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   EuGH, 11.11.1981 - 60/81   

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https://dejure.org/1981,33
EuGH, 11.11.1981 - 60/81 (https://dejure.org/1981,33)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.1981 - 60/81 (https://dejure.org/1981,33)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 1981 - 60/81 (https://dejure.org/1981,33)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    IBM / Kommission

    1 . ANFECHTUNGSKLAGE - ANFECHTBARE HANDLUNGEN - MASSNAHMEN , DIE VERBINDLICHE RECHTSWIRKUNGEN ERZEUGEN - VORBEREITENDE MASSNAHMEN - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    IBM / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung von Prozesshandlungen; Beteiligung des Streithelfers an der Kostenentscheidung; Verfahrensstreitigkeit zwischen einem amerikanischen Unternehmen und der EU

  • Judicialis

    EWG § 173 Abs. 2; ; EWG § 86

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG § 173 Abs. 2; EWG § 86
    1. ANFECHTUNGSKLAGE - ANFECHTBARE HANDLUNGEN - MASSNAHMEN , DIE VERBINDLICHE RECHTSWIRKUNGEN ERZEUGEN - VORBEREITENDE MASSNAHMEN - AUSSCHLUSS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Aufhebung der Entscheidung über die Einleitung eines Verfahrens und der Mitteilung der Beschwerdepunkte.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1982, 441
 
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Wird zitiert von ... (392)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 11.11.1981 - 60/81
    Die Klägerin verweist hierzu auf die Urteile des Gerichtshofes vom 31. März 1971 in der Rechtssache 22/70 (AETR, Slg. 1971, 263) und vom 15. März 1967 in den verbundenen Rechtssachen 8 bis 11/66 (Cimenteries/ Kommission, Slg. 1967, 99).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-583/11

    Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der

    Durch die Bezugnahme auf "Handlungen" im Allgemeinen betreffen diese Varianten alle Handlungen der Union, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9, vom 17. Juli 2008, Athinaïki Techniki/Kommission, C-521/06 P, Slg. 2008, I-5829, Randnr. 29, vom 18. November 2010, NDSHT/Kommission, C-322/09 P, Slg. 2010, I-11911, Randnr. 45, und vom 13. Oktober 2011, Deutsche Post/Kommission, C-463/10 P und C-475/10 P, Slg. 2011, I-9639, Randnrn.
  • EuG, 20.05.2010 - T-258/06

    Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften -

    Ein Mitgliedstaat kann zwar durch diesen Punkt der Mitteilung auf die Gefahr aufmerksam gemacht werden, dass ihm im Fall der Nichtbeachtung seiner sich aus dem primären Gemeinschaftsrecht ergebenden und in der Mitteilung wiedergegebenen Verpflichtungen ein Vertragsverletzungsverfahren droht, doch ist dies lediglich eine tatsächliche Folge, nicht aber eine verbindliche Rechtswirkung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, Slg. 1981, 2639, Randnr. 19, und vom 1. Dezember 2005, 1talien/Kommission, C-301/03, Slg. 2005, I-10217, Randnr. 30).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-131/03

    Reynolds Tobacco u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission,

    Das Gericht bezog sich dabei u. a. auf das Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81 (IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639, Randnr. 9).

    Die Rechtsmittelführerinnen berufen sich insoweit auf die Urteile IBM/Kommission (Randnr. 20) und Kommission/Deutschland (Randnr. 44).

    54 Was den ersten Teil dieses Rechtsmittelgrundes angeht, hat das Gericht in Randnummer 77 seines Urteils zutreffend festgestellt, dass nach ständiger Rechtsprechung nur solche Maßnahmen, die verbindliche Rechtswirkungen erzeugen, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen, Handlungen oder Entscheidungen sind, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein können (vgl. u. a. Urteil IBM/Kommission, Randnr. 9, Beschluss vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-117/91, Bosman/Kommission, Slg. 1991, I-4837, Randnr. 13, und Urteil vom 9. Dezember 2004 in der Rechtssache C-123/03 P, Kommission/Greencore, Slg. 2004, I-11647, Randnr. 44).

    Da die streitigen Entscheidungen somit offensichtlich rechtswidrig seien, hätte das Gericht die Nichtigkeitsklagen entsprechend dem Urteil IBM/Kommission für zulässig erklären müssen.

    93 Sodann ist, ohne dass zu prüfen wäre, ob sich aus dem Urteil IBM/Kommission ergibt, dass Nichtigkeitsklagen gegen Maßnahmen, denen jeder Anschein von Rechtmäßigkeit fehlt, unter außergewöhnlichen Umständen für zulässig zu erklären sind, festzustellen, dass eine solche Situation hier offenkundig nicht gegeben ist.

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