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   EuGH, 23.03.1982 - 102/81   

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EuGH, 23.03.1982 - 102/81 (https://dejure.org/1982,1128)
EuGH, Entscheidung vom 23.03.1982 - 102/81 (https://dejure.org/1982,1128)
EuGH, Entscheidung vom 23. März 1982 - 102/81 (https://dejure.org/1982,1128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Nordsee / Reederei Mond

    FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ANRUFUNG DES GERICHTSHOFES - INNERSTAATLICHES GERICHT IM SINNE VON ARTIKEL 177 EWG-VERTRAG - BEGRIFF - SCHIEDSGERICHT - AUSSCHLUSS - VORAUSSETZUNGEN - VOR DEM SCHIEDSGERICHT AUFGEWORFENE FRAGEN DES GEMEINSCHAFTSRECHTS - PRÜFUNG DURCH DIE ...

  • EU-Kommission

    Nordsee / Reederei Mond

  • Wolters Kluwer

    Ersuchen um Vorabentscheidung durch einen Richter in seiner Eigenschaft als Schiedsrichter; Vorlageberechtigung eines Schiedsrichters an den EuGH; Der Begriff des Gerichts eines Mitgliedstaates; Relevanz von Fragen des Gemeinschaftsrechts in einem vertraglichen ...

  • Judicialis
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EWGV Art. 177

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1207
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht ein von Privaten vertraglich eingerichtetes Schiedsgericht nicht als vorlageberechtigtes Gericht an, weil für die Vertragsparteien ohne die Schiedsvereinbarung weder eine rechtliche noch eine tatsächliche Verpflichtung besteht, ihre Streitigkeiten vor ein Schiedsgericht zu bringen, und die Träger der öffentlichen Gewalt des betreffenden Mitgliedstaats weder in die Entscheidung einbezogen sind, den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit zu wählen, noch von Amts wegen in den Ablauf des Schiedsverfahrens eingreifen können (vgl. EuGH, Urteil vom 23. März 1982 - 102/81, Slg. 1982, 1095 = NJW 1982, 1207 Rn. 11 f. - Nordsee; Urteil vom 1. Juni 1999 - C-126/97, Slg. 1999, I-3055 = EuZW 1999, 565 Rn. 34 und 40 - Eco Swiss; Urteil vom 27. Januar 2005 - C-125/04, Slg. 2005, I-923 = EuZW 2005, 319 Rn. 13 und 15 - Denuit und Cordenier; Urteil vom 12. Juni 2014 - C-377/13, juris Rn. 27 - Ascendi).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seiner Entscheidung "Nordsee" darauf hingewiesen, dass ein staatliches Gericht einem Schiedsgericht Hilfe leisten kann, indem es für dieses den Gerichtshof anruft, um eine Auslegung von Bestimmungen des Unionsrechts zu erhalten (vgl. EuGH, NJW 1982, 1207, 1208 Rn. 14 - Nordsee).

    Im Hinblick auf seine Verpflichtung, Vorrang und einheitliche Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, hat das nationale Gericht gegebenenfalls den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV zur Auslegung von unionsrechtlichen Bestimmungen anzurufen, die für das Vorliegen eines Aufhebungsgrunds von Bedeutung sind (vgl. EuGH, NJW 1982, 1207, 1208 - Nordsee; EuZW 1999, 565 Rn. 40 - Eco Swiss).

  • EuGH, 27.04.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    22 Hinsichtlich der Schiedsgerichtsbarkeit hat der Gerichtshof im Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 102/81 (Nordsee, Slg. 1982, 1095, Randnr. 14) entschieden, daß ordentliche Gerichte, die einen Schiedsspruch überprüfen, unter den Begriff des Gerichts im Sinne von Artikel 177 EWG-Vertrag fallen, wenn sie im Wege der Aufhebungsklage, durch einen Einspruch, zur Vollstreckbarerklärung oder mit irgendeinem anderen durch die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften eröffneten Rechtsbehelf damit befasst werden.
  • OLG Frankfurt, 18.12.2014 - 26 Sch 3/13

    Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem bilateralen völkerrechtlichen

    Der Senat ist weiterhin der Ansicht, dass die Zulässigkeit von Schiedsverfahren in der Rechtsprechung des EuGH (EuGH Nordsee, Urteil vom 23.03.1982, C-102/81; EuGH Eco Swiss, Urteil vom 01.06.1999, C-126/97) auch in solchen Fällen anerkannt ist, in denen sich im Schiedsverfahren Fragen der Auslegung des EU-Rechts stellen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2017 - C-284/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wathelet ist die in dem Investitionsschutzabkommen

    Dies traf u. a. auf den Schiedsgerichtsfall zu, der zum Urteil vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107), geführt hat und einen zwischen mehreren Privatunternehmen geschlossenen "Poolvertrag" betraf, der im Rahmen eines gemeinsamen Programms für den Bau von 13 Fischereifabrikschiffen zum Ziel hatte, alle Zuschüsse, die die Vertragspartner vom EAGFL erhalten würden, zwischen ihnen zu verteilen.

    Im Unterschied zu der Rechtssache, in der das Urteil vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107), ergangen ist, liegt die Einbeziehung der öffentlichen Gewalt in die Entscheidung für den Schiedsweg sowie in das Schiedsverfahren selbst (da im vorliegenden Fall die Slowakische Republik Schiedsbeklagte war) auf der Hand.

  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 26 SchH 11/10

    Zulässigkeit von Schiedsgerichtsklauseln bei Streitigkeiten zwischen Investoren

    So besteht für das Schiedsgericht von Rechts wegen die Möglichkeit, in Fällen, in denen sich in einem Schiedsverfahren Fragen des Gemeinschaftsrechts stellen, ein staatliches Gericht um Vorlage an den Gerichtshof zu ersuchen (vgl. Schwab/Walter., a.a.O., Kap. 16, Rdnr. 51, Fn. 91 unter Verweis auf EuGH, NJW 1982, 1207 f.).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-124/21

    International Skating Union/ Kommission

    En outre, elle implique que cette juridiction réponde à l'ensemble des exigences requises à l'article 267 TFUE, de manière à pouvoir ou, le cas échéant, à devoir saisir la Cour lorsqu'elle estime qu'une décision de celle-ci est nécessaire sur une question de droit de l'Union qui est soulevée dans une affaire pendante devant elle (voir, en ce sens, arrêts du 23 mars 1982, Nordsee, 102/81, EU:C:1982:107, points 14 et 15, ainsi que du 1 er juin 1999, Eco Swiss, C-126/97, EU:C:1999:269, point 40).
  • EuGH, 01.06.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    28 Der Hoge Raad stellt sich jedoch die Frage, ob die vom Gerichtshof im Urteil Van Schijndel und Van Veen entwickelten Grundsätze auch auf Schiedsgerichte anzuwenden seien, denn wie sich aus dem Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 102/81 (Nordsee, Slg. 1982, 1095) ergebe, sei ein Schiedsgericht, das ohne das Eingreifen der öffentlichen Gewalt durch eine privatrechtliche Vereinbarung eingesetzt worden sei, nicht als ein nationales Gericht im Sinne von Artikel 234 EG anzusehen und könne deshalb nicht aufgrund dieses Artikels Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen.

    32 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß in Fällen, in denen sich in einem vertraglichen Schiedsverfahren Fragen des Gemeinschaftsrechts stellen, die ordentlichen Gerichte in die Lage kommen können, diese Fragen zu prüfen, insbesondere im Rahmen der je nach Lage des Falles mehr oder weniger weit gehenden Überprüfung des Schiedsspruchs, die ihnen obliegt, wenn sie im Wege der Aufhebungsklage, durch einen Einspruch, zwecks Vollstreckbarerklärung oder mit irgendeinem anderen durch die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften eröffneten Rechtsbehelf befaßt werden (vgl. Urteil Nordsee, Randnr. 14).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-126/97

    Eco Swiss

    Im Urteil Nordsee hat der Gerichtshof unmittelbar, nachdem er Schiedsgerichten die Eigenschaft eines "Gerichts" im Sinne des Artikels 177 des Vertrages abgesprochen hatte, hervorgehoben, daß "das Gemeinschaftsrecht auf dem Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten in vollem Umfang beachtet werden [muß]", und daraus den Schluß gezogen, daß es "den Parteien eines Vertrages ... nicht frei[steht], davon abzuweichen"(13).

    Im Urteil Almelo u. a.(15) hat der Gerichtshof festgestellt, daß es für die im Urteil Nordsee gefundene Lösung "unerheblich [ist], daß ein Gericht ... aufgrund der Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien als Schiedsrichter nach billigem Ermessen entscheidet".

    (5) - Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 102/81 (Nordsee, Slg. 1982, 1095, Randnr. 14), in dem der Gerichtshof unter Hinweis auf die Pflicht zur Beachtung des Gemeinschaftsrechts im Hoheitsgebiet aller Mitgliedstaaten klargestellt hat, daß es "den Parteien eines Vertrages nicht freisteht, davon abzuweichen".

    (8) - Urteil Nordsee (zitiert in Fußnote 5, Randnrn. 10 bis 16).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20

    PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen

    25 Vgl. Urteile vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107, Rn. 11), sowie vom 27. Januar 2005, Denuit und Cordenier (C-125/04, EU:C:2005:69, Rn. 13).

    27 Urteile vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107, Rn. 11 bis 13), und vom 1. Juni 1999, Eco Swiss (C-126/97, EU:C:1999:269, Rn. 34).

    33 Urteil vom 23. März 1982, Nordsee (102/81, EU:C:1982:107, Rn. 14 und 15).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1994 - C-393/92

    Gemeente Almelo und andere gegen NV Energiebedrijf Ijsselmij. - Wettbewerb -

    Wie der Gerichtshof im Urteil Brökmeulen(26) und in dem bereits zitierten Urteil Nordsee entschieden hat,.

    (21) - Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 102/81 (Nordsee, Slg. 1982, 1095, Randnr. 13).

    (27) - Urteil Nordsee, Randnr. 14.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06

    NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO KANN EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ

  • BGH, 17.11.2021 - I ZB 16/21

    Unzulässigkeit eines Schiedsgerichtsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-701/21

    Mytilinaios/ DEI und Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Begriff

  • EuGH, 27.01.2005 - C-125/04

    Denuit und Cordenier

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00

    De Coster

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl liegt allein darin, dass ein Bürger sich

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-115/22

    Dopingbekämpfung und Datenschutz: Nach Ansicht von Generalanwältin Capeta

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2021 - C-132/20

    Getin Noble Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV- Begriff

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2015 - C-203/14

    Consorci Sanitari del Maresme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des

  • LG Düsseldorf, 31.10.2023 - 14d O 17/21
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2002 - C-63/01

    Evans

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2014 - C-377/13

    Ascendi - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats" im

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2006 - C-246/05

    Häupl - Markenrecht - Keine ernsthafte Benutzung der Marke - Verhinderung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2006 - C-259/04

    Emanuel - Marken - Von ihrem Inhaber übertragene Marke - Täuschung - Ungültigkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-190/89

    Marc Rich & Co. AG gegen Società Italiana Impianti PA.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund I Danmark gegen Dansk

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