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   EuGH, 04.10.1979 - 141/78   

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EuGH, 04.10.1979 - 141/78 (https://dejure.org/1979,799)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.1979 - 141/78 (https://dejure.org/1979,799)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1979 - 141/78 (https://dejure.org/1979,799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

    1 . FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - ZUSTÜNDIGKEIT DER EWG - RECHTSGRUNDLAGE - UMFANG

  • EU-Kommission

    Frankreich / Vereinigtes Königreich

  • Wolters Kluwer

    Treffen von vorläufigen einseitigen Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten zur Erhaltung der Fischbestände bis zum Inkrafttreten geeigneter Gemeinschaftsvorschriften unter der Voraussetzung der vorigen Konsultation und nachgesuchter Billigung der Kommission ; Zuständigkeit ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 3 Buchst. d; ; EWG-Vertrag Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 170; ; Londoner Nordostatlantik-Fischereiübereinkommen vom 24. Januar 1959 Artikel 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FISCHEREI - ERHALTUNG DER MEERESSCHÄTZE - ZUSTÜNDIGKEIT DER EWG - RECHTSGRUNDLAGE - UMFANG - [EWG-VERTRAG , ART. 3 BUCHSTABE D UND 38 - BEITRITTSAKTE , ART. 102]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1207
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.02.1978 - 61/77

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 141/78
    Diese enge Auslegung der Formulierung hätten sich der Rat in seiner schriftlichen Antwort auf die parlamentarischen Anfragen Nr. 304/77 und Nr. 378/77 sowie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Februar 1978 (Rechtssache 61/77, Kommission/Irland; Slg. 1978, 417) zu eigen gemacht.

    Daß die Billigung durch die Kommission keine Vorbedingung sei, werde durch die Haltung der Kommission in der irischen Fischereisache (Rechtssache 61/77), durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission im vorliegenden Verfahren, durch die vom für die Landwirtschaft zuständigen Vizepräsidenten der Kommission am 6. Juli 1977 vor dem Europäischen Parlament abgegebene Erklärung sowie durch die Tatsache bestätigt, daß eine Reihe Erhaltungsmaßnahmen von Mitgliedstaaten, insbesondere von Dänemark und Island, ohne vorherige ausdrückliche Billigung durch die Kommission erlassen worden seien.

    Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit, die Tragweite dieser Vorschriften in seinen Urteilen vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76 (Kramer u. a., Slg. 1976, 1279), vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) und vom 3. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 185 bis 204/78 (Van Dam u. a.) zu betonen.

  • EuGH, 14.07.1976 - 3/76

    Cornelis Kramer u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.10.1979 - 141/78
    Zudem habe der Gerichtshof namentlich in seinem Urteil vom 14. Juli 1976 (verbundene Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer u. a., Slg. 1976, 1279) festgestellt, daß die Gemeinschaft darüber hinaus zuständig sei, völkerrechtliche Verpflichtungen zur Erhaltung der Meeresschätze einzugehen.

    Der Gerichtshof hatte bereits Gelegenheit, die Tragweite dieser Vorschriften in seinen Urteilen vom 14. Juli 1976 in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76 (Kramer u. a., Slg. 1976, 1279), vom 16. Februar 1978 in der Rechtssache 61/77 (Kommission/Irland, Slg. 1978, 417) und vom 3. Juli 1979 in den verbundenen Rechtssachen 185 bis 204/78 (Van Dam u. a.) zu betonen.

  • EuGH, 16.12.1981 - 269/80

    Tymen

    Die Verordnung bildete den Gegenstand des Urteils des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923), in der der Gerichtshof entschied, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es.

    Ist es für die Beantwortung der Frage 3 von Bedeutung, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923) entschieden hat, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977 (S.I. 1977, Nr. 440) in Kraft gesetzt hat?.

    Da das Vereinigte Königreich, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, a.a.O.) entschieden habe, dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG- Vertrag verstoßen habe, daß es die Order 1977 in Kraft gesetzt habe, gelte dasselbe für den Erlaß der Order 1979.

    Das Vereinigte Königreich habe auch deshalb gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, weil er nach Verkündung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 141/78 aufgrund der fraglichen britischen Maßnahmen verhaftet und verurteilt worden sei.

    In der ersten dieser beiden Rechtssachen hat der Gerichtshof mit Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereiniges Königreich, Slg. S. 2923) für Recht erkannt, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. April 1977 die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977 in Kraft gesetzt hat.

    enthalten sind? 4. Ist es für die Beantwortung der Frage 3 von Bedeutung, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923) entschieden hat, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977 (S.I. 1977, Nr. 440) in Kraft gesetzt hat? 5. Falls alle oder irgendeines der genannten Erfordernisse nicht erfüllt sein sollte: Haben einzelne, gegen die aufgrund einer solchen Maßnahme vorgegangen wird, irgendwelche von den nationalen Gerichten zu schützende Rechte und gegebenenfalls welche?" Zur ersten Frage.

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1980 - 32/79

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

    Lassen Sie mich daher, bevor ich die Maßnahmen im einzelnen schildere, in Kürze nochmals die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über Fischereierzeugnisse in Erinnerung rufen, deren Tragweite zum Teil schon vom Gerichtshof in den Rechtssachen 3, 4, und 6/76 (Cornells Kramer u. a., Urteil vom 14. Juli 1976, Slg. 1976, 1279), 61/77 (Kommission/Irland, Urteil vom 16. Februar 1978, Slg. 1978, 417), 185 bis 204/78 (Strafverfahren/Firma Van Dam en Zonen u. a., Urteil vom 3. Juli 1979, Slg. 1979, 2345) und 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Urteil vom 4. Oktober 1979) abgesteckt wurde.

    In diesem Sinne hat auch der Gerichtshof in seinem Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich) unter anderem ausgeführt, daß die Anlage VI zur Haager Entschließung "auf dem besonderen Gebiet, für das sie gilt, die Mitwirkungspflichten konkretisiert, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 EWG-Vertrag durch ihren Beitritt zur Gemeinschaft übernommen haben".

    Immerhin müßte aber auch in diesen Fällen, wie aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Französische Republik/Vereinigtes Königreich (Rechtssache 141/78) hervorgeht, entgegen der von der britischen Regierung vertretenen Auffassung der Erlaß von Erhaltungsmaßnahmen den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zuvor mitgeteilt werden.

    Dies zwingt, wie ich bereits in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache Französische Republik/Vereinigtes Königreich (Rechtssache 141/78) dargelegt habe, zu der Annahme, daß für die Fälle ausnahmsweiser Durchbrechung die der Sicherung der Gemeinschaftsinteressen dienenden Vorschriften weit ausgelegt werden müssen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1981 - 804/79

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich

    Dies ist, nach den Rechtssachen 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Urteil vom 4. Oktober 1979, Slg. 1979, 2923) und 32/79 (Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich, Urteil vom 10. Juli 1980), das dritte Mal, daß sich der Gerichtshof mit dem Vorwurf zu befassen hat, das Vereinigte Königreich habe durch Erlaß einseitiger Maßnahmen auf dem Gebiet der Seefischerei gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen.

    In den erwähnten Urteilen, insbesondere in den Rechtssachen Kramer (3, 4 und 6/76), Französische Republik/Vereinigtes Königreich (141/78) und Kommission/Vereinigtes Königreich (32/79), hat er weiterhin ausgeführt, daß aufgrund der Verpflichtungen sowohl aus dem EWG-Vertrag als auch aus der Beitrittsakte die Gemeinschaft für den Erlaß von Erhaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Fischerei in den der Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten unterliegenden Gewässern zuständig ist.

    In diesem Zusammenhang wird auch ausdrücklich die Anlage VI zur Haager Entschließung genannt, die, wie der Gerichtshof in der Rechtssache Französische Republik/Vereinigtes Königreich (141/78) betont hat, "auf dem besonderen Gebiet, für das sie gilt, die Mitwirkungspflichten konkretisiert, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 des Vertrages durch ihren Beitritt zur Gemeinschaft übernommen haben".

  • EuGH, 15.01.1986 - 44/84

    Hurd / Jones

    Artikel 5 lege den Mitgliedstaaten eine allgemeine Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Erleichterung der Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben auf (vgl. Urteile vom 14.7.1976 in den verbundenen Rechtssachen 3, 4 und 6/76, Kramer, Slg. 1976, 1279, und vom 4.10.1979 in der Rechtssache 141/78, Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2006 - C-459/03

    Kommission / Irland - Streitigkeit zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich

    In zwei Fällen führte das Verfahren zu einem Urteil: Urteile des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923) und vom 16. Mai 2000 in der Rechtssache C-388/95 (Belgien/Spanien, Slg. 2000, I-3123).

    59 - Vgl. für Beispiele, in denen der Gerichtshof die Auffassung vertrat, dass Artikel 10 EG eine Pflicht zur Durchführung von Beratungen mit der Kommission nach sich zieht, Urteil Frankreich/Vereinigtes Königreich (Randnrn. 8 und 9), Urteile des Gerichtshofes vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045, Randnr. 31), vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 186/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 2029, Randnr. 40), Kommission/Luxemburg (oben zitiert in Fußnote 57, Randnrn. 61 bis 66) und vom 14. Juli 2005 in der Rechtssache C-433/03 (Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-0000, Randnrn. 68 bis 73).

  • EuGH, 18.02.1986 - 174/84

    Bulk Oil / Sun International

    47 Weiter seien die Mitgliedstaaten nach den Urteilen des Gerichtshofes in den Fischerei-Sachen, insbesondere den Urteilen vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 (Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923), vom 10. Juli 1980 in der Rechtssache 32/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1980, 2403) und vom 5. Mai 1981 in der Rechtssache 804/79 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1981, 1045) zur vorherigen Mitteilung verpflichtet.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1985 - 174/84

    Bulk Oil (Zug) AG gegen Sun International Limited und Sun Oil Trading Company. -

    Der Artikel entspricht grosso modo Artikel 5 EWG-Vertrag, auf den sich meines Erachtens der einzelne vor nationalen Gerichten nur berufen kann, wenn auf andere, klarere Artikel Bezug genommen wird (Rechtssachen 78/70, Deutsche Grammophon/Metro, Slg. 1971, 487, 499; 9/73, Schlüter/ Hauptzollamt Lörrach, Slg. 1973, 1135, 1161; 141/78, Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923, 2942).

    Gleichwohl ist diese Entschließung nicht derart, daß sie "auf dem besonderen Gebiet, für das sie gilt, die Mitwirkungspflichten konkretisiert, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 EWG-Vertrag durch ihren Beitritt zur Gemeinschaft übernommen haben" (Rechtssache 141/78, Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923, 2942).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1981 - 269/80

    Regina gegen Robert Tymen. - Fischerei.

    Er hat in seinem Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78 - Französische Republik/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland - (Slg. 1979, 2923) entschieden, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es am 1. April 1977 die "Fishing Nets (North-East Atlantic) Order 1977" in Kraft gesetzt hat, ohne den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission den Erlaß dieser Maßnahme zuvor mitzuteilen und sich darum zu bemühen, die Billigung der Kommission zu erhalten.

    Ist es für die Beantwortung der Frage 3 von Bedeutung, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 141/78 (Französische Republik/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923) entschieden hat, daß das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die Fishing Nets (North-East Atlantic) Order (Statutory Instrument 1977, Nr. 440) in Kraft gesetzt hat?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2019 - C-457/18

    Generalanwalt Pikamäe: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die

    Wegen der aufgrund dieser Bestimmungen erhobenen Klagen vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 1979, Frankreich/Vereinigtes Königreich (141/78, EU:C:1979:225), vom 16. Mai 2000, Belgien/Spanien (C-388/95, EU:C:2000:244), vom 12. September 2006, Spanien/Vereinigtes Königreich (C-145/04, EU:C:2006:543), vom 16. Oktober 2012, Ungarn/Slowakei (C-364/10, EU:C:2012:630), und vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland (C-591/17, EU:C:2019:504).
  • EuGH, 19.02.1998 - C-4/96

    'NIFPO und Northern Ireland Fishermen''s Federation'

    Im übrigen weicht die Natur des Anhangs VII von derjenigen des Anhangs VI der Haager Entschließung ab, der auf dem besonderen Gebiet, für das die Entschließung gilt, die Mitwirkungspflichten konkretisiert, die die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 5 des Vertrages durch ihren Beitritt zur Gemeinschaft übernommen haben (Urteil vom 4. Oktober 1979 in der Rechtssache 141/78, Frankreich/Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 2923, Randnr. 8).
  • EuGH, 10.07.1980 - 32/79

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-433/03

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 02.06.1981 - 124/80

    Van Dam

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1990 - C-229/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1997 - C-4/96

    Northern Ireland Fish Producers' Organisation Ltd (NIFPO) und Northern Ireland

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-822/21

    Lettland/ Schweden (Systèmes de garantie des dépôts) - Vertragsverletzung eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.10.1986 - 30/85

    J. W. Teuling gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Chemische

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.1985 - 44/84

    Derrick Guy Edmund Hurd gegen Kenneth Jones (Her Majesty's Inspector of Taxes). -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 231/83

    Henri Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de

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