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   EuGH, 03.03.1982 - 14/81   

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https://dejure.org/1982,254
EuGH, 03.03.1982 - 14/81 (https://dejure.org/1982,254)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.1982 - 14/81 (https://dejure.org/1982,254)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 1982 - 14/81 (https://dejure.org/1982,254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Alpha Steel / Kommission

    System von Erzeugungsquoten für Stahl

  • EU-Kommission

    Alpha Steel / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Erweiterung der ursprünglichen Anträge und des ursprünglichen Vorbringens im EuGH-Verfahren; Rücknahme europarechtswidriger Rechtsakte; Erlass einer neuen Entscheidung während der Rechtshängigkeit der alten Entscheidung; Begleitende Maßnahmen für Einfuhren aus ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.07.1962 - 14/61

    Koninklijke Nederlandsche Hoogovens en Staalfabrieken N.V. gegen Hohe Behörde der

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    io Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie in den Urteilen vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57 (Algera u.a., Slg. S. 83, 119), vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61 (Nederlandsche Hoogovens, Slg. S. 511, 549) und vom 13. Juli 1965 in der Rechtssache 111/63 (Lemmerz-Werke, Slg. S. 893, 910 f.) niedergelegt ist, ist die Rücknahme eines rechtswidrigen Rechtsakts zulässig, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt und die Kommission in ausreichendem Maße berücksichtigt hat, inwieweit der Kläger eventuell auf die Rechtmäßigkeit des Rechtsakts vertrauen durfte.
  • EuGH, 12.07.1957 - 7/56

    Frl. Dineke Algera, Herr Giacomo Cicconardi, Frau Simone Couturer, Herr Ignazio

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    io Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie in den Urteilen vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57 (Algera u.a., Slg. S. 83, 119), vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61 (Nederlandsche Hoogovens, Slg. S. 511, 549) und vom 13. Juli 1965 in der Rechtssache 111/63 (Lemmerz-Werke, Slg. S. 893, 910 f.) niedergelegt ist, ist die Rücknahme eines rechtswidrigen Rechtsakts zulässig, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt und die Kommission in ausreichendem Maße berücksichtigt hat, inwieweit der Kläger eventuell auf die Rechtmäßigkeit des Rechtsakts vertrauen durfte.
  • EuGH, 20.03.1957 - 2/56

    Die in der "Geitling" Ruhrkohlen-Verkaufsgesellschaft mbH zusammengeschlossenen

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    Die Kommission brauchte jedoch nicht alle nur denkbaren Einwände zu erörtern, die gegen die Entscheidung hätten erhoben werden können (Urteil vom 20.3. 1957 in der Rechtssache 2/56, Geitling/Hohe Behörde, Slg. S. 9).
  • EuGH, 04.07.1963 - 24/62

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    is Was die Begründung der Entscheidung Nr. 2794/80/EGKS anbelangt, so hatte die Kommission in knapper Form, aber so klar und schlüssig wie möglich, die wichtigsten rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen darzulegen, auf denen ihre Entscheidung beruht und die für das Verständnis der Gedankengänge erforderlich sind, die sie zu ihrem Handeln geführt haben (Urteil vom 4.7. 1963 in der Rechtssache 24/62, Bundesrepublik Deutschland/ Kommission, Slg. S. 141).
  • EuGH, 13.07.1965 - 111/63

    Lemmerz Werke / EGKS Hohe Behörde

    Auszug aus EuGH, 03.03.1982 - 14/81
    io Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie in den Urteilen vom 12. Juli 1957 in den Rechtssachen 7/56 und 3 bis 7/57 (Algera u.a., Slg. S. 83, 119), vom 12. Juli 1962 in der Rechtssache 14/61 (Nederlandsche Hoogovens, Slg. S. 511, 549) und vom 13. Juli 1965 in der Rechtssache 111/63 (Lemmerz-Werke, Slg. S. 893, 910 f.) niedergelegt ist, ist die Rücknahme eines rechtswidrigen Rechtsakts zulässig, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt und die Kommission in ausreichendem Maße berücksichtigt hat, inwieweit der Kläger eventuell auf die Rechtmäßigkeit des Rechtsakts vertrauen durfte.
  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik -

    Außerdem wäre es ungerecht, wenn das fragliche Gemeinschaftsorgan den Rügen in einer beim Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, dass es die angefochtene Entscheidung anpasst oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und Klagegründe auf die spätere Entscheidung auszudehnen oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und zusätzliche Angriffsmittel vorzubringen (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, vom 29. September 1987 in den Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, Randnrn.
  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Dies ergebe sich aus dem Urteil vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81 (Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749).

    Das Urteil Alpha Steel/Kommission, auf das sich die Rechtsmittelführerin berufen hat, ist für die hier in Rede stehende Situation nicht relevant.

  • EuG, 21.09.2005 - T-306/01

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERSTER INSTANZ ERLÄSST SEINE ERSTEN URTEILE

    Außerdem wäre es ungerecht, wenn das fragliche Gemeinschaftsorgan den Rügen in einer beim Gemeinschaftsrichter gegen eine Entscheidung eingereichten Klageschrift dadurch begegnen könnte, dass es die angefochtene Entscheidung anpasst oder durch eine andere ersetzt und sich im Verfahren auf diese Änderung oder Ersetzung beruft, um es der Gegenpartei unmöglich zu machen, ihre ursprünglichen Anträge und Klagegründe auf die spätere Entscheidung auszudehnen oder gegen diese ergänzende Anträge zu stellen und zusätzliche Angriffsmittel vorzubringen (Urteile des Gerichtshofes vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 8, vom 29. September 1987 in den Rechtssachen 351/85 und 360/85, Fabrique de fer de Charleroi und Dillinger Hüttenwerke/Kommission, Slg. 1987, 3639, Randnr. 11, und vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 103/85, Stahlwerke Peine-Salzgitter/Kommission, Slg. 1988, 4131, Randnrn.
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