Rechtsprechung
   EuGH, 18.01.1979 - 110/78, 111/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,223
EuGH, 18.01.1979 - 110/78, 111/78 (https://dejure.org/1979,223)
EuGH, Entscheidung vom 18.01.1979 - 110/78, 111/78 (https://dejure.org/1979,223)
EuGH, Entscheidung vom 18. Januar 1979 - 110/78, 111/78 (https://dejure.org/1979,223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Ministère public u.a. / Van Wesemael

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den freien Dienstleistungsverkehr; Umfang des Begriffs "Stellenvermittlungsbüros" nach der internationalen Nomenklatur ISIC; Einordnung von gewerblichen Stellenvermittlungsbüros für Bühnenkünstler unter dem Begriff "Stellenvermittlungsbüros" zur Gruppe ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Vertrag Art. 59; ; Vertrag Art. 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1764
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.01.1979 - 111/78

    Anforderungen an den freien Dienstleistungsverkehr; Umfang des Begriffs

    Auszug aus EuGH, 18.01.1979 - 110/78
    URTEIL VOM 18.1.1979 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 110 UND 111/78 grund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstandes, daß er in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen ansässig ist, in dem die Dienstleistung erbracht werden soll.

    In den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von dem Tribunal de Première Instance Tournai in den vor diesem anhängigen Strafverfahren.

    Rechtssache 111/78 1. Ministère public,.

    Robert Leduc (genannt Trébor), Künstlervermittler, wohnhaft in Valenciennes (Frankreich), dem angelastet wird, mit Vertrag vom 29. März 1976 für Herrn Follachio die Einstellung eines Varietékünstlers besorgt zu haben, ohne ein gewerbliches Stellenvermittlungsbüro eingeschaltet zu haben, das in Belgien Inhaber einer Genehmigung ist (Rechtssache 111/78).

    Der Gerichtshof hat auf Bericht des Berichterstatters nach Anhörung des Generalanwalts am 27. September 1978 beschlossen, die Rechtssachen 110/78 und 111/78 für die Zwecke des mündlichen Verfahrens zu verbinden; er hat, nachdem er die Kommission um schriftliche Beantwortung einer Reihe von Fragen ersucht hatte, die mündliche Verhandlung eröffnet.

  • EuGH, 03.12.1974 - 33/74

    Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid

    Auszug aus EuGH, 18.01.1979 - 110/78
    reichte Erklärungen A - Herr Jean Poupaert weist auf die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 2/74 vom 21. Juni 1974 (Reyners, Slg. 1974, 631) und 33/74 vom 3. Dezember 1974 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) hin, aus denen sich ergebe, daß die in den Artikeln 52 und 59 des Vertrages eingeführten Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs seit dem Ablauf der Übergangszeit in der internen Rechtsordnung sämtlicher Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar seien und daß dies unabhängig davon gelte, ob hinsichtlich der in den genannten Artikeln aufgestellten Grundsätze Richtlinien des Rates ergangen seien.

    Denn aus dem Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen) gehe hervor, daß ,, .

    Nehme man an, die angegriffene belgische Maßnahme sei nach Inkrafttreten des Vertrages neu eingeführt worden, so könne dies darauf hindeuten, daß die Maßnahme, da sie von Belgien nicht seit jeher als unerläßlich angesehen worden sei, nicht den Charakter einer "sachlich gebotenen" Bestimmung im Sinne des oben zitierten Urteils in der Rechtssache 33/74 habe.

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat - Inländerbehandlung als grundsätzlicher Rechtssatz

    Auszug aus EuGH, 18.01.1979 - 110/78
    reichte Erklärungen A - Herr Jean Poupaert weist auf die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 2/74 vom 21. Juni 1974 (Reyners, Slg. 1974, 631) und 33/74 vom 3. Dezember 1974 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299) hin, aus denen sich ergebe, daß die in den Artikeln 52 und 59 des Vertrages eingeführten Grundsätze der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs seit dem Ablauf der Übergangszeit in der internen Rechtsordnung sämtlicher Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar seien und daß dies unabhängig davon gelte, ob hinsichtlich der in den genannten Artikeln aufgestellten Grundsätze Richtlinien des Rates ergangen seien.
  • LG Berlin, 17.12.2015 - 20 O 172/15

    Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts: Zugangsberechtigung der erbberechtigten

    Insoweit geht die Argumentation der Beklagten unter Bezugnahme auf die Entscheidung des EuGH zu C-110/78 (Dienstleistung: Vermittlung von Arbeitskräften, siehe S. 52 Rdnr. 29), dass nach dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ein Mitgliedsstaat abgesehen von Ausnahmefällen eine Dienstleistung nicht neu regulieren darf, die zulässigerweise aus einem anderen Mitgliedsstaat heraus angeboten wird, ins Leere.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß diese Gründe zu denjenigen gehören, die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können (Urteile vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemäl, Slg. 1979, 35, Randnr. 28, vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, und vom 24. Oktober 1978 in der Rechtssache 15/78, Société générale alsacienne de banque, Slg. 1978, 1971, Randnr. 5).
  • EuGH, 17.12.1981 - 279/80

    Webb

    Diese Auffassung stehe insbesondere mit den Grundsätzen des Urteils des Gerichtshofes vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 1979, 35) in Einklang, in der der Gerichtshof für den Fall der Vermittlung von Bühnenkünstlern Begrenzungen der Dienstleistungsfreiheit anerkannt habe, "die sich aus der Anwendung von durch das Allgemeininteresse oder durch die Notwendigkeit, den Schutz der betreffenden Berufsgruppe zu gewährleisten, gerechtfertigten Berufsregelungen ergeben und die für alle im Gebiet des Tätigkeitslandes ansässigen Personen verbindlich sind".

    Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland schlägt daher vor, die dritte Frage wie folgt zu beantworten : "Ein Mitgliedstaat kann von einem Arbeitnehmerverleiher auch dann eine Genehmigung für die Erbringung einer Dienstleistung auf seinem Territorium verlangen, wenn der Verleiher im Heimatstaat schon eine Genehmigung besitzt, sofern dies für den sozialen Schutz des Leiharbeitnehmers unerläßlich ist, weil dieser Schutz durch die Beaufsichtigung des Arbeitnehmerverleihs im Heimatstaat nicht erreicht werden kann." 3. Die Regierung des Vereinigten Königreichs vergleicht zunächst die britische und die niederländische Regelung für private Arbeitsvermittler und Arbeitnehmerverleiher und setzt sich dann mit dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 1979, 35) auseinander.

    b) Das mit der dritten Frage aufgeworfene Problem habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 1979, 35) geprüft.

    b) Die dritte Frage könne anhand des im Urteil vom 18. Januar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 1979, 35) niedergelegten Grundsatzes beantwortet werden, wonach der betreffende Mitgliedstaat die Erbringung einer Dienstleistung durch eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Person nicht davon abhängig machen dürfe, daß diese die in seiner Berufsregelung geforderte Genehmigung besitze, wenn dieser Dienstleistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat eine Genehmigung besitze, die unter vergleichbaren Voraussetzungen erteilt worden sei.

    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 18. Februar 1979 in den Rechtssachen 110 und 111/78 (van Wesemael, Slg. 35) festgestellt hat, begründet diese Vorschrift bei einer an Artikel 8 Absatz 7 EWG-Vertrag orientierten Auslegung eine genau bestimmte Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Ergebnisses, wobei die Durchführung eines Programms fortschreitender Maßnahmen die Erfüllung dieser Verpflichtung lediglich erleichtern, nicht aber eine Bedingung für sie darstellen sollte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht