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   EuGH, 12.04.1984 - 281/82   

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EuGH, 12.04.1984 - 281/82 (https://dejure.org/1984,1060)
EuGH, Entscheidung vom 12.04.1984 - 281/82 (https://dejure.org/1984,1060)
EuGH, Entscheidung vom 12. April 1984 - 281/82 (https://dejure.org/1984,1060)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Unifrex / Rat und Kommission

    1 . SCHADENSERSATZKLAGE - SELBSTÄNDIGKEIT - AUSNUTZUNG DER KLAGEMÖGLICHKEITEN NACH NATIONALEM RECHT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Unifrex / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Klage auf Schadensersatz vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH); Möglichkeit der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches vor nationalen Gerichten; Schadensersatzklage gemäß Art. 178 und Art. 215 Vertrag zur Gründung der Europäischen ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 178; ; EWG-Vertrag Art. 215 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3; ; Verordnung Nr. 974/71 Art. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SCHADENSERSATZKLAGE - SELBSTÄNDIGKEIT - AUSNUTZUNG DER KLAGEMÖGLICHKEITEN NACH NATIONALEM RECHT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 15.07.1982 - 245/81

    Edeka / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Wie der Gerichtshof mehrfach - zuletzt im Urteil vom 15. Juli 1982 (Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. 1982, 2745) - festgestellt hat, ist das in Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 EWG-Vertrag ausgesprochene Diskriminierungsverbot nur der spezifische Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes, der zu den Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts gehört.
  • EuGH, 24.10.1973 - 43/72

    Merkur Aussenhandels GmbH / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Die Selbständigkeit der Schadensersatzklage gegenüber den nationalen Rechtsbehelfen sei im Urteil des Gerichtshofes vom 24. Oktober 1973 (Rechtssache 43/72, Merkur, Slg. 1973, 1055) anerkannt worden.
  • EuGH, 14.05.1975 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Der Rat räumt in diesem Zusammenhang ein, daß der Gerichtshof dieses Erfordernis in seinem Urteil vom 15. Mai 1975 (Rechtssache 74/74, CNTA, Slg. 1975, 533) enger ausgelegt habe.
  • EuGH, 24.10.1973 - 5/73

    Balkan Import Export GmbH / Hauptzollamt Berlin Packhof

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung - erstmals im Urteil vom 24. Oktober 1973 (Rechtssache 5/73, Balkan, Slg. 1973, 1091) - ausgeführt hat, zielt die Einführung von Währungsausgleichsbeträgen auf die Beibehaltung einheitlicher Preise als der Grundlage der gegenwärtigen Marktorganisation ab; dadurch werden Auflösungserscheinungen im Interventionspreissystem vermieden und die üblichen Handelsströme landwirtschaftlicher Erzeugnisse zwischen den Mitgliedstaaten ebenso wie von und nach Drittländern erhalten.
  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Zweitens macht die Kommission geltend, die Klägerin habe weder eine "hinreichend qualifizierte Verletzung" der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Nichtdiskriminierung noch eine "offenkundige und erhebliche" Überschreitung der Befugnisse der Gemeinschaft dargetan (Urteil des Gerichtshofes vom 25.5. 1978, verbundene Rechtssachen 83 und 94/76 und 4, 15 und 40/77, Bayerische HNL, Slg. 1978, 1209, und vom 5.12.1979, vorerwähnte Rechtssache Amylum).
  • EuGH, 14.12.1978 - 35/78

    Schouten

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Außerdem habe der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 13. Uuni 1978 (Rechtssache 146/77, British Beef Company, Slg. 1978, 1347) und vom 14. Dezember 1978 (Rechtssache 35/78, Schouten, Slg. 1978, 2543) anerkannt, daß die Kommission innerhalb bestimmter Grenzen die Währungsausgleichsbeträge "einfrieren" könne.
  • EuGH, 28.04.1971 - 4/69

    Lütticke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 28. April 1971 (Rechtssache 4/69, Lütticke, Slg. 1971, 325) und vom 2. Dezember 1971 (Rechtssache 5/71, Schöppenstedt, Slg. 1971, 975) die Selbständigkeit der Schadensersatzklage sowohl gegenüber der Untätigkeitsklage als auch gegenüber der Anfechtungsklage bestätigt.
  • EuGH, 10.06.1982 - 217/81

    Interagra / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zeige, daß es Sache der Betroffenen sei, Entscheidungen der Interventionsstellen bei der Durchführung der Gemeinschaftsregelungen vor den nationalen Gerichten anzugreifen; diese könnten dann gegebenfalls den Gerichtshof um Vorabentscheidung ersuchen (Urteile vom 5.12.1979, verbundene Rechtssachen 116 und 124/77, Amylum, Slg. 1979, 3497, vom 12.12.1979, Rechtssache 12/79, Wagner, Slg. 1979, 3657, und vom 10.6.1982, Rechtssache 217/81, Interagra, Slg. 1982, 2233).
  • EuGH, 17.12.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Dies werde vor allem durch das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1981 (verbundene Rechtssachen 197 bis 200, 243, 245, und 247/80, Ludwigshafener Walzmühle, Slg. 1981, 3211) bestätigt; der Gerichtshof habe darin bei seiner Entscheidung über eine Einrede der Unzulässigkeit wegen der Nichtwahrnehmung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe nicht die Begründung aus seinem Urteil in der Rechtssache Merkur aufgegriffen, sondern die Einrede zurückgewiesen, da in diesen Rechtssachen ein solcher Rechtsbehelf nicht zur Verfügung gestanden habe.
  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.04.1984 - 281/82
    Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 28. April 1971 (Rechtssache 4/69, Lütticke, Slg. 1971, 325) und vom 2. Dezember 1971 (Rechtssache 5/71, Schöppenstedt, Slg. 1971, 975) die Selbständigkeit der Schadensersatzklage sowohl gegenüber der Untätigkeitsklage als auch gegenüber der Anfechtungsklage bestätigt.
  • EuGH, 05.12.1979 - 116/77

    Amylum / Rat und Kommission

  • EuGH, 13.06.1978 - 146/77

    British Beef

  • EuGH, 12.12.1979 - 12/79

    Hans-Otto Wagner / Kommission

  • EuG, 13.12.1995 - T-481/93

    Abschaffung veterinärrechtliche Kontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft;

    136 Die Kläger machen geltend, die Kommission habe mit dem Erlaß der angefochtenen Entscheidungen den Gleichheitssatz des Artikels 40 Absatz 3 EG-Vertrag in der Auslegung verletzt, die ihm u. a. das Urteil des Gerichtshofes vom 12. April 1984 in der Rechtssache 281/82 (Unifrex/Kommission und Rat, Slg. 1984, 1969, Randnr. 30) gegeben habe.

    141 Nach der Rechtsprechung schreibt der Grundsatz der Gleichbehandlung vor, daß gleichartige Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. z. B. Urteil Unifrex/Kommission und Rat, Randnr. 30).

  • EuG, 13.07.2018 - T-680/13

    Das Gericht weist die Schadensersatzklagen mehrerer Einzelpersonen und

    Wie die Kläger vortragen, ist nämlich die Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit einer außervertraglichen Haftung der Union für Handlungen oder Unterlassungen ihrer Organe als ein gegenüber anderen Klagen selbständiger Rechtsbehelf mit eigener Funktion im System der Klagemöglichkeiten geschaffen und von Voraussetzungen abhängig gemacht worden, die ihrem besonderen Zweck angepasst sind (Urteile vom 28. April 1971, Lütticke/Kommission, 4/69, EU:C:1971:40, Rn. 6, vom 12. April 1984, Unifrex/Kommission und Rat, 281/82, EU:C:1984:165, Rn. 11, und vom 7. Juni 2017, Guardian Europe/Europäische Union, T-673/15, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2017:377, Rn. 53).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-134/19

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts, mit dem die Klage der Bank

    Zum anderen ist die Schadensersatzklage im Hinblick auf das gesamte durch die Verträge eingeführte System des Individualrechtsschutzes zu betrachten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 1979, Amylum und Tunnel Refineries/Rat und Kommission, 116/77 und 124/77, EU:C:1979:273, Rn. 14, und vom 12. April 1984, Unifrex/Kommission und Rat, 281/82, EU:C:1984:165, Rn. 11), und trägt zur Wirksamkeit dieses Schutzes bei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2006, Reynolds Tobacco u. a./Kommission, C-131/03 P, EU:C:2006:541, Rn. 82 und 83).
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