3/66, Alfieri/Parlament, Slg. S. 653, 672) verstoßen.
  • EuG, 12.02.2020 - T-605/18

    ZF/ Kommission

    Der Begriff "so offensichtlich", der den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung im Sinne von Art. 85 des Statuts kennzeichnet, bedeutet nicht, dass der Empfänger der rechtsgrundlosen Zahlungen nicht die geringste Mühe der Überlegungen oder Nachprüfung auf sich nehmen muss, sondern dass Rückerstattung geschuldet wird, sobald es sich um einen Irrtum handelt, der einem die übliche Sorgfalt beachtenden Beamten, von dem anzunehmen ist, dass er die Vorschriften über seine Dienstbezüge kennt, nicht entgehen kann (Urteile vom 11. Juli 1979, Broe/Kommission, 252/78, EU:C:1979:186, Rn. 13, und vom 10. Februar 1994, White/Kommission, T-107/92, EU:T:1994:17, Rn. 33).

    Die Situation, in der sich eine Verwaltung befindet, die die Zahlung Tausender von Gehältern und Zulagen aller Art zu bewältigen hat, ist nicht mit derjenigen des Beamten zu vergleichen, der ein persönliches Interesse an der Prüfung der monatlich bei ihm eingehenden Zahlungen hat (Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1979, Broe/Kommission, 252/78, EU:C:1979:186, Rn. 11).

    Angesichts dieser Zweifel an der Rechtmäßigkeit der in der Gehaltsabrechnung für Februar 2013 wiedergegebenen Entscheidung musste der Kläger die zuständigen Dienststellen des PMO mit diesem Problem befassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1979, Broe/Kommission, 252/78, EU:C:1979:186, Rn. 13, und vom 10. Februar 1994, White/Kommission, T-107/92, EU:T:1994:17, Rn. 42).

  • EuG, 27.02.2015 - T-430/13

    EWSA / Achab

    À cet égard, il convient de tenir compte, dans chaque espèce, de la capacité du fonctionnaire concerné à procéder aux vérifications nécessaires (arrêt du 24 février 1994, Stahlschmidt/Parlement, T-38/93, RecFP, EU:T:1994:23, point 19 ; voir, en ce sens, arrêts du 11 juillet 1979, Broe/Commission, 252/78, Rec, EU:C:1979:186, points 13 et 14 ; du 17 janvier 1989, Stempels/Commission, 310/87, Rec, EU:C:1989:9, points 10 et 11 ; ordonnance Gouvras/Commission, point 24 supra, EU:C:2005:482, point 59 ; arrêt du 28 février 1991, Kormeier/Commission, T-124/89, Rec, EU:T:1991:12, points 17 et 18).

    Ainsi, dans l'arrêt Broe/Commission, point 29 supra (EU:C:1979:186, point 14), la Cour a considéré que l'on pouvait attendre d'un fonctionnaire du rang de celui considéré qui, en outre, remplissait ses fonctions à la « division "Financement et contrôle' du FEOGA ", ce qui impliquait dans son chef des compétences comptables qui lui rendaient d'autant plus aisée la vérification, qu'il ait connaissance de l'irrégularité.

  • EuGöD, 11.09.2008 - F-51/07

    Bui Van / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Einstellung - Einstufung in

    Außerdem kann die Situation einer Verwaltung, die Tausende von Verwaltungsentscheidungen aller Art zu treffen hat, nicht mit derjenigen des Beamten verglichen werden, der bei seiner Einstellung ein persönliches Interesse an der Prüfung seiner Einstufung in die Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe hat (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1979, Brö/Kommission, 252/78, Slg. 1979, 2393, Randnr. 11).
  • EuG, 29.09.2005 - T-195/03

    Thommes / Kommission

    Die Situation, in der sich eine Verwaltung befindet, die die Zahlung Tausender von Gehältern und Zulagen aller Art zu bewältigen hat, ist nicht mit derjenigen des Beamten zu vergleichen, der ein persönliches Interesse an der Prüfung der monatlich bei ihm eingehenden Zahlungen hat (Urteil des Gerichts vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 252/78, Broe/Kommission, Slg. 1979, 2393, Randnr. 11).
  • EuG, 14.06.2018 - T-568/16

    Spagnolli u.a. / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Tod eines im

    Nach der Rechtsprechung ist nicht davon auszugehen, dass der Betroffene nicht die geringste Mühe auf Überlegungen oder auf eine Nachprüfung zu verwenden braucht, sondern es besteht eine Rückerstattungspflicht, sobald es sich um einen Irrtum handelt, der einem die übliche Sorgfalt beachtenden Beamten, von dem anzunehmen ist, dass er die Vorschriften über seine Dienstbezüge kennt, nicht entgehen kann (Urteile vom 11. Juli 1979, Broe/Kommission, 252/78, EU:C:1979:186, Rn. 13, und vom 17. Januar 1989, Stempels/Kommission, 310/87, EU:C:1989:9, Rn. 10).
  • EuGH, 17.01.1989 - 310/87

    Stempels / Kommission

    6 Selbst wenn man ernstliche Zweifel an der Behauptung des Klägers hegen kann, er habe die Rechtsgrundlosigkeit der betreffenden Zahlungen nicht gekannt, und selbst wenn eine vernünftige Auslegung von Artikel 85 eher Anlaß zu geben scheint, von dem Empfänger der rechtsgrundlosen Zahlung zu verlangen, daß er Anhaltspunkte vorträgt, die die behauptete Unkenntnis glaubhaft machen, genügt es im vorliegenden Fall, zu prüfen, ob der Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung so offensichtlich war, daß der Kläger ihn hätte kennen müssen ( vgl . Urteil vom 11 . Juli 1979 in der Rechtssache 252/78, Brö, Slg .
  • EuGH, 20.10.1983 - 92/82

    Gutmann / Kommission

    Hilfsweise trägt die Beklagte vor, daß, selbst wenn man unterstelle, daß der Kläger den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung tatsächlich nicht gekannt habe, dieser Mangel im vorliegenden Fall so offensichtlich gewesen sei, daß ein Beamter, der die übliche Sorgfalt beachte, ihn vernünftigerweise nicht habe übersehen können (Urteil vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 252/78, A. Broe/Kommission, Slg. 1979, 2393).
  • EuGöD, 09.09.2008 - F-18/08

    Ritto / Kommission

    Gerichtshof: 27. Juni 1973, Kuhl/Rat, 71/72, Slg. 1973, 705, Randnr. 11; 11. Juli 1979, Broe/Kommission, 252/78, Slg. 1979, 2393, Randnrn.
  • EuGöD, 05.02.2016 - F-96/14

    Bulté und Krempa / Kommission

    En effet, tout comme un fonctionnaire a un intérêt personnel à vérifier les paiements qui lui sont mensuellement versés et à être vigilant quant au calcul de sa rémunération, le bénéficiaire d'une pension de survie doit également remplir un devoir de diligence et est censé connaître les règles régissant les prestations financières auxquelles il a droit (voir, en matière d'allocation de foyer et par analogie, arrêts du 11 juillet 1979, Broe/Commission, 252/78, EU:C:1979:186, point 13, et du 5 novembre 2002, Ronsse/Commission, T-205/01, EU:T:2002:269, point 46).
  • EuG, 28.02.1991 - T-124/89

    Eberhard Kormeier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter -

    13 Insbesondere unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 27. Juni 1973 in der Rechtssache 71/72 (Kuhl/Rat, Slg. 1973, 705), vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 252/78 (Brö/Kommission, Slg. 1979, 2393) und vom 17. Januar 1989 in der Rechtssache 310/87 (Stempels/Kommission, Slg. 1989, 43) erinnert der Kläger daran, daß für die Feststellung, ob ein Irrtum vorliege, der einem die übliche Sorgfalt beachtenden Beamten nicht habe entgehen können, nicht nur der Rang des betroffenen Beamten, sondern auch seine Fähigkeit zur Vornahme der erforderlichen Überprüfungen zu berücksichtigen sei.
  • EuG, 12.07.1990 - T-111/89

    Robert Scheiber gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - Ruhegehalt

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1988 - 310/87

    Jacobus Stempels gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 159/86

    Michele Canters gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 09.09.2008 - T-18/08

    Luis Ritto gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.1983 - 92/82

    Max Gutmann gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 24.02.1994 - T-93/92

    Eberhard Burck gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

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