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Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1984 - 91/83 |
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Heineken Brouwerijen BV gegen Inspecteurs der Vennootschapsbelasting Amsterdam und Utrecht.
Staatliche Beihilfen - Unterrichtung der Kommission
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1984 - 91/83
- EuGH, 09.10.1984 - 91/83
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 09.10.1984 - 127/83
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1984 - 91/83
SCHLUSSANTRÄGE DES HERRN MANCINI - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 91 UND 127/83 hilfemaßnahme dar, die getrennt beurteilt werden müßte und die daher keinen Einfluß auf die Beurteilung haben kann, die die Kommission bereits in bezug auf das ursprüngliche Vorhaben vorgenommen hat; in diesem letztgenannten Fall gut das Verbot nur für die durch die Änderung eingeführte Beihilfemaßnahme.Ich komme zur Rechtssache 127/83.
- EuGH, 22.03.1977 - 74/76
Ianelli / Meroni
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1984 - 91/83
Sie haben sich mehrfach mit den Grenzen befaßt, innerhalb deren einzelne die Rechtmäßigkeit von staatlichen Beihilfen vor ihren Gerichten in Zweifel ziehen können; besonders aufschlußreich erscheint mir die Auffassung, die Sie in den Urteilen vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig/Deutschland, Slg. 1977, 595, und in der Rechtssache 74/76, Iannelli/Meroni, Slg. 1977, 557, zum Ausdruck gebracht haben. - EuGH, 22.03.1977 - 78/76
Steinike & Weinlig
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.07.1984 - 91/83
Sie haben sich mehrfach mit den Grenzen befaßt, innerhalb deren einzelne die Rechtmäßigkeit von staatlichen Beihilfen vor ihren Gerichten in Zweifel ziehen können; besonders aufschlußreich erscheint mir die Auffassung, die Sie in den Urteilen vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76, Steinike und Weinlig/Deutschland, Slg. 1977, 595, und in der Rechtssache 74/76, Iannelli/Meroni, Slg. 1977, 557, zum Ausdruck gebracht haben.
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16
Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV - …
Verschiedene Generalanwälte haben zu der Frage, wann eine Änderung bestehender Beihilfen vorliegt, Stellung genommen: vgl. Schlussanträge der Generalanwälte Trabucchi in der Rechtssache Van der Hulst (51/74, EU:C:1974:134, auf S. 105), Warner in der Rechtssache McCarren (177/78, EU:C:1979:127, auf S. 2204), Rozès in der Rechtssache Apple and Pear Development Council (222/82, EU:C:1983:229, auf S. 4134), Mancini in der Rechtssache Heineken Brouwerijen (91/83 und 127/83, EU:C:1984:235, Nr. 5), und Fennelly in der Rechtssache Italien und Sardegna Lines/Kommission (C-15/98 und C-105/99, EU:C:2000:203, Nrn. 62 bis 65).