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   EuGH, 24.06.1981 - 150/80   

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https://dejure.org/1981,344
EuGH, 24.06.1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,344)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,344)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - 150/80 (https://dejure.org/1981,344)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

    1 . ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNGEN ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - EINLASSUNG DES BEKLAGTEN AUF DAS VERFAHREN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - VEREINBARUNG ZUR BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT EINES ...

  • EU-Kommission

    Elefanten Schuh GmbH / Jacqmain

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Übereinkommens über die Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen bei entsprechender Zuständigkeitsvereinbarung; Anwendbarkeit von Zuständigkeitsregelungen in Übereinkommen; Rüge der Unzuständigkeit und Vortrag zur Hauptsache; Folgen der ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE GERICHTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT UND DIE VOLLSTRECKUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN - VEREINBARUNGEN ÜBER DIE ZUSTÄNDIGKEIT - EINLASSUNG DES BEKLAGTEN AUF DAS VERFAHREN VOR DEM ANGERUFENEN GERICHT - VEREINBARUNG ZUR BEGRÜNDUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT EINES ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 507 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus EuGH, 24.06.1981 - 150/80
    Nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1976 in den Rechtssachen 24/76 (Estasis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831) und 25/76 (Segoura/ Bonakdarian, Slg. 1976, 1851) seien diese Voraussetzungen eng auszulegen.

    Jedoch könne das Erfordernis der einheitlichen Gültigkeit der Gerichtsstandsvereinbarung im Rahmen der Gemeinschaft, das Generalanwalt Capotorti (in seinen Schlußanträgen in den Rechtssachen 24/76 und 25/76, Slg. 1976, 1844, 1845 bzw. 1863, 1867 f.) umschrieben habe, als Richtschnur dienen, um zu einer autonomen Auslegung des Artikels 17 des Übereinkommens zu gelangen.

  • EuGH, 14.12.1976 - 25/76

    Segoura / Bonakdarian

    Auszug aus EuGH, 24.06.1981 - 150/80
    Nach den Urteilen des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1976 in den Rechtssachen 24/76 (Estasis Salotti/RÜWA, Slg. 1976, 1831) und 25/76 (Segoura/ Bonakdarian, Slg. 1976, 1851) seien diese Voraussetzungen eng auszulegen.
  • EuGH, 24.11.2022 - C-358/21

    Tilman - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Den in Art. 23 Abs. 1 der Brüssel-I-Verordnung aufgestellten Formerfordernissen liegt das Bestreben zugrunde, den Handelsbräuchen Rechnung zu tragen, dabei aber solchen Gerichtsstandsklauseln die Wirkung zu nehmen, die unbemerkt in das Vertragsverhältnis eingeführt werden könnten, wie etwa solche Klauseln, die sich auf Vordrucken für Geschäftskorrespondenz oder auf Rechnungen befinden, wenn sie von der Partei, der sie entgegengehalten werden, nicht akzeptiert worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 1981, Elefanten Schuh, 150/80, EU:C:1981:148, Rn. 24, und vom 7. Juli 2016, Höszig, C-222/15, EU:C:2016:525, Rn. 36).
  • EuGH, 09.12.2003 - C-116/02

    Gasser

    Dies geschehe beispielsweise nach Artikel 18 EuGVÜ, wenn eine Partei in einem anderen als dem vereinbarten Gerichtsstaat klage und die andere Partei sich einlasse, ohne die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zu rügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Juni 1981 in der Rechtssache 150/80, Elefanten Schuh, Slg. 1981, 1671, Randnrn.
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 264/95

    Rüge der internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte im

    Selbst unter der Geltung des Art. 18 EuGVÜ (und für Art. 18 LugÜ gelte dann Entsprechendes) lasse sich wegen dessen lückenhafter Regelung ein Zurückgreifen auf die jeweiligen Prozeßordnungen der Vertragsstaaten nicht vermeiden (vgl. EuGH, Urt. v. 24. Juni 1981 EuGHE 1981, 1671, 1686).
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