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   EuGH, 28.03.1985 - 274/83   

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https://dejure.org/1985,853
EuGH, 28.03.1985 - 274/83 (https://dejure.org/1985,853)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1985 - 274/83 (https://dejure.org/1985,853)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1985 - 274/83 (https://dejure.org/1985,853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORPROZESSUALE PHASE - MAHNSCHREIBEN - EINGRENZUNG DES STREITGEGENSTANDS - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - DETAILLIERTE AUFZÄHLUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Umsetzung der Richtlinie zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Verletzung des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) durch Unterlassen der offiziellen Übermittlung des Wortlauts eines nationalen Gesetzes; ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - VORPROZESSUALE PHASE - MAHNSCHREIBEN - EINGRENZUNG DES STREITGEGENSTANDS - MIT GRÜNDEN VERSEHENE STELLUNGNAHME - DETAILLIERTE AUFZÄHLUNG DER BESCHWERDEPUNKTE - ZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Richtlinie - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 22.09.1976 - 10/76

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 28.03.1985 - 274/83
    3 Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 22. September 1976 in der Rechtssache 10/76 (Kommission/Italien, Slg. 1976, 1359) entschieden, daß die Italienische Republik dadurch gegen eine Verpflichtung aus dem Vertrag verstoßen hat, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Bestimmungen in Kraft gesetzt hatte, die erforderlich waren, um der Richtlinie 71/305 des Rates nachzukommen.

    20 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793) festgestellt hat, ist die Gelegenheit zur Äußerung für den betroffenen Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie und die Beachtung dieser Garantie eine Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Vertragsverletzungsverfahrens.

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 74/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 317) entschieden hat, ist die Kommission somit nicht daran gehindert, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie in der schriftlichen Aufforderung zur Äußerung bereits in allgemeiner Form erhoben hat.

  • EuGH, 11.07.1984 - 51/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 28.03.1985 - 274/83
    20 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793) festgestellt hat, ist die Gelegenheit zur Äußerung für den betroffenen Mitgliedstaat - selbst wenn er glaubt, von ihr keinen Gebrauch machen zu sollen - eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie und die Beachtung dieser Garantie eine Voraussetzung für die Ordnungsgemäßheit des Vertragsverletzungsverfahrens.
  • EuGH, 31.01.1984 - 74/82

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 28.03.1985 - 274/83
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 74/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 317) entschieden hat, ist die Kommission somit nicht daran gehindert, in der mit Gründen versehenen Stellungnahme die Vorwürfe näher darzulegen, die sie in der schriftlichen Aufforderung zur Äußerung bereits in allgemeiner Form erhoben hat.
  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

    Dabei ist zunächst darauf hinzuweisen, dass - wie der Gerichtshof bereits entschieden hat - der öffentliche Auftraggeber, um das günstigste Angebot herauszufinden, aufgrund qualitativer und quantitativer Kriterien, die je nach Auftrag wechseln, die vorgelegten Angebote beurteilen und eine Entscheidung treffen muss (siehe in diesem Sinne für öffentliche Bauaufträge das Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83, Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich. -

    In dem Urteil 274/83 3 beispielsweise führt der Gerichtshof aus, aus dem Zweck der vorprozessualen Phase des Vertragsverletzungsverfahrens ergebe sich, daß das Mahnschreiben den Gegenstand des Rechtsstreits eingrenzen und dem Mitgliedstaat die notwendigen Angaben zur Vorbereitung seiner Verteidigung an die Hand geben solle 4 .

    Der Gerichtshof könne jedoch an 3 - Urteil vom 28. März 1985 in der Rechtssache 274/83 (Kommission/Italien, Slg. 1985, 1077).

    16. So wie die Urteile 74/82 und 274/83 zu verstehen sind, bewegt sich die Kommission im zulässigen Rahmen, wenn sie in der begründeten Stellungnahme weitere und neue Gründe für einen im Mahnschreiben behaupteten Vertragsverstoß vorbringt.

    - Urteil vom 17. Februar 1970 in der Rechtssache 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 25); Urteil vom 15. Februar 1982 in der Rechtssache 211/81 (Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547); Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 51/83 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 2793), und Urteil vom 15. November 1988 in der Rechtssache 229/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 6347).

    7 - Vgl. Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1990, I-2879), und Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747).

    "The Commission is of the opinion that the measures taken in the United Kingdom in order to implement Directive 80/778, namely those under the Water Act 1973, which provides that drinking water has to be, wholesome' and the relevant circulars, are not sufficient for the following reasons: According 9 - Vgl. Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, S!g. 1983, 203); Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1984, 777); Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 605); Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343).

  • EuGH, 08.04.2008 - C-337/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Zweitens ist zum Vorwurf eines Mangels an Klarheit und Bestimmtheit bei der Festlegung der gegenüber der Italienischen Republik erhobenen Rügen im Vorverfahren daran zu erinnern, dass zwar die mit Gründen versehene Stellungnahme im Sinne des Art. 226 EG eine zusammenhängende und detaillierte Darlegung der Gründe enthalten muss, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, dass aber an die Genauigkeit des Mahnschreibens keine so strengen Anforderungen wie bei der mit Gründen versehenen Stellungnahme gestellt werden können, da das Mahnschreiben zwangsläufig nur in einer ersten knappen Zusammenfassung der Rügen bestehen kann (vgl. u. a. Urteile vom 28. März 1985, Kommission/Italien, 274/83, Slg. 1985, 1077, Randnr. 21, vom 16. September 1997, Kommission/Italien, C-279/94, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 15, und vom 18. Mai 2006, Kommission/Spanien, C-221/04, Slg. 2006, I-4515, Randnr. 36).
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