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   EuGH, 09.12.1981 - 193/80   

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https://dejure.org/1981,563
EuGH, 09.12.1981 - 193/80 (https://dejure.org/1981,563)
EuGH, Entscheidung vom 09.12.1981 - 193/80 (https://dejure.org/1981,563)
EuGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1981 - 193/80 (https://dejure.org/1981,563)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - ÄNDERUNG IN DER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Untersagung der Einfuhr und des Inverkehrbringens von anderen Essigarten landwirtschaftlichen Ursprungs als Weinessig; Ausschließliche Verwendung der Bezeichnung Essig für Weinessig; Gefahr einer Verwechslung bei nicht üblicher Verwendung bestimmter Zutaten für Essig ; ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - ÄNDERUNG IN DER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung des Streitgegenstandes in der mündlichen Verhandlung eines Vertragsverletzungsverfahrens; Einheit des Marktes; Freier Warenverkehr; Mengenmäßige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Einfuhr von Erzeugnissen; Nationale Regelung über das Inverkehrbringen ...

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1212
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

    Auszug aus EuGH, 09.12.1981 - 193/80
    des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes" (Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649).

    Folglich stelle die beanstandete italienische Regelung ein Hemmnis für den innergemeinschaftlichen Handel dar, aus dem hauptsächlich den inländischen Erzeugern von Weinessig ein Vorteil erwachse und daß nicht durch ein "im allgemeinen Interesse liegendes Ziel" gerechtfertigt sei, "das den Erfordernissen des freien Warenverkehrs ... vorginge" (Urteil in der Rechtssache 120/78, a. a. O., Randnr. 14 der Entscheidungsgründe).

    Wie sich den Urteilen in den Rechtssachen 788/79 und 120/78 entnehmen lasse, gebühre bestimmten gesicherten gesellschaftlichen Werten, die das unveräußerliche zivilisatorische Erbe der Mitgliedstaaten bildeten, in jedem Fall Vorrang vor rein kommerziellen Interessen; die Erfüllung dieser grundlegenden Erfordernisse bleibe die Aufgabe der Mitgliedstaaten, die so für den Schutz der Bedürfnisse zu sorgen hätten, die sich aus der in jedem Mitgliedstaat bestehenden besonderen Lage ergäben.

    Während Artikel 36 in der Rechtssache 120/78 (Rewe) nicht einschlägig gewesen sei, liege der vorliegende Fall anders, da die beanstandete italienische Vorschrift ausschließlich ein Problem der Warenbezeichnung und die Gewährleistung des richtigen Gebrauchs dieser Bezeichnung behandele.

    Es trifft zwar zu, daß es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 20. April 1979 in der Rechtssache 120/78, Rewe, Slg. 1979, 649) in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung des Absatzes einer Ware Sache der Migliedstaaten ist, alle den Absatz dieser Ware betreffenden Vorschriften für ihr Hoheitsgebiet zu erlassen, und daß sich daraus ergebende Hemmnisse für den Binnenhandel der Gemeinschaft hingenommen werden müssen.

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus EuGH, 09.12.1981 - 193/80
    Ferner weist die Kommission in der Stellungnahme auf das inzwischen ergangene Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 788/79 (Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071) hin, das sich mit der Einfuhr von Apfelessig nach Italien befaßt.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville

    Auszug aus EuGH, 09.12.1981 - 193/80
    als Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung anzusehen [ist]" (Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, Slg. 1974, 837, 852).
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Der Verstoß gegen Artikel 30 des Vertrages durch die deutsche Gesetzgebung könnte nämlich bezueglich der Bestimmungen über die Bezeichnung des auf den Markt gebrachten Erzeugnisses schwerlich als entschuldbarer Irrtum angesehen werden, da die Unvereinbarkeit einer derartigen Regelung mit Artikel 30 des Vertrages im Lichte der früheren Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere der Urteile vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, "Cassis de Dijon", Slg. 1979, 649) und vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019), offenkundig erschien.
  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    In dieser Hinsicht könne man die Rechtsprechung des Gerichtshofes in bezug auf den freien Warenverkehr (s. das Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019) ohne weiteres auf die Freizügigkeit übertragen.
  • EuGH, 04.12.2019 - C-432/18

    Der Schutz der Bezeichnung "Aceto Balsamico di Modena" erstreckt sich nicht auf

    Zudem steht zum einen fest, dass der Begriff "aceto" ein üblicher Begriff ist, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Dezember 1981, Kommission/Italien, 193/80, EU:C:1981:298, Rn. 25 und 26).
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